Linksfraktion Berlin
17. Wahlperiode
10. Sitzung
Antrag der Piratenfraktion
Drucksache 17/0197
Vizepräsident Andreas Gram:
Herzlichen Dank, Herr Kollege Dregger! – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt Kollege Dr. Lederer das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag hat einen ganz klaren Inhalt. Erstens, die vom Land beschaffte Software soll nicht eingesetzt werden, zweitens, andere Software, die den bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben zur Quellen-TKÜ nicht entspricht, ist nicht anzuschaffen. Ich finde, das kann man ohne Wenn und Aber befürworten.
[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]
Wir diskutieren das heute nicht zum ersten Mal. Die damit zusammenhängenden Fragen sind eigentlich klar. Deswegen finde ich es ein bisschen schade, dass der Kollege Kohlmeier darauf letztlich nicht eingegangen ist,
[Uwe Doering (LINKE): Macht er
doch nie! So kennen wir ihn!]
sondern ein bisschen einen schlanken Fuß gemacht und drum herum geschlängelt ist.
Das Ganze hat eine technische und eine rechtliche Dimension. Die rechtliche ist wie folgt: Die Quellen-TKÜ richtet sich im Unterschied zur Onlinedurchsuchung auf die Daten, die bei Telekommunikationsvorgängen ausgetauscht werden, also das Abschnorcheln der Kommunikation zwischen zwei – früher hätte man gesagt – Anschlüssen oder Apparaten, während die Onlinedurchsuchung darauf zielt, die Inhalte der Speichermedien auszulesen, also Dateien und Routinen, wobei die vom Verfügungsbefugten vorgesehenen Mechanismen, Rechnerfunktionen, heimlich manipuliert werden. Gerade bei der Onlinedurchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht die Hürden entsprechend hoch gehängt. Es hat gesagt: Heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems – gemeint ist hier die Onlinedurchsuchung – darf nur bei der Verletzung schwerster Rechtsgüter eingesetzt werden. Die Quellen-TKÜ dagegen ist ausweislich des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 27. Februar 2008 an Artikel 10 Abs. 1 GG zu messen. Freilich gilt das nur dann, wenn sich die Software für das Anzapfen der Kommunikation nicht für die Infiltration der Speichermedien eignet. Das hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig gesagt. Es geht gewissermaßen von der Fiktion es, aus gäbe eine Software, die das Eine kann und das Andere nicht. Da sind wir dann bei der Grundkonsequenz: Software, mittels derer die Nutzung des Computersystems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist für die Quellen-TKÜ nicht zulässig, zumindest nicht zulässig aufgrund der Hürden, die sich einzig und allein an Artikel 10 Abs. 1 GG messen lassen. Da müssen dann dieselben hohen Hürden gelten wie bei der Onlinedurchsuchung.
[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Beifall von Anja Schillhaneck (GRÜNE)]
Das haben wir auch schon diskutiert. Und keiner, auch Herr Kohlmeier und Herr Dregger nicht, sind darauf eingegangen. Ich finde, es muss in diesem Haus geklärt werden, welche Hürden jetzt eigentlich gelten.
[Sven Kohlmeier (SPD): Im Ausschuss!]
Nein, nicht im Ausschuss! Ausschuss ist, was Sie hier erzählt haben.
[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN und den
PIRATEN]
Wir können das hier diskutieren! Wenn hier Argumente im Plenum vorgebracht werden, müssen Sie sich auch auf die Argumente einlassen.
Technisch stellt sich das Ganze so dar: Jede Software, die derzeit existiert, um Quellen-TKÜ durchzuführen, muss auf das Hardwaresystem aufgespielt werden, muss also auf das Computerbetriebssystem zugreifen. Das ist genau wie bei der Onlinedurchsuchung. Es gibt, was den Zugriff auf das Zielsystem des Computers angeht, keinerlei Unterschied zwischen Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ. Die feinen technischen Nuancen, wie die einmal eingespielte Software dann mit den vorgefundenen Daten umgeht, lassen keine trennscharfe Differenzierung zu, wie sie rechtlich aber erforderlich ist.
Kein halbwegs haltbarer Trojaner ist nach dem Stand der Technik ohne Codenachladefunktion denkbar, weil die Zielcomputer nicht statisch sind, weil sie hard- und softwaremäßig ständig im Wandel sind. Da werden Updates gemacht, Nachrüstungen und dergleichen. Es gibt ein Wettrennen zwischen denjenigen, die die Software für die Rechnernutzung produzieren, und denjenigen, die die Sicherheitssoftware produzieren. Wenn Sie also hier in Berlin einen Trojaner bestellen, der diese Funktion nicht hat, dann ist er für die Tonne bestimmt, denn dann hält der nur drei Monate und das ist dann auch Verschwendung von Steuergeldern, Herr Kohlmeier.
[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN –
Beifall von Anja Schillhaneck (GRÜNE)]
Jetzt kommt der Punkt: Ich habe Zweifel, dass es eine Software, die die verfassungsrechtlichen Anforderungen erfüllt, jemals geben wird. Wir erleben das jetzt bereits faktisch. Dass die versammelten Innenminister von Bund und Ländern das offenbar nicht einmal als Problem wahrnehmen, geschweige denn damit verfassungskonform umgehen können, ist erschütternd. Die „FAZ“ hat es am 17. Oktober 2011 im Nachklapp zur CCC-Analyse bereits geschrieben:
Ein jämmerliches Schauspiel, das die Innenminister von Bund und Ländern boten, als sie versuchten herauszubekommen, was eigentlich in Sachen Staatstrojaner in ihrem eigenen Beritt passiert war.
Da scheint offenbar bei den Innenministern die verfassungsjuristische Frage eine Randfrage zu sein, die keine Relevanz hat, weil – wie Herr Dregger sagt – überwacht werden muss. Da sage ich: Die einzig richtige Konsequenz ist der Antrag der Piraten.
Lieber Kollege Kohlmeier! Die Nummer: Wir haben das jetzt gekauft, dann müssen wir es irgendwie auch einsetzen, auch wenn wir da ein bisschen Bedenken haben, gekoppelt mit einem Vertrauen in Sicherheitsbehörden, die offenbar noch nicht einmal selbst durchschauen, was da passiert, die ist sicherheitspolitische Naivität, die Bände spricht. Wir können das alles im Ausschuss noch lang und breit diskutieren, ich sage Ihnen aber: An dem Grundproblem wird sich nichts ändern. – Herzlichen Dank!
[Beifall bei der LINKEN, den GRÜNEN
und den PIRATEN –
Zuruf von Sven Kohlmeier (SPD]
Präsident Ralf Wieland:
Vielen Dank! –