1. September 2011 Wolfgang Brauer
Zur Situation der Opernwerkstätten
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Brauer und Dr. Thomas Flierl (Die Linke)
- Wann beabsichtigt der Senat, die interimistische Leitung der Opernwerkstätten durch eine ordentliche Besetzung abzulösen? Warum ist dies in der so wichtigen Konstituierungsphase am neuen Standort bisher nicht geschehen? Ist der Senat der Meinung, dass die Generaldirektion und der Bühnenservice keine vollwertigen Positionen darstellen?
- Welche der am 23. März 2011 während der Sitzung des Kulturausschusses festgestellten Mängel und Restleistungen bei der Herstellung der Opernwerkstätten wurden bisher behoben, welche sind noch unerledigt?
- Welche Umsätze hat der Bühnenservice in diesem Jahr mit den Opernhäusern und den Berliner Theatern, bei Ko-Produktionen sowie durch Drittaufträge realisiert? (bitte auflisten)
- Welche Schritte werden eingeleitet, um die Existenz des Bühnenservice auch zukünftig zu sichern? Welche Entscheidungen beabsichtigt der Stiftungsrat zu treffen, um den Kontrahierungszwang auch über 2014 hinaus zu verlängern?
- Welche Vereinbarungen sind inzwischen mit dem Berliner Ensemble getroffen worden? Wie hoch werden hierbei die Umsätze im Jahre 2011 sein, wie hoch die für 2012 geplanten?
- Welche Maßnahmen hat der Generaldirektor und amtierende Geschäftsführer des Bühnenservice eingeleitet, um das Zusammenwachsen des Unternehmens am Standort zu befördern?
- Für das Bauvorhaben sind Vorsteuererstattungen sowie Investitionszulagen in Anspruch genommen worden. In welcher Höhe sind diese Beträge nun tatsächlich angefallen?
- Welche Maßnahmen hat der Generaldirektor und amtierende Geschäftsführer des Bühnenservice eingeleitet, um die erforderliche Zahl von Lehrlingen zu sichern?
- Wie finanzieren sich a) das Stiftungsdach, b) der Personalservice und c) die Finanzbuchhaltung aus den Zuschüssen der einzelnen Opernhäusern (bitte auflisten)?
- Welche Entscheidungen sind hinsichtlich der Nutzung der Anprobekapazitäten des Bühnenservice getroffen worden? Ist es zutreffend, dass in den Arbeits- bzw. Honorarverträgen der Opernhäuser Klauseln enthalten sind, dass Anproben wieder in den Opernhäusern stattzufinden haben? Werden nicht damit das Raumprogramm und die Wirtschaftlichkeit des Bühnenservice beeinträchtigt, wie werden diese Effekte eingepreist?
- In der Sitzung des Kulturausschusses wurde über mögliche Mehrkosten bei der Herstellung des neuen Standortes des Bühnenservice gesprochen. Wie hoch beziffert der Senat die Gesamtkosten der Maßnahme? Wie gliedern sich die Mehrkosten auf? Sind die Ursachen für die Mehrkosten unabhängig bewertet worden? Wer wurde wie damit beauftragt? Wie hoch waren die Kosten der Prüfung?
- Gibt es – ungeachtet der durch die Verantwortlichen am 21. März 2011 getroffenen Gesamteinschätzung – aus dem Bauvorhaben offene Rechtsstreitigkeiten? Auf welche Gewerke beziehen sich diese? Wie werden die Risiken bewertet? Wie sollen solche Risiken bewältigt werden?
- Wie sieht das Verfahren zur einheitlichen Kosten- und Leistungsrechnung aus? Wie wird dieses im Rahmen der Opernstiftung gesteuert?
- Wie bewertet der Senat die komplexen Anforderungen für die Leitung des Bühnenservice und welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus für eine vollwertige Besetzung der Position?