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21.11.2005 Fraktionen der SPD und der Linkspartei.PDS

Stellungnahme zur Ende der Beweisaufnahme des 2. Untersuchungsausschusses 'Tempodrom'

Stellungnahme der Fraktionen der SPD und der Linkspartei.PDS im Berliner Abgeordnetenhaus zum Abschluss der Beweisaufnahmedes 2. Untersuchungsausschusses »Tempodrom«

Die Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS halten zum Abschluss der Beweisaufnahme zur Untersuchung der »Hintergründe um die Finanzierung und den Betrieb des Kreuzberger ›Tempodrom‹ und etwaige in diesem Zusammenhang geleistete Zuwendungen an politische Parteien« folgende Ergebnisse fest:

 
10 Kernaussagen

1 Das alte Tempodrom im Tiergarten erfreute sich wegen seiner kulturellen und touristischen Bedeutung großer öffentlicher Sympathie und tatkräftiger Unterstützung aus allen politischen Lagern und war nicht der »Schützling« eines einzelnen Berliner Senators oder einer politischen Partei.

2 Das Bauvorhaben Neues Tempodrom verband die Interessen einer gemeinnützigen Stiftung als Bauherr und Eigentümer mit den Interessen der privaten Betreiber, vorrangig der Tempodrom GmbH. Die Geschäftsführer der GmbH waren personenidentisch mit dem Vorstand der Stiftung und hatten ihre Kontrolleure, den Stiftungsrat, selbst bestellt.

3 Die Stiftung Neues Tempodrom konnte das von ihr angestrebte Eigenkapital nicht akquirieren. Die Baukosten des Gebäudes verdoppelten sich während der Bauzeit auf 31,6 Mio. Euro. Für diese Fehleinschätzung waren vorrangig die Leichtfertigkeit, die Irrtümer und die Überforderung der privaten Bauherren verantwortlich. Vorstand und Stiftungsrat sowie den Mitgliedern des Bauausschusses der Stiftung Neues Tempodrom kann vorgeworfen werden, dass sie es versäumt hatten, das Projekt rechtzeitig abzubrechen bzw. erheblich kleiner zu bauen. Aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren beriefen sich die Hauptbeteiligten I. Moessinger und N. Waehl als Stiftungsvorstände sowie der Stiftungsratsvorsitzende A. Rating auf ihr Auskunftsverweigerungsrecht. Der Ausschuss konnte sie daher bis zum Ende der Beweisaufnahme leider nicht als Zeugen vernehmen.

4 Auf den Kopf gestellt - Erst gebaut, dann geplant! Ein beachtlicher Teil der Kostenerhöhungen ist auch darauf zurück zu führen, dass zu keinem Zeitpunkt der Entwicklung und des Baus des Neuen Tempodrom rechtzeitig ausreichende Planungsunterlagen zur Verfügung standen. Vor diesem Hintergrund beruhten sowohl die Kostenschätzungen und -berechnungen wie auch die Auftragsvergaben auf unsicheren Grundlagen. Der enorme Zeitdruck verschärfte die Kostentwicklung.

5 Die Finanzierung des Bauvorhabens wurde aus verschiedenen Quellen bestritten: - Die Entschädigungszahlung von 3 Mio. Euro, die der Tempodrom GmbH im Januar 1999 für die Aufgabe des Standortes im Tiergarten zugesprochen und aus der Entwicklungsmaßnahme "Hauptstadt Berlin" von Bund und Land bezahlt wurde, beruhte auf einem gerichtlichen Vergleich, ohne dass die Grundlage für eine rechtlich zwingende, unabweisbare Entschädigungsleistung durch den Bund bzw. das Land Berlin im Rahmen der Beweisaufnahme nachvollzogen und belegt werden konnte. Hier erfreute sich die Tempodrom GmbH der tätigen Hilfestellung des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Kultur, Lutz von Pufendorf (CDU).

  • Die Zuwendung von 4,9 Mio Euro aus dem Umweltförderprogramm V unter Verwendung von EU-Mitteln durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung war von handwerklichen Fehler des Geschäftsbesorgers Investitionsbank Berlin begleitet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in einigen Fällen Ermessensentscheidungen zugunsten der Stiftung getroffen. Andererseits hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung z.B. einen ergänzenden Antrag der Stiftung auf Umweltfördermittel mit der Begründung abgelehnt, weitere umweltentlastende Effekte seien nicht zu begründen (anders die IBB, die in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag zunächst die weitere Förderung befürwortete).
  • Der eigentliche Sündenfall bestand in der Gewährung eines Kredits der Landesbank Berlin (LBB) über 12,7 Mio. Euro, dessen Zins- und Tilgungslasten die Kultureinrichtung im April 2004 in die Insolvenz zwangen. Zu 80 Prozent war der Kredit über eine Landesbürgschaft besichert. Bei den erforderlichen Prüfungen von Kredit und Bürgschaft durch die Landesbank, den Geschäftsbesorger für das Bürgschaftsverfahren PricewaterhouseCoopers und die zuständigen Senatsverwaltungen für Finanzen und Wirtschaft hat der Untersuchungsausschuss gravierende Mängel festgestellt. Die Unterzeichner der Bürgschaftsurkunde, die Staatssekretäre Hugo Holzinger und Volker Liepelt (beide CDU), haben keine dem Finanzvolumen angemessene Kontrolle veranlasst.

6 Die sich während der Bauzeit abzeichnenden erheblichen Kostenerhöhungen wurden dem bürgenden Land nicht zeitnah mitgeteilt. Das gesamte Geflecht aus dem UFP-Geschäftsbesorger IBB, dem Bürgschaftsnehmer LBB, dem Bürgschafts-Geschäftsbesorger PricewaterhouseCoopers und der Senatsverwaltung war nicht hinreichend reaktionsfähig. Vor allem die Landesbank, die eine Kontrolle der Kosten gegenüber dem Bürgschaftsgeber zugesichert hatte und die das Baugeschehen vor Ort überwachte, hat ihre Pflichten vernachlässigt.

7 Als der damalige Stadtentwicklungssenator Peter Strieder (SPD) durch die Stiftung im Juli 2001 eingeschaltet wurde, waren wegen des Baufortschritts erhebliche Einsparungen nicht mehr möglich. Die Entscheidung des Senats im Herbst 2001 für eine finanzielle Hilfe fiel nach umfangreichen rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfungen. Es war ausschliesslich beabsichtigt, eine Bauruine am Anhalter Bahnhof zu vermeiden sowie Schaden für das Land Berlin aus der Bürgschaft abzuwenden. Zugleich wurde eine personelle und organisatorische Neuordnung vorgenommen, wobei die Investitionsbank Berlin die Projektführerschaft übernahm. An diesem Vorgang haben zahlreiche Politiker des damaligen Senats, neben SPD-Mitgliedern namentlich die Senatoren Adrienne Goehler und Wolfgang Wieland sowie die Staatssekretärin Alice Ströver (alle Bündnis 90/Die Grünen), mitgewirkt. Verstöße gegen das Haushaltsrecht oder die Bestimmungen über die Investitionsbank hat der Ausschuss nicht festgestellt.

8 Der zeitweise erhobene Verdacht, die "Erste Rettungsaktion" stehe in irgendeinem Zusammenhang zu in dieser Zeit geleisteten Parteispenden bzw. sonstigen geldwerten Vorteilen, hat sich nicht bestätigt.

9 Aufgrund des illusorischen Geschäftsplans der Stiftung und des unzureichenden Handelns des Stiftungsrates trat ein zweiter Liquiditätsengpaß im Herbst 2002 auf. Die Initiative für eine weitere Zuwendung ging von der projektführenden Investitionsbank und dem Vorstand der Stiftung Neues Tempodrom aus. Die Zustimmung zu dem von der Investitionsbank vorgeschlagenen Sponsoring gab der damalige Stadtentwicklungssenator und Vorsitzende des IBB-Ausschusses unter der Vorraussetzung, dass in Zukunft kein weiterer Zuschussbedarf aus öffentlichen Kassen bestehe. Mangels für ihn erkennbarer gegenteiliger Anhaltspunkte durfte sich der Senator auf die entsprechenden Angaben seitens der Investitionsbank und der Stiftung verlassen. Der Verdacht, die Unterstützung in Form eines Sponsoring sei zur Umgehung des parlamentarischen Budgetrechts gewählt worden, hat sich nicht bestätigt. Gleichwohl wäre es im Sinne einer politischen Transparenz aus Sicht der Parlamentarier angebracht gewesen, das Abgeordnetenhaus rechtzeitig zu informieren.

10 Als Konsequenz aus o.g. Bürgschaftsverfahren hat die Senatsverwaltung auf Initiative des Abgeordnetenhauses die Bürgschaftsrichtlinien überarbeitet sowie den Vertrag mit dem Geschäftsbesorger PricewaterhouseCoopers gekündigt. Inzwischen sind mit der rechtlichen Verselbständigung und Neuausrichtung der IBB weitere Strukturentscheidungen vorgenommen worden.