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09.04.2002 Standpunkt

Risikoabschirmung oder unkontrollierter Zusammenbruch?

Die Risiko-Abschirmung der Bankgesellschaft Berlin gegen Lasten aus den Immobiliengeschäften der letzten 10 Jahre durch die öffentliche Hand ist inakzeptabel. Von Michail Nelken

1. Die Abschirmung bedeutet die Deckung von Verlusten, die aus überteuerten Immobilienkäufen, unseriösen Garantien für Fondsanleger und von Beginn an unrentabel konstruierten Immobilenprojekten resultieren. Damit sichert die öffentliche Hand die Gewinne aus spekulativen Geschäften durch die Sozialisierung der Verluste.

Den Verlusten stehen Gewinne auf anderer Seite gegenüber. Das Geld ist nicht verschwunden, sondern wurde verteilt und verzehrt, ohne entsprechende Gegenwerte zu schaffen. Grundstücksverkäufer erzielten Extragewinne. Geschäftsführer, Fondsmanager, Berater, Vermittler, Verkäufer strichen extraordinäre Gehälter, Provisionen, Gewinnbeteiligungen von Hundertern Millionen DM ein. Die Rechnung soll die Landeskasse begleichen.

2. Es werden durch die Risikoabschirmung nicht nur Risiken aus dem Immobilienaltgeschäft abgeschirmt, sondern die Bank erhält zur Bilanzkaschierung der Verluste aus dem operativen Geschäft in 2001 einen indirekten Zuschuss dadurch, dass durch die Garantie-Erklärung des Landes die Rückstellungen bei der LPFV und anderen Tochtergesellschaften der BGB aufgelöst und als Einnahmen in die Bilanz der BGB eingestellt werden. Damit wird das Fortwirtschaften der BGB ermöglicht, obgleich ein klarer Schnitt und ein Kassensturz notwendig wären.

3. Die Unbeherrschbarkeit der Risiken im Immobiliendienstleistungsgeschäft ist nur eine Seite eines höchst spekulativen und letztlich inkompetenten Geschäftsgebarens von Politikern und Bankmanagern in den letzten 10 Jahren. D.h. dass ebenso superspekulative Risiken in den anderen Geschäftsbereichen der Bank schlummern dürften. Hinzu kommt, dass der spekulative Wahnsinn der 90er Jahre durchaus ein verbreitetes Phänomen war und also auch zahlreiche Geschäftspartner der BGB erfasst haben dürfte. Dieses externe Insolvenzrisiko ist tatsächlich ein internes der kreditierenden BGB bzw. ihrer Teilbanken.

4. Eine kontrollierte Zerlegung des Konzerns und die Herauslösung der LBB mit Sparkasse und IBB und die kontrollierte Insolvenz das gesamten Restes, bei Abschirmung der LBB gegen soviel Risiken als möglich, wäre der m.E. der richtige Weg.

Dieser wurde aber nicht entwickelt und steht heute auch nicht zur Abstimmung.Heute kann nur für die Risikoabschirmung oder für einen unkontrollierten und unkalkulierbaren Zusammenbruch der BGB abgestimmt werden. Letzteres kann niemand verantworten.

Ich habe dennoch zunächst für eine Ablehnung der Risikoabschirmung in der Fraktion plädiert, obgleich eine Teilinsolvenz bei Fortführung von LBB und IBB u.U. für das Land Berlin teuerer werden würde als eine Abschirmung und eine erfolgreiche Konsolidierung der BGB bzw. deren Verkauf und obgleich es zweifelhaft ist, ob diese Teilinsolvenz ohne Vorbereitung und im Gefolge einer "spontanen" Insolvenz nach Ablehnung der Abschirmung überhaupt möglich wäre.

All diese Risiken scheinen mir in einer Gesamtabwägung, die neben fiskalischen auch politische Folge betrachtet, hinnehmbar: einerseits weil dieser Weg allein den Bruch mit der gegenwärtigen Strukturen, die Verteilung der Verluste aus dem Immobiliengeschäft auf viele Schultern und die kurzfristige Trennung des öffentlich rechtlichen von privatrechtlichen Bankenteil ermöglicht hätte; andererseits weil allein bei einem solchen Neuanfang den Berlinerinnen und Berlinern die gewaltigen Belastungen aus dieser Misswirtschaft ihrer Politiker und Banker zuzumuten wäre, da diese Zumutung einhergeht mit der Zumutung eines rapiden Abbaus Leistungen der öffentlichen Hand für die Berliner Bevölkerung.

Da ich weit davon entfernt war für meine Position in der PDS-Fraktion auch nur eine relevante Minderheit zu finden und ohne eine Mehrheit in der Regierungskoalition die von mir gewünschte Alternative nicht existiert, werde ich heute mit der PDS-Fraktion für die Risikoabschirmung stimmen