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8. Mai 2012 DIE LINKE im Abgeordnetenhaus, Harald Wolf

Öffentlichen Einfluss auf Energienetze sichern

Antrag

auf Annahme einer Entschließung der Fraktion Die Linke

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Drucksache 17/0305

02.05.2012

Angesichts des bevorstehenden Auslaufens der Konzessionsverträge für Strom, Fernwärme und Gas erklärt das Abgeordnetenhaus:

Die kommunale Ebene ist der zentrale Ort, an dem die Maßnahmen zur Gestaltung der Ener- giewende gebündelt werden müssen. Ein bedarfsgerechter Ausbau der Verteilernetze für Strom, Gas und Wärme kann nur in der regionalen Planung sichergestellt werden.

Energie ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Sie sichert regionale Wertschöpfung, damit Arbeitsplätze und Investitionen in der Region. Sie stärkt einen auf Expansion ausgelegten Wirtschaftsstandort und Lebensqualität. Darüber hinaus können weitere positive Effekte für den kommunalen Finanzhaushalt generiert werden. Mit dem Auslaufen von Konzessionsverträgen der Verteilernetze für Gas und Strom ergeben sich Chancen, die Berlin nutzen kann.

Kommunalwirtschaftliche Unternehmen sind zur Zielerreichung ein unabdingbares Element. Die Übernahme der Netze Gas/Strom bedeuten die Rückgewinnung der kommunalen Selbstbestimmung über die Entwicklung einer nachhaltigen, lokalen Energieversorgungsstruktur als einem wesentlichen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Gemeinwohlinteressen werden wieder Vorrang vor Gewinnmaximierungsstrategien eingeräumt. Nicht Dividende für Aktionäre, sondern die nachhaltige Nutzung sollen die unternehmerische Grundlage sein.

 

In einer zukunftsorientierten Energiewirtschaft hat der Netzbetrieb eine zentrale Stellung und Funktion. Einerseits stellt er die Infrastruktur für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, von Handel, Dienstleistung, Kreativwirtschaft und des Gewerbes sicher, andererseits kann er den Strukturwandel zur dezentralen, nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung beschleunigen. Ein örtlich ausgerichteter kommunaler Netzbetreiber kann die Entwicklung von smarten Zukunftstechnologien (Smart Grid, Smart Metering, Smart Home) in erheblichem Maße proaktiv fördern.

Die Bundesnetzagentur hat die Eigenkapitalzinssätze für Neuinvestitionen in Strom- und Gasnetze einheitlich auf 9,05 % vor Steuern festgelegt. Altanlagen werden vor Steuern mit 7,15 % verzinst. Damit räumt sie dem effizient arbeitenden kommunalen Netzbetreiber für die Bewirtschaftung seines Verteilernetzes eine erzielbare Rendite – je nach individuellen Gegebenheiten – zwischen 4 und 6 % (vor Steuern) auf sein Eigenkapital ein. Aufgrund der niedrigen kommunalen Zinsen lässt sich ein Netzkauf deshalb in einem überschaubaren Zeitraum refinanzieren. Eine Belastung des Haushaltes durch den Kauf der Netze ist somit weitgehend ausgeschlossen.

Berlin, den 02. Mai 2012

U. Wolf  • H. Wolf
und die übrigen Mitglieder der Fraktion Die Linke