Linksfraktion Berlin
15. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Antrag "Bäume schützen, Anwohner/-innen informieren, Wasserschifffahrtsamt stoppen"
Marion Platta (Linksfraktion):
Ich verzeihe Ihnen noch einmal, vielen Dank! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Spätestens am Montag dieser Woche bei der Besprechung dieses Themas im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr herrschte bei allen Mitgliedern Einigkeit über die Unverhältnismäßigkeit der beabsichtigten Baumfällungen im Zusammenhang mit der Sanierung der Uferbefestigung des Landwehrkanals. Das wurde auch heute von den meisten so dargelegt.
[Daniel Buchholz (SPD): Mit Ausnahme der CDU!]
Es wurde das Engagement der Anwohnerinitiative, die von Umweltverbänden und Umweltbewegten unterstützt wird, gewürdigt – das tun wir auch heute wieder –, über Zuständigkeiten und Vernachlässigungen berichtet und ein Schreiben an die Zuständigen auf Bundesebene verfasst. Das ist dann einhellig so losgeschickt worden.
Klar ist, dass am Landwehrkanal in das gewachsene landschaftliche Erscheinungsbild und in die Natur durch die anfangs durch das Bundeswasser- und Schifffahrtsamt Berlin angedrohte Fällung von ca. 200 Bäumen stark eingegriffen worden wäre. Das konnte verhindert werden, weil Anwohner sich Fällkolonnen in den Weg gestellt haben und die Einzelprüfung für jeden in Rede stehenden Baum forderten – eine Vorgehensweise, die man bei einer verantwortungsvollen Herangehensweise an die notwendigen Sanierungsarbeiten auch von den Verantwortlichen hätte erwarten können.
[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und
den Grünen]
Inzwischen haben verschiedene offizielle Gespräche in verschiedenen Ämtern und vor Ort mit den Anwohnern stattgefunden, und es gab Übereinkünfte über die kurzfristige Durchführung von Baumbegutachtung und über Termine. Es wurde immer ein Termin 10. Juli genannt. Diese Einzelfallprüfungen haben in diesen Tagen stattgefunden, und so wurden aus den 200 zwischenzeitlich 41 und am Ende 6. Warum mussten nun heute ausgerechnet noch 21 Bäume gefällt werden? Das ist ein erheblicher Vertrauensbruch gegenüber der Anwohnerinitiative und gegenüber den sonstigen Mitstreitern und grenzt an Willkür eines Bundesamts.
[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und
den Grünen]
Bei nur sechs Bäumen hätte man ein gutes Ergebnis erzielen können – für die Anwohner, für die Natur, aber auch für Berlin und seine Touristen, die gerade, wie vorhin schon mitgeteilt, diese Rundfahrten der Berliner Reedereien in diesem Wasserstraßenbereich besonders attraktiv finden. Hier muss hinterfragt werden: Wie ist es möglich, dass scheinbar am Land Berlin vorbei Entscheidungen solchen Ausmaßes geplant wurden und durchgeführt werden sollten?
[Beifall bei den Grünen –
Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]
Eine Gefahrenabwehr für die Verkehrssicherheit auf diesen Wasserstraßen ohne Blick nach links und rechts ins Unterholz oder in die Baumkronen, ohne wirkliche Ursachenermittlung – die Schifffahrt spielt ja auch eine Rolle – wird für dieses Vorgehen missbraucht. Geprüft werden muss, welche Regelungen nicht eingehalten wurden und welche Regelungen zur Erreichung notwendiger umweltbezogener Ziele auch bei der Gestaltung und Pflege von Gewässerrandstreifen dringend überarbeitungsbedürftig sind.
Eine Rechtsgrundlage ist das Bundeswasserstraßengesetz. Darin heißt es u. a. zur Unterhaltung in § 8 Absatz 1:
Die Unterhaltung der Binnenwasserstraßen umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustands für den Wasserabfluss und die Erhaltung der Schiffbarkeit. Bei der Unterhaltung ist den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen; Bild- und Erholungswert der Gewässerlandschaft sind zu berücksichtigen. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu bewahren.
Da spielt dann auch der Habicht eine Rolle.
Warum hat die sogenannte Benehmensherstellung gemäß § 6 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht gegriffen? In Übersetzung heißt es, dass bei geplanten Maßnahmen an Uferbäumen die Gewässerbehörde die Meinung der zuständigen Naturschutzbehörden einzuholen und in ihren Entscheidungen einzubeziehen hat. Welchen Stellenwert besitzt bei diesen aktuellen Beispielen noch der Unterhaltungsplan zum Landwehrkanal von 2002 für das Bundeswasser- und Schifffahrtsamt Berlin? Und welche Rolle spielt der Denkmalschutz? Warum klappt im Vorfeld der Maßnahmen die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht? Die Beteiligung der Anwohner, der Naturschutzbehörden und auch derjenigen, die dort ihren Lebensunterhalt verdienen? Warum werden dann, wenn schon Verabredungen getroffen werden, diese auch noch gebrochen?
Wir werden uns damit noch im Ausschuss beschäftigen, es ist offensichtlich überwiesen.
Wichtig ist, dass für das gesamte Wasserstraßennetz Klarheit geschaffen wird, wie es auch der Antrag fordert. Das Schreiben an Minister Tiefensee vom Montag ist von allen Fraktionen in großer Einigkeit beschlossen worden.
Vizepräsident Dr. Uwe Lehmann-Brauns:
Frau Platta! Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Marion Platta (Linksfraktion):
Die Linke will das Wasser- und Schifffahrtsamt nicht stoppen, sondern dafür sorgen, dass es seinen Unterhaltungsauftrag in allen Facetten ernst nimmt. Die Linke setzt sich für eine Beteiligung der Betroffenen und nicht nur für deren Information ein. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]