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17. Februar 2012 Marion Seelig

Waffenfunde und Waffenbesitz bei Neonazis

Drucksache 17 / 10 057

Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Seelig (LINKE)

vom 15. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2011) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Waffenfunde gab es in den Jahren 2007 bis 2011 bei Rechtsextremisten in Berlin (bitte nach Ort, Datum, Anzahl und Art der Waffen aufführen)?

Zu 1.: Eine Beantwortung der Frage ist innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da eine nicht automatisierte Einzelabklärung von mehr als 1000 Personen vorzunehmen wäre.

2. Wie viele Straftaten welcher Art wurden mit diesen Waffen wann verübt?

Zu 2.: Siehe Antwort zur Frage 1.

3. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zahl und Art der Waffen, die sich legal im Besitz von Berliner Rechtsextremisten befinden (bitte getrennt nach Kurz- und Langwaffen angeben)?

Zu 3.: Bei der Berliner Waffenbehörde liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Personen, die über eine Erlaubnis zum Besitz von Waffen verfügen, Rechtsextremisten/-innen sind.

4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Berliner Rechtsextremisten, die Mitglieder in Reservistenkameradschaften und/oder Schützenvereinen sind (bitte detailliert aufführen nach Verein/Kameradschaft, Zahl der Mitglieder, Zahl der Mitglieder, Zahl der rechtsextremen Mitglieder, Organisationszugehörigkeit letztgenannter Personen)?

Zu 4.: Über diejenigen Personen hinaus, die selbst einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis als Sportschützen/-innen stellen, erhält die Waffenbehörde von den Schützenvereinen nur sporadisch und auf freiwilliger Basis Mitgliederlisten.

Hier sind auch Mitglieder ohne eigene Waffen aufgeführt, die stattdessen mit Leihwaffen im Verein schießen.

Für die Waffenbehörde gibt es keine rechtliche Grundlage, diese Personen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Erkenntnisse, ob bzw. wie viele davon Rechtsextremisten/-innen sind, liegen nicht vor.

Erkenntnisse zu „Reservistenkameradschaften“ liegen ebenfalls nicht vor. In welchen Vereinen sich Reservisten/-innen zusammenschließen, ist nicht bekannt, es besteht keine Melde- oder Anzeigepflicht.

Berlin, den 07. Januar 2012

Frank Henkel

Senator für Inneres uns Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2012)

Dateien:
ka17-10057.pdf