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17. Oktober 2008 Klaus Lederer

Risiken für Berlin erfolgreich begrenzt

Newsletter zur heutigen Abstimmung des Bundesrates über das Rettungspaket des Bundes in der Finanzmarktkrise
Von Klaus Lederer, Landesvorsitzender DIE LINKE. Berlin

DIE LINKE. Berlin hält ein staatliches Eingreifen, wie es mit dem heute verabschiedeten Finanzmarkstabilitätsgesetz versucht wird, für dringend geboten, um ein unkontrollierbares Übergreifen der Krise auf die Sphäre der Realwirtschaft zu verhindern und lohnabhängig Beschäftigte, klein- und mittelständische Unternehmen sowie Menschen, die auf staatliche soziale Unterstützungen angewiesen sind, vor existenzbedrohenden Situationen zu bewahren.

Allerdings lässt das vorgelegte Gesetz viele Fragen unbeantwortet und ist in mancherlei Hinsicht unbefriedigend. So ist es dem Ermessen des Finanzministeriums anheim gestellt, ob im Gegenzug zu Stützungsmaßnahmen den privaten Kreditinstituten tatsächlich Garantien abgefordert werden, die eigentumsbildend sind und eine tatsächliche Einflussnahme auf die Geschäftspolitik des Sektors ermöglichen. Es ist völlig offen, ob die Bundesregierung über die Stützung hinaus tatsächlich wirksame Veränderungen des Regulierungsrahmens im Finanzsektor angehen wird. Das wäre aber die entscheidende Konsequenz aus dem aktuellen Desaster, während das Maßnahmepaket bestenfalls Gefahrenabwehr ist. Auch die Beteiligung des Bundestags an der weiteren Ausgestaltung der Stützungsmaßnahmen ist unzureichend. Mit ihrem Nein im deutschen Bundestag hat die LINKE ihre Kritik artikuliert und auf die Gefahren die mit dieser Ausgestaltung des Gesetzes verbunden sind, hingewiesen. DIE LINKE. Berlin teilt diese Kritik ausdrücklich.

Die vorbereitenden Verhandlungen zur heutigen Bundesratssitzung hatten diese Fragen nicht zum Gegenstand. Hier ging es darum, in welchem Umfang die Länder an den Risiken, die die Stützungsaktion mit sich bringt, beteiligt werden, und inwieweit sie im Gegenzug Optionen der Einflussnahme auf die Risikobegrenzung erhalten. Mit Blick auf die Finanzsituation Berlins, auf die Folgen einer unverantwortlichen Haushalts- und verfehlten Steuerpolitik im Bund, war es wichtig, dass die Haftung Berlins auf ein Minimum begrenzt bleibt. Diese Verhandlungen konnten außerordentlich erfolgreich geführt werden. Mit der absoluten Haftungsbegrenzung ist gesichert, dass Berlin in seiner eigenen Haushaltswirtschaft keiner unkontrollierten Dynamik ausgesetzt sein wird. Mit der Stichtagsregelung für die Haftung der Länder für die Landesbanken konnte außerdem erreicht werden, dass eine Haftung Berlins für die Landesbank Berlin ausgeschlossen ist. Gleichzeitig werden die Länder Mitwirkungsrechte bei Rechtsverordnungen zur Ausgestaltung des Gesetzes und im Lenkungsausschuss des Stabilisierungsfonds erhalten. Deshalb hat das Land Berlin dem Ergebnis der gestrigen Verhandlungen im Bundesrat zugestimmt.

DIE LINKE. Berlin vertritt die Auffassung, dass jetzt entscheidende Schritte gegangen werden müssen, um eine tatsächliche regulative Stabilisierung des Kreditsektors zu erreichen Hierfür bedarf es einer rechtlich und tatsächlich wirksameren Finanzaufsicht, öffentlicher Finanzsektor-Monitoring- und Rating-Institutionen, des Verbots hochspekulativer Anlageformen, eines TÜV für Finanzinstrumente, wirksamer risikoabhängiger Eigenkapitalvorschriften, der Besteuerung von Börsentransaktionen, einer differenzierenden Geldpolitik. Investitionen in die Realwirtschaft müssen demgegenüber attraktiver sein. Schließlich ist über eine andere Steuerpolitik frei florierendes Kapital für öffentliche Zwecke nutzbar zu machen. Die vermögenden Nutznießer der Stützungsmaßnahmen müssen über eine gerechtere Steuerpolitik an ihrer Finanzierung beteiligt werden – das ist eine eklatante Gerechtigkeitsfrage.