Nicht behandelte Mündliche Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE)
aus der 5. Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 08. Dezember 2011 und Antwort
Entscheidungen des Stabilitätsrates auf seiner Sitzung am 1.12.2011
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre nicht erledigte Mündliche Anfrage gemäß § 51 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses wie folgt:
1. Welche Entscheidungen hat der Stabilitätsrat in seiner Sitzung zum vorgelegten Sanierungsprogramm des Landes Berlin getroffen und wie wurden dabei die vor- gelegten Maßnahmen und Haushaltsannahmen bewertet?
Zu 1.: Der Stabilitätsrat hat anlässlich seiner 4. Sit- zung am 1. Dezember 2011 zum Sanierungsprogramm des Landes Berlin nachfolgenden Beschluss gefasst:
»Der Stabilitätsrat schließt auf Grundlage der Be- wertung durch den Evaluationsausschuss mit dem Land Berlin die anliegende V ereinbarung zum Sanierungsprogramm nach § 5 Stabilitätsratgesetz. Er begrüßt die im Sanierungsprogramm vorgesehenen Konsolidierungs- maßnahmen ausdrücklich und empfiehlt, diese konse- quent umzusetzen.«
Der Stabilitätsrat selbst hat keine Bewertung der Maßnahmen und Annahmen der vorgelegten Sanierungs- programme vorgenommen. Der Evaluationsausschuss, der die diesbezügliche Beschlussfassung des Stabilitätsrats vorbereitet hatte, war zu der Einschätzung gelangt, dass »die ergriffenen Maßnahmen (des Berliner Sanierungsprogramms) überwiegend dauerhaft wirkender, struktu- reller Natur« seien. Sein Fazit fasste der Evaluationsausschuss wie folgt zusammen:
»Das Sanierungsprogramm Berlins ist eine geeignete Grundlage für das Überwinden einer drohenden Haus- haltsnotlage und das Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes bereits vor 2020. Wenn die vorgesehene Ausgabendisziplin eingehalten wird, kann Berlin mit dem vorgelegten Sanierungsprogramm den vorgegebenen Abbaupfad der Nettokreditaufnahme bis 2016 einhalten. Die bereits umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen liegen in der Kompetenz des Landes.
Der Sicherheitsabstand zwischen der Sanierungsplanung und den Obergrenzen der Nettokreditaufnahme ist ausreichend, um in einem gewissen Umfang Abweichungen von den Planungen auszugleichen. Sollten allerdings größere Risiken eintreten, beispielsweise durch
eine Verschlechterung der Einnahmeperspektiven, könnten zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden.
Zur erfolgreichen Sanierung des Landeshaushalts be- darf es der Umsetzung der im Haushaltsentwurf 2012/2013 und in der Finanzplanung bis 2015 enthaltenen oder gleichwertiger Maßnahmen durch den neuen Senat.«
Die Bewertung der vier Sanierungsprogramme durch den Evaluationsausschuss ist im Internet unter www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.
2. Welches Verfahren wurde verabredet, um diesen Bewertungen auch bei Änderungen der Haushaltsplanung durch die neue Koalition gerecht zu werden?
Zu 2.: Die neue Regierungskoalition hat sich auf die Umsetzung der in der Sanierungsvereinbarung enthal- tenen Einzelmaßnahmen festgelegt. Sie hat sich darüber hinaus darauf verständigt, einen durchschnittlichen Aus- gabenzuwachs von jährlich maximal 0,3 % nicht zu überschreiten. Der Konsolidierungspfad wird bei Veränderungen der Rahmenbedingungen angepasst, so dass alle entstehenden Mehreinnahmen oder Minderausgaben grund- sätzlich zur Reduzierung der Neuverschuldung und zum Schuldenabbau verwendet werden. Die einzelnen Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter einem generellen Finanzierungsvorbehalt. Soweit in den Haushaltsplänen bislang nicht enthaltene Ausgaben erforderlich sind, sollen in gleicher Höhe Kompensationen an anderer Stelle erbracht werden.
Berlin, den 12. Dezember 2011
In Vertretung
Dr. Christian Sundermann
Senatsverwaltung für Finanzen
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2011)