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12. Mai 2011 Gabriele Hiller

Zum Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

16. Wahlperiode - 82. Sitzung: Gabriele Hiller, medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren!

Nach jahrelanger Diskussion wird die Gebühr zum Beitrag, und was passiert sonst? –, so möchte man fragen. Unsere Zustimmung zum Staatsvertrag fußt vor allem auf der Tatsache, dass wir den Systemwechsel hin zum Rundfunkbeitrag – also vom Gerät zum Haushalt – begrüßen – dies auch in Ablehnung anderer, vor allem von der FDP ins Gespräch gebrachter Modelle wie der sogenannten Bürgerabgabe, bei denen z. B. die Wirtschaft hinsichtlich der Finanzierung völlig außen vor geblieben wäre.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

In unserem Sinne sind auch die zwar nur wenig, aber doch erweiterten Befreiungen aus sozialen Gründen. Wir hätten uns da deutlich mehr vorstellen können. Schade, dass die Studenten jetzt weg sind! Ich erinnere daran, dass gerade Studenten ohne BAföG-Anspruch jetzt voll bezahlen müssen. Ihr Zahlbeitrag verdreifacht sich also. Das halten wir für eine ungerechte Sache. Man hätte hier Sonderregelungen für Menschen ohne oder mit nur geringem Einkommen schaffen können.

Kritik haben wir auch an der Heranziehung der bisher ausschließlich aufgrund ihrer Behinderung Befreiten. Das wurde hier schon mehrfach benannt. Es ist geradezu eine Verhöhnung, dass diese zusätzlichen Einnahmen nunmehr zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Rundfunk und Fernsehen genutzt werden sollen. Hier wird aus meiner Sicht der Grundsatz des Nachteilausgleichs völlig auf den Kopf gestellt.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Beifall von Alice Ströver (Grüne)]

Die GEZ bleibt. Sie haben es gehört. Sie wird sogar aufgestockt, wie wir so nach und nach erfahren. Das ist ärgerlich, und ich habe Sorge, dass es z. B. bei Lebenspartnerschaften dann weiter bei der Schnüffelei bleibt. Da werden wir als Länderparlamente aufmerksam darauf achten müssen, inwiefern dieser Aufbau auch dazu führt, dass weiter herumgeschnüffelt wird.

Aus Rundfunkgebühren werden Beiträge. Sie sind nicht mehr pro Gerät fällig, sondern pro Haushalt. Der Betrag bleibt. Dass damit die ungeliebte Diskussion und Abstimmung über Beitragserhöhungen in den Länderparlamenten, die wir ja immer führen müssen, beendet sei, ist wohl ein frommer Wunsch. Auch diese Chance wurde nicht genutzt.

Der stabile Beitrag ist allein noch keine Garantie für gute Arbeit in den Rundfunkanstalten. Diese haben in den letzten Jahren aufgrund der sinkenden Gebührenaufkommen drastische Maßnahmen ergriffen. Personal wurde abgebaut, Betriebsteile wurden ausgelagert und Produktionen fremdvergeben. Die Leiharbeit hat zugenommen. Talk- und Unterhaltungsshows wie die von Jauch, Pflaume, Will oder Mälzer bringen zwar Image und Quote, aber keine Arbeitsplätze im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil diese Sendungen von den Stars und deren eigenen Firmen fertig produziert und geliefert werden. Und sie sind unkontrollierbar teuer. Neben Millionengagen für die Prominenten fließen hohe Summen an Gebührengeldern in private Produktionsfirmen und gefährden damit Arbeitsplätze und Programmqualität der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Noch ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Tausenden Beschäftigten ein wichtiger Arbeitgeber. Er bietet umfängliche Ausbildung und stärkt damit Binnenkonjunktur und Kaufkraft. Allerdings blieben uns Mehrfachübertragungen von englischen Hochzeiten – Frau Ströver wies darauf bereits hin – mit Wiederholungen in der Nacht auf allen möglichen öffentlich-rechtlichen Sendern nicht erspart.

Die neue Haushaltsabgabe verwirklicht somit einen weitgehenden, wenn auch nicht befriedigenden demokratischen Weg, um die Freiheit des Rundfunks vor politischen und wirtschaftlichen Einflüssen zu schützen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist die Konsequenz aus 13 Jahren tausendjährigem Reich: nie wieder gleichgeschaltete Medien. Auch deswegen muss er von der Gesellschaft finanziert werden, unabhängig von Steuern. Ob es dabei um Gebühren oder Beitrag geht, es handelt sich immer um einen Solidarbeitrag, für den die Gesellschaft aufkommt, unabhängig davon, ob und wie viel eine Person Fernsehen schaut oder Radio hört.

Die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus wird deshalb dem Fünfzehnten Rundfunkstaatsvertrag zustimmen.

[Beifall bei der Linksfraktion –
Beifall von Michael Müller (SPD)]