16. Wahlperiode - 85. Sitzung: Marion Seelig, Vorsitzende des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit :
Marion Seelig (Linksfraktion):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Dix! Ich möchte mich im Namen des Unterausschusses Datenschutz und Informationsfreiheit sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit mit Ihnen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses bedanken.
[Beifall]
Das Prozedere für unsere Entscheidungsfindung möchte ich hier noch einmal kurz erläutern, weil es sich von anderen Ausschüssen unterscheidet und von allen immer wieder nachgefragt wird. Wir bekommen als Ausschuss den Bericht des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über seine Beanstandungen und Erläuterungen zum Verwaltungshandeln im Zeitraum eines Jahres, der an den Senat geht, ebenfalls zur Kenntnis. Dazu gibt es eine Stellungnahme des Senats, und über diese beiden Papiere, die dann sozusagen in einem Formular erscheinen, berät dann der Ausschuss. Die Punkte, an denen beide Stellungnahmen strittig sind, werden dann von unseren Mitgliedern diskutiert, und es wird jeweils eine Beschlussempfehlung für den Innenausschuss und danach für das Plenum verabschiedet. Die Zusammenfassung dieser einzelnen Beschlussempfehlungen liegt Ihnen heute vor.
Kernpunkt ist immer die Stärkung von Datenschutz und Informationsfreiheit, die unseren Mitgliedern, gleich, welcher Fraktion sie angehören, ein wichtiges Anliegen ist. In den einstimmig angenommenen Beschlussempfehlungen finden Sie Punkte wie den verstärkten Schutz von Patientenwerten im Krankenhausinformationssystem und die Aufforderung, dass Auskunftsersuchen bzw. deren Beantwortung in den Kliniken zu zentralisieren sind. Herr Dr. Dix hat ja auch darauf hingewiesen, wie hochsensibel gerade Daten im medizinischen Bereich sind. Andere Punkte betreffen das Meldesystem und Biografiedaten in der Pflege.
Der Punkt 3, bei dem es um klarstellende Regelungen durch eine Änderung des ASOG über Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Akkreditierungsverfahren bei Großereignissen geht, konnte inzwischen durch die 10. Änderung des ASOG klargestellt werden.
Über die Erarbeitung der Beschlussempfehlung hinaus beschäftigt sich der Unterausschuss mit allen relevanten Fragen, die Datenschutz und Informationsfreiheit betreffen, sei es, dass Anträge als relevant überwiesen werden oder Gesprächspartnern Bedarf durch Herrn Dr. Dix oder einzelne Fraktionen signalisiert wird. So hat uns natürlich Google-View ebenso interessiert wie US-Anforderungen von Flugpassagierdaten.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Prävention, um einen kritischen Umgang mit den eigenen Daten im Netz zu befördern. Leider mussten wir feststellen, dass die Datenschutzstandards – auch darüber sprachen Sie – in den sogenannten sozialen Netzwerken immer wieder zu Lecks und Pannen zulasten der Nutzer geführt haben. Gerade Facebook, da gebe ich Ihnen recht, ist da besonders aufgefallen. Aber wir erinnern uns: Bevor Sie interveniert haben, waren auch StudiVZ und SchülerVZ durch Datenpannen aufgefallen. Ich denke, der Unterschied zu Facebook ist insbesondere da zu sehen, dass Sie an dieser Stelle eine direktere Datenschutzaufsicht haben.
Die Situation für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich meines Erachtens dramatisch zugespitzt. Ich denke, wir sind uns einig, dass Recht wie beispielsweise Arbeitnehmerdatenschutz dringend weiterentwickelt werden muss. Ebenso kommt mit unserem modernsten und weitgehendsten Berliner Informationsfreiheitsgesetz auch wieder ein erheblicher Lernprozess auf unsere Verwaltung zu. In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass unserem Unterausschuss noch ein langes Leben beschieden sein wird.
Abschließend bedanke ich mich bei den Mitgliedern aller Fraktionen für ihre Zusammenarbeit und beim Ausschussbüro für die oftmals sehr flexiblen Anforderungen an ihre Arbeit. – Vielen Dank!
[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD,
den Grünen und der FDP –
Vereinzelter Beifall bei der CDU]