Workshop der Grünen-, Piraten- und Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
Ein Bericht von Klaus Lederer, LINKE-Sprecher im Sonderausschuss Wasserverträge
4 Stunden saßen am Montag den 11. Juni Abgeordnete der Oppositionsfraktionen im Berliner Landesparlament und Aktivistinnen und Aktivisten zusammen, um gemeinsam öffentlich darüber zu diskutieren, welche juristischen Möglichkeiten es gibt, die 1999er Teilprivatisierungsverträge über die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zu knacken. Sehr ernsthaft wurden unterschiedliche Ansätze der Anfechtung oder jedenfalls Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Teilprivatisierung erörtert. Damals waren die BWB, eine Anstalt öffentlichen Rechts, im Rahmen einer 49,9%-Privatisierung in einen privatrechtlichen Konzern, eine Aktiengesellschaft, eingegliedert. RWE und Vivendi (heute Veolia) haben für 3,1 Mrd. DM (heute umgerechnet ca. 1,5 Mrd. Euro) eine atypisch stille Beteiligung an dem Unternehmen gekauft. Um die Teilprivatisierung zu ermöglichen und eine entsprechende Renditemarge zu sichern, hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD und CDU ein Teilprivatisierungsgesetz beschlossen und den entsprechenden Verträgen zugestimmt. In diesem Rahmen wurde ein Mechanismus der Tarifkalkulation etabliert, der "kalkulatorische Kosten", also Kapitalverzinsungen der Anteilseigner, in beträchtlicher Höhe ermöglichen sollte. PDS (heute LINKE) und Grüne haben seinerzeit vor dem Verfasungsgerichtshof des Landes Berlin geklagt. Das Ergebnis war, dass die Tarifkalkulationsvorschriften zum Teil für verfassungswidrig erklärt worden waren, die Teilprivatisierung als solche wurde jedoch für mit dem Demokratieprinzip der Verfassung vereinbar erklärt. Das war ein Phyrrussieg. Noch vor Urteilsverkündung hatten Senat und private Investoren nämlich vereinbart, dass das Land das Risiko einer Verfassungswidrigerklärung selbst tragen werde - eine "Raub- und Beutegemeinschaft" zu Lasten der Wasserkund*innen war geboren.
Seitdem haben immer wieder verschiedene Beteiligte versucht, Druck auszuüben. Dabei ging es zum einen um die Veröffentlichung der vertraulichen Verträge, aber auch um die Rekommunalisierung zu akzeptablen Konditionen. 2006 hat DIE LINKE in der rot-roten Koalitionsvereinbarung der SPD abgerungen, die Rückübernahme der Berliner Wasserbetriebe in öffentliche Kontrolle zum politischen Regierungsziel zu erklären. In den darauffolgenden Jahren hat der engagierte "Wassertisch" einen schließlich erfolgreichen Volksentscheid zur Offenlegung der Verträge gestartet. DIE LINKE hatte in ihrer Regierungsrolle Schwierigkeiten, mit diesem Volksbegehren umzugehen - das Ziel hat sie jedoch immer geteilt. Und schließlich hat Harald Wolf als Wirtschaftssenator der LINKEN 2010 ein Kartellamtsverfahren losgetreten mit dem Ziel, Druck auf die überhöhten Preise auszuüben, um den Renditemechanismus leerlaufen zu lassen. Seit 2011 tagt nun ein Sonderausschuss des Abgeordnetenhauses mit dem Ziel, die Verträge auf ihre juristische Haltbarkeit zu überprüfen. Während die Teilprivatisierungsparteien SPD und CDU die Arbeit dort mit allen erdenklichen Mitteln blockieren, arbeiten Heidi Kosche (Grüne), Gerwald Claus-Brunner (Piraten) und ich sehr kollegial zusammen - unterstützt durch viele Bürger*innen, die sich seinerzeit im Rahmen des "Wassertisches" für die Offenlegung der Verträge eingesetzt haben. Zwar haben wir nicht alle immer eine Meinung und juristische Sicht, aber uns eint ein gemeinsames Ziel: die Rückgewinnung der öffentlichen Kontrolle über die Wasserbetriebe, ohne den Privaten den Abgang noch einmal aus Steuermitteln oder Tarifgeldern zu vergolden.
Um trotz der Koalitionsblockade voranzukommen, haben wir als Oppositionsfraktionen gemeinsam diesen Workshop initiiert. Konzentriert wurde über den "Leitfaden des Arbeitskreises unabhängiger Juristen" diskutiert, der ein Organklageverfahren von Abgeordnetenhausfraktionen gegen den Senat vorgeschlagen hat. Außerdem über die Frage, ob es vielleicht doch noch eine Möglichkeit geben könnte, mittels eines Normenkontrollantrags der Opposition das Gesetz anzufechten und damit auch die Verträge zu Fall zu bringen. Schließlich, ob es eine Möglichkeit gibt, mit einer Feststellungsklage gegen die Verträge vorzugehen. Es gab eine Reihe von Für und Wider, aber wir alle haben an diesem Tag noch einmal Probleme und Fragen diskutiert, die sich stellen - denn es handelt sich um juristisch komplexe Fragen, zum Teil um dissertationsträchtiges rechtliches Neuland. Nun werden wir das auswerten und dann entscheiden, welche praktikablen Aussichten bleiben. Damit wir Berliner*innen unser Wasser zurückerhalten.
Der Livestream des Workshops wurde mitgeschnitten und ist dokumentiert. So können alle Berlinerinnen und Berliner, die es interessiert, noch einmal nachvollziehen, sich eine eigene Sicht bilden, vielleicht auch weitere Vorschläge machen. Nachhören lässt sich das hier:
http://soundcloud.com/derpupe/20120611-workshop-sind-die
Klaus Lederer
LINKE-Sprecher im Sonderausschuss Wasserverträge