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Juli 2007

Kulturelle Bildung

Vorwort

Kulturelle Bildung wird gegenwärtig bundesweit als eine gesamtpolitische Herausforderung begriffen. Zunehmend verbreitet sich die Erkenntnis, dass kulturelle Bildung integraler und unentbehrlicher Bestandteil von Allgemeinbildung und damit unverzichtbar für die Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftliche Teilhabe ist.

Die Linksfraktion nimmt diese Herausforderung an und stellt, in Fortführung des am 30. Mai veranstalteten Workshops »Kulturelle Bildung = Kunst + Schule«, mit dem vorliegenden Papier erste Ergebnisse des noch laufenden Arbeitsprozesses vor. Zugleich möchte sie damit eine Diskussionsplattform für die Entwicklung eines Rahmenkonzeptes »Kulturelle Bildung« für Berlin schaffen. Die vorliegende Positionsbestimmung der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus vom 3. Juli 2007 ist als Arbeitspapier zu verstehen. Wir wollen Rahmenbedingungen für eine durchgreifende Stärkung kultureller Bildung in Berlin schaffen.

Rot-Rot in Berlin steht dabei im bundesweiten Wettbewerb. München und Hamburg haben eigene Rahmenkonzepte für kulturelle Bildung entwickelt. Nordrhein-Westfalen hat die bundesweit beachtete Initiative »Jedem Kind ein Instrument« gestartet. Neben der Analyse dieser Projekte ist auch ein Vergleich mit anderen europäischen Initiativen unerlässlich.

Zur weiteren Beförderung eines ressortübergreifenden Ansatzes kultureller Bildung in Berlin plant die Linksfraktion nach der Sommerpause Anhörungen mit Vertreterinnen
und Vertretern der verschiedenen Interessengruppen sowie Künstlerinnen und Künstlern. Ich lade Sie herzlich ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Thomas Flierl, MdA

Kulturelle Bildung

Positionen der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin

Kulturelle Bildung soll Kinder und Jugendliche befähigen, sich mit kulturellen Prozessen und ihrer Widerspiegelung in Kunst und Alltag phantasievoll auseinanderzusetzen,
die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu artikulieren, ihnen die Möglichkeit der Wahrnehmung von gesellschaftlichen Zusammenhängen vermitteln und somit eine aktive Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Angebote der kulturellen Bildung sind ganzheitlich angelegt, dass heißt, sie unterstützen den gesamten Menschen mit seinen ästhetischen, kognitiven, sinnlichen, sozialen und emotionalen Kräften.

Kulturelle Bildung verbindet Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft. Sie fördert Integration als wechselseitigen Prozess – zum einen von Menschen mit Migrationshintergrund in die deutsche Gesellschaft aber auch im interkulturellen Dialog das Kennenlernen der Kulturen, die die Zugereisten in unsere Gesellschaft, mitbringen und um die sie unser Leben bereichern. Die alltägliche kreative Auseinandersetzung mit der kulturellen Vielfalt in dieser Stadt befördert soziale Kompetenzen, sie vermittelt Werte wie Respekt und Toleranz und nimmt damit eine Schlüsselstellung für das gesellschaftliche Zusammenleben ein.

Mehr denn je braucht gesellschaftliche Teilhabe, brauchen das friedliche Miteinander und der gegenseitige Respekt in der demokratisch verfassten, pluralen und multi-ethnischen Gesellschaft kulturelle Bildung. Teilhabe im Sinne einer social inclusion, wie sie der Europäische Rat 2000 in Lissabon gefordert hat: Förderung der Integration von Jugendlichen durch Zugang zu kulturellen Ressourcen meint zum einen die Anerkennung und Berücksichtigung der Kulturen, Meinungen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Zum anderen gilt es, kulturelle Ressourcen für eine aktive Nutzung und Weiterentwicklung zugänglich zu machen. Teilhabe bedeutet für uns Chancengleichheit. Jedes Kind unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialer oder ethnischer Herkunft muss den gleichen Zugang zu kultureller Bildung von frühester Kindheit an haben.

Die Linksfraktion misst Angeboten der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche eine besondere Bedeutung bei. Deshalb treten wir dafür ein, in Berlin ein ressortübergreifendes Konzept kultureller Kinder- und Jugendbildung auszuarbeiten und umzusetzen.

Die von der Linksfraktion seit langem unterstützte »Offensive kulturelle Bildung« und die geplante Errichtung eines Projektfonds für kulturelle Bildung als erstem Schritt, werden nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die neue drohende Belastung der Bezirkshaushalte abzuwenden. Wegen der unzureichenden Finanzausstattung werden seit Jahren kulturelle Angebote abgebaut. Eine Offensive für kulturelle Bildung auf Landesebene muss deshalb vornehmlich auch Erhalt und Ausbau bestehender Angebote in den Bezirken gewährleisten.

Dazu liegt mit der Drucksache 15/4118 vom 9. März 2006 bereits ein Beschluss des Abgeordnetenhauses vor. Der Senat wird infolgedessen mit Nachdruck aufgefordert, ein solches zukunftsweisendes, ressortübergreifendes Konzept für kulturelle Bildung mit dem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendbildung zu entwickeln, das über eine Bestandsaufnahme hinausgeht. Es muss Aussagen dazu treffen,

■ wie eine stärkere Gewichtung von kultureller Bildung in Schulen und Kindertagesstätten sowie in Kinder und Jugendeinrichtungen erfolgen kann,
■ wie Kooperation und Vernetzung sozialräumlicher, bezirklicher und überbezirklicher Angebote herbeigeführt werden können,
■ wie öffentlich geförderte Kulturinstitutionen, freie Kunstszene, Verbände und Vereine in die kulturelle Bildungsarbeit verstärkt einbezogen und verpflichtet werden können,
■ welche Best-Practice-Modelle bekannt und alltagstauglich gemacht werden sollten,
■ wie Initiativen zum Ausbau von Angeboten der kulturellen Bildung anerkannt und gewürdigt werden können und
■ wie die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen und Ressourcen bereitgestellt werden sollen.

Im Besonderen soll das Konzept darstellen, wie eine effizientere und fruchtbarere ressortübergreifende Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Senatsverwaltungen
(SenBWF, Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten), dem Integrationsbeauftragten sowie den Bezirken und gesellschaftlichen Partnern (Kulturinstitutionen, Vereine
und Verbände, Interessenvertretungen, Unternehmen und Stiftungen) gefördert werden kann.

Die im März 2006 zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung (LKJ) unterzeichnete Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit mit den Schulen und das Berliner Integrationskonzept mit seinem ressortübergreifenden Ansatz weisen in die richtige Richtung.

Das zu erstellende Konzept sollte sich an junge Menschen als eigenständige Rezipientinnen und Rezipienten sowie Produzentnnen und Produzenten von Kunst und
Kultur in ihren vielfältigen Lebenslagen, Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten orientieren, was die Anerkennung der Subjektrolle von Kindern und Jugendlichen
einschließt.

Hier gibt das Rahmenkonzept für die Stadt München gute Anregungen. Im Sinne eines sozialökologischen Bildungsverständnisses steht im Mittelpunkt der Konzeption die »Stadt als Kulturlandschaft« (Gesamtkonzept 1999, S. 17). Diese soll in ihrer soziokulturellen Qualität als vernetzte Topographie von Kulturorten, Szenen und Orten der Alltagskultur für eine aktive Nutzung durch Kinder und Jugendliche erschlossen werden. Die Erschließung der Stadt als informelles Supercurriculum « bzw. als »immanenter Lehrplan« (ebd.) steht unter dem Ziel der Gegenwartsbewältigung und Zukunftssicherung sowohl des Individuums als auch der städtischen Gemeinschaft in ihrer kulturellen Vielfalt. Als Leitideen werden die Begriffe des »Leben Lernens« und der »Lebenskunst« (ebd.) benannt. Kultur und Bildung werden in diesem Verständnis gleichermaßen als Mittel und als Werte verstanden.

Das für Berlin zu erstellende Konzept soll von folgenden Grundsätzen getragen sein:

Ganzheitlichkeit: Angebote der kulturellen Bildung sind ganzheitlich anzulegen. Sie tragen den gesamten Menschen mit seinen ästhetischen, kognitiven, sinnlichen,
sozialen und emotionalen Kräften. Kulturelle Bildung wird als Voraussetzung für gelingendes Leben im Sinne von Allgemeinbildung verstanden. Damit einher geht die
Forderung nach einer kulturellen Praxis, die partizipativ gestaltet ist, Vielfalt berücksichtigt, demokratisches Bewusstsein fördert sowie interkulturelle Dialoge und
Persönlichkeitsentwicklung als Voraussetzungen für die Zukunftssicherung der bzw. des Einzelnen und der Gemeinschaft begreift.

Chancengleichheit: Wir gehen davon aus, dass jedes Kind, jeder Jugendliche über Fähigkeiten und Talente verfügt, die es zu entdecken und zu fördern gilt. Daher soll
jedes Kind unabhängig von Geldbeutel oder Bildungsstand der Eltern die Chance haben, umfassend gefördert zu werden. In diesem Sinne unterstützen wir Bemühungen
zum Beispiel des Bezirkes Lichtenberg, unentgeltliche musikalische Frühförderung in der Kita für alle zu ermöglichen. Davon und von ähnliche Initiativen aus NRW (»Jedem Kind ein Instrument«) wollen wir uns für Berlin als Ganzes inspirieren lassen.

Eltern- und Familienbildung und Aktivierung: Chancengleichheit in der kulturellen Bildung ist nur herzustellen, wenn Kinder auch die Unterstützung ihrer Eltern erhalten. Maßnahmen zur Aktivierung und Förderung von Familien mit bildungsfernem Hintergrund, zum Beispiel über Kitas und Schulen, sind essentieller Bestandteil eines gerechten und wirksamen Konzepts kultureller Kinder- und Jugendbildung. Diese korrespondieren mit der Forderung nach Erfüllung eines lebenslangen Anspruchs jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf kulturelle Bildung, der sich an die ganze Gesellschaft richtet.

Partizipation und Selbststeuerung: Junge Menschen sind eigenständige Rezipienten und Produzenten von Kunst und Kultur in ihren vielfältigen Lebenslagen, Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. Das Verständnis der Linken von kultureller Bildung erkennt die Subjektrolle von Kindern und Jugendlichen an und bietet ihnen die Chance, ihre eigene Kreativität unabhängig von Erwachsenen zu entdecken und zu entwickeln.

Persönlichkeitsförderung und Identitätsbildung: Kinder und Jugendliche brauchen Fähigkeiten und Handlungskompetenzen, die nicht allein mit Wissen, sondern
auch mit Intuition und Lebenskunst zusammenhängen, die Selbstvergewisserung und kritische Weltaneignung ermöglichen. Die Auseinandersetzung mit Kulturen und
Künsten zielt auf diese Schlüsselkompetenzen ebenso wie auf die Übernahme von Eigenverantwortung und die Entwicklung von Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
Die Grundlagen für das Bedürfnis nach lebenslangem Lernen und das »sich Ausprobieren« müssen in frühester Kindheit gelegt werden.

Nachhaltigkeit: Um eine nachhaltige, möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichende Öffnung der Kunstsparten und ihrer Orte zu erreichen, empfi ehlt sich ein
Zugänglichmachen der Stadt als vernetzte Kulturlandschaft. Dies beinhaltet zum einen, dass Orte der Hochkultur, soziokulturelle Einrichtungen und Orte der Alltagskultur
in den unmittelbaren Lebensräumen der Kinder und Jugendlichen in einem umfassenden Handlungskonzept für kulturelle Kinder- und Jugendbildung gleichermaßen Berücksichtigung und Unterstützung finden. Zum anderen ermöglicht erst die konzeptionelle Vernetzung der unterschiedlichen Kultursegmente eine erhöhte kulturelle Mobilität von Kindern und Jugendlichen.

Migration und Integration: In der modernen Einwanderungsgesellschaft sind aus integrationspolitischer Sicht Identität, Integration und Partizipation die zentralen Anknüpfungspunkte für gemeinsame Wege. Das Integrationskonzept des Senats greift diesen Gedanken auf und wird ihn weiterentwickeln. In Berlin haben derzeit 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren einen Migrationshintergrund, was sowohl die Bildungs- als auch die Kulturinstitutionen fordert, sich interkulturell zu öffnen. In erster Linie ist das nicht nur eine Frage der Vernetzung, sondern der interkulturellen Kompetenz. Für MigrantInnen bestehen häufig Schwellen für den Besuch von Kultureinrichtungen, die sich zum einen aus der so zialen Schichtung erklären, zum anderen aus der mangelnden Auseinandersetzung mit der Kultur des Landes, indem sie leben, aber auch der eigenen Kultur, aus der sie stammen. Die Kulturinstitutionen müssen sich dieser Aufgabe stellen, um ihrer integrationspolitischen Verantwortung gerecht zu werden und auch, um ihr Publikum von morgen zu gewinnen.

Dabei sind noch stärker als bisher die Herkunftskulturen von MigrantInnen aller Generationen in den Mittelpunkt zu rücken.

Orientierung am Sozialraum: Kulturelle Bildung muss am Sozialraum orientiert sein und von allen dort für Bildungs-, Erziehungs-, Beratungs- und Betreuungsprozesse
verantwortlichen Akteuren gemeinsam geplant und getragen werden. Nur so kann der Zerklüftung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen entgegen gewirkt werden. Um die Bündelung von Ressourcen und ein abgestimmtes, zielgerichtetes Handeln zu ermöglichen, müssen sich Kitas, Schulen, Kultur- und Kinder und Jugendeinrichtungen öffnen und alle Akteure – auch die Eltern – im unmittelbaren Lern- und Lebensumfeld
der Kinder und Jugendlichen einbezogen werden. Vermittlung und Aneignung kultureller Werte sind ein kommunikativer und demokratischer Prozess, in dem sich Akteure und Adressaten auf gemeinsame Ziele und Wege verständigen und gemeinsam agieren.

Ein gutes Beispiel hierzu liefern die Planungen zur Entwicklung von Stadtteilschulen und »Bildungscentern« sowie der Modellregion Kinder- und Jugendkultur im Bundesland
Hamburg und die Arbeit von kommunalen Qualitätszirkeln zur kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen.

Im Sozialraum sollen langfristige individuelle Förder- und Entwicklungspläne für jedes einzelne Kind entwickelt werden, die es beim Aufwachsen begleiten.


Schwerpunkt frühkindliche Förderung

Die moderne Lernforschung hat festgestellt: Sprachförderung und kulturelle Bildung in der frühen Kindheit führen zu deutlichen Kompetenzgewinnen in der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes. Folgerichtig sind Sprache, Schriftkultur, Medien, bildnerisches Gestalten und Musik wesentliche Bestandteile des Berliner Kita-Bildungsprogramms, die an die natürlichen Bedürfnisse der Kinder und ihre Alltagserfahrungen anknüpfen und zur (selbst-) tätigen und täglichen Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur anregen. Seit 2006 ist das Kita-Bildungsprogramm für alle Einrichtungen verbindliche Grundlage der vorschulischen
Bildungsarbeit. Auf dieser Grundlage entwickeln die Kitas ihre pädagogischen Konzeptionen. Die Einbeziehung der Eltern und die Öffnung der Kita für andere
Akteure des Sozialraums, beispielsweise für Musikschulen und Künstlerinnen und Künstler ist bereits vielfach mit Erfolg praktiziert worden. Entsprechende Erfahrungen
sind öffentlich zu machen und weiter zu fördern. Damit jedes Kind bereits frühzeitig von einem Bildungsangebot in einer Kita profitieren kann, setzt sich die Linke dafür
ein, dass jedes Kind, unabhängig von seinen Eltern, einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf den Kita-Besuch erhält. Frühkindliche Förderung erhöht zudem besonders bei Kindern mit bildungsfernem Hintergrund die spätere Erfolgschance in Schule und Beruf.

Um die ErzieherInnen für die Erfordernisse einer qualifizierten Bildungsarbeit in den Einrichtungen und zur Realisierung des Bildungsprogramms zu befähigen, sind in den letzten Jahren verschiedene Reformen in der ErzieherInnen-Ausbildung durchgeführt worden. Dazu gehört die Einrichtung eines Modellstudiengangs für ErzieherInnen auf Fachhochschulniveau. Dieser Ausbildungsgang ist zu verstetigen. Es ist weiterhin zu prüfen, inwieweit bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erzieher die Befähigung zur Auseinandersetzung mit Kunst und Kultur im frühen Kindesalter
noch stärker berücksichtigt werden kann.

Neben der Kita bedürfen auch andere sozialräumliche Strukturen (wie zum Beispiel Stadtteilzentren) Unterstützung bei der Gestaltung von Angeboten frühkindlicher
kultureller Bildung.

Schwerpunkt kulturelle Bildung in der Schule

Die Reaktionen auf das schlechte Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler in der Pisa-Studie und die daraus resultierende, stärkere Betonung der Naturwissenschaftlichen Fächer sowie die weitere Reduzierung der musischen Fächer vernachlässigen die Wirkung, die kulturelle Bildung erzielen kann, und bedürfen der Revision.

Mit dem Konzept der Linkspartei für eine Gemeinschaftsschule nach skandinavischem Vorbild setzen wir inhaltlich und strukturell völlig neue Akzente.

Zum Erwerb von Kompetenzen: Die OECD fordert, die Schulen sollen ihr System vom reinen Wissenserwerb auf die Bildung von Kompetenzen umstellen. Als Schlüsselkompetenzen defi niert die OECD die Fähigkeit, autonom zu handeln, die Fähigkeit, die kognitiven und technischen Instrumentarien der Gegenwart zielbewusst einzusetzen, und die Fähigkeit, in heterogenen Gruppen erfolgreich zu interagieren. Diese Forderungen umzusetzen heißt, eine neue Kultur des Lernens und eine neue Gestalt der Schule als Lern- und Lebensort zu entwickeln.

Schulische Angebote der kulturellen Bildung sollen weitreichende persönliche, soziale, emotionale, methodische und fachliche Kompetenzen und Fähigkeiten fördern,
welche den oben beschriebenen Grundsätzen folgen. Dies soll ausgewogen in den Ansprüchen moderner Lerntheorien genügenden Prozessen der Produktion,
Reproduktion, Rezeption, Transformation und Reflexion künstlerischer Gegenstände geschehen.

Als Querschnittsaufgabe: Angebote der kulturellen Bildung im Rahmen von Unterricht in den künstlerischen Fächern (eine weitere Kürzung der Stundentafel für schulischen Unterricht in den künstlerischen Fächern ist nicht hinnehmbar) und von Nachmittagsangeboten sind verstärkt fächerübergreifend anzulegen und mit dem Unterrichtsgeschehen in sozial- und naturwissenschaftlichen Fächern zu verzahnen. Querverweise schaffen Sinnzusammenhänge, Projektunterricht und die darin mögliche
Begegnung mit kulturell Neuem und Anderem stärkt die Problemlösungskompetenz, soziales Lernen und Orientierungsvermögen. Die Verantwortung für die kulturelle
Bildung der Kinder und Jugendlichen muss auf den Schultern aller am Schulleben Beteiligten ruhen: Das bedeutet explizit, die Fähigkeiten künstlerisch tätiger Eltern einzubeziehen und Schülerinnen und Schüler zu aktivieren, eigene künstlerische Peer-to-Peer-Angebote für andere Schülerinnen und Schüler zu machen.

Zur Öffnung von Schule und Kooperation: Von Seiten der Schulen aus sind verstärkt Kooperationen mit Partnern der kulturellen Bildung aus dem Sozialraum zu entwickeln.

Als Schulentwicklung: Angebote der kulturellen Bildung, vom Kunstunterricht bis zum Musiktheaterprojekt, bieten besondere Möglichkeiten, die Qualität von Schule
und Unterricht weiter zu entwickeln: Künstlerische Aktivitäten unter Einbeziehung von Eltern, außerschulischen Kooperationspartnern und in Zusammenarbeit mit Schulen
anderen Schulen können unzeitgemäße Zeit-, Raum- und Unterrichtsstrukturen der Schule aufbrechen und zur Veränderung der Schulstrukturen im Sinne des Gemeinschaftsschulprojektes der Linken beitragen. Dabei sollen weitere Bereiche der kulturellen Bildung (zum Beispiel Tanz, Medien, Zirkus, Ausstellungen und Museen) einen stärkeren Stellenwert in der Schule erhalten.

Kinder erwerben durch kulturelle Bildung in verschiedenen Lernfeldern Kompetenzen: zum einen ästhetische Kompetenz (Kenntnis über die Zeichensysteme der Kunst und die Fähigkeit, sie wahrzunehmen, zu beurteilen, zu diskutieren und anzuwenden auf die Theatralität des Alltags), künstlerische Kompetenz (Gestaltung, Analyse, Formbewusstsein), individuelle Kompetenz (Wahrnehmung, Kreativität, Persönlichkeitsentwicklung, ganzheitliche Forderung und Förderung aller Sinne, Selbstwahrnehmung, -bewusstsein und -vertrauen, verbale und körpersprachliche Kommunikationsfähigkeit, Experimentierfreude etc.) sowie soziale Kompetenz (Teamfähigkeit, Toleranz, Durchsetzungsvermögen etc.). Sie sind der Schlüssel zu wirksamer Schulentwicklung und daher zu fördern. Die künstlerischen Angebote und Schwerpunkte der Schule sind im Schulprogramm zu verankern. Eine verstärkte Kooperation von Unterricht und künstlerischen Nachmittagsangeboten in einem besser rhythmisierten Schultag ist anzustreben.

In diesem Zusammenhang sind diverse Projekte interessant, wie beispielsweise das Schulkonzept der Helene-Lange-Schule Wiesbaden, oder auch »ARTuS-Kunst unseren Schulen« des Landes Brandenburg. Das Projekt zum künstlerisch-ästhetischen Lernen an Brandenburger Schulen hat die Verbesserung der Qualität der schulischen Arbeit, der Qualifizierung einer nachhaltigen Kooperationsarbeit inner- und außerschulischer Partner und die Steigerung der Attraktivität der Schule als Lern- und Lebensort sowie deren Einbindung in das Gemeinwesen, zum Ziel.

Wir wollen, dass Künstlerinnen und Künstler aller Kunstsparten noch stärker als bisher als externe Expertinnen und Experten in den Schulen ergänzend zum herkömmlichen Unterricht Angebote zur kulturellen Bildung machen. Wir unterstützen deshalb entsprechende Bemühngen der LKJ, die breite Anwendung solcher Modellprojekte wie »Künstler an Schulen« und das Patenschaftsmodell des Rates für die Künste zwischen Kultureinrichtungen und Schulen. Insbesondere für Kinder aus sozialen Brennpunkten und mit nicht-deutschsprachigem Hintergrund, die kaum Ausweichmöglichkeiten im außerschulischen und zumeist kommerziellen Bereich haben, bietet kreativ-künstlerische Tätigkeit wichtige Zugänge zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe.


Schwerpunkt kulturpädagogische Kinder- und Jugendarbeit

Angebote der kulturellen Kinder- und Jugendbildung müssen sich dadurch auszeichnen, dass Kinder und Jugendliche selbst die Initiative ergreifen und für sich und andere
Angebote kultureller Bildung anregen und entwickeln können. Kulturelle und künstlerische Ausdrucksformen sind in einem für viele junge Menschen oft nicht problemlosen Entwicklungsabschnitt von großer Bedeutung. Sie wirken allgemein fördernd und gleichzeitig präventiv. Sie sind geeignet, die Anerkennung Gleichaltriger aber auch anderer, beispielsweise der Eltern, zu erlangen. Für viele sind sie wichtiger Bestandteil des Alltags und Chance zur Entwicklung eigener Ausdrucksformen, zur Entwicklung von Selbstachtung, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit.
Peer-to-Peer-Initiativen von Jugendlichen für Kinder und Jugendliche bedürfen daher einer besonderen Zuwendung.


Schwerpunkt Kulturinstitutionen und freie Künstler

Kulturinstitutionen und freie Künstler müssen als Teil des Gemeinwesens Verantwortung für anspruchsvolle kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche übernehmen. Im Mittelpunkt stehen zum einen die Förderung einer Kompetenz zu ästhetischer Erfahrung und zum anderen die Vermittlung von Kunst an
den Kultureinrichtungen. Aufgabe der Kulturinstitutionen ist es, Kindern und Jugendlichen das Spektrum der ästhetischen Wahrnehmung als eigenständige Erscheinungsform zu erweitern sowie ihnen Orte der Kultur zugänglich zu machen. Ästhetische Bildung stellt in dieser Perspektive ein spezifisches und unverzichtbares
Segment in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung dar, die sich in ihrer Gesamtheit an dem Ziel eines Zugänglichmachens von Ausdrucks-, Beteiligungs- und
Reflexionsformen als Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben orientiert. Zentrales Moment ist hierbei die Förderung einer Kompetenz zu ästhetischer Erfahrung und die Vermittlung von Kunst als deren exponiertem Ort. Wenn der Zugang zu Angeboten und Kunstformen der Hochkultur nicht ausschließlich über deren eigene Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch über vielfältige Kooperationsformen der unterschiedlichen Bildungseinrichtungen möglich wird, können auch sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche an diesen Ressourcen partizipieren und sich an der aktiven Ausgestaltung gesellschaftlichen Lebens beteiligen. Eine fehlende ausdifferenzierte kulturelle Vernetzung schließt ressourcenferne Gruppen von Kindern
und Jugendlichen strukturell von Lernorten der Zivilgesellschaft aus, an denen sinngenerierende Reflexions- und Ausdrucksformen vermittelt und über schulisches
Wissen hinausgehende Schlüsselkompetenzen gefördert werden. Mit Blick auf die Hochkultur folgt daraus der Auftrag, sowohl eine intensive Kooperation mit den
Schulen als auch mit Einrichtungen der Jugendhilfe und jugendkulturellen Szenen zu suchen.

Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen an den Berliner Hochkultureinrichtungen leidet unter einer mangelnden konzeptionellen Einbettung innerhalb der Einrichtungen sowie vielfach unter einer fehlenden, über die Anliegen des eigenen Hauses hinausreichenden gesellschaftlichen Perspektive. Deutlich festzustellen
ist jedoch auch, dass eine weitergehende Kinder- und Jugendkulturarbeit der Berliner Hochkultureinrichtungen sowohl durch die fehlende Durchlässigkeit der Schulen,
vor allem aber durch fehlende geregelte Kooperationswege oftmals gar nicht erst zustande kommt. Berlin muss demnach seine Kulturlandschaft für Kinder und Jugendliche viel stärker als bisher erschließen, indem es sich seiner Bildungslandschaften aus Kita, Schule, Jugendhilfe und Kultureinrichtungen bewusst wird und diese unter Einbeziehung bereits vorhandener Vernetzungsstrukturen
noch stärker als bisher als Netzwerk ausgestaltet.

Aus- und Fortbildung: Nicht nur Schülerinnen und Schülern fehlt es häufi g an
ästhetischer Kompetenz und den damit verbundenen Fähigkeiten, bestimmte Codes dechiffrieren zu können: Auch in der Ausbildung vieler Erzieherinnen, Sozialpädagogen
und Lehrerinnen wird der Umgang mit ästhetischen Prozessen und Produkten kaum vermittelt. Ein Konzept kultureller Bildung, das die Verantwortung für die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen in die Hände aller am Bildungsprozess Beteiligten legen möchte, ist darauf angewiesen, zusätzliche gemeinsame
Aus- und Fortbildungsangebote für alle beteiligten Professionen zu entwickeln und vorzuhalten und entsprechende Aus- und Fortbildungsstandards zu definieren. Dabei sind Projekte, die auf lebenslanges Lernen orientieren besonders zu fördern.

Die an Kulturinstitutionen tätigen KünstlerInnen müssen noch stärker angehalten und befähigt werden, in einem pädagogischen Setting handlungsfähig zu werden.

Gleichzeitig muss der Mangel an Fachlehrerinnen bzw. -lehrern im künstlerischen Bereich insbesondere im Bereich der Grund- und Hauptschulen ausgeglichen werden,
um eine fachgerechte Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.

Steuerung der Aktivitäten eines Konzepts zur kulturellen Bildung: Ebenso, wie die Aktivitäten der beteiligten Senatsverwaltungen stärker zu koordinieren sind, sind auch auf der Ebene der Maßnahmeträger deutliche Synergien zu erzielen: Diese Aktivitäten bedürfen auf bezirklicher und auf Landesebene der Steuerung, Koordinierung und Abstimmung. Zum Zwecke der Qualitätsentwicklung
sollte daher die Zusammenarbeit der Maßnahmenträger in lernenden Netzwerken gefördert und Verfahren der internen und externen Qualitätssicherung bzw. Evaluation
entwickelt werden.

Darüber hinaus sollte eine Steuerstelle Aufgaben bei der
Organisation der Qualifizierung und Konzeptentwicklung der Beteiligten, ihrer überregionalen Öffentlichkeitsarbeit und beim Fundraising bei Unternehmen und Stiftungen übernehmen.

Zur Durchsetzung dieser Grundsätze schlagen wir daher als Maßnahmen vor:

Die Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote in den Sozialräumen der Bezirke erfordert eine bedarfsgerechte Ausstattung der bezirklichen Haushalte, um eine entsprechende Prioritätensetzung zu ermöglichen. Die für den Doppelhaushalt 2008/2009 vorgesehen neuerlichen Kürzungen in den bezirklichen Haushalten sind kontraproduktiv und müssen zurückgenommen werden. Viele Bezirke haben als Folge der Haushaltsnotlage des Landes Berlin in den letzten Jahren soziale, kulturelle und andere Angebote der soziokulturellen Infrastruktur einschränken müssen. Das betraf
unter anderem auch Bibliotheken, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Musikschulen. Die Auseinandersetzung mit den Kürzungen hat vielfach die fachliche Debatte um Mindeststandards bei der Versorgung und der Qualitätsentwicklung befördert, doch auch zu der Erkenntnis geführt, dass weitere Einschränkungen nicht möglich sind, ohne dass die Angebotsstrukturen irreparablen Schaden nehmen.

Die Einrichtung eines Projektfonds wie er als Ergebnis des Workshops der Linksfraktion zur kulturellen Bildung im Mai 2007 mit der Senatskulturverwaltung abgestimmt
wurde. Die Linksfraktion setzt sich in einem ersten Schritt dafür ein, dass mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2008/2009 ein Projektfonds in Höhe von 3,6 Millionen
Euro pro Jahr zweckgebunden für kulturelle Bildung eingerichtet und eine Verpfl ichtungsermächtigung von ebenfalls 3,6 Millionen für das Jahr 2010 in die Finanzplanung eingestellt werden. (Der Summe liegt folgende Berechnung zugrunde: Ausgehend von 150.000 Kita-Kindern und 150.000 Grundschulkindern in Berlin und einem Einsatz von einem Euro pro Kind und Monat wären 3,6 Millionen Euro pro Jahr erforderlich). In den Fonds sollten neben den öffentlichen finanziellen Mitteln auch Drittmittel, unter anderem von privater Seite, fließen.

Grundsätzlich darf dieser zusätzliche Projektfonds die bisher in anderen Ressorts zu leistende Finanzierung der Träger der Kinder- und Jugendkulturarbeit sowie der kulturellen Bildung in den Schulen nicht ersetzen, sondern muss sie ergänzen.

Der Projektfonds ist vom Grundsatz her ein Matching-Fonds. Die Bedingungen für die Vergabe der Mittel sind ressortübergreifend gemeinsam zu verabreden. Vorrangig
sollten »Tandemprojekte« (Kita/Schule/Jugendeinrichtung plus KünstlerIn, Kulturprojekt/Kulturinstitution) antragsberechtigt sein, aber auch selbstinitiierte
Kinder- und Jugendprojekte sind zu ermöglichen. Die Antragsteller sollten sich bereits über eine für beide Partner interessante und realisierbare Zusammenarbeit
verständigt haben und auf eine Mitbeteiligung vor Ort (Kita, Schule, Jugendeinrichtung, Bezirk) verweisen können. Neben Projektförderung, sollten aus diesen Mitteln
auch Fortbildungen, Netzwerkarbeit, Coaching für Kooperationsvorhaben,
Qualitätsentwicklung, Dokumentation bewährter Praxisbeispiele und Evaluation fi nanziert werden können. Interessierte Kitas/Schulen/Jugendeinrichtungen
sollen darüber hinaus die Möglichkeit haben, sich über ein Koordinierungsbüro über qualifi zierte Partner für eine Patenschaft und/oder Projekte im Bereich
kultureller Bildung vermitteln zu lassen. Diese Aktivitäten sind außerdem eng mit dem Projekt »Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor« (ÖBS) zu verbinden.
500 der 2500 Stellen des Projekts sind dafür zu binden, die insbesondere in sozialen Brennpunkten zum Einsatz kommen sollen.

Wir wollen, dass Kultureinrichtungen durch Zielvereinbarungen im Rahmen der Zuschussverträge angehalten werden, Projekte für Kinder- und Jugendliche als Teil
ihrer Kernaufgabe zu entwickeln, ihre Angebote auch für diese Zielgruppe zu öffnen und verbindliche Partnerschaften mit den Akteuren der kulturellen Bildungsarbeit
insbesondere Schulen, Kindertagesstätten sowie Trägern der Kinder- und Jugendarbeit einzugehen. In diesem Zusammenhang ist die Festschreibung eines prozentualen
Anteils an der Gesamtzuwendung für die jeweiligen Einrichtungen (für die zuvor genannte Zielgruppe) zu diskutieren.

Für die Steuerung und Koordination des Konzeptes zur kulturellen Bildung in Berlin sollte eine Anlaufstelle geschaffen werden. Es ist zu prüfen, inwieweit für diese Aufgabe ein/e Landesbeauftragte/r bei der Senatskanzlei eingesetzt werden sollte, der/die mit Unterstützung einer Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene und eines Fachbeirates den Aufgaben für die Steuerung nachkommt und dem Abgeordnetenhaus in regelmäßigen Abständen einen Bericht »Kulturelle Bildung in Berlin« vorlegt.

Die Qualität der kulturellen Bildung wird maßgeblich von ihren Akteuren bestimmt. Dazu gehören die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertagesstätten, Schulen
und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Damit diese dem hohen Anspruch und den gewachsenen Anforderungen an die kulturelle Kinder- und Jugendbildung
gerecht werden können ist es notwendig, verbindliche Standards für Bildung, Ausbildung und Studium zu formulieren und umzusetzen. Wir schlagen daher vor mit
berufl ichen Schulen, Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten Leistungsvereinbarungen abzuschließen, Standards für die Ausbildung zu vereinbaren und auf eine am pädagogischen Output orientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung in den künstlerischen Fächern hinzuwirken.

Zur Förderung der Zusammenarbeit der an Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Beratungsprozessen beteiligten Akteure im Sozialraum sollte der Senat das Projekt
zur Etablierung der Gemeinschaftsschule nutzen, um diese zu Gemeinwesenzentren zu machen, und darüber hinaus Initiative entwickeln, die Angebote der Einrichtungen
in den Stadtteilen sinnvoll und ressourcenschonend zusammenzuführen (Hamburger Modell).

Eine weitere Kürzung der Stundentafel für schulischen Unterricht in den künstlerischen Fächern ist zu verhindern.

Zur Weiterentwicklung der Offensive für kulturelle Bildung werden wir nach unserem 1. Workshop am 30. Mai 2007 weitere Veranstaltungen zur Beförderung eines ressortübergreifenden Ansatzes kultureller Bildung in Berlin sowie zur vergleichenden Analyse vergleichbarer nationaler und europäischer Initiativen durchführen.

Darüber hinaus braucht ein erfolgversprechendes Konzept zur kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen das Engagement und die Innovationsbereitschaft aller Beteiligten:

Musikschulen und Jugendkunstschulen
Staatliche Musikschulen sind in ihrer Wirkung und Ausstrahlung auf das gesellschaftliche Leben und insbesondere der Schulen als funktionierende Organismen und eigenständige Institutionen personell und finanziell zu stärken. Die folgenden Forderungen an die Musikschulen dürfen nicht mit weiteren Mittelkürzungen oder Umwandlung von festen Stellen in Honorarstellen einhergehen.

Musik- und Jugendkunstschulen werden aufgefordert

■ Modelle zu entwickeln, die explizit eine unentgeltliche Basisförderung für alle Kinder und Jugendlichen ermöglichen (siehe Schostakowitsch-Musikschule des
Bezirks Lichtenberg);
■ Angebote vorzuhalten, die die kulturellen Wurzeln insbesondere von MigrantInnen mit nicht-europäischem kulturellem Hintergrund integrieren;
■ verstärkt Angebote zu entwickeln, die die Partizipation und Selbststeuerung von Kindern und Jugendlichen (zum Beispiel durch Peer-to-Peer-Modelle) in
den Mittelpunkt stellen.

Hochschulen und Universitäten
■ fordern wir auf, durch geeignetere Auswahlverfahren, Studien- und Prüfungsordnungen besonders für Grund- und Hauptschulen eine an der Nachfrage orientierte Versorgung mit Fachpersonal in den künstlerischen Schulfächern zukünftig sicherzustellen;
■ Zentren einzurichten oder auszubauen, in denen Lehramtsstudentinnen und -studenten fächerübergreifend grundlegende ästhetische Kompetenzen erwerben
können (zum Beispiel das Fachgebiet »Musisch-ästhetische Erziehung« der UdK Berlin);
■ Die UdK wird aufgefordert, jungen Musikern mit nichtmitteleuropäischen Hauptinstrumenten im Falle der künstlerischen und pädagogischen Eignung ein Musik-
Lehramtsstudium zu ermöglichen und Instrumentalunterricht dafür vorzuhalten.

Fachschulen für Sozialpädagogik
■ werden aufgefordert, ihren Schülerinnen und Schülern in der ErzieherInnenausbildung durch geeigntete Studienordnungen und Kooperationen mit den Grundschulfachbereichen der UdK erweiterte Möglichkeiten zur künstlerischen Entfaltung und zu fachlichem Austausch über die kulturelle Bildung des Kindes zu ermöglichen. So können Kooperationen zwischen Kindergärten und Grundschulen besser gelingen.

Medien
■ Wir rufen die öffentlich-rechtlichen und privaten Medien des Landes Berlin auf, neben zum Beispiel dem Spartensender »Radio Multikulti« eine integrative Strategie zu etablieren, die die Schätze der in Berlin vertretenen Kulturen ganzjährig – und nicht nur anlassbezogen wie zum Beispiel zum Karneval der Kulturen – sichtbar macht und zu einer wechselseitigen Integration in den auch von der Mehrheitsgesellschaft rezipierten Massenmedien beiträgt.

Kindertagesstätten
■ sind gefordert, aufbauend auf dem Kita-Bildungsprogramm pädagogische Konzepte zu entwickeln und bei dieser Arbeit mit externen Partnern wie Musikschulen und freien Künstlern, zum Beispiel im Bereich der Förderung des Sprach- und Schriftspracherwerbs, zusammenzuarbeiten;
■ rufen wir auf, im Sozialraum mit den örtlichen Grundschulen zusammenzuarbeiten und gemeinsame Konzepte für die kulturelle Bildung von Kindern im Alter
von 0 bis 12 Jahren zu entwickeln.

Schulen des Landes Berlin
■ fordern wir auf, kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe der gesamten  Schule anzunehmen, weitere Bereiche der kulturellen Bildung in die Schule aufzunehmen, den künstlerischen Fachunterricht zu schützen, zu modernisieren und stärker mit dem übrigen Unterrichtsgeschehen zu
verzahnen, eigene Aktivitäten von Eltern und Schülern (Peer-to-Peer-Modelle) zu stärken, die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern auszubauen, verstärkt
mit dem Unterricht zu verknüpfen und besser zu rhythmisieren, und kulturelle Bildung als Schlüssel zur Schulentwicklung zu begreifen.

Anbieter außerschulischer Kinder- und Jugendbildung
■ rufen wir auf, verstärkt Kooperationen mit Schulen einzugehen;
■ in den eigenen Einrichtungen Peer-to-Peer-Angebote von Jugendlichen für Kinder und Jugendliche auszubauen;
■ in einen fruchtbaren Diskussionsprozess mit den Kultureinrichtungen der Stadt, der LKJ und dem Rat für die Künste einzutreten, der das Kind in den Mittelpunkt rückt. Es sind mögliche Synergien zu diskutieren, bei denen die fachliche pädagogische Expertise
der kultur-, kinder- und jugend- und sozialpädagogischen Einrichtungen und deren jeweilige Potentiale und Ressourcen eine gewinnbringende Einheit mit den kulturellen und künstlerischen Möglichkeiten der Berliner Kultureinrichtungen und ihrem herausragenden räumlichen Anregungspotential eingehen.

Kultureinrichtungen
■ rufen wir auf, als Teil des Gemeinwesens noch stärker Verantwortung für anspruchsvolle kulturelle Bildungsangebote von Kindern und Jugendlichen zu übernehmen;
■ ihre Räumlichkeiten noch stärker für Kinder und Jugend liche zu öffnen;
■ in einen fruchtbaren Dialog mit den kultur- und sozialpädagogischen Einrichtungen der Stadt zu treten und kindorientiert nach Synergien zu suchen;
■ durch Fortbildung den eigenen Künstlerinnen und Künstlern zu ermöglichen, in einem pädagogischen Handlungsfeld tätig und kompetent wirksam werden
zu können.

Berlin/Brandenburg und Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut (SPBB)
■ rufen wir auf, verstärkt Fortbildungsangebote vorzuhalten, die den Ansprüchen der oben genannten Grundsätze gerecht werden.

Alle an kultureller Kinder- und Jugendbildung Beteiligten
■ rufen wir auf, gemeinsam in ihrem Sozialraum ressourceneffiziente, zielgerichtete und abgestimmte Angebote zu entwickeln, die sich an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientieren und die Entwicklung von deren kultureller Identität zum Ziel
haben, und dazu auf langfristige individuelle Förderund Entwicklungspläne für jedes Kind hinzuarbeiten.

 

Beschluss

Beschluss der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin vom 03. Juli 2007

Die Linksfraktion unterstützt die berlinweite Offensive für kulturelle Bildung und fordert mit Nachdruck die zeitnahe Vorlage des Rahmenkonzeptes Kulturelle Bildung
durch den Senat.

Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass

1. die Offensive für kulturelle Bildung auch den Erhalt und den Ausbau kultureller Angebote auf Bezirksebene einschließt,

2. eine Anlaufstelle, zum Beispiel. in Gestalt eines/einer Landesbeauftragten für kulturelle Bildung bei der Senatskanzlei eingerichtet wird, die mit Unterstützung einer
Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene und eines Fachbeirates den Aufgaben für die Steuerung nachkommt und dem Abgeordnetenhaus in regelmäßigen Abständen
einen Bericht »Kulturelle Bildung in Berlin« vorlegt,

3. ein Projektfonds in Höhe von 3,6 Millionen Euro eingerichtet wird, dem auch Drittmittel, unter anderem von privater Seite zufließen,

4. über die Vergabe der Mittel ein ressortübergreifend tätiges und auch durch Externe besetztes Gremium nach Festlegung von Förderkriterien entscheidet,

5. vorrangig sogenannte Tandemprojekte und selbstinitiierte Projekte von Kindern und Jugendlichen antragsberechtigt sind,

6. aus dem zusätzlichen Projektfonds neben der Projektförderung auch Evaluation, Qualifi kation und Netzwerkarbeit zu finanzieren sind.

Zur Weiterentwicklung der Offensive für kulturelle Bildung werden wir nach unserem Workshop am 30. Mai 2007 weitere Veranstaltungen zur Beförderung eines
ressortübergreifenden Ansatzes kultureller Bildung in Berlin sowie zur vergleichenden Analyse nationaler und europäischer Initiativen durchführen.


Kontakt

Thomas Flierl
Stadtentwicklungspolitischer Sprecher
fon 030.23252527
flierl@linksfraktion-berlin.de

Wolfgang Brauer
Kulturpolitischer Sprecher
fon 030.23252517
brauer@linksfraktion-berlin.de

Mari Weiß
Jugendpolitische Sprecherin
fon 030.23252563
weiss@linksfraktion-berlin.de

Steffen Zillich
Bildungspolitischer Sprecher
fon 030.232572571
zillich@linksfraktion-berlin.de

 

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