Antrag der Fraktion Die Linke
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Drucksache 17/0192
Der Senat wird aufgefordert, verbindliche Maßnahmen zur Herstellung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern zu ergreifen und dazu in Pilotprojekten das Prüfinstrumentarium des „eg-check.de“ in ausgewählten landeseigenen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zu erproben. Ziel soll sein, Erfahrungen bei der Anwendung zu sammeln, sie auszuwerten und damit Vorbilder für das weitere Vorgehen gegen Entgeltdis- kriminierungen zu schaffen.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. Juni 2012 zu berichten.
Begründung:
In Deutschland bekommen Frauen rund 23 Prozent weniger Lohn als Männer. Im EU- Durchschnitt liegt Deutschland damit weit abgeschlagen auf einem der letzten Plätze. Fast drei Monate müssen Frauen länger arbeiten, um auf das Verdienstniveau der Männer zu kommen. Die Ursachen für diese Entgeltlücke sind vielfältig, Chancenungleichheit in Beruf und Familie sowie Diskriminierung bei der Beschäftigung und beim Arbeitsentgelt zählen zu den Hauptursachen.
Zwar ist Entgeltdiskriminierung durch das Grundgesetz und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausdrücklich verboten, jedoch haben es diese Rechtsnormen bisher nicht vermocht, diskriminierende Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu ermitteln und zu beseitigen.
Hierzu bedarf es geeigneter Prüfinstrumente, die Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit sichtbar machen und damit der traditionellen Unterbewertung von Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen geleistet werden, entgegenwirken. Bei typischen „Frauentätigkeiten“ werden zwar vielfältige Kenntnisse und Fertigkeiten, psycho-soziale Kompetenzen, physische Anforderungen und Verantwortung abgefordert, jedoch nur selten angemessen bewertet und bezahlt.
Veränderungen dieser Praxis ergeben sich nicht im Selbstlauf und auch nicht durch Appelle an Unternehmen und Tarifvertragsparteien.
Anknüpfend an die vorbildlichen Vorgaben des Landes Berlin zur Frauenförderung in landeseigenen Unternehmen des Landes Berlin sowie zur Einführung von Mindestlöhnen sollen ausgewählte öffentliche Unternehmen auch zu Impulsgebern für die Wirtschaft werden, wenn es um die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen geht. Unternehmen wie BSR und BVG bieten sich aufgrund ihrer Größe und der Beschäftigtenstruktur für ein solches Pilotprojekt an.
Das gilt auch für die öffentliche Verwaltung. Für die im Rahmen des Gender Budgeting fest- gestellten Entgeltdifferenzen gibt es bisher nur Ursachenvermutungen.
Mit Hilfe besonderer Prüfverfahren, wie sie mit „eg-check.de“ entwickelt wurden, kann aufgedeckt werden, wie es tatsächlich um die Entgeltgleichheit von Männern und Frauen bestellt ist. Die Arbeitsentgelte von Männern und Frauen müssen danach nicht nur pauschal, sondern auch in Bezug auf einzelne Entgeltkomponenten untersucht werden, um die versteckten Diskriminierungsquellen zu finden und zu beseitigen. Auf dem Prüfstand stehen die rechtsgültigen Entgeltgrundlagen wie Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen und Arbeitsverträge, aber auch die betriebliche Entlohnungspraxis insgesamt und somit das anforderungsbezogene Grundentgelt, Stufensteigerungen, Leistungsvergütungen, Jahressonderzahlungen sowie Zuschläge für Überstunden, Schicht- und Nachtarbeit und Erschwerniszuschläge. Auf diese Weise lassen sich auch Benachteiligungen bei der Bezahlung feststellen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.
Der Equal Pay Day hat in den vergangenen Jahren wesentlich dazu beigetragen, die Verletzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes bei den Löhnen und Gehältern von Frauen und Männern transparent zu machen. Mit den Pilotprojekten in ausgewählten Berliner Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen kann das Land Berlin zum Impulsgeber für die Entgeltgleichheit werden.
Berlin, den 23. Februar 2012
U. Wolf • Evrim Sommer
und die übrigen Mitglieder der Fraktion Die Linke