16. Wahlperiode - 83. Sitzung: Wolfgang Brauer, kulturpolitischer Sprecher zum Koalitionsantrag "In die Bibliothek – auch am Sonntag!"
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das uns heute vorliegende Erste Gesetz zur Änderung des Zentralbibliotheksstiftungsgesetzes ist Ergebnis eines lang andauernden Diskussionsprozesses über die Perspektive dieser zentralen städtischen Bibliothek, ein erstes Ergebnis.
[Zuruf von Alice Ströver (Grüne)]
Das zweite Ergebnis dieses Diskurses ist die erklärte Absicht der rot-roten Koalition und des von ihr getragenen Senats, einen Zentralstandort für die Bibliothek auf dem Gelände des Tempelhofer Feldes zu errichten.
Aber zum Änderungsgesetz: In den letzten Jahren wurde es deutlich, dass sich die Problemlage der Bibliothek – ich rede jetzt von der ZLB – zuspitzt. Ich meine jetzt natürlich nicht den leider Gottes blamablen Regenwassereinbruch in der Stadtbibliothek in der Breiten Straße vor einiger Zeit. Das war einfach nur schlampige Bauunterhaltung. Ich rede davon, dass eine der führenden deutschen Bibliotheken mit über 3,4 Millionen Bestandseinheiten, demnächst verteilt auf drei Standorte, eine extrem nutzerunfreundliche Angelegenheit ist. Ein meines Erachtens ziemlich überflüssiger vierter Standort wird übrigens gegenwärtig mit erheblichem Mittelaufwand geplant. Ich rede von der überteuerten und – wie die Diskussion in der letzten Beratung des Kulturausschusses erwies – ziemlich unsinnigen Schlossbibliothek.
Dazu kommt ein unzureichender Medienetat. In absoluter Summe entspricht er dem Stand des Jahres 1999. Wir wissen aber alle um die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Anschaffungspreise für Medien. Somit bedeutet ein eingefrorener Anschaffungsetat de facto einen Anschaffungsrückgang. Machte dieser im Jahr 1999 noch 10,7 Prozent des Gesamtetats der Bibliotheken aus, so sind es 2010 nur noch 7,25 Prozent gewesen. Beide genannten Faktoren – die Standortfrage und die suboptimale Ausstattung – führten zu einem Rückgang der ständigen Nutzerzahlen um 8 Prozent allein in den Jahren 2005 bis 2008, und Berlin hat – das spielte vorhin eine Rolle – in dieser Zeit der letzten Jahre absolut keinen Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen. Dem gegenzusteuern, ist Anliegen der heutigen Gesetzesänderung.
Die Bibliothek muss auch künftig in der Lage sein, dem Informationsbedarf der Berlinerinnen und Berliner genüge zu tun. Flexibles und wirtschaftliches Operieren ist hier die Forderung des Tages. Die Aufteilung zwischen wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken – das spielte in den Debatten der letzten Zeit eine Rolle – halte ich dabei übrigens für bürokratische Voodoo-Übungen, auch wenn sie unter so harmlos erscheinenden Begriffen wie tertiärer Bildungsbereich daherkommen. Dies ignoriert die Bedürfnisse der bisherigen Leserinnen und Leser und kann in der Konsequenz nur zu einer Angebotsreduzierung führen.
Die Linke unterstützt mit dieser Gesetzesänderung eine mögliche Flexibilisierung des Bibliotheksprofils. Eine Reduzierung der bisherigen Angebote unterstützen wir nicht. Die im Zuge eines übereifrigen Reformwillens ursprünglich vorgesehene Aufweichung des Pflichtexemplargesetzes haben wir mit dieser Gesetzesänderung verhindern können. Die möglichst lückenlose Sammlung und Bewahrung des geistigen und kulturellen Erbes Berlins, so sie sich in den Sammlungsgebieten einer Bibliothek abbilden kann, muss auch weiterhin gewährleistet bleiben.
[Beifall bei der Linksfraktion –
Beifall von Brigitte Lange (SPD)]
Von grundsätzlicher Bedeutung ist für uns eine Veränderung im § 5 des Gesetzes. Eine von uns vorgenommene Änderung legt fest, dass die Personalvertretung der ZLB-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter mit einem von ihr selbst benannten Vertreter im Stiftungsrat präsent sein muss. Diese Regelung wollen wir auch in allen anderen Stiftungen öffentlichen Rechts im Land Berlin durchsetzen. In landesfinanzierten Einrichtungen muss eine Beteiligung der Beschäftigten in solchen Gremien gewährleistet sein.
[Beifall von Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion) und
Brigitte Lange (SPD)]
Dies betrifft übrigens auch die Anwendung des öffentlichen Tarifrechts. Für mich ist es absolut unverständlich, weshalb – leider Gottes auch aus Kreisen meiner Koalition – Äußerungen möglich sind, dass eine grundsätzliche Anwendung öffentlichen Tarifrechts in öffentlichen Stiftungen des Landes Berlin nicht notwendig sein soll und nicht gemacht werden kann. Ich hoffe, dass diese Position recht bald korrigiert werden wird.
[Beifall von Uwe Doering (Linksfraktion)]
Das heute vorliegende Gesetz ermöglicht es, dass sich die ZLB besser ihren Zukunftsanforderungen stellen kann, als es bisher der Fall sein konnte. Darum bitten wir um Ihre Zustimmung. Das betrifft übrigens auch unsere Bundesratsinitiative zur Ermöglichung der Sonntagsöffnungen für die Bibliotheken.
Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:
Herr Kollege! Sie sind jetzt im Schlusssatz!
Wolfgang Brauer (Linksfraktion):
Ja! Das ist der Schlusssatz! – Wir beabsichtigen nicht mehr und nicht weniger, als es den Bibliotheken zu ermöglichen, ihren Aufgabenstellungen als Dienstleistungseinrichtungen auf kulturellem und Bildungsgebiet für die Berlinerinnen und Berliner nachzukommen, nämlich, dann, wenn sie gebraucht werden und nicht, wenn althergebrachte Traditionen es ermöglichen. – Vielen herzlichen Dank!
[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]