23.01.2012

Die Handyüberwachung mithilfe des Instruments der Funkzellenabfrage wurde von der Berliner Polizei offenbar systematisch und umfassend zur Bekämpfung von Autobrandstiftungen eingesetzt. Der Innensenator und die Polizeipräsidenten räumten vor dem Innenausschuss des Abgeordnetenhauses ein, dass die Funkzellenabfrage in den vergangenen Jahren mindestens 375 Mal angewandt wurde. Insgesamt wurden dabei 4,2 Millionen Verkehrsdaten ausgewertet.
Schockierend ist nicht nur das Ausmaß dieser Datensammelei, sondern auch ihre Unwirksamkeit. So musste die Polizei zugeben, dass die Funkzellenabfragen in keinem einzigen Fall die Überführung eines Täters ermöglicht haben. Das zeigt, dass diese Ermittlungsmethode der Polizei nicht nur unverhältnismäßig ist, sondern auch nutzlos bei der Bekämpfung von Autobrandstiftungen. Nicht einmal eine Information der vielen Menschen, die unwissend von den Maßnahmen betroffen waren, hat stattgefunden.
In der Vergangenen Woche stellte sich heraus, dass im Jahr 2009 die Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft die Mobilfunkdaten von halb Friedrichshain in ihren Speicher geladen hatte [Zwischenbericht der Polizei & Staatsanwaltschaft © Quelle: Netzpolitik.org] und damit wahrscheinlich die Daten von tausenden Betroffenen gespeichert sind. Zur damaligen Zeit hoffte die Polizei, durch die Auswertung dieser Daten den Täterkreis der Autobrandstifter einzuengen. Die Staatsanwaltschaft gab ihre Genehmigung dazu (siehe Zwischenbericht der Polizei und Staatsanwaltschaft, Seite 4). DIE LINKE und die anderen Oppositionsfraktionen haben diese Berichte zum Thema im Innenausschuss gemacht. Dort mussten wir erfahren, dass die Überwachung weitaus größere Ausmaße hatte als zunächst angenommen.
Die LINKE, damals in Regierungsverantwortung war in keiner Weise informiert oder an Entscheidungen beteiligt. Damals wie heute lehnen wir das Instrument der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ab. Diese Debatte werden wir auch im Abgeordnetenhaus weiter führen.
Nach den Erfahrungen bei den Anti-Nazi-Protesten im Februar 2011 in Dresden hat die Bundestagsfraktion Der LINKEN einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, die nicht individualisierte Funkzellenabfrage abzuschaffen [Drucksache 17/7335, Dt. Bundestag]. Im November 2011 reichte die innenpolitische Sprecherin unserer Fraktion im Abgeordnetenhaus, Marion Seelig eine Kleine Anfrage bzgl. der Funkzellenabfrage und "stillen SMS" zur Kriminalitätsbekämpfung ein. Der Senat hat diese bis zum heutigen Tag nicht beantwortet. Nachdem wir uns beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses beschwert haben, wurde uns nun vom Innensenator eine schnelle Beantwortung zugesichert.
Zwischenbericht der Polizei und Staatsanwaltschaft [393 kb]
Gesetzentwurf der LINKEN Bundestagsfraktion Drucksache 17/7335 [68 kb]
Kleine Anfrage unserer innenpolitischen Sprecherin Marion Seelig [93 kb]
Pressemeldung der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin [34 kb]