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12. November 2009 Bärbel Holzheuer-Rothensteiner

Berliner Wasserpreise zu hoch

16. Wahlperiode - 54. Sitzung: Bärbel Holzheuer-Rothensteiner zu Anträgen der FDP zum  Wassertarifsystem [zu Protokoll gegeben]

Über die beiden Anträge, die uns hier vorliegen, wurde hier im Plenum und in den Fachausschüssen bereits ausführlich debattiert. Ich möchte in meinen Ausführungen einen Blick speziell aus Verbrauchersicht auf die Anträge werfen, denn die FDP stellt ja die Verbraucherinteressen in den Fokus ihrer Anträge. 

In den bisherigen Debatten wurde im Grunde noch einmal bestätigt, was eigentlich schon hinlänglich bekannt ist und inzwischen auch von der FDP und sogar einzelnen Abgeordneten der CDU so gesehen wird: Die hohen Berliner Wasserpreise sind eine Folge der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und der Gewinngarantien für die privaten Investoren. Und da sollte auch niemand mehr drumherum reden. Es sind die Gewinngarantien für RWE und Veolia, es ist die hohe kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals, und es sind die kalkulatorischen Kosten auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte, die die Preise für das Berliner Wasser in die Höhe treiben. 

Genau dies spielt in den FDP-Anträgen aber gar keine Rolle. Hier werden somit die wichtigsten Gründe für die Höhe der Berliner Wasserpreise völlig ignoriert. Um die Wasserpreise zu senken, schlägt die FDP stattdessen vor, das Land Berlin solle auf seine Gewinnanteile verzichten wie auch auf das Grundwasserentnahmeentgelt und die Sondernutzungsentgelte.

Abgesehen davon, dass ein Verzicht auf die Gewinnanteile überhaupt keine Auswirkung auf Wassertarifsenkungen hätte, denn die Mittel würden einfach im Unternehmen und damit auch in dessen privaten Teil bleiben und ausschließlich die Einnahmen des Landes reduzieren, wäre die Folge des Verzichts auf Gebühren noch mehr Einnahmeverluste für den Berliner Haushalt und damit auch noch weniger Mittel für Kitas, Schulen, Kultur und vieles mehr. 

Bei diesen Vorschlägen der FDP kann also von Verbraucherfreundlichkeit gar keine Rede sein. Denn was auf der einen Seite nicht eingenommen wird, kann auf der anderen nicht ausgegeben werden – wieder zulasten der Berlinerinnen und Berliner. Dabei sollte die FDP bezüglich des Grundwasserentnahmeentgelts auch wissen, dass in den Haushaltsberatungen 2008/2009 das Parlament die Erhebung dieses Entgelts als ökologisches Lenkungsinstrument anerkannt hat. Es soll insbesondere vordringlich zum Schutz der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grundwasser oder zur Beseitigung von Schäden an diesem verwendet werden.

Und dies ist Aufgabe der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Liebe FDP, da kann man Ihnen nur raten: Informieren Sie sich besser, bevor Sie hier solche Verzichtsvorschläge machen! Und da eine Ihrer Empfehlungen zur Tarifsenkung ja auch ist, dass einfach mehr Wasser verbraucht werden soll, anstatt schonend und sparend mit diesem kostbaren Gut umzugehen: Gehen Sie mal auf die Internetseiten der Berliner Verbraucherzentrale! Da gibt es ganz andere Empfehlungen für die Bürgerinnen und Bürger, und da können Sie auch gleich noch was über die aktuellen und künftigen Wasserprobleme lernen.  

Wie sehen die weiteren FDP-Vorschläge aus? Drei Punkte möchte ich ansprechen.

Erstens: Da wird die Einführung einer Konzessionsabgabe auf Wasserpreise erwähnt, auf die der Senat verzichten soll. Aber es gibt eine Konzessionsabgabe bereits, und zwar an die Bezirke in Form des Sondernutzungsentgeltes. Aktuell in den Verhandlungen geht es um die künftige Höhe dieser Abgabe, nicht um eine neue Abgabe. 

Zweitens: Es wird eine unabhängige Kommission als Genehmigungsbehörde der Wassertarife gefordert: Hier sollte die FDP zur Kenntnis nehmen, dass von Rot-Rot mit der Neufassung des Berliner Betriebe-Gesetzes 2006 bereits eine klare Anforderung sowohl an die Tarifkalkulation als auch das Tarifgenehmigungsverfahren geschaffen wurde. Die Tarife unterliegen dem Kostendeckungsprinzip. Kostenabweichungen von den geplanten Werten werden durch Nachkalkulationen in den nachfolgenden Kalkulationsperioden ausgeglichen, d. h. dass die Verbraucherinnen und Verbraucher immer nur die tatsächlich entstandenen Kosten tragen. Die neutrale Tarifgenehmigungsbehörde überprüft außerdem im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, ob die gesetzlichen Grundlagen eingehalten wurden. Eine neue unabhängige Kommission ist nicht erforderlich. 

Drittens zur Entlastung der Tarifkunden durch Effizienzsteigerung bei den BWB: Der Senat hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, und die Berliner Wasserbetriebe haben an der Prozessoptimierung intensiv gearbeitet und werden es weiter tun. In diesem Zusammenhang aber auch noch ein Wort zur Kritik an fehlenden Investitionen: Den Wasserbetrieben werden durch die Rendite für die privaten Anteilseigner über die Kapitalverzinsung Mittel entzogen, die sie für Investitionen brauchen würden.

Dazu waren die Ausführungen von Senator Wolf damals in der Plenarberatung zu den FDP-Anträgen ja sehr erhellend: Nicht die Privaten haben 2,5 Milliarden Euro in Netze und Anlagen investiert, wie die CDU hier vorgetragen hat. Nein, die Privaten haben einen Kaufpreis von 1,7 Milliarden Euro gezahlt, und die Investitionen wurden von den Berliner Wasserbetrieben selbst erwirtschaftet oder zum Teil auch vom Land finanziert. Wenn die FDP also mehr Investmittel in den Wasserbetrieben halten will, dann muss sie Vorschläge machen, wie die vertragliche Verzinsung reduziert werden kann. Oder noch besser – und für diesen Schritt steht.

Senator Wolf, und dafür steht die Linke – soll die FDP Vorschläge dazu machen, wie eine Rekommunalisierung möglich werden könnte. Verbraucherfreundlich sind Wasserpreise dann, wenn das Wasser eine gute Qualität hat und wenn die Wasserpreise a) bezahlbar und gerecht sind und b) in ihrer Kalkulation transparent und nachvollziehbar sind – und das betrifft alle Kosten, z. B. auch die für Tariferhöhungen für die Beschäftigten oder Aufwendungen für gestiegene Energiekosten oder für die Lösung ökologischer Probleme. 

Die Vorschläge, die die FDP hier macht, sind nicht verbraucherfreundlich, und sie sind auch nicht zu gebrauchen für die Lösung der aktuellen und künftigen Herausforderungen für die BWB. Die Vorschläge sind vor allem dazu geeignet, dem Land Berlin Mittel zu entziehen und den Privaten ihre Verantwortung zu nehmen. Den FDP-Anträgen können und werden wir nicht zustimmen, wir lehnen sie ab.