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22.02.2005 Beschluss

Senat muss Gesetzentwurf zum Straßenausbaubeitrag weiter qualifizieren

Die Fraktion der PDS hat heute mehrheitlich folgenden Beschluss zum Straßenausbaubeitragsgesetz gefasst:

Die PDS-Fraktion nimmt das Gesprächsergebnis über die Ausgestaltung des StrABG mit Stand 09.02.05 unter Beachtung der im folgenden aufgeführten Zielstellungen für eine weitere Qualifizierung des Gesetzentwurfes bzw. die Schaffung erforderlicher Rahmenbedingungen zur Kenntnis.

 

A ) Der Gesetzentwurf des Senats ist wie folgt weiter zu qualifizieren:

  1. Bauprogramme für Ausbaumaßnahmen, die Beitragspflicht auslösen, sind nach der Beteiligung der beitragspflichtigen Anlieger durch jeweilige BVV zu beschließen. Die Stärkung der Anliegerbeteiligung z.B. über ein Votum ist zu prüfen. 
      
  2. Bauprogramme für Ausbaumaßnahmen, die Beitragspflicht auslösen, sind nach der Beteiligung der beitragspflichtigen Anlieger durch jeweilige BVV zu beschließen. Die Stärkung der Anliegerbeteiligung z.B. über ein Votum ist zu prüfen. 
     
  3. Eine Erneuerung, deren Zeitpunkt und Dimension maßgeblich durch unterlassene Instandhaltung bestimmt wird, hat eine Beitragsminderung für die Anlieger zu Lasten der Allgemeinheit zur Folge. 
     
  4. Bei einer Erweiterung in Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen, die durch Erfordernisse ausgelöst wird, die nicht dem Anliegerverkehr bzw. dem Erschließungsverkehr zuzurechnen sind, wird der Anliegerbeitrag zu Lasten der Allgemeinheit gemindert. 
     
  5. Gesetzlich gesicherter Anspruch auf Ratenzahlung bei selbstgenutzten Wohneigentum, unter der Bedingung einer dinglichen Sicherung der Beitragsschuld und sofortiger Fälligkeit bei Eigentümerwechsel. 
     
  6. Es ist zu prüfen, ob betroffenen freie Träger in die Härtefallklausel einbezogen werden können. 
     

B ) Folgende Rahmenbedingungen sind anzustreben:

  1. Beschlussrechte der BVV über Tiefbaumaßnahmen generell, auch hinsichtlich Umfang und Gestaltung, durch Schaffung rechtlicher Voraussetzungen im BezVG. 
     
  2. Koalitionsantrag im AvB: Auftrag an den Senat zur Überprüfung und Überarbeitung der Vorschriften über die Berliner Straßenbaustandards mit dem Ziel, Flexibilisierung und setzen von Mindeststandards, die am Erfordernis für Funktions- und Leistungsfähigkeit der Straße orientiert sind. 
     
  3. Koalitionsantrag im AvB: Auftrag an den Senat zur Prüfung auf welchem Wege in den Siedlungsgebieten beim Ausbau von Anliegerstraßen kostengünstige Minimalstandards (Substandards) nach dem Vorbild Summter Straße ermöglich werden können. 
      

Des weiteren geht die Fraktion der PDS davon aus, dass im Gesetzgebungsverfahren den Vertretern der Verbände der Immobilienwirtschaft, der Grundeigentümer, der Eigenheimbesitzer, der Siedler und Kleingärtner eine angemessen Mitwirkung ermöglicht wird und dass die Koalitionsfraktionen für Vorschläge, die die Regelungen hinsichtlich der sozialen und Abgabengerechtigkeit, der Betroffenenbeteiligung und der Standardsetzung weiter qualifizieren, offen sind.