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15. Mai 2012 DIE LINKE im Abgeordnetenhaus, Harald Wolf

Ratifizierung des Fiskalvertrags im Bundesrat nicht zustimmen

Antrag der Fraktion Die Linke

Ratifizierung des Fiskalvertrags im Bundesrat nicht zustimmen

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Drucksache 17/0327

(zur Beratung in den Hauptausschuss überwiesen)

11.05.2012

Der Senat wird aufgefordert, im Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fiskalvertrag (BR-Drs. 130/12) nicht zuzustimmen.

Begründung:

Die Staats- und Regierungschef der Europäischen Union (EU) – mit Ausnahme von Großbritannien und der Tschechischen Republik – haben am 2. März 2012 als Antwort auf die Eurokrise den „Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (Fiskalvertrag) unterzeichnet. Dieser soll nun bis Anfang 2013 in allen Unterzeichnerstaaten ratifiziert werden, in Deutschland ist die Ratifizierung bis Ende Juni vorgesehen.

Der Fiskalvertrag soll die EU angeblich in eine Stabilitätsunion umwandeln und auf diese Weise dazu beitragen, die Eurokrise zu überwinden. Die dort vorgeschlagenen Mitteln werden jedoch die Krise nicht lösen, sondern die wirtschaftlichen Ungleichgewichte im Euroraum verschärfen und die Krisenstaaten und damit ganz Europa in eine tiefe Rezession führen. Massenarbeitslosigkeit und Armut werden weiter zunehmen. Bereits heute sind die Folgen der Austeritätspolitik dramatisch. Zum Beispiel in Griechenland: Der Mindestlohn wurde von monatlich 751 brutto auf 586 Euro brutto gesenkt. Nach Angaben der Gewerkschaften haben die griechischen Arbeitnehmer seit Ausbruch der Krise 2009 fast 25 Prozent ihres Ein- kommens verloren. Die Mehrwertsteuern wurden von 19 auf 23 Prozent erhöht, die Steuern für Tabak, Spirituosen und Treibstoffe drei Mal heraufgesetzt. Benzin kostet heute 1,90 Euro pro Liter. Die Arbeitslosigkeit stieg von 11,3 Prozent (2009) auf knapp 22 Prozent Anfang 2012.

Die Eurokrise ist nur vordergründig eine „Staatsschuldenkrise“. Die wahre Ursache liegt in den wirtschaftlichen Ungleichgewichten innerhalb der Eurozone. Während insbesondere Deutschland über Jahre hohe Leistungsbilanzüberschüsse aufwies und noch immer aufweist, sind spiegelbildlich insbesondere in den südeuropäischen Länder hohe Leistungsbilanzdefizite zu konstatieren, die nur durch eine Verschuldung des öffentlichen und/oder privaten Sektors gedeckt werden konnten.

Der Fiskalvertrag soll die Mitgliedstaaten zu einer dauerhaften Politik der Ausgabenkürzung und Austerität zwingen. Die Vertragsparteien verpflichten sich auf das Ziel eines aus- geglichenen oder sogar überschüssigen Haushalts. Um dies auch tatsächlich einzuhalten, müssen sie sich auf sogenannte Schuldenbremsen festlegen, mit denen ihr strukturelles Defizit auf 0,5 bzw. bei gering verschuldeten Staaten 1 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) be- grenzt wird. Die Regel zum Schuldenabbau wird zu massiven direkten Einschnitten bei den öffentlichen Haushalte führen: Jährlich muss ein Zwanzigstel der Schulden abgebaut werden, die über den erlaubten Schuldenstand von 60 Prozent des BIP hinausgehen. So muss Italien im ersten Jahr 48 Milliarden Euro, fast 7 Prozent der Staatsausgaben einsparen, Griechenland sogar fast 12 Prozent.

Nach einer gemeinsamen Prognose des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), des Observatoire Francais des Conjunctures Economiques (OFCE) und des Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) verursachen die von EU und IWF verordnete rigide Austeritätspolitik im Zeitraum von 2010 bis 2014 kumuliere Wachstumsverluste der sog. Krisenstaaten von knapp 10 Prozent des BIPs in Irland bis zu ca. 25 Prozent in Griechenland. In Italien muss mit Wachstumsverlusten bis zu 9,6 Prozent gerechnet werden, in Frankreich mit acht Prozent und in den Niederlanden mit 4,6 Prozent. Eine derartige Depression in Europa würde auch zu massiven negativen Auswirkungen in Deutschland durch das Wegbrechen der europäischen Exportmärkte führen.

Die neuen haushaltspolitischen Regelungen werden die Mitgliedstaaten zu Sozialabbau, Privatisierung staatlichen Eigentums sowie einem Abbau öffentlicher Leistungen zwingen. Allein die Eurostaaten, die aufgrund der Finanzkrise und der Bankenrettung meist Schulden- stände von über 60 Prozent des BIP aufweisen, müssen in den nächsten fünf Jahren über 1,5 Billionen Euro kürzen. Eine solche „synchrone Sparpolitik“, wie sie der EU-Fiskalpakt vor- schreibt, wird die Ungleichgewichte in der Eurozone zwischen den südeuropäischen Ländern und Deutschland und den übrigen Ländern in Nord- und Mitteleuropa zu vertiefen. Die Hauptursache der Eurokrise wird somit nicht überwunden, sondern verschärft. Das Projekt einer gemeinsamen europäischen Währung und eines gemeinsamen Europa droht damit zu scheitern.

Statt einer Politik, die Europa zu Tode spart, wären notwendige Schritte

  • ein europäischer Investitions- und Entwicklungsplan für Südeuropa – allein Griechenland stehen für die gegenwärtige Förderperiode der europäischen Strukturfonds rund 20 Mrd. € zur Verfügung, bis 2011 konnten aber nur 5 Mrd. abgerufen, weil der griechische Staat die 50prozentige Kofinanzierung nicht aufbringen konnte
  • ein gemeinsames europäisches Schuldenmanagement (Eurobonds). Die Einführung von Eurobonds, mit denen die Refinanzierungskosten der sog. „Krisenstaaten“ erheblich sinken würde, wurde bislang vor allem von der Bundesregierung blockiert. Sinnvoll wäre auch eine Entkoppelung der Staatsfinanzierung von den Kapitalmärkten durch eine direkte Staatsfinanzierung durch die Zentralbank, wie dies in den USA, Japan und Großbritannien gängige Praxis ist.

Der Fiskalpakt ist zudem undemokratisch. Wird die Schuldenbremse nicht eingehalten, greifen automatische Korrekturmechanismen, deren Art, Umfang und Zeitrahmen von der Europäischen Kommission bestimmt wird. Ob die Schuldenbremsen ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt wurden, prüft die Kommission. Kommt sie zu einem negativen Ergebnis, muss die EU-Ratspräsidentschaft das betroffene Land vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Durch die Einführung automatischer Sanktionen und die Regel, dass Staaten, die sich im Defizitverfahren befinden, faktisch die Haushaltssouveränität verlieren und damit das „Königsrecht“ des Parlaments entzogen wird, wäre eine Zustimmung zum Fiskalvertrag gleichbedeutend mit einer Selbstentmachtung der nationalen Parlamente.

Berlin, d. 10. Mai 2012

U. Wolf  • H. Wolf
und die übrigen Mitglieder der Fraktion Die Linke