Linksfraktion  Berlin 


27. Januar 2012 Klaus Lederer

Mobilfunkdaten zur Suche nach Autobrandstiftern in Berlin angefordert

Abgeordnetenhaus von Berlin
17. Wahlperiode • 7. Sitzung Aktuelle Stunde

Vizeprasident Andreas Gram:

Für die Fraktion Die Linke hat jetzt der Kollege Dr. Lederer das Wort. – Bitte schön! Dr. Klaus Lederer (LINKE):

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuhorerinnen und Zuhorer vom Bundesamt fur Verfassungsschutz!

[Heiterkeit bei den GRUNEN]

Eher zufallig, namlich durch Veroffentlichung auf der Webseite Netzpolitik.org ist uns bekanntgeworden, dass offenbar massenhaft Mobilfunkdaten zur Suche nach Autobrandstiftern in Berlin angefordert worden sind, und zwar uber die Flache von halb Friedrichshain. Das zumindest war ein Fall. Vorausgegangen war dem der Handygate-Skandal in Dresden bei der Demonstration gegen den Naziaufmarsch im vergangenen Jahr. Der Kollege Lux hat schon darauf hingewiesen.

Aufgeruhrt durch diesen Vorgang hatte meine Kollegin Marion Seelig schon vor elf Wochen, namlich am 7. November 2011, eine Kleine Anfrage zu diesem Gegenstand eingereicht. Darauf hat der Kollege Lux eben ebenfalls darauf hingewiesen – wir hatten das vorhin schon als Thema. Sie blieb bis heute unbeantwortet. Es gibt keine Zwischenmeldung, keinen Zwischenstand, und der zustandige Staatssekretar – er ist gerade mit seinem Handy beschaftigt, vielleicht kann er mal zuhoren – hat vorhin auf mundliche Fragen eher rotzig und ignorant reagiert.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Er kann weder sagen, ob er die Bewaltigung eines gewissen Aufwands zur statistischen Erfassung von Anlass und Umfang der Funkzellenabfrage fur notwendig halt – fur einen Rechtsstaatsfan ein Armutszeugnis – noch ob er fur die Praxis dieser Maßnahmen eine gewisse Kontrolle seitens der politischen Fuhrung fur erforderlich erachtet noch wann Polizei und Staatsanwaltschaft begonnen haben, sich und damit auch uns Rechenschaft uber die Nutzug dieser Ermittlungsmethoden abzulegen. Zwei bis drei Monate werde diese Bestandsaufnahme dauern, sagte er vorhin, zeitnah – Zitat – werde der Innenausschuss informiert. Ja, wann werden Sie denn fertig werden? Sie hatten doch jetzt elf Wochen Vorlauf. Bei zwei bis drei Monaten Bearbeitungszeit haben Sie jetzt noch eine Woche, und dann Klartext, Herr Staatssekretar! Oder aber, Sie haben vorhin schon wieder Unfug geredet.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRUNEN und den PIRATEN]

„Zeitnah“, dieses Wort hat bei mir ohnehin einen merkwurdigen Klang. In der vergangenen Plenarsitzung

[Zurufe von der CDU]

habe ich den Innensenator in einer Mundlichen Anfrage gefragt, wann meine Kleine Anfrage zum Ubergangsgeld beantwortet werde. – Er hatte hier ausfuhrlich vorgetragen. – Er antwortete mit „zeitnah“. Jetzt sind zwei Wochen vorbei, passiert ist jedoch nichts.

[Michael Dietmann (CDU): Das war fruher ganz anders, was?]

Ich empfinde eine solche Informationspraxis, wie sie hier langsam einreißt, als Missachtung der Abgeordnetenrechte. Bei der Kleinen Anfrage zum Thema Funkzellenabfrage verweise ich auf § 50 Abs. 1 GO, wo als Richtwert steht:

Kleine Anfragen sollen innerhalb von zwei Wochen beantwortet werden.

[Burgermeister Frank Henkel: Sollen, ja!]

Es sind jetzt elf Wochen. Elf Wochen und keine Meldung vom Senat. Ich finde, das ist ein dolles Ding. Der Staatssekretar kann noch nicht einmal sagen, wann Sie endlich zu Stuhle kommen werden, wahrend die ganze Stadt uber dieses Thema diskutiert.

Das passt auch zur Bagatellisierung des gesamten Vorgangs als solchem. Ja, lieber Kollege Juhnke, Brandstiftung ist kein Kavaliersdelikt. Aber Brandstiftung ist auch keine schwerste Straftat gegen Leib und Leben, es ist auch kein Terror, ist auch keine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Brandstiftungen sind bedauerlicherweise auch nicht so selten. Wenn die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft kunftig bei allen Straftaten vom Kaliber der Brandstiftung an aufwarts jedes Mal dieses Mittel einsetzen wurden, dann ware das ein wahrer Datentsunami.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRUNEN und den PIRATEN]

Das soll legal sein? – Nein, lieber Kollege Juhnke, das ist nicht legal. Dazu kann ich mir ein Urteil erlauben, ohne mehr zu kennen, als die kummerlichen Informationen, die hierzu vom Senat bisher vorgelegt worden sind. Verfassungsund

strafprozessrechtlich stellt sich die Sache so dar: Erstens: Ermittlungsmaßnahmen greifen in Grundrechte der Betroffenen ein, einige weniger schwer, andere schwerer. Zweitens: Schwerer greifen diejenigen in Grundrechte ein, die die Personlichkeitssphare unmittelbar betreffen und Verdacht generieren, die – drittens – insbesondere ohne das Wissen der Betroffenen erhoben werden und – viertens – in flachendeckender, nahezu unbegrenzter Weise eingesetzt werden und die dann noch – funftens – mit anderen Ermittlungsmethoden in einer Weise kombiniert werden, die wie bei Rasteroder Schleppnetzfahndung jede und jeden betreffen konnen, der uber eine bestimmte Kombination von Merkmalen verfugte, die als Indizien fur die Taterin oder den Tater von der Behorde festgelegt werden.

Das ist nicht DNA, Herr Trapp, das ist nicht einfach nur mal Gucken unter dem Mikroskop, ob man irgendwo etwas vom Tatort gesichert hat, und das dann abzugleichen. Das ist Verdachtserzeugung, weil man keinen Anfangsverdacht hat. Das ist etwas anderes.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRUNEN und den PIRATEN – Benedikt Lux (GRUNE): Hat er recht!]

Dass all das hier vorliegt, hat Staatssekretar Kromer vorhin noch einmal bestatigt. Er hat gesagt: Die Maßnahme ist nicht fur sich allein angewandt worden, sondern in Kopplung mit anderen. Was ist das? – Das ist Rasterfahndung. Einmal abgesehen davon, dass Rot-Rot gesagt hat, die Rasterfahndung wenden wir im Polizeirecht nicht an, gibt es jetzt das Argument § 100g StPO stellt uns das Instrument ja zur Verfugung, und wenn wir das Instrument haben, dann setzen wir es auch um, und schließlich gabe es auch einen richterlichen Beschluss.

Ja, meine Damen und Herren, formell rechtmaßig mag die konkrete Funkzellenabfrage, die vom Ermittlungsrichter am 23. November 2009 genehmigt wurde, sein, materiell-rechtlich ist sie es mit Sicherheit nicht. Die Rechtswissenschaft verzeichnet seit Jahren eine deutlich defizitare Sicherungswirkung des Richtervorbehalts bei Maßnahmen mit Grundrechtseingriffen, auch bei Haftsachen.

Der Beschluss liegt uns vor. Ich habe ihn hier auch einmal mitgebracht.

[Halt ein Schriftstuck hoch.]

Darin finden sich keine Erwagung zur Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahme, keine Erwagungen zur Alternativlosigkeit, keine Erwagungen zum Umfang davon eventuell betroffener Unbeteiligter und auch nichts zur Schwere des Tatvorwurfs. Das liest sich, als sei hier einfach eine Zeugenvorladung unterschrieben worden. Das ist doch keine Zeugenvorladung, das ist doch keine Standardmaßnahme! Das ist eine Maßnahme, die Millionen von Handynutzern in ihren Grundrechten beeintrachtigt. Das kann nicht rechtmaßig sein, Herr Juhnke, was auch immer Sie hier fabulieren.

[Beifall bei der LINKEN und den PIRATEN]

Herr Juhnke! Wenn Sie einmal einen Augenblick zuhoren konnten, – –

[Dr. Robbin Juhnke (CDU): Es ist nicht zu uberhoren, was Sie sagen! – Oliver Friederici (CDU): Das hangt auch von den Inhalten ab!]

– Okay, Rechtsstaatsfans par excellence, ich merke es schon. Nicht alles, was geht und Erfolg versprechen kann, darf der Rechtsstaat anwenden. Der Grundsatz der Verhaltnismaßigkeit gilt auch beim Katalog des Paragrafen 100g. Das ist kein Freibrief fur die Ermittlungsbehorden.

Zweitens – vielleicht interessiert das den Kollegen Juhnke auch, denn bei ihm ist es vorhin gar nicht aufgetaucht –: Die Berliner Polizei hat selbst erklart, dass Funkzellenauswertungen nur bei schweren Straftaten und – jetzt konnen Sie mal wieder zuhoren – als Ultima Ratio genutzt wurden, wenn andere Ermittlungswege nicht zum Ziel fuhren. Die Praxis ist: Hunderte Antrage seit 2009 beim Ermittlungsrichter mit steigender Tendenz. Einer Handvoll Ermittlungsrichtern will das nicht aufgefallen sein, dass Antrage hereinflattern geradezu im Tagesrhythmus? Das betrifft die millionenfache Datennutzung Unbeteiligter. Dazu hat der Senat in Kurze folgende Fragen zu beantworten:

− Wie viele Funkzellenabfragen in welchen Bereichen der Polizei sind bei welchen Straftaten erfolgt?

− Wie viele Datensatze wurden herausgegeben? − Wie viele Menschen waren betroffen? − Wie viele wurden informiert? − Wie hoch ist die Aufklarungsquote?

− Womit wurden die Daten gekoppelt? – Schwarzes Kapuzenshirt, oder was? Das wurde ich gern einmal alles wissen. Wir wissen nichts uber die Tragweite des Grundrechtseingriffs, weil wir daruber keine Informationen haben. –

− Was geschieht mit den Daten? Sind die geloscht? Werden die aufbewahrt und weitergenutzt?

Fur uns stellt sich die Sachlage wie folgt dar: Statt als Ausnahmemaßnahme wird die nicht individualisierte Funkzellenabfrage in Berlin offenbar wie eine Standardmaßnahme benutzt. Staatsanwaltschaft und Polizei machen das mit. Die Richter unterschreiben das. Eine Dokumentation existiert nicht. Die Kontrolle geheimer Ermittlungsbefugnisse durch das Parlament kann dadurch uberhaupt nicht stattfinden. Statt regularer, beweisbezogener Polizeiarbeit wird die bequeme Methode der Indizienrasterbildung herangezogen, wird Verdachtsgenerierung betrieben und zwar

unterschiedslos offenbar bei allen Delikten, die bei § 100g StPO stehen. Das ist selbst bei der geltenden Rechtslage ein handfester Uberwachungsskandal. Herr Kromer hat vorhin gezeigt, dass er das immer noch nicht begriffen hat.

[Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Zum Abschluss noch einige grundsatzliche Anmerkungen. Erstens: Die Linksfraktion sieht mit diesen Fallen schon jetzt belegt – wie in Dresden –, dass die nicht individualisierte Funkzellenabfrage nicht in rechtsstaatlicher Art und Weise in den Griff zu bekommen ist, und Aufwand und Nutzen bei ihr in keinem Verhaltnis stehen. Wir teilen das Ansinnen im Antrag unserer Bundestagsfraktion vom 18. Oktober 2011 der ersatzlosen Abschaffung dieses Instruments.

[Beifall bei der LINKEN – [Vereinzelter Beifall bei den PIRATEN]

Zweitens: Als Instrument der Verdachtsgenerierung lasst die StPO offen, wie mit den offenen Daten umzugehen ist, wie sie weiter verwendet werden konnen und wie lange. Wir teilen jenseits unserer grundsatzlichen Position die Anmerkungen der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Lander vom 27. Juli 2011 – Die sollten Herr Kromer, Herr Kleineidam und Herr Juhnke einmal lesen, falls er an einem Bildungserlebnis interessiert ist.

[Beifall bei der LINKEN – Beifall von Benedikt Lux (GRUNE)]

Drittens: Mindestens ist die gesetzliche Klarstellung erforderlich, wann dieses Mittel eingesetzt werden kann, wie die Rechte Unbeteiligter geschutzt werden konnen. Am 6. September hat das Land Sachsen einen Antrag im Bundesrat eingebracht. Das Land Berlin sollte sich tatsachlich kritisch mit dieser Ermittlungsmethode auseinandersetzen, und auch in seiner Praxis sofort umsteuern.

Praventionsstaatlichkeit hat eine rechtstaatgefahrdende Komponente. Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren den Bundesgesetzgeber in diesem Bereich mehrfach zuruckgepfiffen. Hier wird ein Weg beschritten, der falsch ist.

Vizeprasident Andreas Gram:

Kollege Dr. Lederer! Ich bitte Sie, zum Ende zu kommen!

Dr. Klaus Lederer (LINKE): Es wird Zeit zu einer Umkehr hin zu einer burgerrechts

orientierten Kriminalpolitik. – Vielen Dank!

[Beifall bei der LINKEN]

Vizeprasident Andreas Gram:

Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! Auch der Begriff „rotzig“ gehort nicht in ein Parlament. Ich bitte alle Redner, sich eines etwas geschliffeneren Vokabulars zu bedienen – bei aller Emotionalitat!

[Udo Wolf (LINKE): Das sind ja ganz neue Maßstabe, die hier eingefuhrt werden!]

Meine Damen und Herren! Jetzt hat Senator Henkel das Wort. – Bitte schon!

Burgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung fur Inneres und Sport):
Herr Prasident! Meine Damen und Herren! Ich habe diese Debatte mit hohem Interesse verfolgt und mir drangt sich die

Frage auf: Was ist hier ernsthafter Aufklarungswille und was ist hier Showveranstaltung der Opposition?

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Es hilft immer mal wieder, sich zu gegenwartigen, woruber wir sprechen. Nehmen wir das Thema dieser Aktuellen Stunde. Genau uber Ausmaß und Hintergrunde der Funkzellenabfrage haben wir vor drei Tagen im Innenausschuss ausfuhrlich gesprochen. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass man den Sachverhalt mit einer solch kurzen Vorlaufzeit detaillierter darstellen kann, als es die Polizeivizeprasidentin am Montag getan hat.

[Benedikt Lux (GRUNE): Aber Sie haben keine Haltung! – Zuruf von den PIRATEN: Schieben Sie es nicht auf die Polizeivizeprasidentin!]

Wir haben uns bemuht, Transparenz herzustellen. Wir haben Ihnen die Rechtslage geschildert, wir haben Ihnen die Zahlen offengelegt, die uns am Montag nach kurzfristigen Recherchen und qualifizierten Schatzungen fur den Bereich des Staatsschutzes vorlagen. Das wissen Sie auch. Mein Staatssekretar hat heute vorlaufige Verfahrenszahlen, die uber das LKA V hinaus durchgefuhrt wurden, erganzt. Ich, Kollege Lederer, Kollege Lux, maße mir nicht an, zum jetzigen Zeitpunkt eine abschließende Zahl zu nennen. Aber Sie konnen sicher sein, dass die Polizei unter meiner Amtsfuhrung fortlaufend fur Transparenz sorgen wird und wir das, was wir wissen, auch mitteilen werden, so, wie wir es am Montag im Ausschuss fur Inneres, Sicherheit und Ordnung bereits getan haben.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Benedikt Lux (GRUNE): Das ist ein Wort!]

Aber man muss schon fragen durfen: Was ist Ihre Motivation?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Wolf! Ich habe gestern mit großem Interesse Ihr Interview in der „taz“ gelesen. Da

haben Sie eine intellektuelle Meisterleistung vollbracht, und die Rede des Kollegen Lederer hat das insgesamt nicht besser gemacht. Sie haben die Haltung der Linksfraktion auf einen ganz einfachen Nenner gebracht: Wir wussten von nichts. Wir haben nichts gehort und nichts bemerkt, und ob die politische Fuhrung seinerzeit uberhaupt informiert wurde, das konnten sie auch nicht sagen. Aber was Sie sagen konnen, das ist ganz klar, das ist jetzt die Angelegenheit des Innensenators, er wollte ja immerhin diesen Job. – Lieber Herr Wolf! Lieber Herr Lederer! Sie konnen sicher sein, dass ich mit dieser Rolle uberhaupt kein Problem habe, und Sie konnen auch sicher sein, dass ich sehr gerne fur Transparenz sorgen werde. Ich werde es Ihnen aber auch nicht durchgehen lassen, dass Sie sich jetzt in dieser Art und Weise, wie Herr Lederer es hier getan hat, aus dieser Angelegenheit herauswinden.

[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Sie mussen sich schon die Frage gefallen lassen, was Sie in Ihrer Regierungszeit getan haben, um Transparenz herzustellen, was Sie damals wissen wollten, was Sie kritisch erfragt haben und wie Sie eigentlich Ihre Rolle als Koalitionspartner verstanden haben. Ich finde es – vorsichtig formuliert, Herr Prasident – amusant, wenn Sie, Kollegen Wolf und Lederer, davon sprechen, sich die Moglichkeit – Herr Lederer hat es heute nicht getan, aber Sie haben es im Interview gegenuber der „taz“ getan – eines Untersuchungsausschusses offenhalten wollen.

[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Allerdings!]

Ich weiß nicht, was Sie dort untersuchen wollen. Die rechtlichen Grundlagen fur eine Funkzellenabfrage konnen Sie in jeder Bibliothek nachlesen.

[Beifall bei der CDU – Dr. Klaus Lederer (LINKE): Nicht gerade problembewusst!]

Wenn Sie ernsthaft von einem Untersuchungsausschuss sprechen, dann durfte Ihnen hoffentlich klar sein, wer dann wem Fragen stellen wird zu Vorgangen, die in Ihre Regierungsverantwortung fallen. Seien Sie sich bewusst, dass Sie sich als Vorsitzender der damaligen Regierungsfraktion auf einer Anhorungsbank wiederfinden konnten.

[Uwe Doering (LINKE): Na und! Damit haben wir kein Problem!]

Deshalb sage ich hier in aller Ernsthaftigkeit: Aus meiner Sicht ware es sinnvoll, wenn wir diese Debatte endlich versachlichen wurden.

[Martina Michels (LINKE): Bisher waren Sie ja nicht sachlich!]

Zu dieser Sachlichkeit gehort, dass die Polizei sich an Recht und Gesetz gehalten hat. Die Funkzellenabfrage unterliegt strengen rechtlichen Kriterien. Sie erfolgt auf der Grundlage eines richterlichen Beschlusses. Das sollten auch diejenigen endlich respektieren, die jetzt hier wieder aus politischem Kalkul die Berliner Polizei an den Pranger stellen wollen.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Was wir hier fuhren, ist eine seltsame Debatte daruber, ob die Behorden schwere Verbrechen mit rechtsstaatlichen Mitteln verfolgen durfen. Wenn ich mir die gestrige Umfrage im „Tagesspiegel“ ansehe, dann stelle ich jedenfalls erfreut fest, dass 93,5 Prozent der Teilnehmer diese Ermittlungsmaßnahmen befurworten.

[Zuruf von Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN)]

Die Bevolkerung hat sich also, anders als offenbar mancher Abgeordneter, ein klares Rechtsverstandnis bewahrt. [Beifall bei der CDU und der SPD – Zurufe von der LINKEN]

Ich nehme ubrigens auch mit Interesse zur Kenntnis, dass die Piraten sich dafur stark gemacht haben, ihre Smartphones auch in den Ausschussen weiter zu benutzen. Das heißt, das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat kann auch bei Ihnen nicht ganzlich erschuttert sein.

[Zurufe von den PIRATEN]

Ich werde es nicht zulassen, dass der Eindruck entsteht, die Polizei hatte unrechtmaßig gehandelt oder wurde mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wir waren uns am Montag im Ausschuss daruber einig, dass wir es hier nicht mit Bagatelldelikten, sondern mit schweren Straftaten zu tun haben. Wir waren uns leidlich daruber einig. Diese schweren Straftaten mussen auch so benannt und vor allem konsequent verfolgt werden.

[Beifall bei der CDU und der SPD – Benedikt Lux (GRUNE): Aber nicht untauglich, wie Sie es tun!]

Herr Kollege Lux! Es geht um eine verheerende Brandserie. 537 Anschlage allein im vergangenen Jahr. Mit den moglichen Konsequenzen hat sich der Ausschuss fur Inneres, Sicherheit und Ordnung – und das wissen Sie auch – haufig befasst. Die Vizepolizeiprasidentin hat Ihnen die Folgen eindringlich beschrieben: Temperaturen bis zu 1 000 Grad bei brennenden Autos, die Explosionsgefahr von Tanks, herumgeschleuderte Teile, die erhebliche Verletzungen verursachen konnen. Es gab Falle, bei denen Baume Feuer gefangen haben, wodurch die Gefahr eines Ubergreifens auf Wohnhauser bestand. Dass hier bislang keine Opfer zu beklagen waren, ist nicht der Umsichtigkeit der Tater zu verdanken, sondern einzig und allein dem Zufall und dem schnellen Handeln unserer Feuerwehr. Das gibt uns aber keinen Anlass, uns entspannt zuruckzulehnen.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Und auch das will ich noch mal in Richtung von Herrn Lederer und vor allem in Richtung von Herrn Lux sagen: Ich jedenfalls mache den Strafverfolgungsbehorden keinen Vorwurf, dass sie alles versucht haben, die Tater zu ermitteln und die Bevolkerung vor weiteren Anschlagen zu schutzen. Nein, das ist sogar das, was ich von ihnen erwarte.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Vizeprasident Andreas Gram:

Herr Senator Henkel! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Lederer? Burgermeister Frank Henkel (Senatsverwaltung fur Inneres und Sport):
Nein! Herr Lederer hat gerade ausfuhrlich zehn Minuten geredet, und das will ich jetzt auch tun.

[Zurufe von der LINKEN]

Herr Kollege Lederer! Wenn Sie auf den Bundesgesetzgeber verweisen, dann sage ich: Genau dafur hat der Bundesgesetzgeber in der Strafprozessordnung Eingriffsinstrumente zur Verfugung gestellt. In § 100 Strafprozessordnung finden Sie die Voraussetzungen fur den Einsatz der Funkzellenabfrage.

[Dr. Klaus Lederer (LINKE): Ich kenne das. Ich habe das studiert!]

Sie darf nur bei besonders schweren Straftaten Anwendung finden, orientiert am Deliktskatalog des §100a Abs. 2 Strafprozessordnung. – Schon, dass der Hinweis kam, dass Sie das kennen und dass Sie das studiert haben, umso unverstandlicher ist Ihr Redebeitrag. –

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Dazu zahlen gemeingefahrliche Straftaten, also auch die Brandstiftung an Kraftfahrzeugen. Vielleicht mussen wir uns noch einmal klar werden, woruber wir hier heute eigentlich reden. Was war in den vergangenen Tagen nicht alles zu lesen?

[Benedikt Lux (GRUNE): Heiße Luft!]

Telefone wurden ausgespaht, uberwacht. Das klingt so, als ob die Polizei mitliest, was unbescholtene Burger schreiben, als ob sie Bewegungsprofile erstelle. Das ist der Eindruck, der hier entsteht, und diesen Eindruck weise ich nachdrucklich zuruck.

[Beifall bei der CDU und der SPD – Zurufe von den GRUNEN, der LINKEN und den PIRATEN]

Dann muss man sich, wenn man die Debatte richtig verfolgt, auch noch mal auf der Zunge zergehen lassen, was alles miteinander vermengt wurde. Meine Damen und Herren von der Opposition! Wir reden hier nicht uber Telefonuberwachung. Wir reden hier nicht uber Rasterfahndung, und wir reden auch nicht uber Vorratsdatenspeicherung. Wir reden hier daruber, dass die Polizei aufgrund einer richterlichen Entscheidung von den Telekommunikationsanbietern auf rechtlicher Grundlage die Herausgabe bestimmter Rechnungsdaten verlangt hat. Die Maßnahme der Funkzellenabfrage wurde von den Ermittlungsbehorden durchgefuhrt, um bei einer langer anhaltenden Serie schwerer Straftaten Ermittlungsanhalte zu gewinnen. Die Funkzellenabfrage ist eine grundsatzlich geeignete Maßnahme. Wenn Sie diese Maßnahme im Nachhinein bewerten, ohne die konkrete Ermittlungssituation zu berucksichtigen, dann ist das Ihre Sache, aber ich mache mir diese Kritik ausdrucklich nicht zu eigen.

[Zuruf von Dr. Klaus Lederer (LINKE)]

Wir haben Ihnen am Montag Zahlen aus dem Bereich des polizeilichen Staatsschutzes vorgestellt, der auch fur die Ermittlungen im Komplex Kfz-Brandstiftung zustandig ist.

[Benedikt Lux (GRUNE): Wir wollen Korting wieder. Das will auch die SPD!]

Wir reden hier uber den Zeitraum 2008 bis heute, also etwa vier Jahre. Dabei sage ich auch ganz deutlich: Nur im Fall auffalliger Trefferhaufungen werden weitere Maßnahmen ergriffen, um den Inhaber des Anschlusses zu ermitteln. Um den Kreis der Unbeteiligten so gering wie moglich zu halten, wird die Datenerhebung auf ein begrenztes Zeitfenster beschrankt. Die Polizei stimmt ihre Vorgehensweise – auch das sollten Sie wissen – dabei immer eng mit der Staatsanwaltschaft ab. In etwa der Halfte aller durchgefuhrten Verkehrsdatenerhebungen, die mir bislang bekannt sind, sind die Daten zwischenzeitlich nach Eingang der staatsanwaltschaftlichen Loschungsverfugung geloscht worden. In den verbleibenden Fallen liegt eine Loschungsverfugung z. B. wegen noch laufender Ermittlungen nicht vor. Soweit zur Lage in Berlin.

Wenn Sie daraus eine Debatte uber die bundesgesetzlichen Grundlagen ableiten wollen, steht Ihnen das selbstverstandlich frei.

Kollege Lux! Ich habe am Montag im Ausschuss fur Inneres, Sicherheit und Ordnung deutlich gemacht, dass ich mich dieser Debatte stellen werde. Das betrifft insbesondere die bereits erwahnte Bundesratsinitiative aus Sachsen. Sie sollten sich aber auch daruber im Klaren sein, was das heißt und welche Hoffnungen sich damit verbinden. Sachsen hat im vergangenen September einen Gesetzentwurf eingebracht, um die nicht individualisierte Funkzellenabfrage neu zu regeln. Sie kennen die Vorgange in Dresden, die mit denen, uber die wir heute in Berlin diskutieren, nicht vergleichbar sind. Um sicherzustellen, dass kunftig von vornherein nur konkrete, besonders gravierende Straftaten einen Anlass fur Funkzellenabfragen bieten, sieht der Vorschlag vor, entsprechende Ermittlungen lediglich fur die Katalogtaten des § 100a Abs. 2 StPO sowie fur solche Straftaten zu ermoglichen, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht sind. Nichts anderes ist in Berlin im Zusammenhang mit den Brandstiftungen passiert.

[Zuruf von Benedikt Lux (GRUNE)]

Eins ist klar – das wurde vorhin angesprochen –: Ich lege Wert auf Verhaltnismaßigkeit und den Schutz der Burger vor unvertretbaren und rechtswidrigen Grundrechtseingriffen.

[Benedikt Lux (GRUNE): Lippenbekenntnis!]

Ich habe dabei – anders als offensichtlich manch anderer hier im Haus – großes Vertrauen in unsere Justiz. ich werde den Strafverfolgungsbehorden aber nicht aus einer Laune heraus rechtsstaatliche Mittel verwehren. Es ist ein Skandal, wenn Strafverfolgungsbehorden sich an Recht und Gesetz halten.

[Benedikt Lux (GRUNE): Wissen Sie, was Sie reden?]

– Ich habe gesagt: Es ist kein Skandal, wenn Strafverfolgungsbehorden sich an Recht und Gesetz halten.

[Zurufe]

Das ist kein Skandal. Aber es ist ein Skandal, wenn einige meinen, bei jeder Gelegenheit unseren Rechtsstaat skandalisieren zu mussen, um daraus politisches Kapital zu schlagen, wie Sie es hier heute offensichtlich versucht haben. Im Fazit ist Ihnen das nicht gelungen.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

 

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Quelle: http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/parlament/plenardebatte/detail/artikel/mobilfunkdaten-zur-suche-nach-autobrandstiftern-in-berlin-angefordert/