Peter Ottenberg: Das Bezirksverwaltungsgesetz und jugendhilferechtliche Organisationsvorschriften des Landes
Praxiskommentar für Kommunalpolitik und Verwaltung, herausgegeben vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Link
Rechtsstellung, Wahl, Aufgaben und Finanzausstattung der Bezirksverordnetenversammlung sind durch Gesetze des Landes Berlin und durch Beschlüsse des Abgeordnetenhauses geregelt.
Die nachfolgende Zusammenstellung enthält alle wesentlichen Gesetze und Beschlüsse in ihrer jeweils letzten Fassung, die die Tätigkeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt betreffen. In einer Handreichung der Senatsverwaltung für Inneres werden "Rechtliche Hinweise für die Tätigkeit von Bezirksversammlung und Bezirksamt" gegeben. Ein Link führt Sie zu einem Kommentar des Bezirksverwaltungsgesetzes und der jugendhilferechtlichen Organisationsvorschriften, der von Peter Ottenberg verfasst und vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf herausgegeben wurde. Er bietet sachdienliche Hinweise aus der Praxis der Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung zu Verfahrensweisen und Auslegungen der gesetzlichen Bestimmungen. Mehrere Dokumente befassen sich mit der Aufwandsentschädigung für Mitglieder der BVV, mit den Finanzmitteln der Fraktionen und ihrer haushaltsrechtlichen Bewirtschaftung.
Vor allem auf Initiative der Linkspartei.PDS sind in der rot-roten Koalition mit der Neufassung des Bezirksverwaltungsgesetzes im Juli 2005, dem 4. Verwaltungsreformgesetz vom 3. November 2005 und der Änderung der Berliner Verfassung am 17. September 2006 wichtige Schritte zur Ausprägung direkter Demokratie und einer bürgernahen Mitbestimmung gegangen worden. Öffentliche Bürgerfragestunden, Einwohnerversammlung und Bürgerantrag, größere Transparenz durch Akteneinsicht für Bezirksverordnete und Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber den Einwohnern, vereinfachte Verfahren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und deutliche Erleichterungen bei Volksbegehren und Volksentscheid sind nunmehr gesetzlich verankert. Die Mitwirkung und Mitentscheidung der Einwohnerinnen und Einwohner wird zum Prinzip der Selbstverwaltung der Bezirke erhoben. Die Bezirksverodnetenversammlung und das Bezirksamt haben die direkte Beteiligung der Einwohnerschaft an den bezirklichen Aufgaben zu fördern.
Von diesem politischen Angebot an die Bevölkerung, Entscheidungen zu günstigen Bedingungen in die eigenen Hände zu nehmen, haben die Berlinnerinnen und Berliner schnell Gebrauch gemacht. Die Erfahrungen mit der direkten Demokratie führen auch zu neuen Herausforderungen an die Arbeit von Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt.
Hierzu finden Sie weitere Informationen unter dem Link:
Vgl. auch Bürgerbeteiligung auf dieser Internetseite:
Beratungsstelle des Verbandes Mehr Demokratie e.V.
in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBL. S.61) geändert durch das Siebente Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 7. Juli 2005 (GVBL. S.390) Download
(Einheitliche Ämterstruktur) Download
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) vom 17. Mai 1999
in der Fassung vom 21. Dez. 2005 Download
(4. Verwaltungsreformgesetz) vom 3. Nov. 2005 Download
(Bezirksamtsmitgliedergesetz - BAMG) vom 12.07.1960, in der Fassung vom 01.04.1985 Download
(vom 29.11.1978) Download
Beschluss des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsjahr 2002/2003 zum Kapitel 2909. Drucksache 15/581 Download
(Stand Feb.2004) Download
(SenInn vom 12.Okt.2006) Download