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Juli 2007

Qualmfrei. Berlin setzt auf umfassenden Nichtraucherschutz

Warum ein Nichtraucherschutzgesetz?

Kaum ein Thema erhitzt die Gemüter so stark wie das Rauchen. Das ist nicht neu. Seit Kolumbus & Co. die Tabakpfl anze aus Amerika nach Europa brachten, wechseln deren Verteufelung und Anbetung einander ab. Vor der deutschen Märzrevolution 1848 war das Rauchen in den Straßen von Berlin verboten, einige Jahre später pafften Proletarier und Boheme hier um die Wette. Während Goethe gegen die »Schmauchlümmel« wetterte, brachte Schiller kaum eine Zeile ohne Tabak zu Papier. Noch heute zitieren Raucher gern Wilhelm Busch: »Drei Wochen war der Frosch so krank! / Jetzt raucht er wieder, Gott sei Dank!«

Lust oder Laster ist aber längst nicht mehr die Frage. Obwohl jeder dritte Deutsche raucht, wird sich kaum einer von ihnen zu der Behauptung versteigen, Rauchen sei eine gesunde Sache. Denn die Folgen sind allgemein bekannt. Was das passive Rauchen betrifft, werden sie jedoch häufi g noch unterschätzt. Um die Gefahren zu reduzieren, tritt am 1. Januar 2008 ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft.

Bislang gab es in Berlin nur in Schulen und Kindertagesstätten ein gesetzlich geregeltes Rauchverbot. An anderen Orten gab es keinen ausreichenden Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. Wenn am 1. Januar 2008 das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft tritt, wird das Rauchen in öffentlichen Räumen weitgehend verboten. Dazu zählen auch das Berliner Abgeordnetenhaus, Gebäude der Verwaltungen, des Rechnungshofes, des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gerichtsgebäude und Gebäude anderer Organe der Rechtspflege des Landes sowie Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Krankenhäuser, Tageskliniken, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Theater, Kinos, Museen, Sportanlagen, Hoch- und Fachhochschulen, Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges und der Erwachsenenbildung, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Alten- und Pflegeheime, Hospize, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten und Diskotheken.

Dateien:
qualmfrei.pdf