Linksfraktion Berlin
8. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin in der 16. Wahlperiode zur I. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes und des Sportförderungsgesetzes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
[Frank Henkel (CDU): Liebe Nichtschwimmer!]
Herr Statzkowski! Auch wenn Sie hier schimpfen und sich ärgern: Ich freue mich, dass wir heute diese Gesetzesvorlage vorliegen haben. Ich freue mich, weil es damit möglich wird, dass Hortkinder auch im Rahmen außerschulischen und ergänzenden Förderung und Betreuung unentgeltlich schwimmen gehen und die Schwimmbäder nutzen können und dass wir damit eine Lücke schließen, die durch Veränderungen in anderen Gesetzen entstanden ist. Ich denke, Herr Statzkowski, ihre Polemik sollte sich in Grenzen halten. Sie hatten schon lange die Chance, Hortkindern das Schwimmen zu ermöglichen. Das war in elf Jahren rot-schwarzer Regierung nicht das Thema.
Gleichzeitig setzen wir mit diesem Gesetzesentwurf ein Versprechen um, das wir in der Koalitionsvereinbarung dargestellt hatten. Dass es etwas länger gedauert hat, als die Grünen in einem Entwurf vorgestellt haben, kann passieren, wenn man einen Entwurf vorlegen will, der auch annehmbar ist und der auch erfüllt, was gewünscht war. In dieser Hinsicht ist es ein weitergehender Antrag und eine Umsetzung des lange Geplanten.
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]
Wir tragen damit dem Umstand Rechnung, dass sich Schule verändert und diese nicht allein aus Unterricht besteht. Es gibt vielmehr eine Einheit von Unterricht und Außerunterrichtlichem.
Wir meinen, dass die von uns vorgeschlagene eindeutige Begriffsdefinition im Sportförderungsgesetz, die sich an den Formulierungen des neuen Berliner Schulgesetzes und des neuen Kindertagesstättenförderungsgesetzes orientiert, eine über das Bäder-Anstaltsgesetz hinausgehende Bedeutung erreicht. Auch das sollten wir im Blick behalten.
Es war und ist Anspruch rot-roter Bildungspolitik, alle Berliner Schulen zu Ganztagsschulen in gebundener und offener Form zu entwickeln. Dazu gehört auch Spaß, Sport und Spiel als Freizeitbeschäftigungen. Wir gehen dabei davon aus, dass es eine Einheit von kognitiver, emotionaler und physischer Bildung gibt, sodass das Schwimmen und Baden in der Schule in der Einheit von Unterricht und Außerunterrichtlichem eine Rolle spielt. Wir wollen, dass jedes Kind die Möglichkeit hat, über den Sportunterricht hinaus und außerhalb des obligatorischen Schwimmunterrichts auch im Rahmen der Förderung des Schwimmens im Hort die Schwimmbäder zu nutzen – unentgeltlich und damit auch unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
Ihren Vorwurf, dass wir Volkshochschulen nicht berücksichtigen, sollten wir im Ausschuss diskutieren. Ich hatte in der vergangenen Rederunde gesagt, dass mehr als 44 Prozent der Berliner Bädernutzung unentgeltlich sind. Natürlich gibt es da auch Grenzen, und es gibt eine Bindung an den jeweiligen Lehrauftrag der Schule. Es wird sich nicht ewig ausdehnen lassen, denn die Frage nach der desolaten Haushaltssituation stellt sich selbstverständlich. Wir meinen aber, dass sich dieses Hortschwimmen für uns lohnen muss. Wir wollen das. Wir leisten uns das und setzen damit auch innerhalb der Bundesrepublik ein besonderes Zeichen.
In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass das Hortschwimmen auch eine Infrastruktur voraussetzt, die Baden und Schwimmen möglich macht. Man kann nur in intakten Bädern schwimmen. Ich freue mich und werbe darum, dass die Mittel, die uns möglicherweise durch den GSG-Verkauf zur Verfügung gestellt werden, auch für die Bädersanierung genutzt werden. Ich hoffe, dass wir auch an dieser Stelle weiterkommen werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]