Bevorzugung von Migrantinnen und Migranten oder ein Schritt hin zu mehr Chancengleichheit für alle?
„Ich bin froh, dass es jetzt diesen Gesetzentwurf gibt und ich bin froh, dass darüber jetzt breit diskutiert wird. Das wäre vor wenigen Jahren noch nicht denkbar gewesen. Das ist die wichtigste Botschaft dieses Gesetzentwurfs.“ Dies erklärte Tatjana Forner, Sprecherin der AG Partizipationsgesetz im Berliner Integrationsbeirat, auf der Veranstaltung der Linksfraktion am 21. Juni 2010.
Mit der Vorlage des Referentenentwurfs für ein Partizipations- und Integrationsgesetz habe der rot-rote Berliner Senat einen weiteren Schritt zu mehr Demokratie, mehr Chancengleichheit und Gerechtigkeit für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund unternommen.
„Der Weg ist das Ziel“, stützt Forners Co-Sprecher Safter Cinar diese Einschätzung. Gleichzeitig lassen Forner und Cinar keinen Zweifel aufkommen, dass es auf migrantischer Seite noch Kritik gibt. Die Definition etwa des Migrationshintergrunds ist umstritten, auch innerhalb der MigrantInnencommunities selbst.
Im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf gelten neben Menschen ohne deutschen Pass auch deutsche Eingewanderte und ihre Kinder als Menschen mit Migrationshintergrund, die dritte Generation ist davon ausgenommen. Das ist umstritten und einige migrantische VertreterInnen fordern die Aufnahme auch dieser dritten Generation in die Definition des Migrationshintergrunds. Andere lehnen das ab, weil mit der Bezeichnung als MigrantIn immer auch Stigmatisierung und Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft verbunden ist. Beide Sichtweisen und Argumentationslinien sind stichhaltig und wurden am Monatg diskutiert.
Letztlich wird im parlamentarischen Verfahren zu entscheiden sein, welche der beiden Positionen Gesetzeskraft bekommt. Fraktionschef Udo Wolf und Integrationssenatorin Carola Bluhm betonten, dass das Gesetz der herkunftsdeutschen Mehrheitsgesellschaft einiges abverlangt. Denn wenn bisher benachteiligte Gruppen gleiche Rechte bekommen, bedeutet das, dass andere von ihren Privilegien abgeben müssen. Deswegen kommt es in der Kommunikation immer auch darauf an, für gesellschaftlichen Rückhalt für das Gesetz auch bei der Mehrheitsgesellschaft zu sorgen.