Der Ausbau einer Straße dient ihrer besseren Nutzbarkeit. Diese kommt natürlich allen Nutzern der Straße zu Gute, verschafft darüber hinaus aber den Anliegern einen besonderen Nutzen. Bislang wurden die beim Straßenausbau entstehenden Kosten in Berlin aber ausschließlich von der Allgemeinheit getragen.
Im Straßenausbaubeitragsgesetz wird nun geregelt, wie sich die Allgemeinheit und die Eigentümer der anliegenden Grundstücke künftig die Ausbaukosten für eine Straße teilen. Maßstab für die Beteiligung ist der besondere Nutzen. Das Gesetz betrifft bei weitem nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch anliegende Firmen oder Supermarktketten, die sich bislang nicht an den Kosten für den Ausbau von Straßen beteiligen mussten.