Linksfraktion  Berlin 


23. Februar 2012 Katrin Möller

Rechtssicherheit für Tageseltern schaffen – sind Tageseltern „Lebensmittelunternehmer/-innen“ oder doch nicht?

Rechtssicherheit für Tageseltern schaffen – sind Tageseltern „Lebensmittelunternehmer/-innen“ oder doch nicht?

Vizepräsident Andreas Gram:

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat jetzt die Kollegin Möller das Wort. – Bitte sehr!

Katrin Möller (LINKE):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines ist wohl allen klar: Kindertagespflegestellen sind pädagogische Einrichtungen. Wir brauchen sie in unserer Stadt dringend. Der Mangel an Kitaplätzen und pädagogischem Personal ist bekannt. Da gibt es viel zu tun. Wir haben gerade von Herrn Eggert gehört, dass der Senat arbeitet. Aber man fragt sich, woran? Wir beschäftigen uns in dieser Stadt derweil damit, einen völlig absurden Vorgang zu behandeln, über den man sich eigentlich von Herzen lustig machen könnte, wenn der Beschäftigungsaufwand die Beteiligten nicht so viel Zeit, Geld und Kraft kosten würde.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

Herr Eggert! Wir haben es eben erlebt, es gelingt nicht, die Sache schön zu reden. Hier wird ein Problem konstruiert und auf die rund 1 600 Kindertageseltern in unserer Stadt abgewälzt. Sie erfuhren im Herbst 2011, dass sie ab Januar 2012 Lebensmittelunternehmen sind. Damit sind sie der EU-Verordnung für Lebensmittelhygiene verpflichtet. Somit sind künftig nicht nur die Jugendämter, sondern auch die Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter für sie zuständig. Alle bekommen zusätzliche Beschäftigung.

Und warum? – Die EU hat im April 2006 eine Verordnung für Lebensmittelhygiene erlassen, gedacht für Lebensmittel vom landwirtschaftlichen Betrieb bis zum Verkauf an die Endverbraucher, etwa für Kantinen und Großküchen, jedenfalls nicht für Kindertagespflegestellen.

[Beifall bei der LINKEN]

Das hat die EU am 9. Dezember 2011 wiederholt klargestellt. Ich zitiere:

Tagesmütter fallen nicht unter die Definition von „Lebensmittelunternehmen“. Sich bei den Hygienekontrollen bei Tagesmüttern auf EU-Verordnungen zu beziehen, ist nach Auffassung der Kommission daher eine zu enge Auslegung des EU-Rechts.

Damit könnte es gut sein. Schließlich haben alle Tagespflegeeltern eine adäquate Qualifikation und natürlich den Gesundheitspass. Das EU-Recht will aber doch eng ausgelegt werden – man wundert sich, wer da alles für eine pädagogische Einrichtung zuständig ist –, weil das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Länderarbeitsgemeinschaft für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika es anders sehen.

[Beifall von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)] Warum auch nicht? Sie sind schließlich die Spezialisten für Vorschulpädagogik.

[Beifall bei der LINKEN]

2010 forderten sie die Länder auf zu handeln. In Berlin wurde daraufhin ein Leitfaden für die Lebensmittelhygiene in Kindertagespflegestellen erstellt. Ein Leitfaden ist ein Leitfaden und kein Gesetz und damit Punkt. Sollten nämlich diese Vorgaben maßgeblich sein, sind sie, allein was die baulichen Maßnahmen betrifft, in privaten Mietwohnungen nicht realisierbar. Wer hat schon in seiner Küche drei Waschbecken mit separaten Funktionen für Lebensmittel, für Geschirr und für die Hände extra?

[Heiterkeit bei der LINKEN]

Wessen Vermieter macht da mit?

(Katrin Möller)

Durch die notwendigen hohen Investitionen ist zu erwarten, dass viele Tagespflegeeltern ihre Tätigkeit aufgeben. Wer sich entscheidet weiterzuarbeiten, hat einen enormen Mehraufwand, für dessen Bewältigung im Grunde eine Extrakraft eingestellt werden müsste: jemand, der die Etiketten und Kassenbons archiviert, mehrmals täglich das Kühlschrankthermometer abliest, auch das in der Tiefkühltruhe des Supermarktes nicht vergisst, und all das auch noch dokumentiert und Akten anlegt.

[Heiterkeit von Dr. Wolfgang Albers (LINKE)]

Die Arbeit wird auch in ihrer Qualität verändert, und das ist für mich fast das Schlimmste. Das Zubereiten von Mahlzeiten, das Einkaufen auf dem Markt, die Gestaltung von Festen und Feiern unter freiem Himmel sind ein Teil des pädagogischen Prozesses. So etwas geht nicht mehr, wenn Tagespflegestellen Lebensmittelunternehmen sind. Und wer möchte schon, dass die frühen prägenden Ernährungserfahrungen seines Kindes darin bestehen, dass das Mittagessen in einer Aluminiumassiette zur Tür hereingereicht wird? – Aber darauf läuft es hinaus.

Für die Tageseltern wird es jedenfalls enger, weil der Bund Europarecht eng auslegt. Berlin macht da auch noch mit, und zwar ohne Not. Zudem handhabt jeder Bezirk die Umsetzung anders. Die geeigneten Kontrollkapazitäten haben sie alle nicht. Die Tageseltern sind verunsichert. Zu Recht regt sich Protest. Es gibt eine entsprechende Petition an den Bundestag, denn wir haben es mit einer bundesweit unüberschaubaren Situation zu tun, mit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlicher Vorgehensweise. Dankenswerterweise hat Frau Burkert-Eulitz das eben noch mal aufgeklärt: Wir müssen da gar nicht mitmachen. Wir machen das Theater ohne Not.

Hier muss Rechtssicherheit hergestellt werden. Wir erwarten, dass sich der Senat gegenüber dem Bund gegen die Einstufung von Tagespflegestellen als Lebensmittelunternehmen stark macht und sich auf die Seite des Europarechts und der Praktikerinnen stellt. Ziehen Sie also jetzt die Notbremse! – Unsere Fraktion stimmt dem Antrag zu.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]

Vizepräsident Andreas Gram:

Vielen Dank, Frau Kollegin Möller! –

Dateien:
Katrin_Moeller_Tageseltern.pdf
Quelle: http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/parlament/plenardebatte/detail/artikel/rechtssicherheit-fuer-tageseltern-schaffen-sind-tageseltern-lebensmittelunternehmer-innen/