Sicher wird der Alex nie zum Luftkurort. Doch durch die Einführung der Umweltzone wird die Berliner Innenstadt ab 1. Januar 2008 deutlich von Feinstaub und Stickstoffdioxid entlastet. Der Straßenverkehr ist eine der wesentlichen Quellen für diese Schadstoffe. Ihre Reduzierung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Umwelt, sie kommt der Gesundheit aller Berlinerinnen und Berliner zu Gute. Deshalb wird die Einführung der Umweltzone von der Linksfraktion befördert und unterstützt. Grundlage ist der Mitte August 2005 vom Senat verabschiedete Luftreinhalte- und Aktionsplan für das Land Berlin, der bis 2010 umgesetzt wird und über den in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden war.
Die Umweltzone wird in zwei Etappen, 2008 und 2010, eingeführt. Für etwa sieben Prozent der derzeit in Berlin zugelassenen 1,2 Millionen Fahrzeuge sind die Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings damit perspektivisch tabu. Das sind jene Pkw und Lkw, die bestimmte Abgaswerte überschreiten.
Fahrzeuge müssen mindestens die Anforderungen der Schadstoffgruppe 2 erfüllen. Das heißt, wer mindestens eine rote oder aber die gelbe bzw. grüne Plakette hat, darf die Innenstadt befahren.
Es dürfen nur Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 fahren. Das sind die, die eine grüne Plakette besitzen. Die Plakette ist in der KfZ-Zulassungsstelle, bei TÜV, DEKRA und in etwa 800 autorisierten Werkstätten in Berlin erhältlich. Sie wird zum Preis von fünf Euro vergeben und gilt unbeschränkt. Welcher Schadstoffgruppe ein Fahrzeug angehört, ist aus dem Fahrzeugschein ersichtlich.
Die Umweltzone selbst entspricht der Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahn- Rings. Sie ist mit einem Verkehrsschild gekennzeichnet.
Wer vom Fahrverbot ausgenommen sein kann, dazu hat die Bundesregierung bereits eine Regelung getroffen. Dazu zählen neben Mofas und Motorrädern auch Krankenwagen oder Fahrzeuge für Behinderte, ebenso Müllautos und Fahrzeuge der Straßenreinigung sowie mobile Maschinen und selbst fahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger. Andere Fahrzeuge können in besonderen Härtefällen weiter genutzt werden. Das muss der Betreffende allerdings in der Straßenverkehrsbehörde im Bezirk beantragen. Die Anträge können ab Herbst 2007 gestellt werden.
Weitere Informationen dazu hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in einem Faltblatt »Bessere Luft für Berlin« veröffentlicht. Im Internet gibt es Näheres dazu unter umweltzone@senguv.verwalt-berlin.de und Fragen werden unter umweltzone@senguv.verwalt-berlin.de gern beantwortet.
als flyer zum Download