13.01.2012
Der Linke Abgeordnete Klaus Lederer, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz hatte zur 6. Plenarsitzung einen Antrag eingebracht, das dem Ex-Senator a. D. Braun (CDU) für seine 12tägige Amtszeit keine ca. 50.000 € Übergangsgeld gezahlt werden.
Seine Begründung:
"Nach dem Ausscheiden des kurzzeitigen Senators für Justiz und Verbraucherschutz wird in Berlin über die Zahlung eines Übergangsgeldes intensiv diskutiert. Nach der Presseberichterstattung behandelt der Senat von Berlin dieses Ausscheiden als „Entlassung“ des Senators und geht deshalb davon aus, dass dem Senator a. D. ein Anspruch auf Übergangsgeld zusteht, der zu erfüllen sei.
Es erscheint nicht nachvollziehbar, dass die „Entlassung“ des Senators nach nur 12 Amtstagen mit einem „goldenen Handschlag“ in Höhe von zirka 50.000 Euro belohnt werden soll. Das Senatorengesetz trifft bereits jetzt Vorkehrungen, um bei einem Ausscheiden einer Senatorin oder eines Senators, wenn sie auf eigenen Wunsch hin erfolgt, den Anspruch auf ein Übergangsgeld auszuschließen. Eine Änderung des Senatorengesetzes ist daher für den vorliegenden Fall nicht nötig."
Der vollständiger Antrag kann hier nachgelesen werden: Kein Übergangsgeld
Bei der namentlichen Abstimmung zu seinem Antrag hat die SPD und CDU vollständig gegen den Antrag der LINKEN gestimmt, die Grünen und wir natürlich dafür und bei den Piraten haben 12 dafür, einer dagegen und einer sich seiner Stimme enthalten.
Abstimmungsergebnis: abgegebene Stimmen: 142, 59 JA-Stimmen, 82 NEIN-Stimmen und eine Enthaltung.
Damit darf der Ex-Justizsenator Michael Braun, weiterhin mit einem Übergangsgeld rechnen, auch wenn Innensenator Henkel gestern versuchte die Wogen um die Höhe der Summe zu glätten, "sie wird niemals 50.000 € betragen". Zeitgleich warf uns der CDU Abgeordnete Sven Rissmann vor, eine "Rufmordkampagne" gestartet zu haben.