Von Stefanie Schulze, sozialpolitische Sprecherin
Eine aktuelle, von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz dem Parlament vorgelegte Mitteilung zur Kenntnisnahme (15/ 5161) zu den Erfahrungen im Umgang mit der Ausführungsverordnung (AV) Wohnen unter Hartz IV belegt, dass es keine Massenumzüge im Land Berlin gibt. Die vom rot-roten Senat praktizierte Regelung verhindert zudem Umzüge und große soziale Härten durch die Anwendung der Berliner Härtefallregelungen.Die Zahlen zeigen: In Berlin bleibt die Zahl der aufgrund zu hoher Mieten angeschriebenen ALG II-Empfänger weit hinter manch öffentlich geäußerter Befürchtung zurück. Bislang ist bei lediglich 5.404 der rund 270.000 Haushalte von ALG II-Empfängern eine Überschreitung der Richtwerte der Brutto-Warmmieten festgestellt worden, die vom Land Berlin an die Betroffenen gezahlt werden. Anschließend wurde jeder Einzelfall nach den Richtlinien der AV-Wohnen geprüft.
Das heißt konkret: Jeder wurde angeschrieben und es wurde im Einzelfall geprüft, ob ein Härtefall oder ein Ausnahmetatbestand vorliegt. Aufgrund der umfassenden Berliner Ausnahmeregelungen für Alleinerziehende, Schwangerer, für Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und über 60 jährige Hilfeempfangende bedeutet ein Schreiben erhalten zu haben nicht automatisch, auch umziehen zu müssen. Die Job-Center sind verpflichtet, neben der Härtefallregelungen auch noch in jedem Fall eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzunehmen. Bisher wurde durch die Jobcenter in nur einem Fall ein Umzug angeordnet. Nicht erfasst wurde die Zahl der freiwilligen Umzüge nach Bekanntwerden von Hartz IV.
Die Linkspartei. PDS wird sich für die Beibehaltung der Berliner Regelung der AV Wohnen einsetzen. Die neusten Veränderungen zur Verschärfung von Hartz IV sehen vor, u.a. auch Streichungen der Leistungen bei den Unterkunftskosten vorzunehmen - das lehnen wir ab.