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Mai 2005

Wohnen und Hartz IV

Zu den Berliner Regelungen der Mietkostenübernahme für Hartz-IV-Empfangende

Was konnte die PDS durchsetzen?

Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Juli 2005, aber für die Betroffenen ändert sich im ersten Jahr des Arbeitslosengeld-II-Bezuges nichts. Die neuen Regelungen wurden im Sinne der Hartz-IV-Betroffenen vereinbart. Sie berücksichtigen konsequent die Bedingungen am Berliner Wohnungsmarkt und die finanzielle Lage des Landes Berlin.

Dateien:
wohnen-1.pdf