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24. November 2011 Wolfgang Brauer

Stiftungsmitarbeiter nach Tarif bezahlen

17. Wahlperiode 2. Sitzung: Wolfgang Brauer zum Antrag der Fraktion Die Linke Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen“. Erste Lesung
Drucksache 17/0010

[aus dem Wortprotokoll]

Wolfgang Brauer (LINKE):

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 wurde vom Abgeordnetenhaus von Berlin die rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts »Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen« errichtet. Die Errichtung dieser Stiftung war zehn Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit überfällig. Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung geleistete Forschungs- und Vermittlungsarbeit ist, bei aller Umstrittenheit, in manchem Detail, das darf ich hinzufügen, für das historische Gedächtnis unserer Stadt unverzichtbar. Die Gründung der Stiftung stellte deren Arbeit endlich auf stabile Füße. Insbesondere gelang es seinerzeit, den Bund zur Übernahme auch finanzieller Mitverantwortung für die Einrichtung zu gewinnen, für eine Einrichtung, deren kulturpolitische Bedeutung über das Land Berlin weit hinausgeht.

Diese Entscheidung halten wir nach wie vor für richtig und stehen auch dazu. Allerdings – und das ist der Haken an der Sache; deshalb haben wir Ihnen heute diesen Antrag vorgelegt – erfolgte die Stiftungsgründung in der damaligen Zeit in einem landespolitischen Klima, das einigermaßen schwierig war. Ich darf Sie daran erinnern: Es war gerade die Zeit des Beginns der politischen Agonie der großen Koalition. Wie so oft, zeigt sich so etwas zuerst im Kultusbereich. Der CDU ging nach 100 Tagen eine fähige Kultursenatorin verloren. Deren Fehler bestand einfach darin, dass sie zählen und rechnen konnte. Die Senatorin stellte damals fest, dass ihr Zuständigkeitsbereich auf eine erbärmliche Weise unterfinanziert war. In einem anderen Bundesland wurde sie dann ob ihrer Fähigkeiten des Zählens und Rechnens eine erfolgreiche Wirtschaftsministerin. Die Schlussfolgerung ihres Nachfolgers und der ihn damals stützenden Koalition von SPD und CDU bestand darin – Herr Wowereit, Sie werden sich erinnern! –, die Haushaltslücken teilweise durch den Griff in die Taschen der Beschäftigten zu schließen. Das ist aber nicht so einfach. Wir hatten und haben im öffentlichen Dienst ein geltendes Tarifrecht. Also kam man auf die Lösung: Wir gründen Landesbetriebe einfach weiter aus, suchen weiter andere Rechtsformen jenseits der LHO-Betriebsstrukturen und passen bei künftigen Errichtungsgesetzen einfach besser auf als seinerzeit bei der Errichtung der Stiftung »Zentral- und Landesbibliothek«, für die die Anwendung des öffentlichen Tarifrechts zwingend ist. – So geschah es dann auch.

§ 8 des Errichtungsgesetzes sagt aus, ich zitiere: Für die Stiftung ist die Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes ausgeschlossen.

Lassen Sie sich das bitte auf der Zunge zergehen: Der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes schließt für seine Zuständigkeit die Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes aus – bei eigenen Betrieben! Unseres Erachtens ein Skandal sondergleichen! Deswegen hatten wir damals noch versucht, das Errichtungsgesetz zu ändern. Aber, wie gesagt, es war die Zeit der Agonie der großen Koalition. Ich verstehe das ja, damals war man sachlichen Erwägungen nur schwer zugänglich. Es wurde abgelehnt.

Inzwischen, spätestens seit dem 1. November 2010, gilt aber ein Tarifvertrag zur Angleichung des Tarifrechts des Landes Berlin an das Tarifrecht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Nach dem Inkrafttreten dieser tarifrechtlichen Bestimmungen wandten sich die Beschäftigten der Stiftung »Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen« an uns, auch an die Fraktion der SPD, wenn ich mich recht entsinne, und baten darum, das Errichtungsgesetz der Stiftung endlich so zu verändern, dass die entsprechende Regelung in § 8 anzupassen ist und das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes auch auf die Stiftung »Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen« angewendet wird.

Die Fraktion Die Linke unterstützt diese Forderung nachhaltig, und ich möchte Sie herzlich bitten: Schließen Sie sich unserer Position in der anstehenden Ausschussberatungen an! Das steht übrigens es sei mir gestattet, das noch hinzuzufügen – in einer guten gewerkschaftlichen, sozialdemokratischen Tradition. Meine Kollegin Brigitte Lange wird das bestimmt bestätigen können. Wie gesagt, hier steht das Land in der Verantwortung. Es geht um eine Stiftung öffentlichen Rechts. Wer neue Institute aufmachen will, Herr Regierender Bürgermeister, der sollte erst einmal Sorge dafür tragen, dass die bestehenden ausreichend finanziert sind! Ich denke, Sie können das nachvollziehen. Ich glaube, hier kommen wir sehr schnell zu einer einvernehmlichen Lösung und können den bundesdeutschen Rechtsstandard herstellen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN]