29. September 2011 Marion Seelig
Wahlkampfveranstaltung der NPD auf dem Alex am 11.09.2011
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marion Seelig (Die Linke)
- Welche NPD-Veranstaltungen wurden in Berlin für den 11.09.2011 angemeldet?
- Wann wurde die NPD-Veranstaltung auf dem Alexanderplatz angemeldet, wer war der Anmelder und für welchen genauen Standort wurde sie angemeldet?
- Für wie viele Personen und für welchen Zeitraum wurde diese Veranstaltung angemeldet und welchen Charakter sollte sie haben?
- Wann wurde das erste und wann das letzte Anmeldegespräch geführt und wer war von Seiten der NPD an den Anmeldergesprächen beteiligt?
- Wurden dort Absprachen hinsichtlich der An- und Abreise der Teilnehmenden besprochen und falls ja, welche?
- Ist nach Auffassung des Senats bei einer Wahlkampfveranstaltung ein Mindestmaß an Öffentlichkeit zu garantieren und falls ja, wie wurde sichergestellt, dass diese Öffentlichkeit gewährleistet war?
- Wurde bei der Anmeldung oder bei den Anmeldergesprächen ein Auftritt der Band »Sleipnir« angekündigt und wurde von Seiten der Versammlungsbehörde geprüft, um wen es sich bei dieser Band handelt?
- War der Versammlungsbehörde bekannt, dass mehrere Lieder bzw. ganze CDs der Band »Sleipnir« von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden und wenn ja, wie wurde von Seiten der Versammlungsbehörde dieser Tatsache Rechnung getragen?
- Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass von Seiten der Berliner Polizei in der Woche vor der NPD-Veranstaltung sowohl gegenüber der Presse als auch dem Ordnungsamt Treptow-Köpenick auf gezielte Nachfragen die Behauptung aufgestellt wurde, für das gesamte Stadtgebiet Berlin läge für den 11.09.2011 keine Genehmigung für eine NPD-Veranstaltung vor?
- Welche Lageeinschätzung wurde von der Berliner Polizei für die NPD-Veranstaltung getroffen und welche Gefahrenprognose hinsichtlich von Gegenprotesten lag dem polizeilichen Einsatz am 11.09.2011 zugrunde?
- Inwieweit spielte bei Lageeinschätzung und Gefahrenprognose die Einschätzung eine Rolle, dass es im Vorfeld der NPD-Veranstaltung zu keiner nennenswerten Mobilisierung aus der Zivilgesellschaft zu Protesten gegen die NPD-Veranstaltung kommen würde?
- Hält der Senat an der Aussage von Innensenator Körting in der 83. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 26.5.2011 fest, nach der einen Tag vor einer rechtsextremen Veranstaltung die Öffentlichkeit ein Recht habe zu erfahren, wann und wo eine solche Veranstaltung stattfindet?
- Wenn ja, wie stellt der Senat sicher, dass sich Mängel in der Informationspolitik der Polizeibehörde wie bei den NPD-Versammlungen am 14.5.2011 und am 11.9.2011 nicht wiederholen?