Konzept für einen Sozialpass. Vorgelegt von Carola Bluhm, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, in Kooperation mit Heidi Knake-Werner, Senatorin für Integration
Die Fraktion DIE LINKE steht für soziale Gerechtigkeit in Berlin. Mit der Einführung eines Sozialpasses will die Fraktion für jene Berlinerinnen und Berliner, die auf staatliche Zuwendungen angewiesen sind, die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Stadt unbürokratisch und diskriminierungsfrei verbessern.
Dazu sollen vorhandene Angebote wie der Besuch kultureller Einrichtungen (3-Euro-Ticket) oder die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (Sozialticket) für potentielle Nutzerinnen und Nutzer sichtbarer gemacht werden. Es sollen ermäßigte Angebote privater Einrichtungen angebunden und neue Möglichkeiten erschlossen werden.
Die positiven Erfahrungen mit den bereits existierenden Angeboten und der in der Koalitionsvereinbarung formulierte Wille der rot-roten Koalition sind Grundlage dafür, ein Konzept für die Einführung eines Sozialpasses vorzulegen, das vier Voraussetzungen erfüllt:
In Berlin leben mit dem Stichtag 31. Dezember 2007 rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslo sengeld II. Zählt man Erwerbslose und Familienangehörige zusammen, leben in Berlin ca. 580.000 Menschen von Leistungen nach dem SGB II. Das ist jeder sechste Berliner. Ca. 147.000 Kinder unter 15 Jahre wachsen in Familien auf, die von Hartz IV leben. In Berlin gibt es zudem rund 152.000 Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe. Laut Stand 2007 erhalten rund 12.000 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleis tungsgesetz (AsylbLG).
Das Land Berlin bietet bereits verschiedene Ermäßigungen und Vergünsti gungen an, die die Integration sozial benachteiligter Menschen fördern und Teilhabe am öf fentlichen Leben möglich machen. Besonders hervorzuheben sind das Sozialticket und das Drei-Euro- Kulturticket. Sie sind ein Beispiel dafür, dass auch unter stren gen Sparkonditionen Möglichkeiten bestehen, Menschen, die auf Sozialleistungen angewie sen sind, Kultur und Kommunikation, Bildung und Mobilität zu ermöglichen.
Das Sozialticket »Berlin-Ticket S« berechtigt die Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen sowie die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften zur ermäßigten Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Das Drei-Euro-Kulturticket ermöglicht den Menschen, die von Sozialhilfe oder ALG II leben, für drei Euro ein Theaterstück oder eine Opernauffüh rung zu sehen. Seit der Einführung des verbilligten Tickets im Mai 2005 haben bislang mehr als 25.300 Menschen das Angebot genutzt.
Zudem gibt es zahlreiche Einrichtungen, die Ermäßigungen und Vergünstigungen für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen gewähren. Beispielhaft zu nennen sind:
Diese Angebote sind weiten Teilen der Öffentlichkeit und vor allem denjenigen, die sie in Anspruch nehmen könnten, nicht immer bekannt und werden deshalb zum Teil nur zögerlich wahrgenommen.
Das Sozialticket wird bisher vor allem in Verbindung mit den Vergünstigungen im ÖPNV genutzt. Für zahlreiche Vergünstigungen bedarf es der Vorlage des jeweils gültigen Leistungsbescheides, dies hält nicht selten die Betroffenen von der Inanspruchnahme der Angebote ab. Die Attraktivität des bisherigen Sozialtickets ist für Nutzer nur im begrenzten Umfang vorhanden, da die Einsatzmöglichkeiten zur tatsächlichen Legitimation noch sehr eingeschränkt sind. Das Sozialticket ist also derzeit vorrangig Trägerkarte für die Wertmarke im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV.
Darüber hinaus gibt es in Berlin bereits eine Vielzahl privater Einrichtungen, Institutionen, Veranstalter, die besondere Ermäßigungen für sozial benachteiligte Familien anbieten (ermäßigt für Hartz IV-Bezieher zum Beispiel Besuch des Fernsehturms, Berlinale). Diese sind in kein Netzwerk eingebunden.
Eine Untersuchung ergab, dass es in anderen Großstädten keine vergleichbaren Angebote eines Sozialpasses in der von uns präferierten Umsetzung gibt.
Das Land Berlin führt bis Ende 2008 einen Sozialpass für all jene Menschen ein, die ihren Haupt wohnsitz in der Stadt haben und auf Transferleistungen angewiesen sind.
Berechtigte für die Nutzung eines Sozialpasses sollen Menschen sein:
Der Sozialpass wird entweder von den JobCentern oder von den Bezirksämtern (Bürgerämter, Geschäftsbe reiche Soziales, Jugend, Grundsicherungsämter) ausgestellt werden. Den Anspruchsberechtigten wird außerdem ein geeignetes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt.
Über eine entsprechende Senatsvorlage wird das Vorhaben ressortüber greifend als Chance für die verbesserte Teilhabe am öffentlichen Leben und als Maßnahme für den sozialen Zusammenhalt der Stadt kommuniziert.
Es werden Partner für eine geeignete Werbe- und Öffentlichkeitskampagne gewonnen.
Die Einführung eines Sozialpasses kann nur dann erfolgreich sein, wenn über den Pass vor handene Angebote und Leistungen gebündelt, zusätzliche Ange bote und Leistungen akquiriert und für den Pass Partnerinnen und Partner in öffentlichen Einrichtungen – aber auch im privatwirtschaftlichen Be reich – gefunden werden, die diesen akzeptieren und entsprechende Angebote eröffnen.
Ein stadtweit anerkannter Sozialpass erleichtert nicht nur die formale Prüfung der Berechtigung zur Nutzung einer Leistung und stellt damit eine tatsächliche Erleichterung im Alltag von sozial benachteiligten Familien dar. Unter dem Dach einer gemeinsamen Idee können sich Firmen für die Stadt sozial engagieren und – wie im Falle des Kulturtickets – dabei Einnahmen erzielen, die ansonsten gegebenenfalls nicht erreicht werden könnten.
Beim bereits existierenden Sozialticket denken die meisten Nutzerinnen und Nutzer, aber auch der überwiegende Teil der Stadtgesellschaft, lediglich an eine Berechtigungskarte für den ÖPNV. Der Sozialpass soll künftig als Markenzeichen für gesellschaftliche Teilhabe und soziale Verantwortung in Berlin stehen. Die Einführung des Sozialpasses wird eine für alle Beteiligten gewinnbringende Situation darstellen.
Wünschenswert ist, für den Sozialpass einen Namen zu verwenden, der die selbstbewusste und selbstverständliche Nutzung befördert und nicht stigmatisiert. Wer den Sozialpass benutzt, soll erkennbar sein als ein Mensch, dem Teilhabe und Mobilität wichtig sind, der an Bildung und Kultur interessiert ist, der sich darum bemüht, Chancen und Möglichkeiten zu nutzen und seine gegenwärtige Situation zu verbessern.
Aus diesem Grund sollte der »Sozialpass« in Berlin »Berlin-PasS« heißen.
Der Name Berlin-PasS nimmt die von vielen Kommunen genutzte neutrale Sprachversion auf, die aus der Kombination des Stadtnamens und des Begriffes »Pass« entsteht. (Das große »S« stünde zusätzlich für »sozial«.)
Die Vorteile sind:
Ein Nachteil ist, dass der Pass auch für ein Touristen-Ticket gehalten werden könnte.
Bei der Gestaltung des Sozialpasses ist zu berücksichtigen, dass mit dem bisher existierenden Sozialticket formale Anforderungen existieren, die mit dem Vertrag über die Weiterführung des »Berlin-Ticket S« vom Dezember 2007 zwischen den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der S-Bahn Berlin GmbH und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen defi niert sind:
»Die Kundenkarte wird auf sechs Monate befristet und muss danach durch die Leistungsträger verlängert werden. Die Befristung für Leistungsempfänger nach dem SGB XII beträgt 12 Monate. Die Lichtbilder werden in den unternehmenseigenen personalbedienten Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn sowie in den Reisemärkten der BVG im U-Bahnbereich und nur bei Vorlage eines amtlichen Personaldokumentes durch das Verkaufspersonal auf die Kundenkarten aufgebracht. (…) Die Nummer der Kundenkarte ist auf den Wertabschnitt zu übertragen.«
Zu klären ist, ob das Sozialticket gestalterisch in einen Sozialpass umgewandelt werden kann oder ob der Sozialpass eine eigenständige Karte ist, mit der sich die Besitzerin bzw. der Besitzer neben vielen anderen Angeboten auch ihre Fahrkarte für den ÖPNV – das Sozialticket – erwerben können.
Bei der Vorbereitung eines Sozialpasses sollte außerdem bedacht werden, dass bisher der Grundsatz besteht, alle Leistungen möglichst »aus einer Hand« zu vergeben und durch eine einfache und unbürokratische Handhabung eine größtmögliche Inanspruchnahme des Passes zu erreichen. Dies würde bedeuten, dass der Sozialpass über die Jobcenter vergeben werden müsste.
Argumente, die wiederum dafür sprechen, den Sozialpass künftig über die Bürgerämter auszugeben, sind niedrigere Kosten für das Land Berlin und die Erwartungshaltung, dass jene, die den Sozialpass nutzen wollen, auch aktiv werden, um ihn zu bekommen.
Vor einer Entscheidung sollte eine Folgekostenabschätzung vorgenommen und aufgrund der Erfahrungen mit dem Sozialticket erfragt werden, welche Erwartungen jene haben, die den Sozialpass nutzen wollen.
Das Umsetzungskonzept zum Sozialpass muss sicherstellen, dass es sowohl für die Berechtigten wie auch für die anbietenden Institutionen so unkompliziert wie möglich ist, Leistungen in Anspruch zu nehmen bzw. zu gewähren.
Wer seinen Sozialpass vorlegt, soll sämtliche in ihm gebündelte Vergünsti gungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen können, ohne dass es einer weiteren Vorlage von Leistungsbescheiden bedarf.
Es gibt in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens unterschiedliche Möglichkeiten und unterschiedlich hohen Bedarf an Angeboten. Ziel des Sozialpasses ist, Teilhabe am öffentlichen Leben in der Stadt zu ermöglichen und einen Beitrag zur Chancengleichheit in Berlin zu leisten. Deshalb sind es folgende Handlungsfelder, in deren Rahmen auch weitere Partnerinnen und Partner gesucht werden:
Der Sozialpass soll durch die Einbindung möglichst vieler Partnerinnen und Partner die Stadt als soziale und solidarische Metropole repräsentieren. Er soll Partnerinnen und Partnern die Möglichkeit eröffnen, sich als Repräsentanten eines modernen Verständ nisses bürgerschaftlichen und gesellschaftlichen Engagements darzustellen.
Partner können hierbei Institutionen, Vereine, Wohlfahrtsverbände und Unternehmen der Privatwirtschaft sein, die sich für ihre Stadt engagieren.
Dabei können sie das Vorhaben unterstützen
Der Auswahl und Ansprache geeigneter Partner wird besonderes Augenmerk geschenkt. Partner, die in Berlin bereits besondere Angebote unterbreiten, zum Beispiel BVG (Sozialticket), Theater (3-Euro- Ticket), Bibliotheken (kostenlose Nutzung), müssen mit dem Ziel der Bündelung der Maßnahmen vertraut gemacht werden. Partner, die im sozialen Zusammenhalt der Stadt einen besonderen Imagegewinn für sich sehen und/oder davon ausgehen können, auf diesem Wege zusätzliche Kundinnen und Kunden zu gewinnen, müssen angesprochen und neu gewonnen werden.
Der Sozialpass selbst und seine Angebote müssen in der Stadt öffentlich gemacht werden. Dazu braucht es neben der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch Fraktion, Senat und Partei eine stadtweite Kampagne, die Berlin als soziale Stadt mit einem bundesweit einmaligen Angebot präsentiert. Das Maß der Kampagne und der Einsatz der Mittel (Plakatwerbung, Anzeigen usw.) wird davon abhängen, in welchem Umfang Partnerinnen und Partner zu ihrer Unterstützung gewonnen werden.
Andererseits bedarf es einer kontinuierlichen Information derjenigen, die den Sozialpass nutzen können.
Mit dem neuen Sozialpass erhält jede/r Berechtigte ein Faltblatt, das eine Kurzanleitung zum Einsatz und zur Nutzung des Passes ist und zugleich Sponsoren bzw. Partner präsentiert.
Die künftigen Angebote des Sozialpasses werden vielfältig sein. Es ist daher sinnvoll, für Inhaber des Sozialpasses eine Web-Plattform einzurichten. Gleichzeitig eröffnet sich die Möglichkeit, alle Partnerinnen und Partner des Projektes angemessen auf der Plattform zu präsentieren. Ebenso sind entsprechende Verlinkungen zu den Partnern und dem jeweiligen Angebot enthalten.
Das Konzept des Sozialpasses soll dem Grundsatz der Vereinheitlichung der Leistungen und der Transparenz gegenüber allen Beteiligten folgen. Deshalb wird empfohlen, den Sozial pass in zwei Schritten einzuführen.
Im ersten Schritt werden die bereits vorhandenen Vergünstigungen, Leistungen und Ermäßigungen (zum Beispiel Ermäßigungen bei Klassen- oder Ferienfahrten, Befreiung von Lehrmittelzuzahlungen, Teilnehmergebühren für Musikschulen und Volkshochschulen) ressortübergreifend erfasst und im Sozialpass gebündelt.
Es ist denkbar und wünschenswert, die mit dem Besitz des Sozialpasses verbundenen Möglichkeiten der Teilhabe am öffentlichen, gesellschaftlichen, kulturellen Leben in der Stadt und die Mobilität nach und nach zu erweitern.
Dazu werden Partnerinnen und Partner für die Erweiterung des Angebots gesucht und um weitere Unterstützung geworben.
Phase 1
Phase 2
Phase 3