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12. Mai 2011 Wolfgang Albers

Hochschulzugang modernisieren!

16. Wahlperiode - 82. Sitzung
Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfung

[Aus dem Wortprotokoll.]

 
Dr. Wolfgang Albers (Linke):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zimmer! Den Universitäten hat geschadet, dass in den Neunzigerjahren unter Diepgen – der „Tagesspiegel“ hat es am 26. November 2009 noch mal aufgeführt – über 500 Millionen Euro eingespart wurden und dass TU und FU mehr als die Hälfte ihrer Professoren verloren haben. Unter Ihrer politischen Verantwortung!

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Wir werden heute als Koalition das Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Sicherung der Qualität von Studium und Prüfung verabschieden und damit einen ersten, nicht unwesentlichen Schritt auf dem Weg zur Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes abschließen – nach langer und ausführlicher Diskussion. Worum es dabei geht, sagt der Titel des Gesetzes sehr genau. Er sagt damit auch, worum es zunächst einmal nicht geht.

Also noch einmal – weil es neulich im „Tagesspiegel“ auch wieder falsch dargestellt wurde, obwohl es bereits mehrfach deutlich gesagt worden ist: Dieses Gesetz zementiert mitnichten den Verzicht auf die Demokratisierung unserer Hochschulgremien z. B. durch Kreuzwahlrecht oder Drittel- oder Viertelparität. Das war schlicht nicht Gegenstand dieser Gesetzgebung. Dass es in diesen Fragen in und zwischen den Koalitionsfraktionen Dissens gibt, ist kein Geheimnis, und daraus hat auch nie jemand einen Hehl gemacht. Ebenso wenig habe ich einen Hehl daraus gemacht, dass ich kein Freund der Erprobungsklausel bin. Aber durch ihre Anwendung wurden in den letzten Jahren Fakten geschaffen, die wir zur Kenntnis nehmen müssen und um die wir zunächst einmal nicht herumkommen, ob sie uns nun passen oder nicht. Die Auseinandersetzung darum bleibt den weiteren hochschulpolitischen, aber auch gesellschaftlichen Diskussionen vorbehalten, und dazu würde ich mir dann auch eine breite politische Bewegung für genau solche Ziele wie Kreuzwahlrecht oder Viertelparität in den Hochschulen und aus den Hochschulen heraus wünschen. Die sehe ich aber heute noch nicht.

Niemand möge erwarten, dass solche Ziele ohne eine breite gesellschaftliche Akzeptanz durchsetzbar wären. Bei Wahlbeteiligung zwischen 8 und 11 Prozent, wie z. B. an der HU und der FU, ist das noch ein verdammt weiter Weg. Da haben also jene noch eine ganze Menge zu tun, die uns jetzt so heftig mit Kritik überziehen, dass wir genau dieses mit diesem Gesetz noch nicht geleistet haben. Manchem Kritiker, vor allem aus dem studentischen Bereich, sei gesagt: Das ständige Einprügeln auf potenzielle Verbündete erhöht auf Dauer nicht die Akzeptanz für das eigene Anliegen, sondern wirkt irgendwann nur noch anstrengend. Es ist schon ein merkwürdiges Phänomen, dass es immer die am heftigsten abkriegen, die eigentlich der eigenen Position noch am nächsten stehen.

Dass der Einstieg in die Veränderung des Hochschulrechts ein schwieriges Terrain sein würde, war uns vorher klar, und dass es Prügel geben würde auch. Wie man aber zum einen die zugegebenermaßen zum Teil heftige Kritik aus dem öffentlichen Diskussionsprozess immer wieder in der eigenen Argumentation aufgreifen und den vermeintlich breiten Widerspruch im öffentlichen Diskurs selbst zum Argument gegen die Gesetzesnovelle machen kann, um uns dann aber auf der anderen Seite vorzuwerfen, genau diesen Diskurs, in denen diese Widersprüche so barsch und harsch formuliert wurden, nicht zu führen, bleibt Ihr Geheimnis, Frau Schillhaneck!

Noch eine Bemerkung zu den Grünen: Im „Tagesspiegel“ vom 3. Mai 2011 schlagen Sie erst die Hände über dem Kopf zusammen und dann im Zusammenhang mit der Diskussion über unseren Beratungsparagrafen vor, man könne alternativ auch ein Minimum an Leistungspunkten im Semester vorschreiben. Aber dann sagen Sie bitte auch, was Sie machen, wenn diese Punkte nicht erreicht werden! Bei uns kommt dann die Beratung, bei Ihnen geflissentlich Schweigen – kryptisch grün! Sagen Sie den Studierenden bitte – Sie haben heute noch die Gelegenheit –, was Sie dann tun, wenn diese Leistungspunkte nicht erreicht werden.

Herr Zimmer! Wie man ein Gesetz für überflüssig erklären kann, zu dem man selber seitenlang detaillierte Änderungsvorschläge einbringt, weil man sehr wohl Handlungsbedarf in den Fragen des Berliner Hochschulrechts nach der Bologna-Umstellung sieht, das bleibt ein Widerspruch, den Sie heute wieder nicht auflösen konnten. Sie hatten auch – aus dem Nähkästchen geplaudert – die Änderungsanträge nicht so genau gelesen. Wir erinnern uns an die notwendigen Korrekturen, die wir gemeinsam vorgenommen haben. Dass die FDP auch in dieser Frage ihren Krämerladen schon dicht gemacht hat, Herr Dragowski, interessiert dann nur noch höchst peripher.

[Mirco Dragowski (FDP): Warten Sie mal ab!]

Wir haben es schon bei der ersten Lesung des Gesetzes gesagt: Wir werden es – Herr Oberg hat es ausgeführt – nicht allen recht machen. Ich werde hier auch nicht noch einmal ins Detail gehen. Das Gesetz ist ein Kompromiss und insofern habe ich auch ein gewisses Verständnis für die Kritiker, die sagen, an der einen oder anderen Stelle hätten die Regelungen schon anders aussehen können. – Ja! Aber zu den Voraussetzungen dafür habe ich schon etwas gesagt.

Bleibt festzuhalten: Dieses Gesetz ist ein vertretbarer Kompromiss. Wir haben damit als Koalition in einer schwierigen Situation, in einem schwierigen Handlungsfeld Handlungsfähigkeit bewiesen. In diesem Zusammenhang will ich hier noch einmal klar und vernehmlich sagen, dass es in dem gesamten Gesetzgebungsverfahren eine sehr vertrauensvolle, sehr angenehme und sehr kooperative und kompromissbereite Zusammenarbeit mit dem Koalitionspartner, aber auch mit der Senatsverwaltung gegeben hat, für die ich mich hier noch einmal ausdrücklich bedanke. Wir sollten so weitermachen. Es bleibt da noch einiges zu tun. – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]