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1. Juli 2010 Klaus Lederer

Ein guter Tag für dieses Parlament

16. Wahlperiode 68. Sitzung: Dr. Klaus Lederer zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit


Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Am 28. Januar dieses Jahres haben wir im Plenum schon einmal über zwei unterschiedliche Anträge diskutiert. Der eine Antrag stammte von der Fraktion der Grünen und bezog sich auf die Änderung des Informationsfreiheitsgesetz, der andere stammte von SPD und Linke, also den Koalitionsfraktionen. Trotz Unterschieden innerhalb der Anträge, verfolgten sie das Ziel, größere Transparenz in den wichtigen Sektoren der Daseinvorsorge in Berlin zu schaffen.

Der Hintergrund für diese Überlegungen, besteht darin, dass sich in Teilen der Politik und in der Stadtgesellschaft ein Sinneswandel vollzogen hat. Noch im Jahr 1999 hat das Haus mit Mehrheit eine Vertraulichkeitsklausel akzeptiert, die in die Teilprivatisierungsverträge über die Berliner Wasserbetriebe eingefügt worden war, und die nicht zuließ, dass Dritte – damit waren seinerzeit auch Abgeordnete gemeint – Einsicht in diese Verträge haben können. Damals haben die Grünen und die PDS vor dem Verfassungsgerichtshof erklagt, dass Abgeordneten selbstverständlich eine Einsicht in diese Unterlagen gewährt werden muss, weil sie diejenigen sind, die letztlich für die Berlinerinnen und Berliner entscheiden, inwieweit solche Verträge zulässig sind, abgeschlossen werden sollen oder nicht.

Die andere Seite der Medaille ist das Konstrukt der Berliner Wasserbetriebe. Darüber ist oft diskutiert worden. Auch damals haben PDS und Grüne gegen das Konstrukt geklagt. Wir haben uns damals leider nicht vor dem Verfassungsgericht durchsetzen können. Ich halte diese Teilprivatisierung nach wie vor für das eigentliche Problem. Die Geheimhaltung ist das zweite, aber die Teilprivatisierung als solche hätte niemals stattfinden dürfen. Wir sind jetzt mit deren Konsequenzen nach wie vor konfrontiert.

[Beifall bei der Linksfraktion –


Beifall von Björn Jotzo (FDP)
und Volker Thiel (FDP)]

Nun hat der Senat – auch angestoßen durch dieses Haus – versucht, mit RWE und Veolia eine Offenlegung der Verträge auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Das ist bisher gescheitert. Aber es gibt ein emsiges und von manchen möglicherweise als ein wenig penetrant empfundenes Agieren und Engagement des Berliner Wassertisches, der das Volksbegehren „Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ auf den Weg gebracht hat. Nicht nur das. Es hat sich insgesamt etwas im Klima der Stadt verändert. Darüber freue ich mich. Das hat den entsprechenden Druck ausgeübt, dass wir hier über die Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes reden können.

Wenn wir diesen Antrag heute verabschieden, dann ist es nur noch einer, weil sich SPD, Grüne und Linke auf einen gemeinsamen geeinigt haben. Der mag an der einen oder anderen Stelle nicht allen weit genug gehen, die an den Verhandlungen beteiligt waren. Ich finde trotzdem, dass es als Konsequenz aus den Erlebnissen des Jahres 1999 ein großer Schritt ist. Es ist einmalig in der Bundesrepublik, das ein solch weit gehendes Gesetz verabschiedet wird. Das ist ein guter Tag für dieses Parlament. Das kann man hier so festhalten.

[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen –


Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Es wird von nun an Berliner öffentlichen Stellen nicht mehr möglich sein, Verträge im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Abfallentsorgung, des Nahverkehrs, der Energieversorgung, des Krankenhauswesens und auch der hoheitlich intendierten Datenverarbeitung mit Privaten für vertraulich zu erklären. Das Problem bleibt aber. Artikel 14 GG schützt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Privater. Das können wir hier grundsätzlich nicht überwinden.

Deshalb finde ich es gut, dass die drei Fraktionen einen Weg gefunden haben, zumindest in der Abwägung der unterschiedlichen Güter den öffentlichen Belangen ein sehr großes Gewicht beizumessen und im Monopolfall sogar vorzuschreiben, dass eigentlich sogar ein Überwiegen der öffentlichen Interessen vermutet ist. Denn welcher Wettbewerber soll in einem Monopol ein Interesse an legitimen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen haben. Die gibt es dort offenbar gar nicht. Wir können versuchen, das in einem gesetzlichen Rahmen vorzugeben, quasi die Abwägung vorzunehmen. Wir haben das getan und zwar ziemlich strikt.

Es nützt uns auch in Bezug auf die Berliner Wasserbetriebe, weil wir nämlich einen Mechanismus eingefügt haben, der den Senat in einen erneuten Verhandlungs- und Entscheidungsprozess zwingt und der unter Nutzung des Sachverstandes des Informationsfreiheitsbeauftragten tatsächlich eine Offenlegungslösung für die Berliner Wasserbetriebe erzwingen wird.

Ich hoffe, dass es sich tatsächlich umfassend und gänzlich um die Teilprivatisierungsverträge handelt, und das an dieser Stelle eine umfassende Offenlegung erfolgt. Die Privaten werden ihre Argumente vorlegen. Sie werden sicher versuchen an dieser Stelle weitest mögliche Verschlossenheit der Verträge zu erhalten. Der Senat aber wird am Ende eine Entscheidung treffen müssen und wir werden sehr genau hingucken, wie diese aussieht.

Die FDP wird uns gleich erklären, dass wir eigentlich alle Verträge überhaupt und immer offenlegen sollten und zwar auch bezogen auf fiskalische Geschäfte und Ähnliches. Deswegen werden Sie sich heute enthalten. Ich bitte Sie noch einmal: Stimmen Sie dem Gesetz zu.

Es ist bundesweit einmalig. Es spricht auch – das sollten wir an anderer Stelle diskutieren – angesichts eines Antrags, den Sie uns vorlegen, einiges dagegen, sämtliche Verträge offenzulegen, wenn das Land Berlin in Verhandlungssituationen und auf Wettbewerbsmärkten bei Grundstücken, Verpachtungen, Betriebsstätten und Ähnlichem –

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns: Würden Sie bitte zum Schluss kommen!

Dr. Klaus Lederer: Ja, das tue ich. – Ich sehe vor mir auf dem Pult durchaus, dass ich zum Schluss kommen möchte, aber vielleicht lassen Sie mich den Satz noch zu Ende führen.

Es ist nicht immer sinnvoll, alles offenzulegen, denn es können dadurch auch fiskalische Schäden für das Land Berlin entstehen. Das sollten wir dann diskutieren, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Heute geht es um die Daseinsvorsorge. Ich freue mich über dieses Gesetz und über die breite Zustimmung, die es heute in diesem Haus bekommen wird.

[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen

–
Vereinzelter Beifall bei der SPD]