Diskussionspapier der PDS-Fraktion zum "Neuen Schulgesetz für Berlin"
Entworfen von Siglinde Schaub
Berlin wird voraussichtlich als erstes Bundesland "nach PISA" ein komplettes neues Schulgesetz verabschieden. Wir haben die Chance, grundlegende Schlussfolgerungen aus der PISA-Studie mit einem zeitgemäßen Schulgesetz umzusetzen und damit Impulse für das vielfach geforderte Umdenken in der Bildungspolitik und für eine Bildungsreform in der Bundesrepublik zu geben. Unter diesem Gesichtpunkt unterbreiten wir Vorschläge zum vorliegenden Schulgesetzentwurf.
Insbesondere Finnland zeigt, dass es andere und bessere Wege zum Schul- und Bildungserfolg und zur "Begabungserschließung" gibt als die in der Bundesrepublik praktizierten. PISA offenbart: Das deutsche Schulsystem bringt mehr leistungsschwache Schülerinnen und Schüler hervor als fast alle anderen Industriestaaten und gleichzeitig weniger in die Spitzengruppe. Schlimmer noch: Die Bildungsabschlüsse bilden die soziale Schichtung der Jugendlichen ab und zementieren in erschreckender Weise die in ihrer Herkunft angelegte Ungleichheit beim Zugang zu Berufen, die einen qualifizierten Abschuss voraussetzen.
Der Gedanke, dass durch Gliederung und Ausdifferenzierung des Schulsystems, durch Aufteilung der Schülerinnen und Schüler in verschiedene Schultypen eine qualitativ bessere schulische Bildung und eine bessere Förderung der Schülerinnen und Schüler möglich sei, hat in Deutschland nicht das erwartete hohe Leistungsniveau hervor gebracht. Auslese fördert weder die Starken noch die Schwachen ausreichend. Die bisherige Reaktion darauf, die sich auch im Entwurf des Schulgesetzes wieder findet, immer weiter differenzierte Bildungsgänge anzubieten, führt dazu, noch mehr zu selektieren und stärkt dabei das Bewusstsein fast aller Beteiligten, immer die falschen Schülerinnen und Schüler in der Schule bzw. Klasse zu haben. Selektion erweist sich so als "Selbstläufer in eine immer nur weiter verwinkelte Sackgasse". International zeigt sich, wie der PISA-Studie zu entnehmen ist, die Überlegenheit von Schulen, die auf Anerkennung statt Ausgrenzung setzen und die in der Regel bis zur neunten Klasse alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichten.
Ein Mentalitätswechsel ist notwendig. Er wird jedoch nicht erfolgen können, wenn die Selektion im System angelegt bleibt. "Fördern statt auslesen" muss durchgängiges Leitmotiv eines neuen Schulgesetzes werden. Die Förderung der Entwicklung, die Förderung der Fähigkeiten und die Förderung der Begabungen aller Kinder und Jugendlichen muss in allen Schularten und Jahrgangsstufen in den Mittelpunkt gestellt werden. Sie muss früh und altersgemäß bereits in der Kindertagesstätte und der Vorklasse beginnen und inhaltlich und konzeptionell mit der flexiblen Schulanfangsphase verknüpft werden. Wir brauchen ein Nachdenken darüber, wie wir zu einem Bildungssystem kommen, in dem Bildungsbenachteiligungen systematisch ausgeglichen und alle auch in ihren Leistungsstärken gefördert und gefordert werden, wie wir die Berliner Schule zu einer integrativen Schule entwickeln können. Schulen müssen die Individualität der Schülerinnen und Schüler aufnehmen und ihr verpflichtet werden, statt umgekehrt Schülerinnen und Schüler einer vorgegebenen Schulstruktur anzupassen. Wir brauchen Schulen, die in der Breite mehr Qualität hervorbringen und zu Abschlüssen führen. Und die Lebensort sind und Entwicklungsperspektiven eröffnen. Edelgard Bulmahn ist zuzustimmen, wenn sie betont, Deutschland brauche mehr Abiturienten und mehr Absolventen mit qualifizierter mittlerer Reife. Auslese dürfe nicht länger Thema sein. (Tagesspiegel 23.5.2002) In dieser Weise gilt es auch den Beschluss der Kultusministerkonferenz von Eisenach zur Qualitätssicherung durch Bildungsstandards umzusetzen: gemeinsame Bildungsstandards an ausgewählten Schnittstellen der allgemein bildenden Schularten zu entwickeln, Orientierungs- oder Vergleichsarbeiten als Verfahren der Qualitätssicherung und Begleitung des Lernprozesses zu praktizieren und nicht auf das Ende der Schulzeit zu konzentrieren. Leistungsmessung und Leistungsvergleich nicht als Ausleseverfahren, sondern als Diagnoseinstrument für sinnvolle Fördermaßnahmen.
Das Bildungssystem muss von innen und von seinen Inhalten her verändert, qualifiziert und zu einem integrativen Schulsystem weiter entwickelt werden. Dafür wollen wir Akzente für ein neues Schulgesetz setzen, Akzente die erforderlich sind, um den PISA-Ergebnissen Rechnung zu tragen und um den bisher im Teil I des Schulgesetzentwurfs formulierten Zielen und Grundsätzen im Gesetz durchgängig besser gerecht zu werden.
Leistungsbereitschaft fördern, Leistung fordern, Leistung messen, Schulerfolg sichern
Qualität von Schule misst sich am Schulerfolg der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Bisher sind Auslese und Scheitern immanente Bestandteile der deutschen Schule. Die "Erfolgs-Schule" muss deshalb "organisiert" werden. Dafür bedarf es struktureller, methodischer und didaktischer Voraussetzungen und einer entsprechenden Qualifikation der Lehrkräfte.
Eine wesentliche Leitlinie ist für uns, Schule von den Schülerinnen und Schülern her zu denken: Lerninteresse und Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler in allen Schulstufen nutzen, stärken und entwickeln, ihnen Eigenverantwortung für Lernen und Gestaltung des schulischen Leben zu übertragen und Rechte auszugestalten. Leistung fördern und Leistung fordern gehören zusammen. Leistung erhält ihren Sinn und ihre Richtung durch Mitmenschlichkeit und Solidarität!
Das jahrgangsweise Aufsteigen und der Verbleib in der gewählten Schule sollen künftig nach der Schulanfangsphase grundsätzlich als Regel gelten. Scheitern, Durchfallen, Aussortieren und Herabstufen als Wesensmerkmale der Schule müssen dann durch Orientierung auf und Förderung von Lernmotivation und Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler und Maßnahmen für erfolgreiche Abschlüsse und gegen Schulversagen ersetzt werden. Individuelle Lernpläne sollen als Instrument entwickelt werden, um Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Voraussetzungen Entwicklungsfortschritte zu ermöglichen und sie zum Erreichen des jeweiligen Bildungsstandards zu befähigen. Auf Sitzenbleiben und Rückstufungen nach Probezeit soll in der Regel künftig verzichtet werden. Wiederholungen von Schuljahren und Schulwechsel sollten in der Regel auf eigenen Wunsch erfolgen.
Notwendig ist auch ein neue "Testkultur", die Qualitätsentwicklung fördert. Leistungsfeststellungen, Vergleiche und Tests sollen als wesentliche Indikatoren für den Unterrichtsprozess und als förder-diagnostisches Verfahren entwickelt und praktiziert werden, nicht aber als Abschlusstest, der Schülerleistungen sanktioniert und für Auswahlverfahren benutzt werden kann. Unterricht und Abschluss bzw. Prüfung gehören zusammen. Einheitliche Prüfungsanforderungen und standardisierte Formen gelten als Leitlinien für Evaluation und Qualitätssicherung, die in dezentral organisierten Verfahren erfolgen sollen. Eine effektive Durchführung / Gestaltung ist nur im Rahmen erweiterter Verantwortung aller Beteiligten der einzelnen Schule möglich. Wir geben Abschlussverfahren, in denen Schülerinnen und Schüler selbstbestimmt, einzeln und kooperativ Leistungen nachweisen können, gegenüber traditionellen und auf Fächer orientierten Prüfungen.
Hieraus folgt, im neuen Schulgesetz die Regelungen zum Übergang von der Grund- in die Oberschule, zum Probehalbjahr, zu Versetzung bzw. Sitzenbleiben und Wiederholungen, zu Lernerfolgskontrollen, Zeugnissen und Prüfungen zu überprüfen, sie ggf. völlig fallen zu lassen oder oder zumindest mit "Kann-Regelungen" den Schulen neue Möglichkeiten und Entscheidungskompetenzen zu eröffnen. Gleiches gilt für die Einführung von "Abschlussverfahren" anstelle von Abschlussprüfungen. Für Leistungsvergleiche und Tests sollen Ziel und Zweck insbesondere als "diagnosisches Verfahren" definiert werden. Die Rechte und Gremien von Schülerinnen und Schüler den Teilen Schulverhältnis und Schulverfassung zu präzisieren.
Integrative Schulentwicklungen ermöglichen und fördern
Das Schulsystem soll zu einem integrativen System entwickelt werden, indem jede bestehende Schulart weiter entwickelt wird und für alle gleiche Prinzipien gelten wie "fördern und integrieren statt sortieren und auslesen", "Lernen in heterogenen statt in homogenen Lerngruppen". Dies ist zugleich eine Voraussetzung für die Sicherung von Chancengleichheit im Zugang und beim Erwerb von Bildung.
Im Schulgesetz sollen Gemeinsamkeiten und Durchlässigkeit der Schulformen und Bildungsgänge herausgestellt und Kooperationen zwischen Schulformen gestärkt werden. Neue Schularten und Bildungsgänge sind im Gesetz nicht zu implementieren. Statt dessen soll es ein Anreizsystem für Schulentwicklungen und -formen geben, die Integration fördern und schulzweigübergreifende Angebote unterbreiten In der Lehrer/innen aus-, -fort- und -weiterbildung aller Studiengänge muss die Befähigung zum Umgang mit der Heterogenität der Schüler/innenschaft künftig einen zentralen Stellenwert erhalten.
Die Grundschule muss als gemeinsame Schule für alle Kinder inhaltlich weiter entwickelt werden. Dazu zählen Binnendifferenzierung und Wahlangebote sowie ein Sprachenkonzept, mit dem Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache gefördert werden können und das zugleich für alle attraktiv ist. Gemeinsam mit Brandenburg sollte eine Verlängerung der Grundschulzeit geprüft werden (neunjährige gemeinsame Grundschule - Vorschlag von St. Reiche, SPD-Fraktion Brandenburg).
In der Sekundarstufe II sollen kooperierende wie auch gemeinsame Oberstufen gefördert werden - für mehrere und auch unterschiedliche Oberschulen, für die Europa-Schulen sowie für allgemein- und berufsbildende Bildungsgänge. Der Ausbau doppelt qualifizierender Bildungsgänge ist anzustreben.
Die Systematik der Bildungsabschlüsse und der Voraussetzungen für ihren Erwerb in der jeweiligen Schulstufe an allen Schularten sind neu zu durchdenken und übersichtlich zu gestalten (allgemeine Hochschulreife - Abitur, Fachhochschulreife, mittlere Reife - Mittelstufenabschluss nach der 10. Klasse, ...) Förderung aller statt Auslese bedeutet, alle zu einem Abschluss zu führen, der weitere Ausbildungen und Abschlüsse ermöglicht
Unter den genannten Gesichtspunkten gilt des den Teil "Aufbau der Schule" zu überarbeiten. Schularten sollen nach den Bildungsgängen, die sie anbieten unterschieden werden, nicht aber wie bisher vorgesehen, nach Stufen allgemeiner Bildung, die allerdings im vorliegenden Entwurf auch nicht näher definiert sind. Darüber hinaus erachten wir es für sinnvoll einen Abschnitt aufzunehmen, der die Sprachenausbildung in der Berliner Schule beinhaltet.
Ein neuer und gemeinsamer "Rahmen" für das Schulsystem
Eine Veränderung der Schule von den Inhalten her setzt wesentlich an den inhaltlichen Zielstellungen und Rahmenvorgaben sowie an den Lehr- und Lernmethoden an. Um entwicklungsoffen zu sein, werden Methodenkompetenzen bei Lehrenden und Lernenden und eine Reduzierung der Stofffülle und detaillierter Vorgaben für Unterrichtsgestaltung und Leistungskontrollen gebraucht.
Die Neugestaltung der Rahmenpläne bietet nicht nur die Chance neue Inhalte und Ziele aufzunehmen und zu profilieren, sondern stärker als bisher auf Methodenvielfalt, auf fächerübergreifendes und selbstbestimmtes Lernen sowie auf Wahlmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler zu orientieren sowie schulartenübergreifend einen gemeinsamen Rahmen der Ziele, Kerncurricula und Bildungsstandards für alle Schularten zu setzen. Dadurch soll ein Zusammenwachsen der Schulzweige auch von den Inhalten her ermöglicht werden. "Grundlegende allgemeine Bildung", "erweiterte allgemeine Bildung" und "vertiefte allgemeine Bildung" kennzeichnen danach nicht Schultypen (wie im Schulgesetzentwurf vorgesehen), sondern bilden eine Einheit und beziehen sich auf alle Schülerinnen und Schüler. Im Schulgesetz ist klar zu stellen, Rahmenpläne sind schulstufenbezogen, jedoch nicht schulartenspezifisch.
Das neue Schulgesetz muss vor allem Eckwerte bzw. Rahmenregelungen setzen im Hinblick auf die Offenheit und den Grad der Verbindlichkeit der Rahmenpläne, im Hinblick auf verbindliche und für alle Schularten geltende Kerncurricula. Rahmenpläne müssen auf Kompetenzentwicklung statt auf Stoffvermittlung gerichtet sein.
Eigenverantwortung stärken, Demokratie ausbauen, Hierarchien abbauen, Schule öffnen
Wir brauchen im neuen Schulgesetz eine deutliche Öffnung der Vorgaben statt kleinteiliger Regelungen, um selbstverantwortlicher Gestaltung durch die Schulen Raum zu geben. Dies gilt für das pädagogische Programm der Schulen und die Gestaltung von Unterricht und Erziehung sowie für Entscheidungen zu den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen. Hier unterscheidet sich Verwaltungsreform im Schulbereich von anderen Bereichen. Schule ist keine Verwaltungseinheit, keine Verwaltungseinrichtung für Kinder und Jugendliche. Ihr Auftrag sind Bildung und Erziehung. Auf ihn sind auch die selbständige Entscheidungskompetenzen der Einzelschule in finanziellen und personellen Angelegenheiten zu richten. Verwaltungsreform im Schulbereich muss den Gesamtkontext der Schulverwaltung und -aufsicht auf Landes- und Bezirksebene und Einzelschuleerfassen. Hier geht es um Abbau von Hierarchien, Abschichtung von Aufgaben aus der Senatsebene in die Bezirke und an die Einzelschule, Stärkung der bezirklichen Institutionen und Gremien (Umstrukturierung der Bildungsadministration bei Auflösung des Landesschulamtes in seiner jetzigen Struktur und Stärkung der regionalen Außenstellen).
Eigenverantwortung schließt ein, Mitbestimmung der an Schule Beteiligten auf allen Ebenen zu stärken. Schulgestaltung ist gemeinsame Aufgabe und gemeinsames Anliegen von Schüler/innen, Erziehungsberechtigten, Lehrer/innen, Erzieher/innen, SozialpädagogInnen und Schulverwaltung. Die Schulverfassung soll den Charakter eines Schulmitbestimmungsgesetzes erhalten.
Für die Öffnung von Schule in ihr territoriales Umfeld, ganztägige und schulartenübergreifende Angebote und eine engere Verflechtung von Schul- und Jugendbereich und anderen Akteuren im Sozialraum muss das noch verbreitete Ressortdenken in der für Schule und Jugend zuständigen Senatsverwaltung überwunden werden, ggf. mit entsprechenden Verpflichtungen im Schulgesetz.
Im Teil "Schulgestaltung" soll vorrangig auf Eigenverantwortung und Selbstgestaltung des pädagogischen Prozesses durch die Einzelschulen orientiert werden. Instrumente der Verwaltungsreform sind hierbei Mittel zum Zweck, bürokratische Vorgaben, insbesondere im Zusammenhang mit internen und externen Evaluationen, sollten deutlich reduziert werden. Im Teil "Schulverwaltung" muss sich die Neuorganisation der Bildungsverwaltung, die mit der Auflösung des Landesschulamtes erfolgt widerspiegeln.
Europäische Schule in der Einwanderungsgesellschaft gestalten
Die Berliner Schule ist von der Zusammensetzung ihrer Schüler/innenschaft her eine interkulturelle Schule. Schule in der Einwanderungsgesellschaft bedeutet nicht nur, sich auf eine besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache als Benachteiligte zu beschränken. Vielmehr muss es auch darum gehen, in die Integrationsleistung, die das Bildungswesen erbringen muss, die Sprachen und Kulturen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund als Reichtumspotentiale einzubeziehen. Dies wiederum verlangt ein durchgängiges Konzept interkultureller Bildung und Erziehung in allen Alterstufen von der Kita an und in allen Fächern und Fachbereichen sowie ein Recht auf Bildung, das Rechtsansprüche für das Erlernen und Verwenden der Herkunftssprache und sprachliche bzw. auch fachsprachliche Förderung während der gesamten Schulzeit einschließt.
Es ist erforderlich, das Sprachenkonzept der Berliner Schule neu zu gestalten (bisher gibt es viele Facetten aber kein durchgängiges Konzept; Frühbeginn Fremd-/Zweitsprache; Förderung der Muttersprachen; zweite Fremdsprache ....). In dieses Konzept sollten zumindest die am häufigsten gesprochenen Herkunftssprachen der MigrantInnen als gleichberechtigte Sprachen einbezogen werden.
Die Idee und existierende Europa-Schulen gilt es als integrative Schulen ausbauen, gemeinsame Oberstufen zu schaffen, europäische Abschlüsse zu ermöglichen bzw. gleichwertige Abschlüsse zu schaffen.
Im neuen Schulgesetz sollte die Sprachenausbildung in der Berliner Schule in einem eigenständiges Abschnitt dargestellt werden. Dieser sollte Deutsch, Herkunftssprachen, Zweit- und Drittsprachen sowie bilinguale Ausbildung / Mehrsprachigkeit im konzeptionellen Aufbau und in zeitlichen Reihenfolgen und im Eingang in die jeweiligen Abschlüsse umfassen.
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Um diese Leitlinien zukunftsoffen in einem Schulgesetz umzusetzen brauchen wir Expertenberatung und Auswertung und Aufnahme bester Praxiserfahrungen. Sie sollten die Arbeit am neuen Schulgesetz ab sofort begleiten. Das künftige Schulgesetz sollte stärker den Charakter von Rahmenvorgaben als von Detail-Regelungen erhalten. Es soll damit langfristig offen sein für Entwicklung und diese fördern, in Berlin wie in einem gemeinsamen Land Berlin-Brandenburg.