Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2005, aber für die Betroffenen ändert sich im ersten Jahr des Arbeitslosengeld-II-Bezuges nichts. Die neuen Regelungen wurden im Sinne der Hartz-IV-Betroffenen vereinbart. Sie berücksichtigen konsequent die Bedingungen am Berliner Wohnungsmarkt und die finanzielle Lage des Landes Berlin.