Soziale Sicherung und demokratische Entscheidungswege als Maßstab für ein Gesetz
1. Niemand soll für Maßnahmen zum Straßenausbau zahlen müssen, die bereits stattgefunden haben,
2. Anlieger müssen ein Mitspracherecht haben, in welcher Form oder mit welchen Materialien ihre Straße ausgebaut werden soll. Sie müssen auch sagen können, worauf sie verzichten würden, um die Kosten zu senken.
3. Außerdem ist Straßenausbau kein Straßenneubau. Es geht also nur um Maßnahmen, die den Anliegern einen besonderen Nutzen bringen, zum Beispiel wenn Parkbuchten oder Gehwege neu angelegt werden.
4. Schließlich soll eine »Härtefallklausel« verhindern, dass jemand wegen eines Beitrags zum Straßenausbau sein Grundstück aufgeben muss.