Linksfraktion  Berlin 


23. Februar 2012 Elke Breitenbach, Katrin Lompscher

Erzwungene Wohnungsumzüge in Berlin für ALG-II-Beziehende

Drucksache 17/ 10 149

Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Katrin Lompscher (LINKE)

vom 23. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Januar 2012) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Sofern die Kosten für Unterkunft und Heizung auch individuell unangemessen sind, werden die Leistungsbeziehenden aufgefordert, die Kosten zu senken. Dies kann auf unterschiedliche Art, auch durch einen Umzug geschehen. Erzwingen lässt sich ein Umzug nach der geltenden Rechtslage nicht.

1. Bei wie vielen ALG-II-Beziehenden wird in Berlin eine Miete oberhalb der in der AV-Wohnen festgelegten Richtwerte der Kosten der Unterkunft (KdU) gezahlt (bitte nach Job-Centern aufschlüsseln)?

Zu 1.: Im Jahre 2011 (bis September 2011) erhielten durchschnittlich 99.148 Bedarfsgemeinschaften Leistungen für Unterkunft und Heizung oberhalb der Richtwerte der AV-Wohnen. Davon entfielen nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf die einzelnen Jobcenter:

Mitte - 14.027

Tempelhof-Schöneberg - 9.800

Steglitz-Zehlendorf - 3.656

Marzahn-Hellersdorf - 6.805

Lichtenberg - 8.281

Friedrichshain-Kreuzberg - 9.207

Treptow-Köpenick - 4.640

Charlottenburg-Wilmersdorf - 8.431

Spandau - 7.935

Pankow - 7.885

Neukölln - 11.500

Reinickendorf - 6.981

2. Wie viele ALG-II-Empfangende sind in den Jahren 2009 und 2010 aufgefordert worden, die Kosten ihrer Unterkunft zu senken (bitte mit o. g. Aufschlüsselung)?

Zu 2.: Diese Angaben liegen erst seit Beginn des Controllings zur AV-Wohnen, also erstmals für 2010 vor. In 2010 ergingen von den Jobcentern 71.187 Aufforderungen, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken. Sie verteilen sich auf die einzelnen Jobcenter wie folgt:

Mitte - 8.740

Tempelhof-Schöneberg - 10.479

Steglitz-Zehlendorf - 3.660

Marzahn-Hellersdorf - 5.654

Lichtenberg - 1.584

Friedrichshain-Kreuzberg - 7.466

Treptow-Köpenick - 3.292

Charlottenburg-Wilmersdorf - 8.713

Spandau - 6.059

Pankow - 7.463

Neukölln - 3.086

Reinickendorf - 4.991

3. Wie viele ALG-II-Empfangende waren es 2011, als die AV-Wohnen ohne Rechtsgrundlage war und Richterrecht galt (bitte mit o. g. Aufschlüsselung)?

Zu 3.: Die AV-Wohnen hatte und hat ihre Rechtsgrundlage in § 5 Ausführungsgesetz zum SGB II in Verbindung mit § 22 SGB II. Als Ausführungsvorschrift des Landes Berlin kann sie allerdings nur die Verwaltung, nicht die Gerichte binden. Dies kann nur dadurch geändert werden, dass die Angemessenheit durch eine Rechtsverordnung nach § 22a SGB II bestimmt wird. Diese Möglichkeit wurde allerdings erst durch Rechtsänderung ab 01. April 2011 eröffnet. In 2011 ergingen durch die Jobcenter insgesamt 65.511 Aufforderungen, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken. Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Jobcenter:

Mitte - 8.740

Tempelhof-Schöneberg - 10.479

Steglitz-Zehlendorf - 3.660

Marzahn-Hellersdorf - 5.654

Lichtenberg - 1.584

Friedrichshain-Kreuzberg - 7.466

Treptow-Köpenick - 3.292

Charlottenburg-Wilmersdorf - 8.713

Spandau - 6.059

Pankow - 7.463

Neukölln - 3.086

Reinickendorf - 4.991

4. Für wie viele ALG-II-Empfangende, die eine Aufforderung zur Kostensenkung in den Jahren 2009, 2010 und 2011 erhielten, galten nach Überprüfung der individuellen Situation die Sonder- und Härtefallregelungen der AV-Wohnen (bitte nach Jahren und Job- Center aufschlüsseln)?

Zu 4.: Diese Angaben liegen erst seit Beginn des Controllings zur AV-Wohnen, also seit 2010 vor.


2010

2011

Mitte

3.109 

1.837

Tempelhof-Schöneberg

5.103

4.520

Steglitz-Zehlendorf

912

609

Marzahn-Hellersdorf

1.271

4.814

Lichtenberg

905

1.166

Friedrichshain-Kreuzberg

2.945

1.096

Treptow-Köpenick

1.330

907

Charlottenburg-Wilmersdorf

2.611

3.007

Spandau

893

4.654

Pankow

2.480

7.173

Neukölln

1.439

3.005

Reinickendorf

2.134

3.547

Gesamt

25.132

36.335

5. Wie viele ALG-II-Empfangende, die eine Aufforderung zur Kostensenkung erhielten, haben die Kosten alleine gesenkt, z. B. indem sie die Differenz selbst tragen (bitte mit o. g. Aufschlüsselung)?

Zu 5.: Individuell unangemessene Kosten können die Leistungsempfangenden durch Untervermietung, Kostensenkung durch den Vermieter/die Vermieterin oder Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen und Vermögen senken. Diese Möglichkeiten wurden in 2010/2011 in folgendem Umfang in den einzelnen Jobcentern genutzt:        


2010

2011

Mitte

754

199

Tempelhof-Schöneberg

143

79

Steglitz-Zehlendorf

11

10

Marzahn-Hellersdorf

32

82

Lichtenberg

117

70

Friedrichshain-Kreuzberg

174

43

Treptow-Köpenick

45

24

Charlottenburg-Wilmersdorf

164

220

Spandau

0

0

Pankow

108

150

Neukölln

206

143

Reinickendorf

43

16

Gesamt

1.797

1.036

6. Wie viele Umzüge haben 2009, 2010 und 2011 stattgefunden und wie viele Bedarfsgemeinschaften haben mit dem Umzug das Job-Center gewechselt (bitte nach Job-Center aufschlüsseln)?

Zu 6.: Die Angaben zu 2009 beruhen auf statistischen Meldungen der Jobcenter, die Angaben für 2010 und 2011 stammen aus dem Controlling zur AV-Wohnen. In wie vielen Fällen der Umzug über die Bezirksgrenzen hinaus stattfand und damit das zuständige Jobcenter wechselte, wird nicht erfasst.


2009

2010

2011

Mitte

10

277

75

Tempelhof-Schöneberg

99

130

59

Steglitz-Zehlendorf

6

54

34

Marzahn-Hellersdorf

10

45

84

Lichtenberg

38

109

130

Friedrichshain-Kreuzberg

13

49

9

Treptow-Köpenick

20

34

10

Charlottenburg-Wilmersdorf

33

181

158

Spandau

11

95

366

Pankow

25

91

143

Neukölln

60

54

166

Reinickendorf

103

76

79

Gesamt

428

1.195

1.313

7. Wie ist der Stand der Vorbereitung der neuen Rechtsverordnung für die Kosten der Unterkunft in Berlin?

Zu 7.: Der Senat beabsichtigt im ersten Halbjahr 2012 eine Rechtsverordnung zur Bestimmung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung zu beschließen.

Berlin, den 13. Februar 2012
In Vertretung

Michael B ü g e

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Feb. 2012)

Dateien:
ka17-10149.pdf
Quelle: http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/fraktion/abgeordnete/detail/artikel/erzwungene-wohnungsumzuege-in-berlin-fuer-alg-ii-beziehende/