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Literatur:

 

 

Peter Ottenberg: Das Bezirksverwaltungsgesetz und jugendhilferechtliche Organisationsvorschriften des Landes

Praxiskommentar für Kommunalpolitik und Verwaltung, herausgegeben vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Link

Rechtsgrundlagen

Rechtsstellung, Wahl, Aufgaben und Finanzausstattung der Bezirksverordnetenversammlung sind durch Gesetze des Landes Berlin und durch Beschlüsse des Abgeordnetenhauses geregelt.

Die nachfolgende Zusammenstellung enthält alle wesentlichen Gesetze und Beschlüsse in ihrer jeweils letzten Fassung, die die Tätigkeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt betreffen. In einer Handreichung der Senatsverwaltung für Inneres werden "Rechtliche Hinweise für die Tätigkeit von Bezirksversammlung und Bezirksamt" gegeben. Ein Link führt Sie zu einem Kommentar des Bezirksverwaltungsgesetzes und der jugendhilferechtlichen Organisationsvorschriften, der von Peter Ottenberg verfasst und vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf herausgegeben wurde. Er bietet sachdienliche Hinweise aus der Praxis der Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung zu Verfahrensweisen und Auslegungen der gesetzlichen Bestimmungen. Mehrere Dokumente befassen sich mit der Aufwandsentschädigung für Mitglieder der BVV, mit den Finanzmitteln der Fraktionen und ihrer haushaltsrechtlichen Bewirtschaftung.

Vor allem auf Initiative der Linkspartei.PDS sind in der rot-roten Koalition mit der Neufassung des Bezirksverwaltungsgesetzes im Juli 2005, dem 4. Verwaltungsreformgesetz vom 3. November 2005 und der Änderung der Berliner Verfassung am 17. September 2006 wichtige Schritte zur Ausprägung direkter Demokratie und einer bürgernahen Mitbestimmung gegangen worden. Öffentliche Bürgerfragestunden, Einwohnerversammlung und Bürgerantrag, größere Transparenz durch Akteneinsicht für Bezirksverordnete und Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber den Einwohnern, vereinfachte Verfahren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und deutliche Erleichterungen bei Volksbegehren und Volksentscheid sind nunmehr gesetzlich verankert. Die Mitwirkung und Mitentscheidung der Einwohnerinnen und Einwohner wird zum Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke erhoben. Die Bezirksverodnetenversammlung und das Bezirksamt haben die direkte Beteiligung der Einwohnerschaft an den bezirklichen Aufgaben zu fördern.

Von diesem politischen Angebot an die Bevölkerung, Entscheidungen zu günstigen Bedingungen in die eigenen Hände zu nehmen, haben die Berlinnerinnen und Berliner schnell Gebrauch gemacht. Die Erfahrungen mit der direkten Demokratie führen auch zu neuen Herausforderungen an die Arbeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt.


Hierzu finden Sie weitere Informationen unter dem Link:

Allgemeine Informationen, Verfahrensweisen und Rechtsgrundlagen zum Thema "Mehr Demokratie - Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" von der Senatsverwaltung für Inneres

Vgl. auch Bürgerbeteiligung auf dieser Internetseite:

Beratungsstelle des Verbandes Mehr Demokratie e.V.


Rechtsgrundlagen:

Verfassung von Berlin

Download

Bezirksverwaltungsgesetz

in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBL. S.61) geändert durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 7. Juli 2005 (GVBL. S.390) Download

Achtes Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes

(Einheitliche Ämterstruktur) Download 

Download

Drittes Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung

Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) vom 17. Mai 1999

 in der Fassung vom 21. Dez. 2005 Download

Viertes Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung

(4. Verwaltungsreformgesetz) vom 3. Nov. 2005 Download

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Bezirksamtsmitglieder

(Bezirksamtsmitgliedergesetz - BAMG) vom 12.07.1960, in der Fassung vom 01.04.1985 Download

Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen

(vom 29.11.1978) Download

Frage der Anrechenbarkeit der Aufwandsentschädigungen für Bezirksverordnete auf das ALG II

Download

Übertragbarkeit der Sachmittel der Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen

Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsjahr 2002/2003 zum Kapitel 2909. Drucksache 15/581 Download

Hinweise für die Bewirtschaftung der Fraktionszuschüsse aus Kapitel 3100 (BVV) Titel 684 01

(Stand Feb.2004) Download

Rechtliche Hinweise für die Tätigkeit von Bezirksverodnetenversammlungen und Bezirksamt

(SenInn vom 12.Okt.2006) Download