16. Wahlperiode - 78. Sitzung: Die bundes- und europapolitische Sprecherin Martina Michels zum Antrag der der Linksfraktion: Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 gemeinsam in der Region Berlin-Brandenburg-Westpolen gestalten
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Am 1. Mai 2011 fallen die bisherigen Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit weg. Ab dann steht auch der deutsche Arbeitsmarkt nach einer siebenjährigen Übergangsfrist Jobsuchenden aus den mittelosteuropäischen EU-Ländern offen. Und um es deutlich zu sagen: Die Gewährung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedsstaaten gehört als grundrechtsgleiches Recht zu den elementaren Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts. Das heißt, die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit ist für uns ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Europa.
[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion und der FDP]
Wir haben bereits in den Diskussionen um die Verlängerungen der Übergangsregelungen 2006 und 2009, wenn Sie sich erinnern, festgestellt, dass eine längere Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Berlin keine Vorteile bietet, und haben die schnellstmögliche Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit gefordert.
Allerdings – Herr Dragowski, Sie sind gleich dran – haben wir auch damals schon in erheblicher Differenz zur FDP betont, dass nach unserer Auffassung die Freizügigkeit mit einem geregelten Rahmen versehen werden sollte. Die Übergangsfristen sollten seinerzeit genutzt werden, um Mindeststandards für Beschäftigungsverhältnisse zu sichern, denn um Lohndumping zu verhindern und eine wirtschaftlich faire wie sozial gerechte Wettbewerbssituation zu schaffen, sind für uns die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns unverzichtbar.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]
Genau in dieser Hinsicht ist der Senat auch tätig geworden. Nun sind aber die Übergangsfristen verstrichen, ohne dass auf Bundesebene die Chance genutzt wurde, ausreichende arbeitsmarkt- und sozialpolitische Rahmenbedingungen zu schaffen, die das Risiko von Sozialdumping hinreichend ausschließen. Und deshalb, lieber Herr Dragowski, reicht der Änderungsantrag der FDP bei weitem nicht aus. Uns geht es eben nicht um eine bloße Erklärung nach dem Motto: Herzlich willkommen in der EU!, wie Sie sagen: ein bloßes „positives Signal an die neuen Mitgliedsländer“, wie Sie es nennen – nein, das greift zu kurz! Wir knüpfen an diesen Schritt auch weiterhin klare politische Forderungen. Uns geht es um ein positives Signal an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir wissen uns im Übrigen damit eins mit den Gewerkschaften und anderen Verbänden.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Die Freizügigkeit darf nicht zu einer weiteren Deregulierung des Arbeitsmarktes durch die Hintertür führen. Die Politik muss hier entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Zwar ist es erfreulich, dass nach langem Kampf selbst die schwarzgelbe Koalition Mindestlohntarifverträge in Branchen wie beispielsweise im Wachschutz und in der Pflege für allgemeinverbindlich erklärt und inzwischen auch für die Leiharbeit darüber diskutiert. Doch dieses reicht uns nicht. Wir bleiben dabei, dass unter anderem die Schaffung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, eine wirklich wirkungsvolle Kontrolle der Arbeitsbedingungen, flankiert von einer Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes notwendig wäre.
Dies sind geeignete Instrumente, um Ängste und Befürchtungen abzubauen. Auf diese Weise kann sowohl ein Lohndumping durch absolute Niedriglöhne als auch ein Unterlaufen von tariflichen Gehaltsstrukturen unterbunden werden.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
Von besonders aktueller Bedeutung ist es, auch hier das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit für den Bereich der Leih- und Zeitarbeit durchzusetzen. Das bedeutet, dass der verliehene Arbeitnehmer nicht mehr geringer entlohnt werden darf als ein vergleichbarer Arbeitnehmer im entleihenden Unternehmen. Deshalb fordern wir den Senat mit unserem Antrag auf, sich auch weiterhin in dieser Hinsicht zu engagieren.
Nur wenn ausreichende Maßnahmen zum Schutz bestehender sozialer Standards ergriffen werden, wird Europa von den Menschen als Freiheitsgewinn und nicht als Bedrohung wahrgenommen. Ein letzter Satz zum Änderungsantrag der Grünen: Darauf wird mein Kollege Zimmermann noch genauer eingehen. Wir bewegen uns dort auf einer Wellenlänge. Darüber können wir im Ausschuss reden.
Diese Beratungsstellen gibt es bereits. Wir haben bereits auf Einladung meiner Fraktion alle Beratungsstellen eingeladen. Unser Ziel ist der Aufbau eines Netzwerks. Das geht in die richtige Richtung. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]