Ein Konkurs der Bankgesellschaft würde einen Domino-Effekte auslösen - Ein Artikel von Carl Wechselberg
Aus "Neues Deutschland" vom 12.04.2002Berlin wurde durch die große Koalition aus CDU und SPD von Grund auf ruiniert. Durch eine Stadtentwicklungspolitik, die den grotesken Szenarien von der »Weltstadt und Dienstleistungsmetropole« folgte, durch eine beispiellose Verschuldungspolitik und politisches Handeln, dessen feste Bestandteile Filz und Korruption waren.
Erst heute allerdings wird umfassend sichtbar, welche Stellung die Bankgesellschaft Berlin im politischen und wirtschaftlichen System der Stadt nach der Wiedervereinigung einnahm: Sie war das uneingeschränkte finanzökonomische Zentrum Berlins � und sie diente einschlägigen politischen und wirtschaftlichen Interessen.
Die Intention der Großen Koalition bei der Gründung der Bankgesellschaft 1993 bestand vor allem darin, dort Kapital zur Verfügung zu stellen, wo dies anders nicht organisiert werden konnte: Zur Kreditierung der maroden industriellen und staatswirtschaftlichen Basis Berlins, für die Finanzierung privater Immobilienspekulationen in beispiellosem Umfang und für die Absicherung der illusionären Stadtentwicklungspolitik außerhalb des regulären Haushalts.
Einmalige Struktur in der Bankenlandschaft
Diese besonderen Aufgaben der Bankgesellschaft erforderten eine in der Bankenlandschaft Deutschlands einmalige Struktur � die Verbindung aus öffentlich-rechtlicher Landesbank und Sparkasse sowie der privatrechtlichen Banken BGB und Berlin-Hyp in einer (Bank)Gesellschaft. Die Vorteile dieser Konstruktion lagen für die CDU/SPD-Koalition auf der Hand: Die Integration der Landesbank ermöglichte eine außerordentlich günstige Refinanzierung des Gesamtkonzerns auf Grund der besonderen Sicherheit, die eine gesetzliche Zahlungsgarantie der öffentlichen Hand für die Kapitalmärkte bedeutet. Es konnte zusätzliche Liquidität in die Stadt gepumpt werden, und schließlich waren nur mit der Haftung des Landes im Rücken Finanzierungen möglich, die keine private Bank riskiert hätte.
Wie umfassend diese Risiken tatsächlich sind, zeigt sich neun Jahre nach Gründung der Bankgesellschaft. Sie stellt die rot-rote Landesregierung vor eine perverse Entscheidung, denn alternativ zur Risikoabschirmung des Immobiliendienstleistungsgeschäfts der Bankgesellschaft steht lediglich deren Konkurs und damit der größte Bankencrash in der Geschichte der Bundesrepublik. Hätte das Berliner Abgeordnetenhaus der Risikoabschirmung nicht zugestimmt, wäre eine Schließung der Bankgesellschaft durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen unvermeidlich gewesen.
Was aber hätte eine Insolvenz der Bankgesellschaft für Berlin bedeutet? Für die Landesbank hat das Land Berlin mittels Gewährträgerhaftung und Anstaltslast eine gesetzliche Garantie der Zahlungsfähigkeit übernommen. Diese Bürgschaft des Landes umfasst alle Verbindlichkeiten der Landesbank und damit insgesamt rund 100 Milliarden Euro. Hauptproblem für das Land Berlin ist in diesem Zusammenhang, dass die Landesbank (LBB) in vielfältiger Weise mit dem Rest der Bankgesellschaft verflochten ist. Ein Konkurs der Bankgesellschaft hätte deshalb auch dramatische Auswirkungen auf die Landesbank.
Beispielhaft für dieses Problem steht, dass die LBB Kredite an internationalen Kapitalmärkten aufgenommen und an die BGB weitergeleitet hat. Im Konkursfall würden diese Kreditverbindlichkeiten ausfallen und das Land Berlin müsste zwangsläufig für die Verpflichtungen gegenüber den Kapitalmärkten einstehen. Alleine hierdurch ergäbe sich eine mehrere Milliarden Euro schwere Belastung des Landeshaushalts. Darüber hinaus hat die LBB eigene Kredite an die Bankgesellschaft Berlin vergeben, die im Konkursfall abgeschrieben werden müssten. Da das Eigenkapital der LBB nicht annähernd ausreicht, um diese Verbindlichkeiten bilanziell zu verarbeiten, wäre das Land Berlin gesetzlich zum Ausgleich der Verpflichtungen gezwungen. Im Ergebnis haftet das Land Berlin daher nicht nur für die Sparkassen und die LBB, sondern darüber hinaus auch für wesentliche Teile der Bankgesellschaft. Als Folge dieser faktisch erweiterten Gewährträgerhaftung würde ein Konkurs der Bankgesellschaft für das Land Berlin einen finanzpolitischen Super-GAU bedeuten. Binnen Wochenfrist wären milliardenschwere Haftungssummen aus dem Landeshaushalt zu erstatten. Ausgegangen werden muss im Insolvenzfall von einer Belastung des Haushalts in einer Größe von über 20 Milliarden Euro.
50 Prozent der regionalen Wirtschaft sind Kunden
Mit dieser apokalyptischen Zahl sind allerdings lediglich die unmittelbaren Effekte für den Landeshaushalt berücksichtigt. Zur Diskussion stehen darüber hinaus die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Bankencrashs für die Regionalökonomie Berlins und Brandenburgs. Abgesehen von der Liquidierung des größten Einzel-
unternehmens der Stadt und dem Verlust von 14000 Arbeitsplätzen bei der Bank selbst kann nicht ignoriert werden, dass aus der zentralen finanzpolitischen Stellung der Bankgesellschaft in der Ökonomie Berlins im Insolvenzfall sich der Schaden für den regionalen Wirtschaftsstandort potenziert. Über 50 Prozent der gewerblichen Wirtschaft Berlins sind Kunden der Bankgesellschaft - und erhalten damit Kreditlinien von diesem Institut.
Es bedarf nur wenig Fantasie, um die potenziellen Auswirkungen für den Wirtschaftsstandort Berlin zu erfassen, wenn dessen maßgebliche Geldquelle unter dem Kuratel von Insolvenzverwaltern stehen würde. Darüber hinaus finanziert die Bankgesellschaft Berlin in weiten Teilen den öffentlichen Beteiligungssektor des Landes. Beispielhaft stehen hierfür die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Diese sind mit mehreren Milliarden Euro verschuldet, insbesondere bei der Bankgesellschaft Berlin. Auch deshalb, weil andere Institute nur eingeschränkt bereit sind, die kommunale Wohnungswirtschaft des Landes zu kreditieren und die Risiken zu übernehmen, die im (sozialen) Wohnungsbau liegen. Die unmittelbare Gefährdung des öffentlichen Wohnungssektors wäre deshalb eine weitere Konsequenz, die bei Konkurs der Bankgesellschaft bewältigt werden müsste.
Von Kritikern der Entscheidung des Berliner Abgeordnetenhauses wird eingewandt, dass das Land Berlin nun für Risiken haftet, die bisher außerhalb der Gewährträgerhaftung des Landes für die LBB lagen. Darüber hinaus wird angeführt, dass nicht in ausreichendem Maße die Möglichkeit von Teilinsolvenzen, beispielsweise der berüchtigten Immobilienfonds, geprüft worden sei. In dieser Diskussion wird offenkundig unterschätzt, was die Bankgesellschaft tatsächlich ist: Es war, wie eingangs festgestellt, gerade Sinn und Zweck dieses Instituts, jahrelang Finanzierungen vorzunehmen, die keine Bank außerhalb Berlins je angefasst hätte, und es gehörte zur Voraussetzung dieses Finanzierungssystems, dass das Land Berlin mittelbar und unmittelbar für die eingegangenen Risiken haftet. Innerhalb der Bankgesellschaft sind zur Absicherung der Risikogeschäfte deshalb Strukturen geschaffen worden, die eine unmittelbare rechtliche Abhängigkeit zwischen der Bankgesellschaft und ihren Tochtergesellschaften herstellten. Diese bindenden Verträge bewirken, dass es keine Teilkonkurse geben kann, sondern der Konkurs einer Tochtergesellschaft unmittelbare Rückwirkungen auf die gesamte Bankgesellschaft auslösen würde.
Jede Pleite sähe das Land in der Pflicht
So komplex die Struktur der Bankgesellschaft erscheint � im Ergebnis bewirkt dies, dass Verluste an einer Stelle zwangsläufig die gesamte Bank in Mitleidenschaft ziehen. Als Folge dieser Haftungskette hat das Land nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Schadensminimierung, weil sich jeder Lösungsansatz innerhalb des Teufelskreises bewegt, dass die Pleite von »Töchtern« zugleich den Konkurs der Bankgesellschaft und damit die Auslösung der Gewährträgerhaftung des Landes für die LBB etc. nach sich ziehen würde.
Dass vor diesem Hintergrund alles von der rot-roten Landesregierung getan werden musste, um die Insolvenz der Bankgesellschaft zu verhindern, ist offenkundig. Welche Regierung würde es politisch überleben, in einer derartigen Krise nicht so zu handeln, dass die beschriebenen Auswirkungen des Bankencrashs vermieden werden können? Dies gilt in besonderem Maße für die SPD/PDS-Regierung, weil diese vor dem Hintergrund der Bankenkrise gewählt wurde und die Bewältigung des Erbes der Großen Koalition der herausragende politische Auftrag dieser Regierung ist.
In diesem Kontext ist die Risikoabschirmung des Immobilienbereichs der Bankgesellschaft zwar eine enorme finanzielle Belastung für den ohnehin angeschlagenen Landeshaushalt und eine moralische Zumutung, letztlich aber der einzig gangbare Weg und die bei weitem bessere Lösung, als gegebenenfalls die Folgen eines unmittelbar eintretenden Konkurses der Bankgesellschaft tragen zu müssen. Unstrittig ist darüber hinaus, dass das Land Berlin durch die Risikoabschirmung der Bankgesellschaft lediglich Zeit gewonnen hat, um die Sanierung des Landes tatsächlich beginnen zu können. Hierzu zählt als vordringlichste Aufgabe, die Bankgesellschaft schnellstmöglich zu veräußern und auch in dieser Hinsicht einen tatsächlichen Schlussstrich unter die Ära der großen Koalition zu ziehen.
Der Autor ist Landesvorstandsmitglied der Berliner PDS und Referent für Haushalt und Finanzen der Berliner Abgeordnetenhausfraktion (ND 12.04.02)