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16. Januar 2012 Klaus Lederer

Kein Übergangsgeld bei Ausscheiden aus eigenem Wunsch: Senator a. D. Braun muss auf weiche Landung verzichten

17. Wahlperiode • 6. Sitzung
Dr. Klaus Lederer, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz

[aus dem Vorabprotokoll, es gilt das gesprochene Wort]

Ich rufe auf

 

lfd. Nr. 5.1: Prioritat der Fraktion Die Linke

Kein Ubergangsgeld bei Ausscheiden aus eigenem Wunsch: Senator a. D. Braun muss auf weiche Landung verzichten

Dringlicher Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 17/0085

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Fur die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu funf Minuten zur Verfugung. Es beginnt die Fraktion Die Linke.

Herr Dr. Lederer! Bitte, Sie haben das Wort! Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Herr Prasident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir machen quasi im neuen Jahr weiter, wo wir im alten aufgehort haben – mit einer Senatorenvereidigung. – Lieber Herr Heilmann! Herzlichen Gluckwunsch und gute Zusammenarbeit! – Ich hoffe, die Senatorenvereidigungen werden keine Aktuelle Stunde im Plenum. Aber das wird man sehen.

Der Senat wurde am 1. Dezember 2011 gebildet. Die Vereidigung ist erfolgt. Danach gab es eine Debatte um die Beteiligung des damaligen Justizsenators als Notar bei der Verscherbelung von Schrottimmobilien an Unerfahrene. Am 8. Dezember habe ich im Abgeordnetenhaus eine Anfrage an den Regierenden Burgermeister gestellt, nachdem Herr Braun im Rechtsausschuss gelogen hat. Der Regierende Burgermeister hat mir geantwortet, er sehe keine Veranlassung, den Senator zum Rucktritt zu bewegen oder aus seinem Amt zu entlassen. Vier Tage spater war Senator Braun weg.

Und da liest man in der Presse, Herr Wowereit habe ihn nicht etwa entlassen, weil es ihm zu bunt geworden sei – nein, Senator Braun hab um seine Entlassung gebeten. Fur den unbefangenen Zuhorer bzw. die unbefangene Zuhorerin hort sich das an wie: Ich will das Amt loswerden. Fur den Unbefangenen hort sich das an wie: Der Mann hat seine Sachen gepackt und ist zuruckgetreten. Andere wurden hinzufugen, auch ich: Ein Gluck, es wurde auch Zeit!

Und dann stellt sich heraus: Nein, er will gar nicht zuruckgetreten sein, er wurde auf seinen eigenen Wunsch hin vom Regierenden Burgermeister entlassen. Um die Aussage des Kollegen Saleh von vorhin zu zitieren: Diese Koalition hat gute Losungen gefunden, pragmatisch und bodenstandig.

[Lachen bei den GRUNEN – Beifall bei der LINKEN, den GRUNEN und den PIRATEN]

Das Senatorengesetz kennt beides, Rucktritt und Entlassung. Beim Rucktritt gibt es kein Ubergangsgeld, beim Entlassen gibt es Ubergangsgeld. Ich finde, es liegt auf der Hand: Rucktritt ist Rucktritt, und Entlassung ist Entlassung. Die einzige sinnvolle Differenzierung zwischen beiden kann sein, auf wessen Veranlassung die Amtsbeendigung erfolgt. Erfolgt sie auf Veranlassung der Person selbst, handelt es sich um einen Rucktritt, erfolgt sie auf Veranlassung des Regierenden Burgermeisters, handelt es sich um eine Entlassung.

Nicht so sieht das die Koalition, nicht so dieser Senat, nicht so der Regierende Burgermeister. Diese Koalition, dieser Regierende Burgermeister raumen ihren Senatsmitgliedern gewissermaßen ein Wahlrecht ein: Du bist als Senator nicht mehr tragbar, du willst also gehen. Willst du noch ein bisschen Kohle mitnehmen, oder willst du es eher nicht? Entscheide du! Berlin hat’s ja. – Meine Damen und Herren! Das ist eine Unverschamtheit.

[Beifall bei der LINKEN und den GRUNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die einen kleinen Loffel klauen oder auch nur unter dem Verdacht stehen, einen Loffel geklaut zu haben, werden davongejagt und sehen keinen Cent. Eine Agentur hat nach dem Rucktritt Brauns gemeldet: Akzente konnte er in seiner kurzen Amtszeit nicht setzen. – Ich widerspreche, er konnte Akzente setzen. Er hat in einer Weise, die erbarmlich ist, nach zwolf Tagen erbarmlicher Ruckzugsgefechte, die seinen Alltag mehr als ausgefullt haben durften, nicht einmal den Anstand, einfach zu gehen. Er sitzt hier gemeinsam mit seinem Burokollegen und Notarskumpel Lehmann-Brauns in den Reihen der CDU-Fraktion, anstatt sein Mandat zuruckzugeben. Aber gut, das muss die CDU-Fraktion aushalten, das ist ihre Hypothek, die zeigt, dass Frank Henkels Frischzellenkur eigentlich nur eine schabige Fassadenkosmetik war. Und es brockelt schon.

Herr Kurzzeitsenator a. D. hat nicht den gutburgerlichen Anstand, selbst sofort klarzustellen, dass ein goldener Handschlag nach nur zwolf Amtstagen nicht in Betracht kommt. Nein, da wird abgegriffen ohne Scham. Da wird in das

Portemonnaie gespult, was die Steuerkasse hergibt. Gut, das kennen wir von der Bakschischunion, und auf dem CDU- Parteitag ist er wohl auch noch gelobt worden, fur seine Widerstandigkeit und seine großartigen Leistungen.

Aber dass die liebe SPD-Fraktion das mitmacht, vor zehn Jahren noch das Wort des Mentalitatswechsels groß im Mund! Das halte ich fur eine Schande, meine Damen und Herrn von der SPD. Der Selbstbedienungs- und Versorgungsladen, der das Land Berlin in den 90er-Jahren war, scheint wiederauferstanden zu sein. Aber Sie sollten es sich nicht so leicht machen, denn moglicherweise wird das noch ein Fall fur den Rechnungshof oder vielleicht auch ein Fall fur die Staatsanwaltschaft. Untreuetatbestande solle man sich genau angucken.

Ich finde, der Fall Braun droht ein Fall Wowereit zu wer- den, denn die SPD, der Regierende Burgermeister haben in der Hand, diesem Treiben ein Ende zu bereiten, indem das Gesetz so ausgelegt wird, wie Dr. Gero Pfennig, der Verfassungskommentator, oder Percy McLean es sehen oder eben auch ich – wofur es gute Grunde gibt. Wir haben vorhin gehort, wie Herr Senator Henkel die Sache sieht.

Wir geben Ihnen noch eine Chance, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Ich hoffe, dass Sie den Anstand und das Ruckgrat haben, dementsprechend abzu- stimmen. Wir werden fur unseren Antrag eine namentliche Abstimmung beantragen. Dann konnen Sie sich entscheiden, ob Sie meinen, dass Herr Braun 50 000 Euro Ubergangsgeld minus laufende Kosten verdient hat oder nicht. Uberlegen Sie es sich genau!

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRUNEN und den PIRATEN]

Vizeprasident Andreas Gram:

Danke schon! – Der nachste Redner, fur die SPD, ist der Kollege Kleineidam.

Thomas Kleineidam (SPD):

Herr Prasident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lederer! Das war eine engagiert vorgetragene Rede, eher auf einem populistischen Niveau. Das passt aber durch- aus zu der offentlichen Debatte, die wir dazu haben, die eigentlich von dem Grundgedanken gepragt ist, dass Poli- tiker uberhaupt Geld fur ihre Tatigkeit bekommen, ist schon pfui.

Das sehen wir allerdings anders. Richtig ist, dass sich viele Menschen in dieser Stadt fragen, ob es gerecht ist, wenn sie horen, dass da jemand relativ kurze Zeit – man kann ja durchaus den Begriff „Kurzzeitsenator“ verwenden – als Senator gearbeitet hat und ein Ubergangsgeld bekommt. Das ist fur viele sicher nicht einfach nachvollziehbar. Die Fragestellung ist auch gerechtfertigt, jeden- falls fur Menschen, die hier nicht im Alltag ihrer Arbeit nachgehen.

Ich glaube auch, dass es richtig ist, dass wir diesen Fall zum Anlass nehmen, die bestehende Gesetzgebung zu uberprufen. Die Grunen haben schon angekundigt, einen entsprechenden Antrag einzubringen, ob man etwa eine Mindestamtszeit als Voraussetzung definiert, die fur ein Ubergangsgeld vorliegen muss. Daruber kann man trefflich streiten. Ich kann mir durchaus auch Falle vorstellen, wo ein Ubergangsgeld nach einer kurzen Zeit angemessen ist. Aber das mussen wir in Ruhe gemeinsam miteinander diskutieren, wofur ein Ubergangsgeld da sein soll und entsprechend eine gesetzliche Regelung erarbeiten.

Nur kann das nur fur die Zukunft gelten, nicht fur die Vergangenheit. Da ist darauf abzustellen, wie die Rechtslage war. Jetzt kommt der Kollege Lederer und einige namhafte Juristen dieser Stadt und sagen, auf den rein formalen Akt – das durfte ja unstrittig sein, dass es eine Entlassung war – ist nicht abzustellen, wir mussen ausle- gen, welche Motive dahinterstanden. Herr Kollege Lede- rer! Ich bin verwundert, dass Sie so ein reines Schwarz - Weiß-Denken haben. Die Welt ist zum Gluck bunter, und selbst Schwarz-Weiß-Bilder haben Schattierungen. Sie haben nur zwei Varianten: Entweder geht die Initiative vom Amtsinhaber oder der Amtsinhaberin aus, dann muss es ein Rucktritt sein, oder sie geht vom Regierenden Burgermeister aus, dann kann es eine Entlassung sein.

[Uwe Doering (LINKE): Er hat doch darum gebettelt!]

Dazwischen ist bei Ihnen uberhaupt nichts denkbar. Vizeprasident Andreas Gram:
Gestatten Sie eine Kurzintervention, Herr Kollege? Thomas Kleineidam (SPD):

Ja. – Ich kann mir durchaus Falle vorstellen, ich will nur einen nennen, wenn etwa jemand erkrankt. Rucktritt hat immer so etwas wie ein Schuldeingestandnis, ich kann mir Falle vorstellen, wo sich ein Amtsinhaber nichts hat zuschulden kommen lassen, wo es nicht einmal den Verdacht gibt, und er trotzdem die Erkenntnis gewinnt, es ware besser, wenn seine Amtszeit ende, weil er zum Bei- spiel schwer erkrankt ist. Warum soll derjenige dann nicht seine Entlassung anregen? Das ist ja nichts anderes, er entscheidet ja nicht, er bittet in diesem Fall den Regie- renden Burgermeister um eine Entlassung. Die Entscheidung liegt dann beim Regierenden Burgermeister. Man kann daruber streiten, ob die Entscheidung richtig war. Das ware eine politische Diskussion. Ich hatte allerdings gerne einmal erlebt, was die Linken oder die Grunen ge- sagt hatten, wenn der Regierende Burgermeister gesagt hatte, eine Entlassung kommt hier nicht in Frage. Da ware ich echt gespannt gewesen. Ich glaube nicht, dass das in gleicher Intention gelaufen ware, wie Sie jetzt hier argumentieren.

[Heiko Thomas (GRUNE): Was ist denn jetzt?]

Nach meiner festen Uberzeugung muss man, da auch Zwischenfalle denkbar sind, auf den formalen Akt abstellen. Der war hier eine Entlassung, dann ist die Rechtsfolge eindeutig.

Letzte Bemerkung mochte ich machen, wenn hier immer von „Belohnung“ von „goldenem Handschlag“ von 50 000 Euro die Rede ist, wir haben vor vielen Jahren in Berlin gesetzliche Regelungen fur den Ubergang gehabt, die kritikwurdig waren. Die haben wir zum großten Teil geandert. Heute ist es so, dass andere Einkommen auf das Ubergangsgeld angerechnet werden.

[Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)]

Damit ist der Tatbestand von ungerechtfertigter Bereicherung, den man fruher kritisieren konnte, gedeckelt. Da haben wir Gegenmaßnahmen,

[Zuruf von Uwe Doering (LINKE)]

insofern sehe ich keine Grundlage, hier Ihrem Antrag zuzustimmen. – Ich bedanke mich fur die Aufmerksamkeit!

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU]

Vizeprasident Andreas Gram:
Danke schon! – Fur eine Kurzintervention hat der Kollege Dr. Lederer das Wort. – Bitte sehr!
Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Lieber Kollege Kleineidam! Was ist denn passiert? Wir hatten hier eine Debatte im Parlament. Dann gab es einen drei Tage dauernden, relativ zahen Vorgang, dann gab es den Montag, wo die Prasidiumssitzung der CDU war, und danach wurde schriftlich durch Herrn Braun mitgeteilt, dass er den Regierenden Burgermeister um seine Entlas- sung bittet. Ich meine, das ist auf eigene Veranlassung, und das ist ein Rucktritt.

[Torsten Schneider (SPD): Wie hat das denn Herr Gysi gemacht]

– Sie konnen gerne eine Kleine Anfrage stellen, was Herr Gysi an Ubergangsgeld bekommen hat. Im Ubrigen ist er, soweit ich weiß, zuruckgetreten. Er hat seinen Rucktritt erklart. Das ist auch so, wenn jemand meint, er konne dieses Amt nicht weiter ausuben, aus welchen Grunden auch immer, dann bittet er nicht den Regierenden Burger- meister um Entlassung, sondern erklart seinen Rucktritt.

Und Sie machen das jetzt auch noch mit. Und der Regierende macht es jetzt auch noch mit. Man spielt das Spiel noch mit, anstatt zu sagen: Wenn du meinst, du musst ge- hen, dann tritt zuruck! Dann nimmt man diese Bitte auf Entlassung auch noch an und spricht die formliche Entlassung aus. Dann wird der Ubergangsgeldanspruch fallig.

Meine liebe SPD! Wenn Ihr es ernst meint, dass es so ist, dann stimmt nachher gegen unseren Antrag und erklart der Offentlichkeit, nein, das Ubergangsgeld ist schon in Ordnung, nach 12 Tagen dieser Art, es war kein Rucktritt, es war eine Entlassung. Erklart danach, auch Sie, Herr Kleineidam, erklaren Sie den Leuten danach, dass es leider rechtlich nicht anders geht, weil die Rechtslage so ist. Fur mich ist die Rechtslage relativ ubersichtlich und klar, denn entweder ist es auf eigene Veranlassung erfolgt, dann ist es ein Rucktritt – das liegt auch im Wortlaut – , oder ist es eine Entlassung, und das wird ja auch vertre- ten, weil der Regierende Burgermeister aus politischen Erwagungen heraus einen Senator oder eine Senatorin entlasst. Dann ist das Ubergangsgeld auch gerechtfertigt, dann kann die- oder derjenige uberhaupt keine Dispositi- on uber die Ruckkehr ins Berufsleben treffen, weil sie keine Entscheidungsmoglichkeit hatte. Das ist die einzig mogliche denkbare und vernunftige Differenzierung zwischen beiden Akten, die im Gesetz vorgesehen sind.

Sie raumen den Leuten ein Wahlrecht ein, ob sie Kohle mitnehmen wollen oder nicht. Dann ist ubrigens die Emporung gerechtfertigt, lieber Herr Kleineidam. Das ist namlich einfach Mitnehmen, was man kriegen kann. Das ist schamlose Bereicherung, wo es nur geht zu Lasten des Steuerzahlers, wahrend Sie den Leuten erklaren, Berlin ist arm aber sexy. Und insbesondere den Armsten erklaren sie bei jeder Gelegenheit, ob OBS oder was auch immer, die Stadt hat kein Geld. Aber hier ist das Geld plotzlich da. Tut mir leid, nicht mit mir.

[Beifall bei der LINKEN, den GRUNEN und den PIRATEN]

Vizeprasident Andreas Gram:

Danke schon! – Herr Kleineidam zur Erwiderung, bitte!

Thomas Kleineidam (SPD): Herr Lederer! Dass Sie die Diskussion so verkurzen auf den Umstand, Geld zu bekommen,

[Uwe Doering (LINKE): Das ist der Skandal!]

das ist bestatigt meinen Eindruck hier am Anfang,

[Zurufe von der LINKEN und den GRUNEN]

dass es um eine rein populistische – darf ich ausreden? Sie kommen auch noch dran! –

Vizeprasident Andreas Gram:

Entschuldigung! Jetzt hat der Kollege Kleineidam das Wort. Ich bitte, Ihn auch reden zu lassen.

Thomas Kleineidam (SPD): Das bestarkt meinen Eindruck, dass es hier um eine rein populistische Nummer geht.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall bei der CDU]

Ich habe vorhin noch ein anderes Beispiel genannt, wo ich mir vorstellen kann, dass die Bitte um Entlassung gerechtfertigt ist.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Es geht hier um einen ganz konkreten Vorgang!]

– Ja! – Jetzt sage ich: Ich kann mir auch Falle vorstellen, wo sich jemand selbst fur vollig unschuldig halt

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Das ist ja hier der Fall!]

und sagt, ich habe aber hier eine offentliche Debatte, die Schaden fur das Amt verursachen kann und so jemand aus seiner subjektiven Sicht sagt, ich trete nicht zuruck, weil ich mir nichts vorzuwerfen habe.

[Zuruf von Elke Breitenbach (LINKE)]

Das kann ich mir vorstellen. Dann geht es da nicht vordergrundig darum, ob ich Geld bekomme oder nicht, sondern darum, ob ich unter Umstanden ein Schuldeingestandnis mache oder nicht. Wie das hier im konkreten Fall war, kann ich nicht beurteilen. Ich verfuge nicht uber Fahigkeiten der Hellseherei. Das mag bei den Linken und bei den Grunen anders sein.

Ich habe abzustellen auf die konkreten Vorgange. Wir ha- ben die Sachverhalte, die diskutiert wurden, auch im Rechtsausschuss nicht abschließend klaren konnen. Da haben viele Leute ihre Bilder, wie es gewesen sein kann, wie es gewesen sein mag. Eine abschließende Klarung haben wir nicht. Ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass jemand sagt, ich befurchte Schaden fur das Amt und deshalb mochte ich meine Amtszeit beenden, aber ich will kein Schuldeingestandnis machen. Das kann vollig in Ordnung sein.

Nur zu unterstellen, es gehe darum, Ubergangsgeld zu bekommen, ja oder nein, und das alles auf diese Frage zu reduzieren, erscheint mir nicht angemessen.

[Beifall bei der SPD und der CDU – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Es geht hier um diesen konkreten Antrag!]

Vizeprasident Andreas Gram:

Meine Damen und Herren! Es ist hier ein erheblicher Gerauschpegel. Ich bitte doch einmal, die Privatgesprache einzustellen. Es ist auch fur den Redner sehr nervig, ge- gen eine solche Kulisse anreden zu mussen. – Es hat jetzt fur die Fraktion Bundnis 90/Die Grunen der Kollege Dr. Behrendt das Wort. – Bitte!

Dirk Behrendt (GRUNE):
Herr Prasident! Meine Damen und Herren! Vorab: Herr Kleineidam! Ich hoffe, ich habe Sie jetzt nicht so verstanden,

dass Sie den Kollegen Braun hier reinwaschen wollen,
[Beifall bei den GRUNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN und den Piraten]

denn das ist nicht mehr notig. Er ist zuruckgetreten. Und es gab Grunde fur diesen Rucktritt. Daran muss man viel- leicht nach Ihrem Redebeitrag erinnern.

Genauso gibt es Begebenheiten im politischen Geschaft, die zu Recht Anstoß erregen und die leider die sehr verbreitete Verdrossenheit uber das politische Geschaft und die politische Klasse weiter verstarken. Hierzu gehort die berechtigterweise als uberhoht wahrgenommene Zahlung von Ubergangsgeld von rund 50 000 Euro fur eine sehr

kurze Amtszeit von wenigen Tagen, eine Amtszeit, die auch noch im Wesentlichen darin bestand, keine Akzente im Justizbereich zu setzen, sondern von allen Dingen hier eine hilflose Selbstverteidigung zu organisieren. Fur diese Ubergangszahlung fehlt jedenfalls jegliche sachliche und moralische Rechtfertigung.

[Beifall bei den GRUNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Kollege Lederer hat vollig recht, dass er diese Zahlungen als schamlos bezeichnet hat. Ich kann das nur verbinden mit der Hoffnung, dass das nicht stilbildend wird fur diesen neuen Senat und nicht Schule macht bei dem neuen Senat.

Gucken wir uns einmal an, was die vergleichbare Parallele im Arbeitsleben ware. Ein Arbeitnehmer mochte seine Arbeitsstelle verlassen und weiß, wenn er von sich aus kundigt, dann wird er gesperrt, kriegt er drei Monate kein Arbeitslosengeld I, sondern geht hin zum Arbeitgeber und sagt: Komm lass uns hier einmal eine schone Geschichte machen. Wir wollen mal eine Verabredung treffen. Ich verzichte auf meine Kundigung, du entlasst mich, dann werde

ich nicht gesperrt. Und dann ist der Arbeitgeber in diesem Fall auch noch Sanktionen von der Behorde aus- gesetzt. Wenn man das hier vergleicht, dann kann man nur sagen: Das reale Leben ist sehr anders als das politische Geschaft. Wenn man sich diese Parallele anguckt, dann kann man nur sagen: Es ist vollig berechtigt auf Kritik gestoßen, dass hier in dieser Art und Weise vorgegangen wurde, dass diese formal angeblich bestehende Rechtsposition ausgenutzt wurde, um sich dieses Ubergangsgeld zu verdienen.

[Beifall bei den GRUNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Ich habe vorhin bereits in der Fragestunde den Senator Henkel gefragt, ob er sich einmal die Rechtsgeschichte angeguckt hat, wie diese Vorschriften entstanden sind. Herr Henkel hat ja vorhin gesagt, der Anspruch folge aus der Verfassung. Dem ist naturlich nicht so. Der Anspruch folgt aus dem Senatorengesetz. Und da wird es inter- essant, wenn man hineinschaut. Der Anspruch in dieser Form, wie er jetzt im Senatorengesetz steht, § 16, ist im Jahr 2000 so ins Gesetz gekommen. Und die Moglichkeit fur den Regierenden Burgermeister, einen Senator zu entlassen – auch das muss man Ihnen entgegenhalten, Herr Kleineidam, Sie sagen, man musste da die Moglichkeit der Entlassung schaffen, wenn jemand krank ist –, ist uberhaupt im Land Berlin erst im Jahr 2006 geschaffen worden, erst seitdem ernennt der Regierende Burgermeister die Senatoren und kann sie auch entlassen. Vorher gab es uberhaupt keine Moglichkeit der Entlassung. Die alteren Kollegen werden sich daran erinnern. Man konnte nur aus dem Amt scheiden durch Rucktritt – das haben die Kollegen Strieder und andere gemacht – oder aber als Ergebnis eines konstruktiven Misstrauensvotums sein Amt verlieren. Aber es gab uberhaupt keine Moglichkeit der Entlassung aus dem Amt bis zum Jahr 2006. Seitdem besteht diese Moglichkeit uberhaupt, dass der Regierende Burgermeister entlasst.

Und dann mussen wir uns noch fragen: Kann der Gesetzgeber, also wir oder unsere Vorvorganger im Jahr 2000, diese Moglichkeit mit dem Senatorengesetz geschaffen haben wollen, wenn es dort die Entlassung durch den Regierenden Burgermeister uberhaupt noch nicht gegeben hat? Und da wird man sagen, wenn man sich die Rechts- geschichte anschaut: Das kann er nicht gewollt haben, das kann er nicht vor Augen gehabt haben, diese Moglichkeit. Deswegen kann das in diesem Fall nicht so funktionieren, dass man sich ein Ubergangsgeld erarbeitet. Neben der Wortlautauslegung, die der Kollege Lederer schon deutlich in den Vordergrund gestellt hat, ist diese Bitte als Rucktritt aufzufassen, und es kann nicht sein, dass das Senatorengesetz aus 2000 fur einen Vorgang gilt, der uberhaupt erst seit 2006 besteht, ohne dass das Senatorengesetz damals an dieser Stelle geandert oder angepasst worden ware, dass man hier dieses Geld verdient.

[Beifall bei den GRUNEN und der LINKEN]

Der Regierende Burgermeister muss sich fragen lassen – ich weiß gar nicht, ob er noch irgendwo in den Reihen hier sitzt –, warum er bei diesem Deal – dort ist er, weil Sie nicht auf Ihrem Platz waren, sondern in der Staatsse- kretarsbank – eigentlich mitgemacht hat. Es ware an Ihnen gewesen, die Bitte um Entlassung als Rucktritt aufzufassen. Sie hatten die Ausstellung der Entlassungsurkunde verweigern mussen, mit dem Grund Entlassung auf eigenen Wunsch. Sie hatten hineinschreiben mussen: Rucktritt. Dann ware das hier nicht verdient worden. Und man muss sagen, das ist ein teurer Kotau, den Sie aus Koalitionsraison gemacht haben. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei den GRUNEN und der LINKEN]

Vizeprasident Andreas Gram:

Nachster Redner fur die CDU-Fraktion ist der Kollege Rissmann. – Bitte schon!

Sven Rissmann (CDU):

Herr Prasident! Meine Damen und Herren! Uber die Besoldung und Versorgung von Senatoren, Staatssekretaren und Abgeordneten kann man immer diskutieren und pru- fen, ob geltende Regeln sachlich zu rechtfertigen oder besser zu uberarbeiten sind. Die Union hat konkret zu der Frage von Ubergangsgeldern bereits Gesprachsbereitschaft signalisiert. Wahrscheinlich liegt es aber an der Schwierigkeit und auch Vielschichtigkeit der Materie, dass die Linken heute nicht Anderungsvorstellungen fur das Senatorengesetz prasentieren, ja sogar in ihrer Antragsbegrundung schreiben, eine Anderung des Senatorengesetzes sei gar nicht notig.

[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Stimmt ja auch!]

Stattdessen formulieren die Linken die Aufforderung, bestehendes Recht, das sie offenbar nicht fur anderungswurdig erachten, einfach nicht anzuwenden. Herr Lederer bemuht hier in seinem Antrag eine Auslegung gegen den Wortlaut der Vorschrift, von der er weiß – da bin ich mir sicher –, dass dies grundsatzlich unzulassig ist.

Ein Rucktritt ist freiwillig. Bei einer Bitte auf Entlassung entscheidet der die Senatoren ernennende und mit Richtli- nienkompetenz ausgestattete Regierende Burgermeister uber den Verbleib im Amt – er hatte hier auch anders ent- scheiden konnen –, wahrend ein Rucktritt einseitig gestal- tend durch den Erklarenden wirkt.

Sie schreiben in Ihrem Antrag von einem goldenen Handschlag in Hohe von ca. 50 000 Euro. Da ich bei Ihnen, Herr Kollege Lederer, keinen Zweifel habe, dass Sie geltendes Recht kennen, muss ich Ihnen vorwerfen, hier unsauber, ja sogar populistisch zu argumentieren. Zum einen ist Ihnen bekannt, dass sich die Abgeordnetenbezuge des Kollegen Braun durch die Gewahrung des Ubergangsgelds um 50 Prozent reduzieren. Sie haben ja dank des Wahlausgangs auch

genug Betroffene in Ihren Reihen, die konnen Sie da informieren. Zum anderen ist Ihnen auch bekannt, dass weitere Einkunfte aus Berufstatigkeit voll angerechnet werden. Von daher wird Herr Braun im Saldo niemals einen Mittelzufluss in Hohe von 50 000 Euro erhalten. – Auch Sie, Herr Kollege Behrendt, wissen das. – Dieser Mittelzufluss wird deutlich geringer sein. Er kann auch gegen null gehen, das werden wir in einigen Monaten wissen konnen. Sie konnen dann auch eine Klei- ne Anfrage stellen, so wie Sie es in Bezug auf Herrn Gysi auch vorgeschlagen haben. Im Ubrigen wunsche ich dem Kollegen Braun von Herzen, dass dieser Mittelzufluss deutlich geringer ist. Ich wunsche ihm, dass er gegen null geht, denn das wurde dann belegen, dass auch eine fortgesetzte Rufmordkampagne eine burgerliche Existenz nicht ganz vernichten kann.

[Martina Michels (LINKE): Vorsicht!]

Im Kern geht es hier um etwas anderes. Herr Lederer hat bereits im Rechtsausschuss sinngemaß gesagt – korrigieren Sie mich, wenn ich Sie falsch wiedergebe –, Sie konnen keine rechtlichen Verstoße im Amtshandeln des Notars Braun feststellen, aber nicht alles, was legal sei, sei auch legitim. – Diese Feststellung ist sicher richtig, aber sie ist eben auch gefahrlich. Legalitat orientiert sich an dem geschriebenen Recht und ist von daher nachprufbar. Legitimitat orientiert sich maßgeblich an Moralvorstellungen. Nun wird es hoffentlich so sein, dass Herr Lede- rer und mich noch ein gewisser Grundkonsens verbindet. Sicher werden wir aber nicht bei allen moralischen Be- wertungen einer Meinung sein. Sie wollen aber entgegen dem Wortlaut einer Vorschrift allein auf der Grundlage von eigenen Moralvorstellungen richten. Dann darf ich Sie fragen: Halten Sie es fur gerechtfertigt, fur legitim, dass beispielsweise der Exsenator Wolf Ubergangsgeld erhalt, der zuvor als Aufsichtsratsvorsitzender der BSR den Vertrag fur den Finanzvorstand verlangert hat, der unterdessen wegen Korruptionsverdacht unter Anklage steht?

[Martina Michels (LINKE): Der hat ja auch zehn Jahre gearbeitet!]

Ist es legitim, dass die Exsenatorin Lompscher Uber- gangsgeld erhalt, obwohl sie als Aufsichtsbehorde nicht mitbekommen hat, dass sich Vorstandsmitglieder der Kassenarztlichen Vereinigung wohl rechtswidrig Entscha- digungsgelder zugeschanzt haben, und ein CDU-Senator jetzt die Kohlen aus dem Feuer holen muss? Ist es legitim, dass die Exsenatorin Bluhm Ubergangsgelder erhalt, obwohl sie hilflos mit ansah, was beispielsweise bei der Treberhilfe mit offentlichen Geldern geschah?

Meine Auffassung ist, dass die zuvor Genannten einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben. Und da sie einen Rechtsanspruch auf diese Leistungen haben, sollen sie sie auch erhalten. Und genau diesen gleichen Rechtsanspruch hat auch der Kollege Braun.

[Zuruf von den PIRATEN: Jeder kehre vor seiner eigenen Tur!]

Noch mal: Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, das geltende Recht uber die Gewahrung von Ubergangsgeldern sei zu andern, dann sind wir offen und gesprachsbereit. Wo wir nicht mitmachen, ist, geltendes Recht einfach nicht anzuwenden. – Herzlichen Dank!

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vizeprasident Andreas Gram:

Vielen Dank, Herr Kollege Rissmann! – Dr. Lederer hat das Wort fur eine Kurzintervention. – Bitte schon! Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Lieber Kollege! Ich beginne mal, indem ich sage: Ich finde das Ubergangsgeld an sich legitim. Deswegen habe ich auch gesagt, man muss das Gesetz nicht andern. Dass es ein Ruckwirkungsverbot gibt, wissen Sie alleine. Sondern ich habe festgestellt – damit haben Sie sich nicht ausein- andergesetzt, Sie haben es eher verdreht –: Nach dem derzeitigen Gesetz hat nach der Auslegung, die ich vertre- te und fur uberzeugend halte, Senator a. D. Braun keinen Anspruch auf das Ubergangsgeld. Das unterscheidet ihn ubrigens von den Senatoren a. D. Harald Wolf, Katrin Lompscher und Carola Bluhm, die im Ubrigen weder das Parlament belogen haben noch zuruckgetreten sind. Das ist aber hier der Fall, und zwar nach zwolf Tagen.

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Diese beiden Dinge in einen Topf zu hauen, ist eine Unmoglichkeit, und dass Herr Schneider da noch klatscht ein Armutszeugnis fur die SPD.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Zweitens: Ich habe im Rechtsausschuss nicht gesagt, ich kann ihn freisprechen von der Verletzung irgendwelcher rechtlicher Vorschriften. Ich habe gesagt: Ich bin uber- haupt nicht in der Lage, das zu uberblicken. Das habe ich gesagt. Das heißt aber nicht, dass er es nicht getan hat. Das weiß ich nicht. Das kann ich nicht sagen. Das wird man sehen. Wer werden ja die Notarkammervertreterin horen. Wir werden Herrn Dr. Pickel horen. Wir werden ja die weitere Debatte verfolgen, wie mit einseitiger Beurkundung von Kaufangeboten im Land Berlin kunftig um- gegangen wird. Dann kann man ja mal daruber reden, was hier rechtens und was hier nicht rechtens ist. Ich weiß nur, was ich in der Zwischenzeit daruber erfahren habe, was offenbar zu seinem Geschaft gehort. Und jetzt sage ich Ihnen noch mal was: Legitim oder

illegitim, Sie haben sich damals verstiegen und gesagt: Alles, was nicht gegen das geltende Recht verstoßt, darf hier in diesem Land jede und jeder machen. Und er darf auch jedes Amt dafur haben. – Das finde ich eine ziemliche Bodenlosigkeit. Und Sie haben gesagt: Wer anders argumentiert, der argumentiert das Land direkt in den Faschismus. – Uber- legen Sie sich manchmal, was Sie reden, Herr Kollege?

[Beifall bei der LINKEN, den GRUNEN und den PIRATEN]

Und glauben Sie ernsthaft, dass ein Verbraucherschutzsenator seinen Job ordentlich macht und ordentlich machen kann und glaubwurdig machen kann, wenn er vorher noch solche Beurkundungen vorgenommen hat? Also da muss man sich ja mal die Frage stellen, ob es wirklich sinnvoll ist, Menschen mit einem bestimmten Amt zu versehen, wo sie vorher erheblichen Zweifel daran gelas- sen haben, dass sie es mit voller Glaubwurdigkeit ausfullen konnen. Und die Frage wird man ja wohl noch stellen konnen. Und das ist dann in der Tat keine Frage von Legalitat, sondern eine Frage von Legitimitat.

Und jetzt kommt der letzte Punkt fur mich, und der be- zieht sich tatsachlich noch mal auf die Frage: Wie ist dieses Gesetz auszulegen? – Es gibt genau zwei Moglichkei- ten. Die erste ist, Sie raumen den Senatoren ein Wahlrecht ein und sagen, sie sollen das Ubergangsgeld kriegen oder nicht kriegen, dann mussen sie entweder um Entlassung bitten oder zurucktreten. Das scheint mir widersinnig zu sein. Logisch erscheint mir, man tritt zuruck oder man wird entlassen. Bitte um Entlassung ist schon ein Widersinn in sich. Und wenn jemand am Montag der Presse eine Erklarung ubergibt, in der steht, ich bitte um Entlassung, nicht: ich trete zuruck, dann stelle ich mir so- gar noch die Frage: Gehort er zu dem verrohten Burger- tum, von dem heute in der „Berliner Zeitung“ die Rede war, das wirklich alles mitnimmt, ohne Rucksicht auf Verluste, rucksichtslos seine eigenen Interessen durchsetzt und vielleicht sogar vorher noch im Gesetz nachge- guckt hat, wie er das am besten bewerkstelligt. Das finde ich skandalos.

[Beifall bei der LINKEN, den GRUNEN und den PIRATEN]

Vizeprasident Andreas Gram:

Danke schon! – Das Wort zur Erwiderung hat der Kollege Rissmann. Sven Rissmann (CDU):

Herr Kollege Lederer! Sie haben jetzt, glaube ich, wie- derholt behauptet, der Kollege Braun oder der damalige Senator Braun habe das Parlament belogen. Dann fordere ich Sie auf, das zu untermauern und zu unterlegen. Mir ist nicht bekannt, dass Herr Braun das Parlament, den Rechtsausschuss, das Plenum belogen hat. Das weise ich entschieden zuruck und fordere Sie auf, das deutlich dar- zulegen. Das ist eine Unverschamtheit. Anders kann man es nicht sagen.

[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Ganz vorsichtig!]

Stichwort: Rechtlich zulassig. – Sie haben sich im Rechtsausschuss in etwa so eingelassen, weil Sie natur- lich nach rechtsstaatlichen Prinzipien, nach den Grund- satzen, wie man mit Anwurfen und Vorwurfen umgeht, nichts haben feststellen konnen. Und ich habe – auch das weise ich ausdrucklich zuruck – im Rechtsausschuss nicht gesagt, alles, was Recht sei, darf auch gemacht wer- den, und habe moralische Vorstellungen vollkommen au- ßer Acht gelassen,

[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Lesen Sie das Protokoll!]

sondern ich habe darauf abgestellt, dass es rechtsstaatliche Prinzipien gibt, dass es das Erfordernis eines fairen Verfahrens gibt und zum damaligen Zeitpunkt die zur Prufung von Amtshandeln von Notaren berufenen Stellen, namlich die Notarkammer, der Prasident des Landgerichts, eindeutig und zweifelsfrei gesagt haben: In der 16- jahrigen Notarstatigkeit von Herrn Braun gibt es nicht eine einzige Beanstandung, gar nichts.

[Zuruf von Sabine Bangert (GRUNE)]

Daruber hinaus gab es kein einziges Strafverfahren gegen Herrn Braun. Daruber hinaus ist nicht bekannt, dass es auch uberhaupt nur einen zivilrechtlichen Regressprozess gab. Das heißt, zum Zeitpunkt der Behandlung im Rechtsausschuss kann man nur von einem einwandfreien Leumund von Herrn Braun sprechen.

[Zurufe von der LINKEN und den PIRATEN]

Es verwundert mich schon sehr, Herr Lederer, dass gerade Sie – – Sie haben etwa eben gesagt: Sie wussten ja gar nicht, ob da was ist und was in rechtlicher Hinsicht vorzuwerfen ist oder nicht.

[Zuruf von den PIRATEN: Wieso ist er dann zuruckgetreten?]

Ja, was gilt dann? – Dann gilt ja wohl die Unschuldsvermutung.

[Beifall bei der CDU – Zurufe von der LINKEN und den PIRATEN]

Wie werden Sie sich dann dazu außern, wenn in einigen Wochen, Monaten – Sie haben ja gerade im Rechtsaus- schuss eine Anhorung der Prasidentin der Notarkammer und des Prasidenten des Landgerichts beantragt – alle berufenen und zustandigen Stellen Ihnen noch einmal sagen werden, Herr Braun hat nichts gemacht, was zu beanstanden ist? Vielleichtb werden Sie sich dann fur Ihr Verhalten entschuldigen.

[Zurufe von der LINKEN]

Mein Appell im Rechtsausschuss war, ein faires Verfah- ren einzuhalten. Das ist nicht geschehen. Und dieses unfaire Verfahren setzen Sie hier fort.

[Beifall bei der CDU]

Vizeprasident Andreas Gram:

Vielen Dank! – Fur die Piratenfraktion hat jetzt Kollege Delius das Wort. – Bitte sehr! Martin Delius (PIRATEN):

Ja, endlich, konnte man sagen. – Zunachst einmal herzlichen Gluckwunsch an den Kollegen Lederer! Wegen der kurzfristigen Ankundigung der namentlichen Abstim- mung findet hier heute doch eine echte Debatte statt. Ich finde, das ist bemerkenswert.

„ Senator a. D. Braun muss auf weiche Landung verzichten.“ Der arme Mann! Ja, er muss – auch meiner Meinung nach – auf sein Ubergangsgeld verzichten. Diese Entscheidung, Herr Senator a. D. Braun, mochte ich aber nicht dem Senat uberlassen, sondern diese Entscheidung obliegt Ihnen.

[Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN und der LINKEN]

Es ist Ihre Verantwortung, nicht die des ubrigen Senats und auch nicht, obwohl es dankenswerterweise hier vorgetragen wird, die des Hauses. Sie sind nicht zuruckgetreten. Sie wurden entlassen.

Was ist das Ziel des Antrags? – Wir fordern den Senat auf, das Senatorengesetz in unserem Sinne zu befolgen. Fakt ist – das wurde hier schon zitiert –, in § 16 Abs. 1 des Senatorengesetzes steht:

Endet das Amt aus einem anderen als dem in Arti- kel 56 Abs. 3 der Verfassung genannten Grunde, so erhalt das ehemalige Mitglied des Senats nach dem Wegfall seiner Amtsbezuge Ubergangsgeld.

Und weiter steht in Artikel 56 Abs. 3 der Verfassung von Berlin:

Die Mitglieder des Senats konnen jederzeit von ihrem Amt zurucktreten. Mit der Beendigung des Amtes des Regierenden Burgermeisters endet auch die Amtszeit der ubrigen Senatsmitglieder. Der Regierende Burgermeister und auf sein Ersuchen die ubrigen Senatsmitglieder sind verpflichtet, die Amtsgeschafte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfol- ger fortzufuhren.

Ganz sicher kann man sich daruber streiten: Ist eine „Bitte um Entlassung“ ein Rucktritt oder ist sie es nicht? – Ich bin mir da nicht sicher und ich habe nicht die Fach- kompetenz der anwesenden Juristen. Sicher ist aber, dass der Senat unserem Wunsch sicher nicht Folge leisten wird, und das kann man prophezeien. Dass diese Sprachregelung dem Senat und auch Ihnen, Herr Braun, auf die Fuße fallt, das ist bereits jetzt ersichtlich und passiert von ganz allein. Deswegen auch meine Forderung an Sie, selbst zu den Konsequenzen zu greifen.

Eigentlich sind wir uns einig: 50 000 Euro oder vielleicht etwas weniger – wir wissen es nicht – fur zwolf Tage Amtszeit ist im besten Fall skurril. Die Aufgabe, die wir allerdings an der Stelle haben, ist – das geht auch in Rich- tung Opposition –, das Gesetz zu andern. Es wurde hier mehrfach genannt, die Grunen haben es um Weihnachten herum angekundigt. Die Piraten arbeiten derzeit an einem konkreten Vorschlag. Unser Vorschlag ist ganz klar: Wir schaffen die Mindestauszahlungsdauer ab. – Das ist eine Gesetzesanderung, die man hier machen kann. Es wurde auch vonseiten der CDU Gesprachsbereitschaft signali- siert. Ich glaube auch, dass Herr Heilmann als Nachfolger von Herrn Braun ganz gut daran tut, wenn er weiter Werbung fur dieses Projekt macht und sich damit von den Ta- tigkeiten von Herrn Braun abgrenzt. Im Ubrigen begluckwunsche ich Sie zur Ernennung. Eine Weiterzahlung in einem solchen Fall – ob es jetzt di- rekt auf Herrn Braun bezogen ist oder auf ahnlich kurze Amtszeiten vielleicht zukunftiger oder aktueller Senato- ren – ist vor der Offentlichkeit offensichtlich nicht mehr zu vertreten. Auch das Gedachtnis der Offentlichkeit, konnen wir uns sicher sein, ist dementsprechend lang. In- sofern bitte ich Sie darum, hier Ihrem Gewissen zu folgen und im Spateren mit uns zusammen an einem Gesetzent- wurf und einer Gesetzesanderung zu arbeiten. – Danke schon!

[Beifall bei den PIRATEN]

Ich eroffne den Wahlgang. – Herr Kollege Jauch, bitte rufen Sie die Namen auf. – Ich bitte alle, die nicht am Wahlvorgang beteiligt sind und nicht aufgerufen worden sind, auf ihren Platzen zu bleiben.

[Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmzettel]


Michael Braun (CDU) [schriftliche Erklarung zur Abstimmung gemaß § 72 GO Abghs]:

Hiermit erklare ich, dass ich an der namentlichen Abstim- mung uber den Antrag der Fraktion Die Linke „Kein Ubergangsgeld bei Ausscheiden aus eigenem Wunsch: Senator a. D. Braun muss auf weiche Landung verzichten“ nicht teilgenommen habe.

Vizeprasident Andreas Gram:

Meine Damen und Herren! Es haben noch nicht alle ihre Stimme abgegeben, und bitte auch nicht das Prasidium bei der Stimmabgabe vergessen! Einige sehe ich noch. Das Prasidium hat auch noch nicht abgestimmt. Nicht nur Frau Herrmann, auch die Kollegin Seibeld und der Herr Vizeprasident haben noch nicht abgestimmt. – Ich darf nicht aufstehen, dann ist die Sitzung unterbrochen.

Prasident Ralf Wieland:

Ich frage dann noch mal: Hat jeder die Chance gehabt, abzustimmen? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Prasidiums- mitglieder, die Auszahlung vorzunehmen. Fur die Dauer der Auszahlung wird die Sitzung unterbrochen.

[Auszählung]

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 17/0085 bekannt:

Abgegebene Stimmen: 142 Ja-Stimmen: 59 Nein-Stimmen: 82 Enthaltungen: 1

Damit ist der Antrag Drucksache 17/0085 abgelehnt.