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11. September 2008 Martina Michels

Ein Gesetz für das Gesetz

34. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode zur II. Lesung »Gesetz über die Information des Berliner Abgeordnetenhauses in Angelegenheiten der Europäischen Union (EU-InformationsG) und zum Antrag »Berlin beteiligt sich frühzeitig an Entscheidungsprozessen der Europäischen Union«

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Scholz! Eine kleine Vorbemerkung: Wir haben gestern im Europa-Ausschuss nicht über die erneuerte Sozialpolitik der EU gesprochen, denn die gibt es gar nicht, sondern über das EU-Sozialpaket, weil wir der Meinung sind, dass die EU sozialer werden muss. Da liegt schon der erste Hase im Pfeffer.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD –
Mario Czaja (CDU): Seien Sie doch nicht so kleinlich!]

Man hat den Eindruck: Alle Jahre wieder! In der letzten Legislaturperiode die CDU, diesmal die FDP! – Wir haben zu den Fragen einer verbesserten Information gegenüber dem Abgeordnetenhaus schon unzählige Male eine ausführliche und ausgiebige Diskussion gehabt – auch in unserem Ausschuss, dem Europa-Ausschuss. Deshalb noch einmal kurz zusammengefasst unsere Position: Wir haben fraktionsübergreifend festgestellt – und, lieber Herr Dragowski, Sie mogeln sich darum immer wieder ein wenig herum –, dass das Petitum Ihres Antrags, nämlich dass mehr Informationen vom Senat an das Abgeordnetenhaus gegeben werden sollen, positiv zu bewerten ist. Sie brauchen also in dieser Frage keine Pappkameraden oder irgendwelche Differenzen zwischen den Fraktionen oder den Parteien aufzubauen, die gar nicht vorhanden sind.

[Mirco Dragowski (FDP): Dann stimmen Sie zu!]

Nein, Herr Dragowski! Da stimmen wir überein: Informationsrechte und -pflichten sind ein hohes Gut in der parlamentarischen Arbeit. Jawohl! Das Parlament muss frühzeitig und rechtzeitig unterricht werden, um auf die Vorgänge Einfluss zu nehmen. Soweit unsere Übereinstimmung!

Aber genau dies war auch der Hintergrund, weshalb wir in Berlin im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern diesen Grundsatz in Bezug auf EU- und Bundesangelegenheiten ausdrücklich und, wie Herr Zimmermann gerade noch einmal durch ein Zitat bestätigt hat, ausführlich und eindeutig in der Verfassung verankert haben. In unserer Verfassung gibt es dazu klare Regelungen. Danach werden alle Vorhaben – der Begriff »Vorhaben« ist dabei sehr weit gefasst –, die in die Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses fallen, von dieser Regelung erfasst. Bei Staatsverträgen besteht sogar eine besondere, ausdrückliche Informationspflicht. Insofern ist die Forderung nach umfassender Information durch geltendes Recht gewährleistet. Wir sehen daher keine Notwendigkeit einer zusätzlichen einfachen gesetzlichen Regelung.

Zu dem Einwand, den der Herr Abgeordnete von den Grünen brachte: Es ist selbstverständlich richtig, dass man sie auch einhalten muss. Aber die Durchsetzung von Regelungen regelt man nicht über ein neues Gesetz, sondern das können wir immer noch selber tun. Das liegt an uns.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Auch wenn Regierung und Opposition sicherlich in der Bewertung unterschiedlicher Auffassung sind, gibt es bereits heute viele Formen der Informationsweitergabe. Herr Dragowski! Der Senat informiert unseren Ausschuss, der sogar mit einem eigenständigen Initiativrecht ausgestattet ist, um schneller auf aktuelle Vorgänge reagieren zu können.

[Mirco Dragowski (FDP): Was hilft das ohne Infos?]

Der Senat informiert uns in unserem Ausschuss regelmäßig und – wie ich meine – auch verantwortungsvoll und frühzeitig. Wir müssen die Informationen, die der Senat bei uns frühzeitig einbringt, selbstverständlich auch nutzen und in parlamentarische Initiativen ummünzen. Auch wenn es dabei Defizite gibt und manches verbessert werden muss – darüber brauchen wir nicht zu streiten, da haben wir keine unterschiedlichen Auffassungen –, so werden diese Mängel nicht über ein neues Gesetz, sondern im Prozess der Arbeit und der Kritik am Senat ausgeräumt werden können. Insofern ist ein solches, von der FDP vorgelegtes Gesetz nach unserer Auffassung nicht gerechtfertigt. Es ist das falsche Instrument zur Verbesserung und zur Lösung der Aufgaben.

Die Qualität wird nicht automatisch durch ein Mehr an Informationsmaterialien verbessert, denn jedem von uns stehen schon heute ein Fülle von Dokumenten und Informationskanälen zur Verfügung. Vielmehr besteht das Problem eher darin, dass sie aufgrund der Fülle unmöglich – Herr Dragowski, Sie müssten mir schon zuhören – alle entsprechend behandelt und ausgewertet werden können. Nötig sind gezieltere und nach Schwerpunkten aufbereitete Informationen, und darüber – das wissen Sie – sind wir als Ausschuss bereits mit dem Senat im Dialog.

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Frau Michels! Sie müssen zu Ihrem Schlusssatz kommen.

Martina Michels (Linksfraktion):

Ja! – Auch mit diesem Antrag preschen Sie vor in einer Debatte, die wir längst begonnen haben.

Wir haben uns im Ausschuss mit der Erklärung der Landtagspräsidenten zur Verbesserung der Europafähigkeit bereits verständigt und vereinbart, diese Debatte fortzusetzen, um konkrete Schlussfolgerungen auszuarbeiten. Insofern verstehe ich Ihren Antrag als einen Diskussionsbeitrag zu dieser Debatte, auf die ich mich freue und in die wir uns alle in den kommenden Wochen einbringen sollten.

[Beifall bei der Linksfraktion]

(…) Kurzintervention von Mirco Dragowski (FDP):

Martina Michels (Linksfraktion):

Lieber Herr Dragowski! Bisher war ich nett zu Ihnen. Das müssen Sie zugeben. Wenn Sie jetzt aber anfangen, weiter Pappkameraden aufzubauen, wäre es doch böse. Ihre Behauptungen treffen nicht zu. Es waren die Koalitionsfraktionen, die zwei Wochen, bevor Ihr Antrag eine Rolle spielte, auf die Liste der zu erledigenden Vorgänge im Ausschuss die Erklärung der Landtagspräsidenten gesetzt haben und gesagt haben, dass im Ausschuss gemeinsam mit dem Präsidenten Momper und dem Direktor Blum über die Fragen der Verbesserung der Europafähigkeit des Parlaments gesprochen werden soll. Dann kam Ihr Antrag hinzu. Es haben alle im Ausschuss festgestellt, dass es mit Ihrem Antrag noch Gelegenheit zur weiteren Diskussion gibt. Das kann man im Protokoll nachlesen. Das ist das Eine.

Mir geht es darum, dass Sie hier laufend dokumentieren wollen, wir würden uns verweigern, die Rolle des Parlaments innerhalb der EU nach Inkrafttreten des EU-Reformvertrages zu stärken. Das ist nicht der Fall. Wir haben uns im Ausschuss ausführlich dazu bekannt und konstatiert, dass dies die nächsten Schritte sind. Wir sind mit dem Senat im Gespräch. Es geht um ganz konkrete Themen, beispielsweise um die Frage, ob Verwaltungsmitarbeiter des Abgeordnetenhauses in Brüssel die Möglichkeit bekommen, Praktika etc. abzuleisten. Das ist das Problem. Sie suggerieren, wir würden uns verweigern. Das ist nicht der Fall.

Ferner sagen Sie, Sie könnten nicht einschätzen, wo Informationen vorenthalten würden. So dämlich sind Sie doch gar nicht. Sie sind ein kluger Abgeordneter, der weiß, welche Informationskanäle heutzutage nebeneinander existieren. Sie können ganz genau verfolgen, wenn der Senat gefragt wird, was im Bundesrat momentan ansteht. Sie erhalten die Tagesordnung des Bundesrats, sie erhalten Unterlagen der europäischen Ebene. Sie können selbst nachschauen und den Finger in die Wunde legen und zusätzliche Informationen anfordern. Nicht ein einziges Mal sind irgendwelche Informationen vom Senat irgendwann verweigert worden. Falls Sie doch den Eindruck haben, müssten Sie es jetzt hier sagen. Aus unserer Ausschusspraxis kenne ich das nicht. Es war auch noch nie so üblich. Ich glaube auch, dass Frau Staatssekretärin Helbig das ganz genauso sieht. Es gibt die Debatte. Lassen Sie sie uns führen, damit Sie sie mit konkreten Schlussfolgerungen untermauern können.

Sie meinen, es sei durch ein Gesetz zu regeln. Ich widerspreche dem. Ein Gesetz regelt das nicht.

Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:

Ich sage Ihnen, dass Sie am Ende Ihrer Redezeit sind.

Martina Michels (Linksfraktion):

Damit haben Sie völlig Recht. Also lassen Sie uns die Debatte doch erst einmal gemeinsam führen und nicht vorher schon aufzeigen, wie sie beendet werden kann.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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