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09.12.2004 Beitrag

Was bringen die sogenannten Ein-Euro-Jobs?

von Carola Freundl, arbeitsmarktpolitische Sprecherin

Mit der Verabschiedung des Hartz-IV-Gesetzes hat eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat gegen das Votum der PDS das Instrument der sog. Ein-Euro-Jobs oder auch Zusatzjobs geschaffen. Mit der von der Bundesregierung festgelegten sogenannten Aktivierungsquote haben die Arbeitsagenturen den Auftrag, rund ein Viertel aller Alg-II-Empfangenden in eine beschäftigungspolitische Maßnahme zu vermitteln. Dabei ist vorgegeben, dass die den Arbeitsagenturen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zu einem Großteil in die billigen Ein-Euro-Jobs fließen müssen. An diese Vorgabe haben sich sowohl das Land wie auch die bezirklichen Arbeitsgemeinschaften aus Bezirksämtern und örtlichen Agenturen für Arbeit zu halten.

Vor diesem Hintergrund muss auch die aktuelle Diskussion um die Frage betrachtet werden, inwieweit Zusatzjobs Arbeitsplätze im 1. Arbeitsmarkt gefährden. Die Berliner PDS hat schon im September in einem Eckpunktepapier zur kommunalen Beschäftigungspolitik deutlich gemacht, dass diese Beschäftigungsmaßnahmen auf jeden Fall zusätzlich und gemeinnützig bzw. im öffentlichen Interesse sein müssen. Auf keinen Fall darf damit ein direkter oder indirekter Abbau von Arbeitsplätzen verbunden sein - weder in Privatunternehmen noch im öffentlichen Dienst. Ein ähnlich lautendes Positionspapier haben kürzlich auf Initiative des PDS-Senators Harald Wolf, die Unternehmerverbände und der DGB verabschiedet. Zusätzlich bedeutet nach der gesetzlichen Definition, dass die jeweilige Tätigkeit »nicht, nicht zu diesem Zeitpunkt oder nicht in diesem Umfang« geleistet werden kann. Angesichts der minimalen finanziellen Handlungsspielräume des Landes und der Bezirke können und sollen nach Auffassung der PDS daher nur Maßnahmen durchgeführt werden, die zum einen direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen und damit im öffentlichen Interesse liegen, zum anderen aus den öffentlichen Haushalten ansonsten nicht finanziert werden können, aber auch keine Pflichtaufgaben des Landes sind. Außerdem sollten sie nach Möglichkeit im Interesse der Alg-II-Empfangenden mit einer Qualifizierung verbunden werden.

Natürlich ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass es angesichts der vorgegebenen hohen Zahl von Maßnahmen zu Verdrängungseffekten kommt, die Arbeitsplätze im 1. Arbeitsmarkt vernichten. Dies war in vergangenen Jahren auch bei ABM die Frage. Es wird u.a. Aufgabe der bei den örtlichen Arbeitsgemeinschaften zu bildenden Beiräte aus Bezirksverordneten, Gewerkschaftern und Vertretern der Arbeitgeber sein, hier ihr Kontrollrecht auszuüben.
 

Im Anhang:

Dokumentiert
Handlungsempfehlungen für Berliner Arbeitsgemeinschaften

algII.pdf

144 K