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23. Juni 2011 Uwe Doering

Das rot-rote Wohnraumgesetz

16. Wahlperiode - 85. Sitzung: Uwe Doering, wohnungspolitischer Sprecher, zum Wohnraumgesetz der Koalition


Uwe Doering (Linksfraktion):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wohnraumgesetz ist kein Gesetz, das grundsätzliche Lösungen für die Miet- und Wohnungspolitik unserer Stadt bietet. Das haben wir auch nie behauptet. Es regelt einen kleinen Ausschnitt der komplexen Mietgesetzgebung und betrifft unter anderem Wohnungen aus dem sogenannten sozialen Wohnungsbau Berlins, dessen Anschlussförderung – Herr Brauner! – wir 2003 bewusst gestoppt haben. Der Ausstieg aus der Anschlussförderung war wichtig, denn er beendet die milliardenschwere Subvention von Vermietern in der Stadt. Diese milliardenschwere Subvention hat eben nicht zu sozialen Mieten geführt. Da liegt Ihre Verantwortung bei der CDU.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Dieser Ausstieg brauchte auch aufgrund fehlender Regelungen große Probleme, die z. B. im Fanny-Hensel-Kiez zutage traten. Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer war in der Pflicht, hierfür gesetzliche Lösungen vorzuschlagen.

Der Entwurf der Senatsverwaltung zum Wohnraumgesetz war allerdings für die Linke nur unzureichend und wurde unser Sicht der Problemlage im sozialen Wohnungsbau nicht gerecht. Deshalb haben wir zunächst geprüft, ob eine soziale Richtsatzmiete rechtssicher durchsetzbar ist. Das ist eine Lösung, die wir angestrebt haben und nach wie vor anstreben. Sie scheint aber vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des Rückwirkungsverbots und möglicher Eingriffe in die Eigentümerrechte der Vermieter nicht rechtssicher möglich zu sein. Den Beweis, dass es so ist, haben Sie, Herr Brauner und liebe Grüne, bisher nicht angetreten.

Dann haben wir geprüft, ob in Berlin erstens, wie von vielen vermutet, die realen Kostenmieten deutlich unterhalb der fiktiven Kostenmieten liegen, und ob zweitens die realen Kostenmieten bereits unterhalb des Mietspiegels liegen. Wenn diese Annahmen stimmen würden, dann bräuchten wir nach unserer Auffassung kein Wohnraumgesetz. Dies ließe sich dann über eine Berechnungsverordnung regeln. Aber auch diese Vermutung, Herr Brauner, hat sich nicht bestätigt. Sie und wir wissen nicht, jedenfalls nicht sicher, wie die fiktiven Mieten in ihrer Höhe tatsächlich aussehen, und wir wissen nicht, ob die Mieten in Größenordnungen wie auch die fiktiven Kostenmieten in ihren Größenordnungen über oder unter dem Mietspiegel liegen. Wir jedenfalls haben solche Erkenntnisse nicht. Ich glaube, Sie haben sie auch nicht, jedenfalls nicht sicher.

Deshalb haben wir in intensiven Verhandlungen mit der SPD-Fraktion in § 4 geregelt, dass für Wohnungen, die nach der Grundförderung nicht in die Anschlussförderung übernommen werden, bei Eigentümerwechsel die bestehenden Mieten, sofern sie über den Mietspiegel liegen, auf die örtliche Vergleichsmiete reduziert werden. Das ist übrigens, liebe Grünen, übrigens, Herr Brauner, eine Forderung, die aus der Anhörung kommt. Das ist eine Forderung vom Mieterverein und von Herrn Jung, der da oben sitzt.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Zusätzlich haben wir eine Härtefallregelung und deutlich längere Überlegens- und Kündigungsfristen in das Wohnraumgesetz aufgenommen. Außerdem ist im Gesetz geregelt, dass für die Wohnungen, die nach dem Wohnraumgesetz zu Hälfte in der Sozialbindung bleiben, eine verlängerte Bindungsdauer von 20 Jahren und Mietobergrenzen vereinbart werden. Der Entwurf einer Verwaltungsverordnung sieht die Deckelung der Mieten unterhalb des Mietspiegels vor. Jetzt kommt es: Die zuständigen Bezirke entscheiden, welche Wohnungen in der Eigenschaft öffentlich gefördert und damit in der Belegungsbindung bleiben.

Wir haben wichtige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzesentwurf erreicht. Aber für die Linksfraktion bleibt es bei der Feststellung, dass das jetzige Wohnraumgesetz ein nur sehr kleiner Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus ist.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Und ja, das vorliegende Ergebnis wird von Teilen meiner Fraktion kritisch gesehen. Wir sind uns aber einig, dass wir auch künftig die Auseinandersetzung um ein in sich geschlossenes Konzept und in diesem Zusammenhang auch um eine rechtssichere soziale Richtsatzmiete führen werden. Auch in Sachen Berechnungsverordnung und Aufhebung des Einführungsgrundsatzes werden wir nicht locker lassen. Aus all diesen Gründen werden wir dem heute vorliegenden Wohnraumgesetz zustimmen.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]