Linksfraktion Berlin
lfd. Nr. 18:
a) Kein Flughafenknast – nirgendwo!
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0101
b) Kein Flughafenknast auf dem Großflughafen BER „Willy Brandt“
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0102
Vizepräsident Andreas Gram:
Für die Fraktion Die Linke – Herr Kollege Taş!
[Benedikt Lux (GRÜNE): Die CDU liefert gleich die richtige Begründung!]
Hakan Taş (LINKE):
Die CDU ist noch nicht dran, Herr Lux! – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Fast 20 Flüchtlingsorganisationen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände sowie Einzelpersonen haben in einer gemeinsamen Erklärung die Bundesregierung aufgefordert, auf den Bau einer sogenannten Gewahrsamseinrichtung für Flüchtlinge am neuen Großflughafen Willy Brandt zu verzichten und § 18a Asylverfahrensgesetz, der die Grundlage hierfür bildet, abzuschaffen. Die Linke unterstützt diese Forderung.
Nachdem durch die Änderung des Grundgesetzes im Jahre 1993 das Asylrecht massiv eingeschränkt worden war – danach kann kein Flüchtling, der regulär auf dem Landweg einreist, mehr das Asylrecht erhalten –, ist die Flughafenregelung eingeführt worden. Nach dieser Regelung können Asylsuchende einschließlich Kinder und Minderjährige, zum Teil unbegleitete Asylsuchende, für die Dauer des Asylschnellverfahrens unter haftähnlichen Bedingungen am Flughafen festgesetzt werden. Abgesehen von den unerträglichen Zuständen in solchen Gewahrsamseinrichtungen gerade für Menschen, die um ihr Leben fürchten mussten und oft schwer traumatisiert sind, ist hier eine angemessene rechtliche, soziale und psychologische Betreuung nicht möglich. Wahrscheinlich ist sie auch gar nicht gewollt.
[Beifall bei der LINKEN]
Wir schließen uns der Feststellung der Unterzeichner des gemeinsamen Aufrufs an. Der psychische und physische Druck auf die Flüchtlinge, die hermetisch weggesperrt werden, ohne eine Straftat begangen zu haben, ist menschenunwürdig.
[Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]
Machen wir uns nichts vor! Ziel der Flughafenregelung war und ist, eine weitere Abschreckung für Flüchtlinge, richtiger gesagt, eine zusätzliche Flüchtlingsabwehr, zu etablieren und die Flüchtlinge nach einem Schnellverfahren möglichst klammheimlich zurückzuschicken.
Das Flughafenverfahren macht das, was vom Grundrecht auf Asyl noch übriggeblieben ist, zur Farce. Deshalb fordert Die Linke schon seit langem die Abschaffung des Flughafenverfahrens. Übrigens wird auf den meisten deutschen Flughäfen auf das Flughafenverfahren verzichtet. So auch in Berlin-Tegel, Stuttgart, Köln-Bonn und Hannover. In Berlin-Schönefeld werden aktuell jährlich zwei bis vier Flughafenverfahren durchgeführt. Die Zahlen der entsprechenden Verfahren in Hamburg, München und Düsseldorf sind ebenfalls marginal. Nun geht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag – Bundestagsdrucksache 17/8095 vom 8. Dezember 2011 – am Standort Flughafen Willy Brandt von ca. 300 Flughafenasylverfahren jährlich aus. Warum eigentlich? Die Zahl ist völlig aus der Luft gegriffen und wird von Experten als viel zu hoch eingeschätzt. Trotzdem hat die Bundesregierung den Flughafengewahrsam durchgesetzt. Sie ist für das Vorhaben verantwortlich und kann nach § 65 Aufenthaltsgesetz jeden Flughafenbetreiber zum Bau eines entsprechenden Gewahrsams verpflichten.
Die Antwort der Bundesregierung macht noch einen anderen Aspekt deutlich. Die Bundesregierung besteht auf dem Bau der Einrichtung, um Fakten zu schaffen und ihre restriktive Verhandlungsposition auf EU-Ebene zu stärken. Dort steht das deutsche Flughafenverfahren nämlich gerade auf dem Prüfstand.
Wir fordern: Erstens: Das Land Berlin soll sich gemeinsam mit Brandenburg gegenüber der Bundesregierung für einen Verzicht auf das Flughafenverfahren am Flughafen Willy Brandt einsetzen. Zweitens: Das Land Berlin soll – eventuell gemeinsam mit Brandenburg – eine Bundesratsinitiative starten mit dem Ziel, § 18a Asylverfahrensgesetz ersatzlos zu streichen.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]
Genau das wird in den vorliegenden Anträgen gefordert, weshalb diese unsere grundsätzliche Unterstützung erhalten.
Der Antrag „Kein Flughafenknast auf dem Großflughafen BER Willy Brandt“ ist allerdings in einem Punkt mangelhaft. Er ignoriert, dass der Bund das Recht hat, den Flughafengewahrsam zu erzwingen. Das Land Brandenburg, auf dessen Territorium der Flughafen steht, hat sich bereits dagegen eingesetzt – bislang leider vergeblich. Trotzdem sind wir der Ansicht, dass Berlin alles versuchen sollte, um das Flughafenverfahren am Flughafen Willy Brandt zu verhindern.
Zu dem anderen Antrag regen wir eine Ergänzung an.
Vizepräsident Andreas Gram:
Herr Kollege! Sie müssten, bitte, zum Ende kommen!
Hakan Taş (LINKE):
Ich komme gerne zum Ende. – Auch § 65 Aufenthaltsgesetz sollte ersatzlos gestrichen werden, damit kein Flughafenbetreiber mehr vom Bund zum Bau eines Gewahrsams für Flüchtlinge gezwungen werden kann. – Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.
[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und den PIRATEN]
Vizepräsident Andreas Gram:
Vielen Dank, Herr Kollege Taş! –