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09.03.2009

Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt

Antrag
der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin

(einstimmig beschlossen bei Abwesenheit der Fraktion der CDU in der 45. Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 2. April 2009)

Initiative »Berlin tritt ein für Selbstbestimmung
und Akzeptanz sexueller Vielfalt«

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Berlin ist eine Stadt der vielfältigen Kulturen, Lebensweisen und Lebensentwürfe. Berlin steht und bekennt sich zur kulturellen Vielfalt und zur Unterschiedlichkeit sexueller Orientierungen, Identitäten und individueller Lebensentwürfe. Die Offenheit der Metropole Berlin ist in einem langen Prozess gereift. Sie ist Ergebnis des couragierten Einsatzes der Zivilgesellschaft, sie ist das Ergebnis der Akzeptanz durch die Berlinerinnen und Berliner und des Engagements und der Förderung durch den Berliner Senat.

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/78/EG im Beamtenrecht hat Berlin in herausragender Weise die Gleichstellung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe gefördert und damit bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Berlin wird in diesem Jahr sämtliche landesrechtlichen Spielräume genutzt haben, um Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Identität zu begegnen.

Doch die erschütternden Überfälle auf Lesben, Schwule, Transsexuelle und Transgender in den vergangenen Monaten zeigen leider auch, dass die Akzeptanz der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt nicht von allen Menschen in dieser Stadt getragen wird. Das ist eine Herausforderung für den Senat und für alle Berlinerinnen und Berliner. Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, ob in der Schule, im Betrieb, in Vereinen und Verbänden, in der Familie und in den Universitäten, dürfen Diskriminierungen, Ausgrenzung oder vorurteilsmotivierte Gewalt, ob in Form von Rassismus, Antisemitismus, Sexismus oder Homophobie wie auch Transphobie, nicht unbeantwortet bleiben.

Die Akzeptanz kultureller und sexueller Vielfalt lässt sich nicht verordnen. Deshalb bedarf es eines engagierten Wirkens aller Teile der Gesellschaft. Das Land Berlin muss sich zum Ziel setzen, die Zivilgesellschaft in ihrem Engagement für sexuelle Vielfalt zu unterstützen, um ein zivilcouragiertes Verhalten bei Übergriffen und Diskriminierungen zu fördern. Hierzu sind weitere ressortübergreifende Anstrengungen nötig.

Das Abgeordnetenhaus hat vor diesem Hintergrund beschlossen:

 
Bildung und Aufklärung stärken

  1. Der Senat von Berlin evaluiert die Praxis fächerübergreifender Unterrichtung des Themas Sexualerziehung. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, ob die Behandlung sexueller Vielfalt im Schulunterricht den anspruchsvollen Voraussetzungen der A V 27 (Rahmen-richtlinie zur Sexualerziehung) des Rahmenplans für Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule tatsächlich entspricht und welche Defizite es gibt. Es sind die Ursachen für Defizite zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer Überwindung zu entwickeln. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. 12. 2010.
  2. Der Senat von Berlin stellt sicher, dass die Berliner Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen sowie (Schul-)psychologinnen und -psychologen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher, in der Landesverwaltung und bei freien Trägern in adäquater Form zu den Themen Diversity (Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung oder Identität, Behinderung, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, soziale Herkunft), Antidiskriminierung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verpflichtend weitergebildet werden. Insbesondere sollen für Jugendhilfe und Schule verantwortliche Schlüsselpersonen informiert und zu diesen Themen geschult werden. Dies muss in Kooperation mit den qualifizierten Einrichtungen freier Träger geschehen, die über Erfahrungen und nachgewiesene Expertise in diesem Bereich verfügen und die hierfür gestärkt werden müssen. Die Angebotspalette und die Wahrnehmung dieser Angebote sind auf Defizite hin zu untersuchen. Ursachen für vorhandene Defizite sind zu analysieren und daraus Schlussfolgerungen – bis hin zu Umsetzungsmaßnahmen und ihrer haushaltsmäßigen Untersetzung – zu ziehen. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. 12. 2010.
  3. Der Senat von Berlin wirkt daraufhin, dass die Lehrkräfte sowie die Pädagoginnen und Pädagogen im Rahmen von Ausbildung, Studium und Vorbereitungsdienst in Berlin verbindlich zum pädagogischen Umgang mit sexueller Vielfalt und Diversity befähigt werden. Es ist zu analysieren, weshalb das Feld bislang in der Ausbildung eine randständige Rolle spielt, und es sind Maßnahmen zu ergreifen, die diesem Zustand abhelfen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. 12. 2010 zu berichten.
  4. Es ist zu gewährleisten, dass die Berliner pädagogischen Einrichtungen über ausreichend zielgruppenspezifisches Informationsmaterial zum Thema sexuelle Vielfalt verfügen und dieses den Kindern, Jugendlichen und Eltern/Sorgeberechtigten auch in geeigneter Form und niedrigschwellig zur Verfügung gestellt wird. Es ist bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 sicherzustellen, dass an jeder Berliner Schule eine Lehrkraft als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für sexuelle Vielfalt mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung steht. Die Aufgabe dieser Lehrkraft besteht einerseits darin, Schülerinnen und Schülern Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach der eigenen Sexualität (Identitätsfindung, aber auch bei Fällen von Mobbing) zu geben, für ein offenes und diskriminierungsfreies Klima in der Schule zu wirken, aber auch als Ansprechpartnerin oder -partner für zivilgesellschaftliche Akteure im Berliner Netzwerk der Initiativen zur Verfügung zu stehen. Sie soll auch darauf achten, dass die A V 27 im Rahmen der Schulpraxis Beachtung findet. Der Senat berichtet dem Abgeord-netenhaus bis zum 31. 12. 2010.
  5. Der Senat von Berlin entwickelt gemeinsam mit Schulen und zivilgesellschaftlichen Trägern ein Best-Practice-Leitbild für die Schule, in der sich in vorbildlicher Weise dem offenen Umgang mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen bzw. Identitäten gewidmet, homo- und transphoben Einstellungen und Verhaltensweisen (Mobbing) mit Auseinandersetzung begegnet wird. Mit der Entwicklung dieses Leitbildes werden Anreize verbunden, die die Schulen zur Auseinandersetzung mit dem Schulklima (Schülerinnen und Schüler, Lehr- und Schulpersonal, Elternschaft) in Hinblick auf sexuelle Vielfalt anregen. Es ist zu prüfen, inwieweit der Umgang mit sexueller Vielfalt an der Schule zum verbindlichen Gegenstand des Schulprofils gemacht und im Rahmen der Schulaufsicht und der Schulinspektion die Praxis der Umsetzung als wichtiges Element des Schulklimas auch bewertet werden kann. In ähnlicher Form ist sicherzustellen, dass Jugendhilfeeinrichtungen und -maßnahmen im Rahmen ihrer Konzeptionen durchgehend der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt Rechnung tragen. Der Senat berichtet dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. 12. 2010.
  6. Die Geschichte der Frauen-, Lesben- und Schwulenbewegung ist auch Berliner Geschichte. In unserer Stadt gibt es Orte und Einrichtungen, die dem Ausdruck verleihen oder dies dokumentieren. Sie machen die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auch im Stadtbild sichtbar, sind Informationspunkte für die Berlinerinnen und Berliner, Anlaufstellen für Jugendgruppen und Schulklassen oder schlicht für Besucherinnen und Besucher Berlins. Die Sichtbarkeit dieser Tradition, aber auch die Pflege ihres Erbes, ist auch Aufgabe der Stadtpolitik. Der Senat wird ermuntert, die Unterstützung und Förderung solcher Einrichtungen weiterhin zu betreiben und dieses Engagement zu intensivieren.
  7. Akzeptanzförderung sexueller Vielfalt ist aber auch in der älter werdenden Stadt Berlin ein wichtiges Thema. So ist nicht nur das selbstorganisierte Leben von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgenders und Intersexuellen (LSBTTI) »im Alter« ein zentraler Aspekt, dem das Land bereits viel Aufmerksamkeit widmet, sondern auch die Aufklärung in Pflegeeinrichtungen, Pflegeheimen und Wohneinrichtungen, die sich nicht speziell an LSBTTI richten. Der Senat wird aufgefordert, dieses Thema fortgesetzt in Kooperation mit öffentlichen Einrichtungen und freien Trägern zu thematisieren.

 
Diskriminierung, Gewalt und vorurteilsmotivierte Kriminalität bekämpfen

  1. Das Land Berlin bekennt sich zur sexuellen Vielfalt. Vertreterinnen und Vertreter des Landes Berlin setzen in der Öffentlichkeit deutliche Zeichen für das Erfordernis ihrer Akzeptanz: Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der sexuellen Orientierung oder aufgrund der Geschlechtsidentität hat in Berlin keinen Platz. Der Senat von Berlin und das Abgeordnetenhaus sind in der Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie diese Botschaft bei jeder geeigneten Gelegenheit im städtischen bis hin zum internationalen Rahmen nachdrücklich öffentlich vertreten. Es ist wichtig, die Sensibilität für die Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen zu stärken und Opfern von Diskriminierung die Solidarität der Gesellschaft zu vermitteln.
  2. Akteurinnen und Akteure in der Berliner Zivilgesellschaft sollen in ihrem Engagement für sexuelle Vielfalt gestärkt werden mit dem Ziel, die Zivilcourage bei Diskriminierungen von LSBTTI zu erhöhen. Insbesondere sind diejenigen Projekte zu stärken, die für die Berliner Verwaltung als Partnerinnen und Partner in der Aufklärung und Beratung zur Verfügung stehen und über nachgewiesene Qualifikationen verfügen. Hierbei ist darauf zu achten, dass einerseits der Wirkungskreis dieser Projekte erhöht wird. Andererseits müssen die Projekte dar-in unterstützt werden, erhöhten Anforderungen an ihre Beratungs- und Aufklärungsarbeit tatsächlich auch gerecht werden zu können. Die Verstärkung von Maßnahmen zur Erweiterung der Ausstrahlung der Projektarbeit muss mit der Bereitstellung der Ressourcen einhergehen, das ist auch durch die Anmeldung im Verfahren der Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen.
  3. Die Arbeit der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden muss mit entsprechender Sensibilität für die Belange der Opfer verbunden sein. Der Senat von Berlin setzt seine Anstren-gungen fort, bei den Bediensteten in den Strafverfolgungsbehörden den Blick für die Belange von Menschen in Berlin als einer Stadt der sexuellen Vielfalt zu schärfen und Diskriminierungserscheinungen und diskriminierenden Einstellungen entgegenzutreten. Hierzu ist die erfolgreiche Arbeit der Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Berliner Polizei weiterhin mit allen Möglichkeiten zu unterstützen.
  4. Die Berliner Polizei muss mit vertrauensbildenden Maßnahmen fortgesetzt auf die Stärkung der Anzeigebereitschaft der Opfer von vorurteilsmotivierten Delikten hinwirken und hierbei eng mit freien Trägern und Vereinen zusammenarbeiten. Die existierenden Ansätze zur lokalen Kooperation zwischen den Beauftragten in den Polizeidirektionen, den Initiativen der Zivilgesellschaft und den Einrichtungen Berlins bis hin zu den Quartiersmanagements und den lokalen Unternehmen in den Feldern Stärkung von Zivilcourage, Gewaltprävention und Aufklärung sind durch ressortübergreifende Anstrengungen auf der Ebene der Hauptverwaltungen und in Zusammenarbeit mit den Bezirken abgestimmt zu koordinieren und zu stärken. Insbesondere sind die vorhandenen Angebote stärker zu bewerben, um ihren Verbreitungsgrad zu erhöhen und ihren Vorbildcharakter herauszustellen.
  5. Der Senat von Berlin prüft, inwieweit zum Zwecke des Opferschutzes bei der auf Anzeigen folgenden Strafverfolgung und im Strafverfahren mit ladungsfähigen Anschriften gearbei-tet werden kann, die von der Meldeadresse abweichen, um dem Bedürfnis der Opfer nach Anonymität gegenüber den Tätern Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob es weitere Möglichkeiten gibt, das Sicherheitsgefühl und das Vertrauen der Opfer bei Strafverfolgung und -verfahren zu erhöhen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. 12. 2010 zu berichten.
  6. Es ist zu gewährleisten, dass LSBTTI die Opfer der Nichtakzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt geworden sind, in qualifizierter Weise betreut, unterstützt und beraten werden. Zudem ist im Rahmen der Förderung der Opferhilfe auf die verbindliche Kooperation der Angebote von Antidiskriminierungs- und Opferhilfeprojekten des Bereichs sexuelle Vielfalt hinzuwirken. Die Begleitung der Opfer von Homophobie und Transphobie soll spezifischen Standards entsprechen, die zwischen dem Land Berlin und dem Netzwerk der Träger der Opferhilfe zu vereinbaren sind. Der Senat von Berlin berichtet dem Abgeordnetenhaus von Berlin bis zum 31. 12. 2010.
  7. Der Senat von Berlin wird aufgefordert zu prüfen, mit welchem kriminologischen Erkenntniszuwachs eine statistische Erfassung von gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Vielfalt gerichteten Delikten bereits in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verbunden wäre. Gegebenenfalls ist eine entsprechende Initiative zu ergreifen, um die statistische Erfassung dieser Straftaten, auch über die bisherige Erfassung beim Kriminalpolizeilichen Meldedienst – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD – PMK) hinaus, zu sichern.
  8. Das Abgeordnetenhaus betont, dass die sachgerechte Ausschöpfung und die konsequente Anwendung des geltenden Straf- und Strafprozessrechts alle Möglichkeiten bieten, um die rechtsstaatliche und effektive Verfolgung von Delikten der vorurteilsmotivierten Kriminalität zu sichern. Die Verschärfung des geltenden Rechts hält das Abgeordnetenhaus nicht für einen geeigneten Weg, um die Sicherheit von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientie-rungen und Lebensentwürfen in Berlin zu erhöhen.

 
Wandel der Verwaltung vorantreiben

  1. Die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt muss im Sinne der von Berlin unterzeichneten Charta der Vielfalt integrativer Bestandteil der Tätigkeit innerhalb der Berliner Behörden und Verwaltungen sein. Jegliche Form der Diskriminierung und Ausgrenzung, der Nichtakzeptanz sexueller Vielfalt, muss in öffentlich erkennbarer Weise geächtet und zum Gegenstand der Auseinandersetzung um die Anforderungen an die Akzeptanz sexueller Viel-falt gemacht werden. Hierzu bedarf es der Sensibilisierung der Verwaltungen Berlins, angefangen bei der Verwaltungsspitze. Die Entwicklung von Diversity-Richtlinien für den Öffentlichen Dienst ist fortzusetzen und abzuschließen. Hierzu gehört auch die Überlegung, inwie-weit durch proaktive Ausschreibungen von Stellen im Rahmen von Einstellungskorridoren die LSBTTI-Freundlichkeit des Öffentlichen Dienstes erhöht werden kann. Dem Abgeordneten-haus ist bis zum 31. 12. 2010 zu berichten, welche konkreten Maßnahmen in den Hauptverwaltungen entwickelt und ergriffen worden sind, um diesem hohen Anspruch noch besser gerecht werden zu können.
  2. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Projekte die durch den Berliner Senat oder die Berliner Bezirke gefördert werden, die Akzeptanz sexueller und geschlechtliche Vielfalt im Fokus ihrer Arbeit qualifiziert und nachweisbar verfolgen. Dies gilt nicht nur für »klassische« Jugend-, Bildungs- und Sportprojekte, wo solche Anstrengungen schon seit längerem unter-nommen werden, sondern im Besonderen auch für die Interventionsinstrumente des Berliner Quartiersmanagements, der Streetwork und der Notunterkünfte, Nothilfedienste und Weglaufhäuser. Im Rahmen der Förderung von Jugendarbeit muss ein besonderer Fokus auf die geschlechterreflektierende Arbeit vor allem mit Jungen gelegt werden. Es sind Standards zu entwickeln, auf die die Empfängerinnen und Empfänger von öffentlichen Fördermitteln im Rahmen der Mittelvergabe verpflichtet werden. Es ist ein Qualitätsmanagement zu entwickeln, welches es ermöglicht, die Einhaltung und Berücksichtigung der Ziele der Akzeptanzförderung sexueller Vielfalt zu kontrollieren. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. 12. 2010 zu berichten.

 
Erkenntnisgrundlagen verbessern

  1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der empirischen Basis zu den sozialen Erfahrungen von LSBTTI und zur Diskriminierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Berlin zu ergreifen. Dazu gehört die repräsentative wissenschaftliche Erforschung des Dunkel- und des Hellfeldes der strafrechtlich relevanten Diskriminierun-gen sexueller Vielfalt in unserer Stadt. Es ist eine breit angelegte Studie anzustoßen und zu fördern, die die unterschiedlichen Diskriminierungserfahrungen von LSBTTI im öffentlichen Raum und im sozialen Nahfeld, und die gesellschaftlichen Ursachen dieser Diskriminierung, aber auch die Wirksamkeit von Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Akzeptanz sexueller Vielfalt, über einen längeren Zeitraum erforscht und reflektiert. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. 12. 2009 über den bis dahin erreichten Zwischenstand (Forschungsansatz und Forschungshypothesen) zu berichten.
  2. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen mit dem Ziel, eine stärkere Kooperation zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen, dem Land Berlin und den Vereinen, Initiativen und Trägern herbeizuführen, um die zivilgesellschaftliche Förderung der Akzeptanz sexueller Vielfalt noch zu verbessern. Hierbei ist auch auf die Strategien und Erfahrungen im internationalen Vergleich zurückzugreifen.

 
Den Dialog fördern

  1. Der Dialog und die Kooperation des Senats mit Vertretern aus dem Sport, den großen Kirchen, von Religion und Musik, von Verbänden der migrantischen Selbstorganisation auf dem Gebiet der Akzeptanz sexueller Vielfalt soll fortgesetzt und kontinuierlich ausgebaut werden. Interreligiöse und integrationspolitische Initiativen, die die Akzeptanz sexueller Vielfalt fördern, sollten dabei besonders berücksichtigt werden. Der regelmäßige und enge Austausch über landesweite Schwerpunkte der Antidiskriminierungsarbeit, der Verfolgung gemeinsamer Kampagnen, zur Überwindung gegenseitiger Wissensdefizite und zur Weiterentwicklung einer gesamtstädtischen Antidiskriminierungsstrategie ist zu intensivieren, wobei eine möglichst breite Beteiligung von Vertretern aus Jugend- und Communityverbänden, Musikszenen, Sport, Religionsverbänden, Opferhilfen, Verwaltung und Politik motiviert werden soll.
  2. Antigewaltpräventions- und Aufklärungsprogramme des Landes Berlin sollen verstärkt auf die Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentität hinarbeiten und den Bezug zu anderen Diskriminierungsformen verdeutlichen.
  3. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, für die Entwicklung einer gemeinsamen gesamtstädtischen Akzeptanzkampagne zu werben. Ziel soll sein, die gemeinsame Ablehnung aller Formen von Diskriminierung – seien es beispielsweise Rassismus, Homo- und Transphobie, Islamophobie oder Antisemitismus – und das gemeinsame Bekenntnis zu einer Wertschätzung von Vielfalt öffentlichkeitswirksam zum Ausdruck zu bringen. Dabei soll die Stärkung von und die Ermunterung zur Eigeninitiative, das Lernen von Akzeptanz durch Auseinandersetzung, im Vordergrund stehen, nicht die Belehrung. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31.12. 2010 zu berichten.

 
Rechtlicher Gleichstellung bundesweit zum Durchbruch verhelfen

  1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, die Unterstützung von Initiativen für die rechtliche Gleichstellung von Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung fortzusetzen. Bundesratsinitiativen zur Vollendung der rechtlichen Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft sind in geeigneter Weise zu initiieren oder zu unterstützen. Gleiches gilt für die Wiedergutmachung von gesetzlichem Unrecht (wie Verurteilungen nach § 175 StGB a.F.) in beiden deutschen Staaten durch Rehabilitierung und eine angemessene Entschädigung. Senat und Abgeordnetenhaus sind gefordert, in öffentlichen Debatten zum Abbau von Diskriminierungen gegenüber Transgendern und Transsexuellen, aktiv zu werden und sich für die Verwirklichung ihres Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Reform von Bundesgesetzen über den Bundesrat einzusetzen.

 
Öffentliche Begleitung sichern

  1. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, bis zum 31.12.2009 einen Zwischenbericht vorzulegen, um das Abgeordnetenhaus und die Berliner Öffentlichkeit über den Stand der Umsetzung der »Initiative Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt« zu informieren. Damit wird die Unterstützung der Aktivitäten auf allen Ebenen befördert, Sensibilität gegenüber dem Thema befördert und eine öffentliche Begleitung ermöglicht, die beim Aufspüren von Defiziten und bei der Entwicklung von Ideen zu ihrem Abbau hilft.

 

Begründung

Gewalt und Ausgrenzung gegenüber Menschen mit lesbischer, schwuler, bisexueller Orientierung und gegenüber Transsexuellen und Transgendern sind nach wie vor Erscheinungen im Alltag unserer Stadt. Die Übergriffe und das hohe Maß an Ablehnung, welches in verschiedenen Studien zum Ausdruck kommt, machen deutlich, dass die Anstrengungen zur Zurückdrängung dieser Diskriminierung verstärkt werden müssen. Einen positiven Wandel kann nur ein breiter und kontinuierlicher gesamtgesellschaftlicher Prozess bewirken. Es gehört zu den Grundentscheidungen der Berliner Politik und entspricht der Koalitionsvereinbarung wie den Richtlinien der Regierungspolitik, diesen Prozess aktiv zu unterstützen.

Berlin hat eine Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) einge-richtet, zu deren Aufgaben neben dem Schutz vor Diskriminierung, auch aufgrund der sexuel-len Orientierung, unter anderem die Förderung der Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen, der Abbau von Vorurteilen gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgenders und Intersexuellen (LSBTTI), sowie die Weiterentwicklung der Infrastruktur zur Förderung lesbisch-schwuler Emanzipation gehört. Im Sinne dieser Zielsetzung werden mehrere Träger gefördert. Zum Teil in Zusammenarbeit mit diesen Trägen fanden und finden regelmäßig Konferenzen, Veranstaltungen und andere Aktivitäten statt. Senat und LADS befinden sich zudem im Dialog mit Religionsgemeinschaften und Verbänden der migrantischen Selbstorganisation. Andere geförderte Projekte widmen sich beispielsweise dem Abbau von Vorurteilen im Sport. Beispiele hierfür sind die »Respect Gaymes« und der »Come Together Cup«. Zudem gestaltete die LADS eine Akzeptanzkampagne im »Berliner Fenster«.

Die Polizei führt kontinuierlich vertrauensbildende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den freien Trägern durch, welche sowohl nach innen als auch nach außen dem Abbau von Vorurteilen und der Verbesserung des Vertrauensverhältnisses von Polizei und LSBTTI dienen. Sie ist etablierte lokale Ansprechpartnerin für homophobe und transphobe vorurteilsmotivierte Kriminalität. Zur Schaffung eines vorurteilsfreien Arbeitsklimas innerhalb der Verwaltung wurden Antidiskriminierungsstellen eingerichtet. In Bezirken wurden von Bezirksverordneten und Bezirksämtern Initiativen ergriffen, um das Klima zugunsten sexueller Vielfalt in bezirklichen Einrichtungen zu verändern.

Berlin ist Unterzeichner der »Charta der Vielfalt«. Auf rechtlichem Gebiet ist Berlin Vorreiter beim Abbau von Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und setzt sich sowohl im Bundesrat als auch im Kontakt mit Partnerstädten und bei anderen sich bietenden Gelegenheiten fortwährend für die Beendigung noch bestehender Diskriminierungen ein.

Trotz dieses breiten Engagements hat sich bislang gezeigt, dass grundsätzliche Veränderungen in der Akzeptanz sexueller Vielfalt nicht nur eines langen und kontinuierlichen Wirkens bedürfen, sondern auch einer Erweiterung der bestehenden Antidiskriminierungsarbeit. Ohne einen Ausbau, der an den richtigen Stellen ansetzt, ist zu befürchten, dass die bisherigen Maßnahmen angesichts des Ausmaßes der Ablehnung und Gewalt gegenüber LSBTTI den gesellschaftlichen Veränderungsprozess nicht lange genug und ausreichend stützen können. Das Abgeordnetenhaus beschließt deshalb einen Katalog von Maßnahmen, die hier erfolgversprechend erscheinen. Mit Nachdrücklichkeit und langem Atem werden wir weiterhin darauf achten, dass die bestehenden Defizite abgearbeitet, die notwendigen Veränderungen in Angriff genommen werden.

Akzeptanz lässt sich nicht anordnen. Berlin folgt einem breiteren und vielschichtigeren Ansatz, der die politischen, sozialen und kulturellen Akteure in der Zivilgesellschaft in ihrem Engagement für die Akzeptanz der sexuellen Vielfalt stützt. Sie alle sind gefragt, wenn es um die Veränderung des Klimas in unserer Stadt geht, um eine noch breitere Öffnung hin zur Anerkennung und Akzeptanz sexueller Vielfalt zu bewirken.

 
Zu »Bildung und Aufklärung stärken«

Akzeptanz von Unterschiedlichkeit bildet sich in den frühsten Jahren kindlicher Entwicklung und verstärkt sich zum Positiven wie zum Negativen in der Phase der Pubertät. Bildung und Erziehung, vor allem in der Schule, kommen für die Akzeptanzvermittlung eine zentrale Rolle zu. Hier lernen Kinder und Jugendliche die kulturelle Vielfalt Berlins im Alltag kennen. Viele Schritte der eigenen sexuellen Entwicklung hängen mittelbar und unmittelbar mit der Schule zusammen. Aber auch in Jugendfreizeitstätten und Kindertagesstätten muss den Anforderungen an eine moderne und Vielfalt respektierende Erziehung Genüge getan werden.

Ein länderübergreifender Forschungsbericht von ILGA Europe und IGLYO unterstreicht, dass Familie und Schule die Bereiche mit den größten Anpassungsschwierigkeiten für LSBTTI-Jugendliche sind. Mehr als die Hälfte der Befragten berichtet von Vorurteilen und Diskriminierungen in den Familien, zwei Drittel von negativen Erfahrungen an Schulen. Diese äußern sich vor allem als Einschüchterung (Mobbing) durch andere Schülerinnen und Schüler in Form von Ächtung, Ausgrenzung, aber auch körperlichen Angriffen. Doch auch homophobe Äußerungen von Lehrkräften werden als Problem benannt, ebenso die fehlende aktive Unterstützung durch Lehrerinnen und Lehrer oder das Verschweigen von LSBTTI-Lebensweisen in der Unterrichtspraxis und den Lehrmitteln (s. Takacs, Social exclusion of young LGBT Peo-ple in Europe, Brüssel 2006). Auch Kinder lesbischer Mütter und schwuler Väter (sogenannter Regenbogenfamilien) sind von Abwertung und Ausschluss durch gesellschaftliche Ignoranz gegenüber ihrer Lebens- und Familienform betroffen.

Das Schulklima ist ein Gradmesser für den Status quo der Sexualerziehung. Gerade hier muss konstatiert werden, dass alle bisherigen Anstrengungen im Ergebnis nicht ausreichend waren, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen (vgl. Jösting, Einarbeitungsprozesse männlicher Jugendlicher in die heterosexuelle Ordnung, in: Hartmann u. a. (Hrsg.), Heteronormativität. Empirische Studien zu Geschlecht, Sexualität und Macht, Wiesbaden 2007). Beschimpfungen mit homo- und transphoben Tenor gehören auch in Berlin zum Umgangston auf den Schulhö-fen und in den Klassenzimmern. Mobbing ist in unserer Stadt zwar nur selten ein öffentliches Thema, aber es findet statt und wird mitunter auch öffentlich registriert. Das Coming Out ist also ein individuelles Risiko und zwingt daher viele Jugendliche dazu, ihre sexuelle Orientie-rung zu verstecken. Diskriminierungen und Übergriffe kommen immer wieder vor, und sie bestimmen die vorherrschende Grundhaltung in einer Schule gegenüber all den Jugendlichen, die sich nicht in heteronormativen Kategorien und traditionellen Geschlechterkonstruktionen fassen lassen.

In der Regel wird diese Realität in der Schule nicht ausreichend wahrgenommen und ihr nicht im gebotenen Maß begegnet. Das ist kein besonderes Berliner Phänomen, wie internationale Erfahrungen verdeutlichen: »Als größtes Problem wird genannt, dass viele Schulen sich der Herausforderung schon deshalb nicht stellen, weil sie finden, dass es sich hier um ein »kleines Problem« handelt, das nur eine Minderheit der Schülerinnen und Schüler betrifft« (Dankmeijer, »Globale Pädagogische Zusammenarbeit für sexuelle Vielfalt« in: van Dijk / van Driel (Hrsg.), Sexuelle Vielfalt lernen, Berlin 2008, S. 20). Um das zu verändern, müssen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, die im Zusammenwirken eine Veränderung der gegenwärtigen Situation herbeiführen können. Sie alle sollen der Stärkung aufklärerischer, emanzipatorischer und couragierter Schulpraxis dienen.

Lehrerinnen und Lehrer sind in besonderer Weise gefordert, Kinder und Jugendliche auch sozial zu bilden und die Entwicklung ihrer eigenen Orientierung zu fördern und zu unterstützen. Die Rahmenrichtlinie A V 27 verfolgt dieses Ziel spezifisch im Sektor der Sexualerziehung und bildet hierfür eine sehr gute Grundlage. Pädagoginnen und Pädagogen an der Berliner Schule sind gehalten, die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu vermitteln. Die praktische Umsetzung der Richtlinie entspricht allerdings nicht dem mit ihr verfolgten hohen Anspruch. Das hat im Einzelfall unterschiedliche Gründe: mangelnde Sensibilität, individuelle oder kollektive Überforderung, das falsche Verständnis gebotener Zurückhaltung, fehlende Qualifikationen für das spezifische Feld der Sexualerziehung. »Die Änderung der Lehrpläne allein reicht nicht aus (...), wer die Diskriminierung von Minderheiten abbauen und einen respektvollen Umgang miteinander fördern will, der muss auch das Personal in diesen Bereichen dazu befähigen, das heißt aus- und weiterbilden« (Timmermanns, Umgang mit Vielfalt in Erziehung und Beratung, in: van Dijk / van Driel (Hrsg.), a.a.O., S. 60). Im Rahmen des LISUM ist seit Ende der 1990er Jahre kein Kurs zu diesem Thema mehr angeboten worden, bei der sozialpädagogischen Fortbildung (SFBB) ein Kurs im Herbst 2008. Das zeigt die Existenz von Defiziten in der Fortbildung in aller Deutlichkeit. Sie müssen systematisch aufgearbeitet und überwunden werden.

Verbindlich vorgeschrieben ist, wie der Senat selbst berichtet, die Behandlung des Themas bestenfalls im Fach Naturwissenschaft / Biologie (vgl. Antwort des Senats vom 31. Juli 2008 auf die Kleine Anfrage Drs. 16/12 323). Das genügt bei weitem nicht. So muss gesellschaftliche Vielfalt gerade auch in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern thematisiert werden, so im Ethik-, im Geschichts- (etwa durch Vermittlung der Wurzeln der Frauen- sowie der Lesben- und Schwulenbewegung), aber auch im Sprachen- und Literaturunterricht. Menschenrechtserziehung und Demokratie im Unterricht sind hervorragende Gelegenheiten, Unterschiedlichkeit und Gleichberechtigung zum Thema zu machen. Die Vermittlung dieser Inhalte findet aber vielfach nach wie vor nicht oder nur sehr unzureichend statt. Veränderungen bedürfen der bewussten Förderung. Auch die Angebote für Lehrkräfte bestehen gegenwärtig eher in Publikationen als in der konkreten methodischen Unterstützung und Bereitstellung geeigneter zielgruppenspezifischer Bildungsansätze und Materialien für die Unterrichtspraxis.

Schließlich ist auf die Notwendigkeit hinzuweisen, entsprechende Lehransätze und Materialien zu entwickeln, die für die schulische und Bildungsarbeit zur Verfügung stehen. Die Bildungsverwaltung muss sichern, dass die durch die Arbeit von Projekten in diesem Bereich gesammelten Erfahrungen auch ausgewertet und die Projekte und Einrichtungen kooperativ in die Entwicklung von Materialien und Lehransätzen (Diversity Education, Lebensformenpädagogik) einbezogen werden (dazu noch unten sowie das Protokoll der Anhörung des Innenausschusses vom 12. Januar 2009 zum Antrag auf Drs. 16/1966). Auch die Elternarbeit kann sich an guten Beispielen orientieren, die in der Bundesrepublik entwickelt wurden. So geht die Stadt München (»Wir sind für dich da«, siehe hierzu die Internetquelle auf der URL www.muenchen.de/Rathaus/dir/gleichgeschlechtl/jugendliche) koordiniert auf alle Eltern zu, und informiert sie mit einem Elternbrief zur Situation von LSBTTI-Jugendlichen, gibt Hinweise für Elternberatungsangebote und sichert auch, dass die Jugendlichen selbst wissen, wo sie sich Unterstützung und Beratung holen können.

Es ist notwendig, dass die Akzeptanzförderung durch qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer geleistet, dass das Coming Out von Schülerinnen und Schülern, wie auch von Lehrerinnen und Lehrern gefördert wird. An erster Stelle stehen die offensive Thematisierung sexueller Vielfalt und die Stärkung der Fähigkeit zum Umgang mit Diskriminierungen und Konflikten im Schulalltag. Spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind kein Luxus, sie müssen verbindlich implementiert und in der Breite wahrgenommen werden. Für LSBTTI-Schülerinnen und -Schüler gibt es so gut wie keine Angebote im schulischen Bereich, anders als das in den USA (gay-straight-alliances u.ä.) der Fall ist. Zudem fehlen den Schülerinnen und Schülern, aber auch den Kolleginnen und Kollegen im Lehrkörper, oft konkrete Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um sich Unterstützung und Rat zu holen. Wichtig ist das aber auch für Eltern, die möglicherweise Unterstützung benötigen. Schließlich ist es für zivilgesellschaftliche Akteure und die Verwaltung erforderlich, auf konkrete »Anlaufstellen« in jeder einzelnen Schule zugehen zu können. Eigentliches Ziel muss es sein, dass jede Lehrerin und jeder Lehrer ein solcher »Anlaufpunkt« ist. Die schulische Praxis ist davon gegenwärtig jedoch noch weit entfernt, so dass vorerst die Notwendigkeit besteht, überhaupt eine konkrete Verantwortlichkeit im Schulkontext zu institutionalisieren.

Es ist umso wichtiger, die Akzeptanz sexueller Vielfalt in den Schulen zu fördern in Hinblick auf eine erfolgreiche HIV-Prävention. Die hohe Anzahl von schwulen und bisexuellen Männern bei den Neuinfektionszahlen in Berlin zeigt auf, dass die HIV-Prävention zielgruppenspezifisch intensiviert werden muss. Es ist wichtig, dass junge Menschen ihre Sexualität annehmen können, da sie nur so eine erfolgreiche und für sich adäquate Prävention umsetzen können. Junge bisexuelle und schwule Jugendliche können gerade am Beginn ihrer sexuellen Aktivitäten für HIV-Präventionsbotschaften nicht empfänglich sein, wenn ein Klima der Ablehnung ihrer sexuellen Orientierung herrscht. So ist die Coming-Out-Förderung gerade in der Schule ein wesentlicher Beitrag zur HIV-Prävention dieser Gruppe (vgl. Sander, Kontexte von HIV-Infektionen bei jüngeren schwulen Männern in Deutschland, AIDS-Forum, DAH 50, Berlin 2007).

Nach wie vor berichten Aufklärungsprojekte über die Schwierigkeit, Zugang zu den Schulen zu finden und ihre Zielgruppen – sowohl unter den Pädagoginnen und Pädagogen, als auch in den Klassen – zu erreichen. Auch wird noch zu oft festgehalten (statt vieler nur Wuttke u.a., Homosexualität und Schule. Eine Studie zu Einstellungen und Sichtweisen von 850 Jugendlichen zum Thema Homosexualität, Berlin, Dezember 2003), dass Sexualerziehung trotz des hohen Anspruchs der Berliner Rahmenplanung mangelhaft geschieht, die Sensibilität gegen-über den Bedürfnissen von Jugendlichen in ihrer sexuellen Orientierungsphase zu wünschen übrig lässt und über Diskriminierungen hinweggegangen wird. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass LSBTTI-Schülerinnen und -Schüler in Diskriminierungssituationen keine Unterstützung erhalten, ihre Orientierung verstecken und die damit verbunden Drucksituationen allein verarbeiten müssen. Die Suizidrate von lesbischen und schwulen Jugendlichen ist vier- bis sechsmal höher (vgl. Schupp, Sie liebt sie. Er liebt ihn., Berlin 1999, im Auftrag der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport; sowie vergleichbare Zahlen für Österreich bei Faistauer / Plöderl, Out in der Schule, Salzburg 2006) als die bei heterosexuellen Gleichaltrigen, die die zweite Haupttodesursache von Jugendlichen überhaupt ist. Auch unter jungen Obdachlosen sind LSBTTI weit überdurchschnittlich vertreten. Wenn schon das Elternhaus für sie kein sicherer Ort ist, in der Schule ist Hilfe auch zu selten zu erwarten. Dieser Zustand muss sich ändern.

In der Ausbildung wird von Studierenden immer wieder berichtet, dass zwischen Anspruch und Realität der Thematisierung von gesellschaftlicher Heterogenität und Vielfalt, dem offensiven Umgang mit Konflikten und von Akzeptanzförderung für unterschiedliche sexuelle Orientierungen eine große Lücke klafft. Die Kompetenzen der Beratungs- und Aufklärungsprojekte, die sich in diesem Sektor in den vergangenen Jahren entwickelt und profiliert haben, werden nach ihrer eigenen Auskunft nicht in Anspruch genommen, obgleich dort viele wertvolle Erfahrungen vorhanden sind, die woanders nicht zu finden sind. Ein Rückgriff auf Sexualberatungsstellen (vgl. Antwort des Senats vom 31. Juli 2008 auf die Kleine Anfrage Drs. 16/12 323) genügt in der vielfältigen Welt von heute einfach nicht mehr, um den umfassenden Kompetenzerwerb der Studierenden zu sichern. Es ist daher notwendig, die bestehenden Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Berliner Universitäten zu nutzen, um hier eine spürbare Öffnung herbeizuführen und der stadtpolitischen Relevanz des Themas Nachdruck zu verleihen.

Die Implementierung von Akzeptanzförderung lässt sich nicht einfach anordnen. Sie muss durch die Veränderung des Klimas im Schul- bzw. Bildungseinrichtungskontext verändert werden, wozu es erforderlich ist, die Selbstreflexionsfähigkeit des Bildungssystems zu erhöhen. Das kann durch unterschiedliche Maßnahmen geschehen. So sind ansprechende und vor allem zielgruppenspezifisch taugliche Informationsmaterialien erforderlich, die auch niedrigschwellig zur Verfügung stehen. Gute Erfahrungen mit Unterrichtsmaterialien und Methodik müssen »Schule machen«, dazu braucht es einen offenen Austausch. Selbstbewusste LSBTTI-Jugendliche, die zu ihrer Identität stehen, sind sehr wichtige Botschafterinnen und Botschafter sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in ihrem sozialen Umfeld. Sie zu stärken setzt auch voraus, dass ihre selbstorganisierten Formen (Jugendverbände und Vereine) ohne große Hürden im schulischen Raum präsent sein können (Empowerment).

Da es Schulen gibt, die in vorbildhafter Weise mit der Akzeptanzförderung sexueller Vielfalt umgehen, ist auch die Entwicklung eines Leitbildes anhand von best-practice-Erfahrungen (insbesondere in der Zusammenführung übergreifenderer Antidiskriminierungsansätze, wie beispielsweise im Rahmen von »Schule ohne Rassismus« u.ä.) anzugehen. Die Ausstrahlungskraft von innovativen Bildungseinrichtungen lässt sich damit deutlich erhöhen. Schließlich sollte neben Anreizen (Preise, Wettbewerbe zu besonders gelungenen Initiativen, Schulprofilrelevanz) auch gesichert sein, dass Schulaufsicht und Schulinspektion die Prozesse der Akzeptanzförderung in Hinblick auf unterschiedliche Formen des Lebens und Liebens stärker im Blick haben.

Gleiches gilt für Jugendfreizeitstätten und Kindertageseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Auch hier muss es – neben der Bindung von Förderung mit Haushaltsmitteln an entsprechende Anforderungen und Standards – gelingen, durch Anreize und Motivation, aber auch durch die öffentliche Kontrolle, Schritt für Schritt eine Veränderung herbeizuführen. Sexuelle Vielfalt ist ein Thema, das es offensiv aufzugreifen gilt. Das ist bisher offensichtlich nur sehr unterentwickelt der Fall, wenngleich die Beschäftigten sich selbst gegenüber LSBTTI als offen und akzeptierend einschätzen. Es fehlt einfach oft an einem besonderen Problembewusstsein für die Notwendigkeit offensiver Strategien (vgl. etwa Kleyböcker, Vielfalt fördern – wie lsbt-freundlich sind Jugendhilfe und Schule? Untersuchung zum Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen und transgender Lebensweisen in jugendrelevanten Einrichtungen in Lichtenberg von Berlin, Berlin 2007). Das gilt es zu ändern. Auch der Senat sieht eine Auseinandersetzung mit dem Thema sexuelle Vielfalt offenbar nur »in erforderlichen Fällen« als notwendig an (vgl. Antwort des Senats von Berlin vom 27. Mai 2008 auf die Kleine Anfrage Drs. 16/12066), ohne deutlich zu machen, wann er sie für gegeben hält und wann nicht. Die Koalitionsfraktionen sind der Ansicht, dass es eigentlich überall und immer erforderlich ist, dass sich Berlins Jugendfreizeiteinrichtungen in ihren pädagogischen Konzepten mit sexueller Vielfalt auseinandersetzen. Erzieherinnen und Erzieher sind in besonderer Weise gefordert, Kinder und Jugendliche auch sozial zu bilden und die Entwicklung ihrer eigenen Orientierung zu fördern und zu unterstützen. Die Berliner Jugendfreizeitstätten müs-sen diskriminierungsfreie Räume sein, in denen LSBTTI sich mit ihren Problemen nicht al-leingelassen fühlen und die sie deshalb möglicherweise meiden (bzw. in denen sie ihre sexuelle Orientierung verschweigen), sondern in denen sie sich ernstgenommen fühlen und die sie daher aufsuchen in dem Wissen, ihre sexuelle Orientierung dort nicht verschweigen zu müssen.

Akzeptanzförderung erfolgt auch über die Sichtbarkeit von Geschichte im Stadtbild. In Berlin hat die Lesben- und Schwulenbewegung genauso ihre Orte wie die Erinnerung und das Gedenken an die Verfolgung und Unterdrückung von Menschen mit dem »Rosa Winkel«. Diese Orte machen Berliner Traditionen sichtbar, ermöglichen die Mahnung, aber auch das historische Lernen. Sie sind Orte der Kunst, der Geschichte, der Bewegung. So wurde das neue Mahnmal für die verfolgten homosexuellen NS-Opfer recht schnell als wichtiges Symbol der Communities in unserer Stadt angenommen. Aber auch das Schwule Museum und das Archiv »Spinnboden« dokumentieren Geschichte – in diesem Fall die Geschichte der schwierigen Wechselverhältnisse von Verstecken und Emanzipation, von Bewegung und Aufbruch von Lesben und Schwulen. Der SonntagsClub beispielsweise ist nicht nur Beratungsort und Treff-unkt, sondern inzwischen selbst schon eine Institution. Hier wird Geschichte gelebt, aber auch auf neue Art und Weise thematisiert und sichtbar gemacht. Seit dem vergangenen Jahr hat Berlin ein »Magnus-Hirschfeld-Ufer«, eine Initiative bemüht sich um ein Denkmal, auch das Institut für Sexualwissenschaften – von den Nazis geschändet – soll eine würdige Nachfolge finden. All diese Initiativen sind wichtig, sie sind Ausdruck von Selbstbewusstsein und lassen die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Stadtbild erfahrbar werden. Nicht selten gingen diese Initiativen von engagierten Berlinerinnen und Berlinern aus, sie brauchen aber die öffentliche Unterstützung und Förderung, um nachhaltig existieren zu können. Der Senat und das Land, aber auch die Bezirke, sind in der Pflicht, hier nach allen Kräften zu helfen.

Schließlich geht es darum, der Vielfalt sexueller Identitäten und Orientierungen auch sonst im Alltagsleben gerecht zu werden. So hat es das Thema »LSBTTI im Alter« in doppelter Hinsicht schwer, im gesellschaftlichen Diskurs die gebotene Aufmerksamkeit zu erhalten: aufgrund der Ignoranz gegenüber der älter werdenden Gesellschaft und aufgrund der Ignoranz gegenüber LSBTTI-Lebensweisen. Berlin hat begonnen, diesem Aspekt der Vielfalt von Lebensweisen eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dies muss fortgesetzt werden, mit aller Kraft.

 
Zu »Gewalt und vorurteilsmotivierte Kriminalität bekämpfen«

Vorurteilsmotivierte Straftaten, die Ausdruck mangelnder Akzeptanz sexueller Vielfalt sind, werden in Berlin nach wie vor verübt. Auch wenn empirische Aussagen hierzu nicht verläßlich möglich sind, so lässt sich doch festhalten, dass viele (potenziell) Betroffene sie nicht länger widerspruchslos hinzunehmen bereit sind. Das ist gut und findet unsere volle Unterstützung. Es ist wichtig, bei solchen Taten öffentliche Aufmerksamkeit zu schaffen und dafür zu sorgen, dass die Sensibilität für Diskriminierungen unterschiedlicher sexueller Orientierungen in der Stadtgesellschaft zunimmt. Darüber hinaus müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um solchen Taten schnell und konsequent zu begegnen. Es müssen außerdem alle Maßnahmen geprüft werden, die der Erhöhung des individuellen Sicherheitsempfindens dienen und Zivilcourage und Selbstschutz fördern können. Handlungsfähige und starke Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft bieten die beste Garantie dafür, dass Vorurteilseinstellungen und aus ihnen folgenden Delikten schon präventiv begegnet wird. Wir betrachten den vorgelegten Änderungsantrag als Anstoß für einen breit angelegten Maßnahmekatalog des Landes Berlin, der der Unterstützung dieses Prozesses dienen soll.

Angesichts der mangelnden empirischen Grundlagen über die Entwicklung von Straftaten vorurteilsmotivierter Kriminalität gegen die sexuelle Vielfalt ist es erforderlich, genauere Untersuchungen vorzunehmen. Hierfür ist allerdings eine Aufnahme des Merkmals »Straftaten gegen die sexuelle Orientierung« als Unterpunkt zur Rubrik »Hasskriminalität« in der PKS nach heutiger Einschätzung nur sehr bedingt geeignet, zumal der Meldedienst für politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine solche Erfassung schon vorsieht. Jede statistische Erfassung einer Tat setzt nämlich die Anzeige durch das Opfer voraus. Allerdings ist das Dunkelfeld gerade bei Beleidigungen und einfachen Körperverletzungen außerordentlich hoch (siehe Antwort des Senats vom 11. Januar 2008 auf die Kleine Anfrage Drs. 16/11491), weil die Anzeige hier sehr oft unterbleibt. Viele Betroffene haben die Befürchtung, dass sich bei einer Anzeige Folgediskriminierungen ergeben könnten, manche haben auch ein legitimes Interesse daran, ihre sexuelle Orientierung gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht offenzulegen. Hier hilft einerseits Vertrauensbildung, andererseits Aufklärung. Schließlich ist zu respektieren, dass Opfer kein Interesse daran haben, dass ihre sexuelle Orientierung im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Dritte thematisiert wird. Im Konfliktfall muss dieses Interesse dem staatlichen Strafanspruch vorgehen. Dennoch regen wir an zu prüfen, ob und ggf. welcher kriminologische Erkenntniszugewinn sich unter Berücksichtigung dieser Aspekte aus einer solchen statistischen Rubrizierung im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) jenseits der bestehenden statistischen Erfassung (»Hasskriminalität«, Unterthema »sexuelle Orientierung«) des KPMD-PMK ergeben könnte. Wir sehen diesen Erkenntnisgewinn gegenwärtig nicht, sind aber offen für stichhaltige Gründe, die diese Erfassung als sinnvoll erscheinen lassen.

Auch onlinegestützte Befragungen und Opferhilfestatistiken sind keine verlässlichen Grundlagen für belastbare quantitative und qualitative Aussagen zur Entwicklung von vorurteilsmotivierten Straftaten gegen die sexuelle Vielfalt. Deshalb müssen solche Aussagen im Rahmen von repräsentativen wissenschaftlichen Studien gewonnen werden (vgl. hierzu den Abschnitt »Erkenntnisgrundlagen verbessern«). Insgesamt sind solche Studien im internationalen Maßstab sehr rar. Berlin würde hier Vorreiter sein.

In der Berliner Polizei wird seit Jahren intensiv gearbeitet, um für Kenntnisse und Sensibilität beim Umgang mit den Belangen von LSBTTI zu sorgen. Die AnsprechpartnerInnen für gleichgeschlechtliche Lebensweisen stehen nicht nur als Teil des Netzwerkes für Aufklärung und Akzeptanzförderung Betroffenen und Vereinen wie Initiativen engagiert zur Verfügung. Sie sorgen auch durch Aus-, Fort- und Weiterbildung für einen guten Kenntnisstand im Bereich der sexuellen Vielfalt. Seit 1998 sind 4.000 Polizistinnen und Polizisten in der Ausbildung von ihren Bildungsaktivitäten erreicht worden. In Schwerpunktdienststellen finden regelmäßig Fortbildungen statt. Der Berliner Polizeipräsident hat im Übrigen wiederholt öffentlich klar verdeutlicht, dass er Diffamierungen und Diskriminierungen anderer Lebensweisen nicht konsequenzlos hinnimmt. Dieser offensive Umgang ist vorbildlich für andere Verwaltungen (siehe insoweit den Abschnitt »Wandel der Verwaltung vorantreiben«), er ist fortzusetzen und auszubauen.

Straftaten sind generell konsequent und möglichst schnell zu verfolgen, aufzuklären, anzuklagen und zu ahnden. Vorurteilsmotivierte Straftaten, die sich gegen die sexuelle Vielfalt bzw. die (vermutete) sexuelle Orientierung des Opfers richten, bilden hier keine Ausnahme. Wir verfügen nicht über Anhaltspunkte dafür, dass es hier im Land Berlin besonders hervorzuhebende Defizite gibt (siehe auch das Protokoll der Anhörung des Innenausschusses vom 12. Januar 2009 zum Antrag auf Drs. 16/1966).

Das geltende Straf- und Strafprozessrecht bietet, konsequent angewandt, alle Möglichkeiten zur Verfolgung solcher Delikte. Insbesondere ist das im Antrag auf Drs. 16/1966 angeregte »Verbot« von Einstellungen nach §§ 153 ff. StPO (von seiner Praktikabilität und Durchsetzbarkeit ganz abgesehen) ein Scheinweg, da die Anwendung unterschiedlicher rechtlicher Instrumente durch Staatsanwaltschaft und Gerichte ein sinnvolles Mittel zur Sicherung einer angemessenen und verhältnismäßigen Strafverfolgung für den Einzelfall darstellt. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der (ggf. bedingten) Verfahrenseinstellung. Auch die Erhebung von jeder Tat der als »Hassdelikte« bezeichneten vorurteilsmotivierten Straftaten in den Rang von Offizialdelikten (die Antragstellerin zu Drs. 16/1966 hat hier letztlich im Unklaren gelassen, welches der beiden Ziele sie eigentlich verfolgt) ist kontraproduktiv. Es mag mitunter sogar im Interesse des Opfers liegen, eine Strafverfolgung bei einem Antragsdelikt nicht zu wollen. Das ist zu respektieren.

Im Übrigen ist es Aufgabe der unabhängigen Gerichte, im Einzelfall zu prüfen, welches die adäquate Reaktion auf eine spezifische und umstandsgebundene Straftat ist. Daran sollte nichts geändert werden, zumal eine solche faktische Ausweitung des Strafrechts unter Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe (»vorurteilsmotiviert«) aus der Perspektive derjenigen, die für sexuelle Vielfalt eintreten, schnell nach hinten losgehen kann. In den Vereinigten Staaten gingen mit einer derartigen Strafrechtsverschärfung eine massive Einschränkung der inneren Liberalität und ein gesellschaftlicher »Klimawandel« einher. Beides richtete sich danach aber vor allem und zuerst gegen die Erscheinungen von sexueller Vielfalt, die in der Mehrheitsgesellschaft als unmoralisch oder wertegefährdend angesehen wurden siehe Butler, Zur Politik des Performativen. Hass spricht, Berlin 1998, S. 99). Deshalb lehnen wir die diesbezüglichen Vorschläge des Ursprungsantrages ab. Wir stellen als von uns favorisierte Alternative Maßnahmen zur Erhöhung der Sensibilität der Bediensteten bei den Strafverfolgungsbehörden in den Vordergrund unserer Überlegungen und Anstrengungen.

Ein wichtiger Aspekt der Erhöhung der Anzeigebereitschaft ist der Abbau der Angst davor, dass Strafverfolgung und Strafverfahren möglicherweise mit weiteren Nachteilen verbunden sein könnten. Dem kann dadurch entgegengewirkt werden, dass die Ursachen für Negativerfahrungen, die eine solche Angst manifestieren, abgebaut werden. Es wird gewissermaßen ein »Opferschutzcheck« bei der Strafverfolgung erforderlich. So basiert zum Beispiel die Sorge der Opfer von rassistisch, antisemitisch oder sexistisch motivierten Straftaten vor einer erneuten Bedrohung auch deshalb auf realer Erfahrung, weil die Wohnadresse der Anzeigeerstatterin oder des Anzeigeerstatters aus den Akten ersichtlich und somit Tätern mittelbar zugänglich ist. Deshalb ist zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass die Adressen von Opfern nicht für die mutmaßlichen Täter ersichtlich aktenkundig werden – etwa durch Nutzung ladungsfähiger Anschriften, die nicht mit den Meldeadressen der Opfer identisch sind.

Schließlich ist die Opferhilfe auszubauen, weiter zu qualifizieren, wobei den Bedürfnissen aller Opfer von vorurteilsmotivierten Straftaten gegen die sexuelle Vielfalt in gleicher Weise Rechnung zu tragen ist. Aus diesem Grund muss es zur Vernetzung und verbindlichen Kooperation aller öffentlich geförderten Opferhilfeangebote kommen, die in der Erarbeitung gemeinsamer Standards mündet.

Erfahrungsgemäß sind die Täter vorurteilsmotivierter Delikte in ihrer großen Mehrheit männ-lich und durch autoritäre, heteronormative Sozialisation und Gesellschaftsvorstellung geprägt. Das zeigt, dass es zur umfassenden Bildung und Aufklärung – also ansetzend auf der Einstellungsebene, bevor es zu Taten kommt – keine Alternative gibt, wenn wirksam etwas zur Verhinderung von Straftaten gegen die (vermutete) sexuelle Orientierung getan werden soll. Diese große Bedeutung der Primärprävention, die große Schnittmengen zur allgemeinen Aufklärung und zur Schaffung eines offenen Klimas im öffentlichen Raum hat (vgl. die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige, Deutsches Forum für Kriminalprävention, 2003, sowie den Endbericht, ebenda, sowie die Begründung zu »Bildung und Aufklärung stärken«) muss immer wieder betont werden.

 
Zu »Wandel der Verwaltung vorantreiben«

Offensives und konsequentes Vorgehen gegen jegliche Form der Diskriminierung, sowie Aufklärung und Schaffung eines toleranten Klimas, das Diskriminierung ächtet – das sind die besten Mittel, um vorbildhaft für die Akzeptanz sexueller Vielfalt zu wirken. Die Berliner Verwaltungen haben die Aufgabe, als Vorbilder zu wirken. Hier ist noch viel zu tun, aber auch hier gilt: Toleranz kann nicht angeordnet werden, sie muss sich aus der Fähigkeit der Verwaltungen zur Selbstreflexion und zur Auseinandersetzung mit den vorhandenen Defiziten im jeweiligen Behördenbereich entwickeln. Leitbilder für die Akzeptanz sexueller Vielfalt müssen vor Ort entwickelt werden. In diesem Zusammenhang betont die Koalitionsvereinba-rung zwischen der SPD Landesverband Berlin und DIE LINKE Landesverband Berlin für die Legislaturperiode 2006 – 2011 das Ziel, Diversity-Richtlinien für den öffentlichen Dienst zu entwickeln. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Pflichten aus § 12 Abs. 1 und 2 AGG.

Das fängt an der Spitze jeder Behörde an. Wir wollen die Entwicklung von akzeptanzfördernden und aufklärenden Maßnahmen unterstützen, die dem Status Quo in jeder Behörde Rech-nung tragen. Hierbei gibt es keinen Königsweg, es muss ein Prozess der Selbstveränderung in Gang gesetzt werden, der viel Kraft und einen langen Atem erfordert.

Dies gilt auch bei Projekten und Verbänden, die vom Land Berlin mit Haushaltsmitteln gefördert werden. Wir wollen bewirken, dass die Vergabe von Mitteln an Standards gekoppelt wird, die die Akzeptanzförderung sexueller Vielfalt sichern. Natürlich muss die Einhaltung dieser Standards auch der Kontrolle unterworfen werden, wozu ein geeignetes Qualitätsmanagement in jeder mittelvergebenden und Fördermittelvergabe kontrollierenden Stelle benötigt wird. Das setzt voraus, dass in der zuständigen Stelle Sensibilität, Kenntnisse und Behörden-klima den oben beschriebenen Ansprüchen genügen.

 
Zu „Erkenntnisgrundlagen verbessern“

Die wissenschaftliche Forschung über sexuelle Vielfalt ist in der deutschen Forschungsland-schaft unterrepräsentiert (vgl. Initiative Queer Nations, In unserem Namen, Berlin 2006). So fehlen beispielsweise valide Studien über die Akzeptanz sexueller Vielfalt bei jungen und heranwachsenden Menschen. Einige Studien deuten jedoch darauf hin, dass insbesondere homosexuelle Jugendliche immer noch erhebliche Probleme haben, selbstbewusst und ohne Angst zu ihrem Coming-out zu finden. Denn »die Mehrzahl der Jugendlichen (muss) ohne Kontakt zu andern Schwulen den Prozess des inneren Coming-Out bewältigen« (vgl. Biechele / Reisbeck / Keupp, Schwule Jugendliche, Hannover 2001, sowie Watzlawik, Uferlos?, Aachen 2004).

Die Ausgrenzungserfahrungen, die LSBTTI erleiden, sind zumeist in Metropolen geringer als in ländlichen Regionen. Dennoch kommt es in einer Metropole wie Berlin auch zu Konflikten zwischen kulturell divergenten Vorstellungen, beispielsweise wenn religiöse oder kulturelle Gemeinschaften bestimmte sexuelle Orientierungen ablehnen. Diese Konflikte sind bislang nur in Anfängen und Fragmenten wissenschaftlich erfasst. Die politischen Akteure müssen die Möglichkeit haben, auf diese Konflikte adäquat zu reagieren. Bislang gibt es nur nicht-repräsentative wissenschaftliche Reflexionen zu diesen Konflikten. So zeigte beispielsweise die Studie von Simon »Einstellungen zur Homosexualität: Ausprägungen und sozialpsychologische Korrelate bei Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund« aus dem Jahr 2007 (vgl. den Beitrag von Simon, Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, Heft 40 (2) 2008, S. 87 ff.), dass mehr als die Hälfte der befragten Jugendlichen an Berliner Schulen einen Kuss zwischen zwei Männern als abstoßend empfindet. Es deutet viel auf erhebliche Probleme in der Akzeptanz sexueller Vielfalt hin, wobei es sich offenbar um das Ergebnis kulturenübergreifender, genderbezogener Machtverhältnisse, klassischer Männlichkeitskonstruktionen und patriarchaler Strukturen handelt. Gleichermaßen fehlt es – über die Entwicklung von Einstellungen hinaus – an belastbaren Daten zur Entwicklung von diskriminierenden Handlungen und ihr Dunkelfeld (siehe oben). Fast nicht untersucht ist die Ausgrenzung und Diskriminierung von Lesben und von älteren LSBTTI, darüberhinaus ist angezeigt, der Erforschung der Lebenssituation von transgeschlechtlichen Personen erstmalig eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Diese qualitativen und quantitativen Daten soll-ten für Berlin durch eine breit angelegte Studie erhoben werden, die die Diskriminierungen von LSBTTI in Berlin in allen Altersgruppen darlegt und zu den Ursachen und Zusammenhängen stichhaltige Ergebnisse liefert.

Die Erarbeitung solcher Studien kann auch genutzt werden, um durch begleitende Foren in der Stadt die Sensibilität für Ausgrenzungsphänomene und ihre Ursachen zu erhöhen und damit das demokratische und integrative Potenzial im gesellschaftlichen Raum zu stärken.

Zudem ist darauf hinzuwirken, dass sich die Berliner Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren und den Landesbehörden stärker und auch fokussiert auf einzelne besondere Aspekte der Erforschung dieses Terrains widmen (s. etwa auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige – insbesondere: junge Menschen –, Deutsches Forum für Kriminalprävention, 2003, hinsichtlich offener Fragen der Forschung und Praxisimplementierung von pädagogischen Ansätzen). Aufschlussreich ist mit Sicherheit auch die Untersuchung von Herangehensweisen und politischen Strategien in anderen europäischen und internationalen Großstädten im Bereich der Akzeptanzförderung sexueller Vielfalt. Das alles wird aber nicht von allein geschehen, sondern braucht Aufforderung und Anregung durch das Engagement des Landes Berlin.

 
Zu »Den Dialog fördern«

In Berlin engagieren sich viele staatliche und nichtstaatliche Institutionen dafür, einer Kultur des Respekts auch im Alltag zur Wirkung zu verhelfen. Mit der Landesstelle für Gleichbehandlung verfügt Berlin seit 2006 über eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Förderung dieser Aktivitäten. Darüber hinaus hat sich – ohne dass hier nicht weiter zu arbeiten wäre – in vielen Behörden eine neue Sensibilität in Hinblick auf die Förderung der Akzeptanz sexueller Vielfalt entwickelt, die noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre. So wurde etwa noch in den 1990er Jahren von Senatsmitgliedern die Erziehung in Fragen sexueller Vielfalt an den Berliner Schulen abgelehnt, weil durch sie »falsche« Werte vermittelt und das hergebrachte Familien- und Geschlechterrollenbild in Frage gestellt würde. Inzwischen hat sich viel getan.

Dennoch ist es wichtig, den Diskurs mit allen relevanten gesellschaftlichen Kräften zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt fortzusetzen und auszubauen. Dabei sind besonders die gesellschaftlichen Akteure, die im Bereich der »Hochburgen der Heteronormativität« existieren, gefragt. Kirchen und Religionsgemeinschaften, aber auch Sportvereine, haben – ungeachtet hoffnungsvoller Ansätze – nach wie vor viel zu leisten. Den Akteurinnen und Akteurinnen sind keine Sympathiebekundungen gegenüber den unterschiedli-chen Erscheinungsformen sexueller Vielfalt abzufordern. Maßgebend ist vielmehr der men-schenrechtliche Grundstandard, eine Positionierung für Akzeptanz und Respekt, für die körperliche Unversehrtheit und das Recht, das eigene Leben nach eignen Wert- und Handlungs-maßstäben zu gestalten. Mit der Verständigung auf einen solchen übergreifenden Konsens wäre schon sehr viel erreicht. Außerdem dürfen Phänomene der Diskriminierung sexueller Orientierungen nicht losgelöst von anderen Ausschluss- und Diskriminierungsphänomenen betrachtet werden, die sich gegenseitig bedingen und zum Teil wechselseitig verstärken – diese Erscheinungen sind im Zusammenhang zu betrachten und auch im Zusammenhang zu bekämpfen. Dem Aspekt von Mehrfachdiskriminierungen ist deshalb in der Debatte bewusst ein stärkerer Stellenwert einzuräumen.

Ein wichtiges Handlungsfeld der Akzeptanzarbeit ist der Mainstream-Sport. Hier stehen LSBTTI immer noch viel zu oft im Abseits (vgl. Eggeling, Schwule und Lesben im Abseits. Fußball als Hort der Heterosexualität, QueerLectures, 1-4/2008, S. 47 ff.). In den Stadien gilt »Schwuler« nach wie vor als Schimpfwort. Wer sich der Heteronorm im Klub und in der Mannschaft entzieht, ist Ausgrenzungsprozessen und Diskriminierung ausgesetzt. Der Fußballverein Türkiyemspor zeigt, dass es möglich ist, sich diesen Prozessen offensiv zu stellen. Und die Berliner Hertha hat bereits einen LSBTT-Fanclub, der sich im Stadion nicht versteckt. Andere Vereine müssen nachziehen. Senat und Berliner Sportspitzenverbände müssen hierzu gemeinsam kontinuierlich initiativ werden. Es gibt nach wie vor Defizite, was die Bindung der Fördermittelvergabe an den Nachweis entsprechender Programme und Aktivitäten anbetrifft (siehe die Antwort des Senats von Berlin vom 30. Mai 2008 auf die Kleine Anfrage Drs. 16/12 067). Anders als mittels sanften Drucks lässt sich die Sensibilität jedoch nicht erhöhen, weil das herrschende Klima in den Mainstream-Sportarten aus sich heraus keine Voraussetzungen bietet, das Thema auf die Tagesordnung der Verbände, Vereine, Clubs und Initiativen zu setzen. Im Zweifel gehen LSBTTI nämlich schlicht dort nicht hin, wo sie Diskriminierung befürchten müssen.

Im Rahmen von »Demokratie. Vielfalt. Respekt. Die Berliner Landeskonzeption gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus« werden Akzeptanz und Respekt als die zentralen Themen der Akzeptanzförderung aufgegriffen und öffentlich gefördert. Mit dem Integrationskonzept verfügt Berlin über ein weiteres, bundesweit einmaliges Programm zur Förderung von Respekt und Akzeptanz, das einen breiten Ansatz verfolgt und auf unterschiedliche Instrumente setzt. Diese Programme bieten eine (gute) Grundlage, auf der weitere Aktivitäten und Maßnahmen aufbauen können. Es muss alles getan werden, um die Akzep-tanzförderung für sexuelle Vielfalt als Bestandteil der allgemeinen Akzeptanz- und Toleranzförderung für unterschiedliche Lebensweisen und Lebensentwürfe zu entwickeln. Mit einer gewissen Sorge beobachten wir Tendenzen im politischen und im Spektrum der Communities in Berlin, die Förderung der Akzeptanz für die sexuelle Vielfalt auf dem Rücken anderer mar-ginalisierter oder strukturell benachteiligter Communities auszutragen. Dieser Versuchung gilt es nicht nur zu widerstehen, es muss ihr energisch entgegengetreten werden.

Seit 2007 arbeitet der AK »Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Lebensweisen in den Mig-rant/innencommunities«, der wichtige Initiativen im Feld Homophobie und Rassismus durch-führt und der Vernetzung zwischen den Vereinen der lesbischen, schwulen und transidentischen MigrantInnencommunities leistet. Der Landesbeirat für Integration und Migration hat sich seit seiner Gründung mit Fragen von Rassismus und Homophobie auseinandergesetzt und hierbei zur Lebensweise von LSBTTI Position bezogen – und das bundesweit erstmalig. Auch die muslimischen Organisationen Berlins haben sich 2008 in einer ersten Positionierung dazu bekannt, dass unterschiedliche Sichtweisen keine Diskriminierung oder gar Gewaltausübung rechtfertigen. Veranstaltungen, Konferenzen und Fachgespräche zum Themenfeld »Religionen – Sexualität – Gender« gehören zu den regelmäßigen Foren des Austausches in unserer Stadt. Hieran ist anzuknüpfen, um die Gedanken von Toleranz im Miteinander und der Akzeptanz sexueller Vielfalt zu stärken. Mit der »Berliner Verpflichtung« des Berliner Ratschlags für Demokratie haben sich die am Ratschlag Beteiligten zur Notwendigkeit gegenseitigen Respekts für das Anderssein der und des jeweils Anderen als einer Grundlage für Aus-tausch und Dialog bekannt. Diese Vernetzung und Kooperation ist fortzusetzen und auszubauen. Außerdem müssen die zum Teil parallel laufenden Bemühungen zur Akzeptanzförderung und Antidiskriminierung noch stärker vernetzt und aufeinander abgestimmt werden.

Der Senat und die Bezirke fördern Initiativen und Projekte, die sich gegen Homo- und Trans-phobie und Rassismus engagieren. In diesem Rahmen kommt der Förderung von Projekten und Initiativen der migrantischen Selbstorganisation für sexuelle Vielfalt eine entscheidende Bedeutung zu. Sie sind ein Ansatzpunkt, den es auszubauen gilt. Niedrigschwellige Angebote und Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten, die auf der Suche nach ihrer sexuellen Orientierung sind, müssen weiter gefördert und unterstützt, ihre Existenz in der Breite der Communities bekannt gemacht werden. Die Strategie, durch Aufklärung und Beratung, durch Handreichungen und Hilfestellungen vor allem denjenigen Menschen unter die Arme zu greifen, die als Migrantinnen und Migranten und als LSBTTI doppelter Diskriminierung ausgesetzt sind, ist richtig und weiterzuentwickeln.

Schließlich ist die Kampagnenarbeit ein wichtiger Baustein der Toleranz- und Akzeptanzförderung. Sie werden erfolgreich sein, wenn sie nicht als reine »Werbekampagne« daher kommen und die Betrachterin und den Betrachter lediglich »belehren«, sondern wenn sie als Anstoß zur Selbstreflexion des eigenen Denkens und Handelns und zur Eigeninitiative konzipiert sind, und wenn sie durch Netzwerke von Initiativen, Projekten und Behörden getragen werden, die unterschiedliche Sichtweisen und Facetten zusammenbringen. In diesem Sinne soll das Land Berlin tätig werden.

 
Zu »Rechtlicher Gleichstellung bundesweit zum Durchbruch verhelfen«

Berlin hat seine landesgesetzlichen Möglichkeiten zur rechtlichen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft nahezu vollständig ausgeschöpft, noch in diesem Jahr wird dieses Kapitel für Berlin seinen Abschluss gefunden haben.

Im Bundesmaßstab sieht die bisherige Bilanz deutlich anders aus. Der Bundesgesetzgeber hat sich – anders als andere EU-Mitgliedstaaten – nicht zu einem Konzept der Institutsausweitung der Ehe entschlossen, sondern ein neues Institut geschaffen. Nach und nach wird jetzt in mühsamen Einzelschritten der Weg der Angleichung gegangen, gegen nach wie vor beachtliche Widerstände vor allem des konservativen gesellschaftlichen und politischen Spektrums. Auch die europäischen Maßnahmen zur Antidiskriminierung werden in Deutschland verzögert, ver-hindert und unterlaufen.

Berlin wird sich auch zukünftig im Bundesrat und in öffentlichen Debatten deutlich vernehmbar dafür einsetzen, dass diese Praxis überwunden, die Gleichstellung tatsächlich vollzogen und Diskriminierungen wirksam entgegengetreten wird. In gleicher Weise wird Berlin aktiv, wenn es darum geht, andere Belange von LSBTTI zu vertreten, etwa bei der Modernisierung des Personenstands- und Namensrechts.

Die Rehabilitierung und Entschädigung der nach §175 StGB verurteilten Menschen in beiden deutschen Staaten ist längst überfällig. Der progressive Weg in die Zukunft kann nur dann nachhaltige Wirkungen auf das gesellschaftliche Klima zeitigen, wenn auch mit den dunklen Seiten der Vergangenheit und ihren bleibenden Wirkungen in der Gegenwart aufgeräumt wird.

 
Zu »Öffentliche Begleitung sichern«

Viele Initiativen in unserer Stadt sind bei der Förderung der Akzeptanz sexueller Vielfalt und Selbstbestimmung aktiv und erfahren. Sie kennen die Stärken und Schwächen, haben Ideen und Engagement einzubringen. Sie zu unterstützen setzt öffentliche Förderung voraus, die aber nicht immer nur in Geld bestehen muss.

Die Anregung von Veränderungen und die Beförderung der Debatte sind leichter, wenn sie in einem öffentlichen Klima des Interesses stattfinden und wenn die Orte des Austauschs, die hierfür vorhanden sind, offensiv genutzt werden, um die ehrgeizigen Ziele umzusetzen. Ehr-geizige Veränderungen erfordern Zeit, weshalb die Berichtszeiträume entsprechend langfristig bemessen worden sind. Es ist aber sinnvoll, wenn bereits Ende 2009 in Form eines Zwischenberichts oder Konzepts über den bis dahin erreichten Stand der Dinge berichtet wird, um zu verdeutlichen, was begonnen bzw. geplant ist, um die im Antrag formulierten Veränderungen herbeizuführen. Darüber kann dann diskutiert werden, die Ergebnisse dieser Debatte können in den weiteren Arbeitsprozess einfließen. Bereits dieser Antrag ist mit Unterstützung vieler Initiativen überarbeitet und qualifiziert worden. Es ist außerordentlich wichtig, diese Erfahrungen auch im weiteren Fortgang der Umsetzung der Initiative »Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und sexuelle Vielfalt« zu nutzen.


Susann Engert und Dr. Felicitas Tesch
für die Fraktion der SPD

Dr. Klaus Lederer und Steffen Zillich
für die Fraktion Die Linke