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8. Mai 2012 DIE LINKE im Abgeordnetenhaus, Harald Wolf

Interessenbekundungsverfahren für die Gas- und Stromnetzkonzessionen

Große Anfrage

der Fraktion Die Linke

Interessenbekundungsverfahren für die Gas- und Stromnetzkonzessionen

Wir fragen den Senat:

Drucksache 17/0304

02.05.2012

  1. Welche Unternehmen haben in dem Interessenbekundungsverfahren für die Gas- und Stromnetzkonzessionen ihr Interesse an der Übernahme der entsprechenden Konzessionen erklärt? Welche Unternehmen haben ihr Interesse an einer Beteiligungslösung gemeinsam mit dem Land erklärt?
  2. Warum hat der Senat kein Interessenbekundungsverfahren für das Fernwärmenetz durchgeführt, obwohl bislang der bisherige Konzessionsvertrag mit Vattenfall Strom- und Fernwärme einbezieht?
  3. Welche Ziele verfolgt der Senat mit der Konzessionsvergabe in Bezug auf dieEnergiepolitik,
    ‐ Energiepolitik,
    ‐ Umweltpolitik,
    ‐ Wirtschaftspolitik,
    ‐ Beschäftigungspolitik,
    ‐ Haushaltspolitik?
  4. Hält der Senat den Vorschlag der Berliner CDU, eine Vielzahl von umwelt-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Zielen mit der Konzessionsvergabe zu verbinden, mit dem Nebenleistungsverbot des § 3 der Konzessionsabgabenverordnung für vereinbar? Wenn ja, warum? Was ist nach Auffassung des Senats konkret im Zusammenhang mit den Konzessionsverträgen regelbar?
  5. Teilt der Senat die folgende Aussage der SPD-Bundestagsfraktion: „Kommunalwirt- schaftliche Unternehmen sind zur Zielerreichung (der Energiewende) ein unabding- bares Element. Die Übernahme der Netze Gas/Strom bedeuten die Rückgewinnung der kommunalen Selbstbestimmung über die Entwicklung einer kommunalen Energieversorgungsstruktur als einem wesentlichen Teil der kommunalen Daseinsvor- sorge (...). Nicht Dividende für Aktionäre, sondern die nachhaltige Nutzung sollen die unternehmerische Grundlage sein.“ (Deutscher Bundestag, Drs. 17/3649) Wenn nein, warum nicht?
  6. Ist der Senat auch der Auffassung, dass „in einer zukunftsorientierten Energiewirtschaft (...) der Netzbetrieb eine zentrale Stellung und Funktion (hat)“ und er „den Strukturwandel zur dezentralen, nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung beschleunigen (kann)“ und „dass ein örtlich ausgerichteter kommunaler Netzbetreiber die Entwicklung von smarten Zukunftstechnologien (Smart Grid, Smart Metering, Smart Home) in erheblichem Maße fördern“ kann? (Deutscher Bundestag, Drs. 17/3649) Wenn nein, welche andere Auffassung vertritt der Senat?
  7. Wann ist eine Entscheidung des Senats darüber geplant, ob er eine vollständige Re- kommunalisierung, ein Beteiligungsmodell oder eine Vergabe an Dritte ohne Be- teiligung des Landes Berlin anstrebt? Bis zu welchem Zeitpunkt muss nach Ansicht des Senats eine kommunale Netzgesellschaft gegründet sein, um bei einer Konzessionsvergabe für Gas- bzw. Stromnetze berücksichtigt werden zu können?
  8. Welche Modelle der Beteiligung des Landes an möglichen Interessenten für den Netzbetrieb wurden vom Senat geprüft und mit welchem Ergebnis? Welche Vor- und Nachteile bieten nach Auffassung des Senats Minderheitsbeteiligungen, welche Mehrheitsbeteiligungen? Wie steht der Senat zur Möglichkeit einer Beteiligung einer „Bürgergenossenschaft“ als einer denkbaren Form der Bürgerbeteiligung an den Netzen?
  9. Prüft der Senat die Möglichkeiten, gemeinsam mit anderen kommunalen Partnern bzw. kommunalen Unternehmensverbünden eine gemeinsame Gesellschaft zum Erwerb der Netze zu bilden? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, gibt es bereits Ergebnisse dieser Prüfung?
  10. Wie beurteilt der Senat die Möglichkeiten der Refinanzierung eines vollständigen oder teilweisen Erwerbs angesichts der Tatsache, dass die Bundesnetzagentur die Eigenkapitalzinssätze für Neuinvestitionen auf 9,05 % vor Körperschaftssteuer und für Altanlagen auf 7,14 % festgelegt hat? Kann er sich der Auffassung der SPD- Bundestagsfraktion anschließen, dass sich damit „aufgrund der niedrigen kommunalen Zinsen (...) ein Netzkauf deshalb in einem überschaubaren Zeitraum refinanzieren (lässt)“ und „eine Belastung des Haushalts durch den Kauf der Netzet damit weitgehend ausgeschlossen (ist)“? (Deutscher Bundestag, Drs. 17/3649) Wenn nein, warum nicht?
  11. Ist der Senat der Auffassung, dass die von der Wirtschaftssenatorin bei Vattenfall erfragte Bewertung des Stromnetzes mit einem Wert von 3 Mrd. € für eine Kaufpreisbewertung angesichts des sog. „Kaufering-Urteils“ völlig irrelevant und um ein Mehrfaches überhöht ist? Wenn ja, warum wird dann von Senatsseite mit derartigen Zahlen gearbeitet?
  12. Haben die bisherigen Netzbetreiber alle für eine Bewertung des Netzes notwendigen Daten an den Senat herausgegeben? Wenn nein, welche für eine Netzbewertung not- wendigen Daten liegen dem Senat noch nicht vor und bis wann erwartet der Senat diese notwendigen Informationen?
  13. Welche Aufgaben bzw. Dienstleistungen gehören nach Auffassung des Senats zum Betrieb des Berliner Gas- bzw. Stromnetzes und von welchen Gesellschaften werden diese Aufgaben erfüllt?
  14. Wie bewertet der Senat die Synergieeffekte, die die Bildung einer integrierten Netzgesellschaft (Strom, Fernwärme, Gas) in energiepolitischer, in wirtschaftlicher und stadtentwicklungspolitischer Hinsicht erzielen kann? Prüft der Senat die Schaffung einer solchen integrierten Netzgesellschaft? Wenn nein, warum nicht?
  15. Beabsichtigt der Senat bei einem möglichen Übergang des Netzbetriebs an einen anderen Betreiber, den Beschäftigten des bisherigen Betreibers die Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen anzubieten? Wie stellt sich die Möglichkeit einer derartigen Regelung bei der Vergabe der Konzession a) an eine Landesbeteiligung b) an einen privaten Dritten angesichts des Nebenleistungsverbots der KAV dar?

Berlin, d. 2. Mai 2012

U. Wolf • H. Wolf

und die übrigen Mitglieder der Fraktion Die Linke