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24. Mai 2007 Martina Michels

Masterplan zum Abbau der Zugangsbeschränkungen für mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer

12. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin - Zum Antrag »3 Jahre nach der EU-Osterweiterung: Masterplan zum Abbau der Zugangsbeschränkungen für mittel- und osteuropäische Arbeitnehmer!« Rede der Abg. Martina Michels

Martina Michels (Linksfraktion) [zu Protokoll gegeben]:

Die Diskussion um die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist, wie Ihnen bekannt sein dürfte, keine neue. Schon frühzeitig haben wir als Koalition und meine Fraktion im Besonderen unsere Haltung dazu öffentlich deutlich gemacht.

Wirtschaftssenator Wolf hat seine Position zur Frage der Arbeitnehmerfreizügigkeit – wie die FDP im Antrag richtig erwähnt – hier im Plenum, aber auch im Europa- und im Wirtschaftssausschuss bereits mehrfach dargestellt. Die Linke-Fraktion Berlins plädiert von Anfang an dafür, den Integrationsprozess der Europäischen Union zu vertiefen und die daraus erwachsenden wirtschaftlichen Möglichkeiten für Unternehmen und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu nutzen. Das gilt sowohl für die mittel- und osteuropäischen Partner, insbesondere Polen, als auch für die deutsche Seite. Polen hat seine Arbeitsmarktbeschränkungen zwischenzeitlich aufgehoben, ein Grund mehr für Deutschland, seine Position zu überdenken, die von unseren Nachbarn  als diskriminierend verstanden wird. Wenn Win-Win-Situationen entstehen, wird auch die Akzeptanz des Integrationsprozesses steigen.

Der Senat hat auf Vorschlag von Wirtschaftssenator Wolf im Februar 2006 die Berliner Haltung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Blick auf die seinerzeit anstehende Beschlussfassung der Bundesregierung zur deutschen Positionierung gegenüber der Europäischen Kommission festgehalten. Das Land plädierte schon damals für die schnellstmögliche Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Allerdings – und hier scheint mir eine relevante Differenz zur FDP zu bestehen – sollte die Freizügigkeit mit einem geregelten Rahmen versehen werden. Mindeststandards müssen für Beschäftigungsverhältnisse gesichert bleiben.

Deshalb wurden als Kondition für die volle Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch Mindestlohnregelungen verlangt, um Lohndumping und insgesamt einen Standortwettbewerb nach unten zu verhindern. Ziel war und ist, dass eine als diskriminierend empfundene Ungleichbehandlung polnischer und anderer Arbeitskräfte aus neuen EU-Mitgliedstaaten beseitigt und zugleich ein Rahmen für fairen und sozial gerechten Wettbewerb geschaffen wird. Gerade für die Akzeptanz des Integrationsprozesses ist die verantwortliche Gestaltung dieser Übergangsprozesse von großer Bedeutung. Der DGB hat in seinen positiven Stellungnahmen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit ähnliche Konditionierungen vorgenommen. Überdies sehen wir in einem solchen Herangehen auch einen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Die Berliner Sichtweise hat sich leider bei der Mehrheit der Bundesländer und bei der Bundesregierung im letzten Jahr nicht durchsetzen können. Gleichwohl bewegt sich die Debatte. Mindestlohnregelungen wie auch die Ausweitung der Entsenderegelungen stehen aktuell in der Diskussion. Auch ist klarer geworden, dass die Angst vor massiven Arbeitnehmerbewegungen auf den regionalen Arbeitsmarkt nicht begründet ist. Vielmehr zeigen die Wanderungsströme, dass in Einzelbereichen schon Fachkräftemangel in Polen herrscht, dass die Lohnangleichung beschleunigter in diesen Segmenten vorankommt und sogar mehr, als zunächst in der Öffentlichkeit erwartet, auch KMU aus Deutschland bei zahlreichen wichtigen Projekten in Polen tätig sind. Diese Bewegung in der Diskussion, in der Wahrnehmung und der Analyse erster Erfahrungen gilt es zu nutzen. Die Chancen sind gegeben, dass am Ende dieses Prozesses sich die Position des Senats durchsetzt und eine weitere Ausdehnung der Übergangsfristen nicht mehr Mehrheitsposition im Bundesrahmen ist.

Fraglich scheint mir aber in diesem Zusammenhang die Vorstellung der FDP, eine Bundesratsinitiative zu diesem Thema anzustreben. Abgesehen von der genannten inhaltlichen Differenz in der Frage der sozialen Konditionierung der neuen Mobilitätschancen ist es jetzt wichtig, Partner zu finden, die Diskussionen zu Entsendegesetz und Mindestlohn in den entsprechenden Gremien, in den vorhandenen Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu führen und auf diesem Wege zu einem sinnvollen Ergebnis zu kommen. Eine eigenständige Bundesratsinitiative scheint da nicht der geeignete Weg zu sein. Im Herbst wird sich zudem die Wirtschaftsminister¬konferenz mit der Frage der weiteren Nutzung der Übergangsfristen auseinandersetzen.

Schließlich ist zum Masterplan der FDP zu sagen, dass die dort empfohlenen Elemente in weiten Teilen bereits Arbeitspraxis des Senats sind. So hat Wirtschaftssenator Wolf im vergangenen Jahr maßgeblich die gemeinsame Konferenz zur Begründung der Oder-Partnerschaft mit initiiert und geprägt. Die Geschäftsstellenfunktion für dieses wichtige Netzwerk auf deutscher Seite wurde übernommen. Morgen wird ein Folgetreffen in Stettin stattfinden, zu dem der neu gewählte Marschall Westpommerns eingeladen hat. Berlin ist bemüht, die Kooperation innerhalb der Oder-Partnerschaft sowohl mit Städten als auch mit den Regionen im Rahmen konkreter Projekte zu entwickeln  Gemeinsam mit dem Land Brandenburg hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen einen Diskussionsprozess unter Einbeziehung insbesondere der Kammern, der Gewerkschaften und des UVB in Gang gesetzt, um Unternehmen und Arbeitskräfte vorzubereiten auf die Chancen, die offene Arbeitsmärkte in der erweiterten Europäischen Union bieten.

Übrigens sei am Rande angemerkt, dass ich mir als Berliner Abgeordnete wünschen würde, dass auch in öffentlichen Brandenburger Statements das Senatsengagement deutlicher wahrgenommen und anerkannt würde, als dies bisweilen der Fall ist.

Schließlich ist anzumerken, dass erst vor wenigen Wochen Senator Wolf bei der Antwort auf eine Große Anfrage der Koalitionsfraktionen ausführlichst dargestellt hat, welche Aktivitäten der Senat in dem Bereich der Messebeteiligung im Ausland, der Unterstützung von Unternehmensansiedlungen aus Polen, der Förderung von Sprachkompetenzen und vieles mehr entwickelt hat.

Zum Schluss sei noch einmal  betont: Ihr Grundanliegen, liebe FDP, kommt zwar spät aber deckt sich mit unseren Zielen. Vielleicht ist es aber auch nicht zu spät, wenn es gilt, den Senat in seinem weiteren Vorgehen zu unterstützen. Und dies tun wir mit dem Ziel der Schaffung eines geeinten sozialen Europas der Zukunft!