Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Katrin Lompscher erklärt:
Die Bestrebungen der B.Ä.R. Grundstücksgesellschaft Berlin mbH für den Abriss des Wohngebäudes Wilhelmstraße 56-59 sind vertragswidrig. Mit dem Grundstückskaufvertrag vom 21.11.2002, der der Linksfraktion vorliegt, hat sich der Eigentümer verpflichtet, gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BGB auf die Kündigung von Mietverhältnissen zu verzichten. Dieser Verzicht ist den Wohnungsmieterinnen und -mietern durch eine Mietvertragsergänzung rechtsverbindlich zugesichert.
Umso unverständlicher ist es, dass sowohl der Senat als auch der Bezirk und die WBM-Tochter IHZ GmbH, die die Hausverwaltung für die Eigentümer übernimmt, dieses vertragswidrige Verhalten nicht nur nicht sanktioniert, sondern tatkräftig unterstützt.
Es ist unverantwortlich, wie der Senat mit Mieterrechten umgeht. Die Fraktion DIE LINKE hält unverzügliches Handeln der für Stadtentwicklung und Finanzen zuständigen Senatoren Müller und Nußbaum für dringlich notwendig.