Linksfraktion  Berlin 


27. März 2012 Klaus Lederer

Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen in Berlin

 

Drucksache 17 / 10 194

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE)

vom 09. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Februar 2012) und Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Beratungsund Hilfsangebote bestehen im Land Berlin für die spezifischen Unterstützungsbedürfnisse von transsexuellen, transgender und intersexuellen minderjährigen Menschen und deren Angehörigen?

Zu 1.: Für transgeschlechtliche Menschen (Transsexuelle und Transgender) aller Altersstufen und deren Angehörige wird Beratung von den Freien Trägern Sonntags-club e.V. und Trans-Inter-Queer e.V. angeboten. Es handelt sich bei beiden Trägern um eine niedrigschwellige qualifizierte Beratung. Im Rahmen des Projektes "Queer Leben" werden Beratungsangebote für Familien, Jugendliche, Eltern und Kinder organisiert. Durch den am Projekt beteiligten Träger Trialog e.V. sowie durch den Träger Gleich & Gleich e.V. können auch Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII geleistet werden. Beide Träger verfügen über spezifisches Wissen der Unterstützungsbedürfnisse der Zielgruppen. Neben ambulanten Hilfen gibt es auch Wohnangebote für Jugendliche. Für psychologische Begleitung stehen einzelne niedergelassene Psychotherapeutinnen und -therapeuten zur V erfügung, in medizinischen und diagnostischen Fragen berät die dortige Kinderund Jugendpsychiatrie im Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité.

2. Welche Beratungsund Hilfsangebote hält der Senat über die bereits bestehenden Angebote hinaus für notwendig? Gibt es „Versorgungslücken? Wie können diese ggf. geschlossen werden?

Zu 2.: Angesichts der Tatsache, dass Fragen der Geschlechtsidentität (Transsexualität) zunehmend in jüngerem Lebensalter von den betroffenen Kindern und Jugendlichen sowie deren Angehörigen offener thematisiert und die Lebenssituation intersexueller Kinder und Jugendlicher immer mehr enttabuisiert wird, hält der

Senat eine Bedarfsanalyse und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bestehenden Angebote für dringend notwendig.

Aus der Erfahrung der im Feld aktiven Träger wird bzgl. transsexuellen, transgender und besonders intersexuellen minderjährigen Menschen auf folgende Weiterentwicklungsbedarfehingewiesen:

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Lebensrealität von transsexuellen, transgender und besonders intersexuellen minderjährigen Menschen kaum bzw. gar nicht wissenschaftlich untersucht ist. Hier müssten Studien durchgeführt werden, um diese Situation zu ändern.

3. Wie sind Jugendämter und Schulverwaltung über dieses Thema informiert und welche Hilfestellung können sie diesen Menschen geben?

4. Welche Weiterbildungsangebote zum Umgang mit den spezifischen Fragen und Problemlagen von transsexuellen, transgender und intersexuellen minderjährigen Menschen in Berlin bestehen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern, der Schulverwaltung sowie pädagogischen Fachkräften in Schule und Kinderund Jugendhilfe?

5. Mit welchen konkreten Maßnahmen und in welchem Umfang (Finanzierung, Angebote) unterstützt der Senat Weiterbildungsund Schulungsangebote für die unter 4. genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

6. Sieht der Senat die Notwendigkeit des Ausbaus dieser Weiterbildungsund Schulungsangebote?

Zu 3.,4.,5.,6.: Fortbildungsangebote zum Themenkomplex Transgender und Transsexualität finden sich im Programmangebot des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) im Programmbereich „Verbindende Themen/Vielfalt von Lebenswelten gestalten.“ Seit 2007 befindet sich das Seminarangebot: „Vielfalt wahrnehmen und wertschätzen: Den DiversityAnsatz für die pädagogische Arbeit nutzbar machen“ jährlich im Programm. (Thematisierung von Transgender ist Teil des Seminarkonzeptes). 2012 (wieder) ergänzt um das Thema: „Heiße Eisen oder Vielfalt bereichert? Lesbische, schwule, bisexuelle und TransgenderJugendliche in der Jugendarbeit.“ Im Programmbereich „Jugendarbeit-Jugendsozialarbeit/ geschlechterbewusste Arbeit mit Mädchen und Jungen-Gender-Mainstreaming“ werden Veranstaltungsformate angeboten, die sich mit Konzepten der Antidiskriminierung, der V orurteilsbewusstheit und des wertschätzenden Umgangs mit Diversität befassen. 2010 hat das SFBB die Bildungsinitiative QUEERFORMAT mit der Umsetzung des Landesprogramms „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ beauftragt. Zwischen Dezember 2010 und Dezember 2011 wurden in einem Top-down-Verfahren unterschiedliche Fortbildungsformate in einigen Berliner Bezirken – der Schwerpunkt lag in den Bezirken Mitte und Pankow – umgesetzt: 30 Informationsveranstaltungen für Schlüsselpersonen, 30 Fortbildungsberatungen, 25 Seminare für Fachkräfte der Kinderund Jugendhilfe und 3 Qualifizierungsmaßnahmen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren

Für Verantwortliche und Lehrkräfte an Berliner Schulen wurden ebenfalls im Rahmen der Initiative „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ in Fortbildungen die Themen Transsexualität und Transgender, vereinzelt auch Intersexualität, mitbehandelt. Bei Fallanfragen wird von einigen Jugendämtern das Projekt Queer Leben zur Beratung angefragt oder den Betroffenen empfohlen. Der Verein ABqueer bietet ein spezielles Fortbildungsmodul, pädagogische Beratung für Fachkräfte in der Schule und der Kinderund Jugendhilfe an.

Der Berliner Senat wird die Initiative „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ fortsetzen und weiterentwickeln (Richtlinien der Regierungspolitik, Drs. 17/0077, S. 8). Somit ist die Weiterführung der genannten Fortbildungsund Sensibilisierungsmaßnahmen vorgesehen. Der Umfang steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung des Berliner Haushaltsgesetzes 2012/2013.

7. Wie bewertet der Berliner Senat den Versuch eines Berliner Jugendamtes, die elfjährige „Alex“ (siehe http://www.taz.de/!85899/) in eine psychiatrische Einrichtung einzuweisen?

Zu 7.: Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Jugendhilfe öffentliche und freie ist das VIII. Sozialgesetzbuch Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII). Ausgehend von dem Recht jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, verpflichtet es die Jugendhilfe zur Verwirklichung dieses Rechtsanspruchs. Insbesondere soll sie

Gemeinsam und in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind bzw. Jugendlichen werden bezogen auf die Situation des Einzelfalls im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII) die erforderliche Unterstützung und Hilfe angeboten und eingeleitet. Eine Bewertung des Einzelfalls ist aufgrund der bezirklichen Zuständigkeit nicht möglich.

8. Welche Zusammenarbeit besteht zwischen dem Land Berlin und Vereinen und Initiativen, die aus der Selbstorganisation von Trans*und Inter*-Menschen hervorgegangen sind und wie bewertet der Senat diese Zusammenarbeit?

Zu 8.: Zwischen Vereinen und Initiativen der Selbstorganisation von transund intergeschlechtlichen Menschen und der für den Bereich gleichgeschlechtliche Lebensweisen/sexuelle Identitäten zuständigen Senatsverwaltung, besteht seit Jahren eine gute fachliche Zusammenarbeit. Die Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung (LADS) moderiert in diesem Zusammenhang einen Runden Tisch, an dem Selbsthilfeinitiativen und Interessengruppen mit medizinischen, psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräften zusammen wirken, um die Lebenssituationen transund intergeschlechtlicher Menschen zu verbessern. Bei den halbjährlichen Treffen des Runden Tischs werden regelmäßig weitere Handlungsbedarfe sowohl in gesellschaftlicher, medizinischer als auch in rechtlicher Hinsicht deutlich.

9. Wie viele Anträge auf Änderung des Vornamens und Personenstands wurden im Land Berlin in den vergangenen 5 Jahren von Minderjährigen bzw. deren Erziehungsberechtigten gestellt (es wird um Auflistung nach Jahren, Bezirken und Geburtsjahrgang gebeten)?

10.Wie viele Anträge auf Änderung des Vornamens und Personenstands wurden in Berlin in den vergangenen 5 Jahren von Erwachsenen gestellt (es wird um Auflistung nach Jahren, Bezirken und Geburtsjahrgang gebeten)?

11. Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer für die Bescheidung eines Antrags auf Änderung des Vornamens bzw. Personenstands im Land Berlin (es wird um eine Auflistung nach Bezirken gebeten)?

Zu 9., 10. und 11.: Vorbemerkung:

Das Amtsgericht Schöneberg ist hinsichtlich der Anträge, die Gegenstand der Fragen 9 bis 11 sind, für alle Berliner Bezirke sowie für Anträge aus dem Ausland zuständig. Da zu einer Aufteilung nach Bezirken keine statistischen Erhebungen vorliegen, können in der Kürze der Zeit leider keine Angaben zu einer Unterteilung nach Bezirken gemacht werden.

Antwort: Für das Jahr 2007 kann eine Unterscheidung nach Minderjährigen und Erwachsenen Antragstellern/innen nicht vorgenommen werden. Im Jahr 2007 wurden insgesamt 102 Anträge ermittelt, welche überwiegend von Erwachsenen gestellt worden sein dürften. Für die Jahre 2008 bis 2011 wird auf die anliegende Tabelle verwiesen, aus der sowohl die Unterscheidung nach Minderjährigen und Erwachsenen sowie nach den einzelnen Jahrgängen ersichtlich ist. Dokumentiert ist die Zahl der Fälle (V erfahren zur V ornamensund Personenstandsänderung) nach dem Jahr der ersten Antragstellung. Demnach gingen von Minderjährigen je zwei Anträge in 2009 und 2010 sowie neun in 2011, somit insgesamt bisher 13 Anträge ein. Ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen bei Minderjährigen und Erwachsenen im Jahr 2011 resultiert daraus, dass seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) für die Personenstandsänderung keine geschlechtsangleichenden Operationen mehr vorausgesetzt werden und somit die Anträge auf Vornamensänderung und Personenstandsänderung nach § 1 und § 8 Transsexuellengesetz in einem Verfahren gestellt werden können.

Die durchschnittliche V erfahrensdauer für die Bescheidung eines Antrages auf Änderung des Vornamens bzw. Personenstands im Land Berlin hängt maßgeblich von der Einholung des medizinischen Gutachtens ab und beträgt durchschnittlich sechs bis neun Monate.

Berlin, den 16. März 2012

Dilek Kolat

Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Mrz. 2012)

Dateien:
ka17-10194.pdf
Quelle: http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/fraktion/abgeordnete_16te_wp/detail/artikel/rechte-und-hilfe-fur-transsexuelle-transgender-und-intersexuelle-minderjahrige-menschen-in-berl/